Gemeinderatsbericht 22.01.2004

Schulhauserweiterung Hohenbrunn

 

Die Baubeschreibung für die Schulhauserweiterung Hohenbrunn wurde in Anwesenheit des Architekten (Frank Siegmund) besprochen und erläutert. Seitens der Fraktionen wurden Ergänzungs- und Präzisierungswünsche vorgetragen, die nun eingearbeitet werden. Für uns waren folgende Punkte wichtig:

  • Die Baubeschreibung ist insofern unvollständig als alle Umbaumaßnahmen im Altbestand noch nicht berücksichtigt sind. Bisherige Kostenschätzungen beinhalten jedoch – so der Bürgermeister – auch diese geplanten Umbaumaßnahmen ohne Architektenhonorar). Die Baubeschreibung muss also nicht nur an einigen Stellen präzisiert, sondern noch wesentlich ergänzt werden.
  • Die Lokalisierung der Solaranlage steht noch nicht endgültig fest (Dach des Zwischenbaus oder Schulhausdach alt bzw. Turnhallendach). Die Solaranlage soll ausschließlich der Warmwasserversorgung in der Turnhalle dienen. An eine Heizungsunterstützung ist z.Z. nicht gedacht. Wir haben daran erinnert, dass eine künftige Bügervoltaikanlage auf dem Turnhallendach angedacht ist und der Gemeinderat dafür im Prinzip bereits grünes Licht signalisiert hat.
  • Es wird eine Wärmedämmung des Gesamtgebäudes über EneV hinaus (20% besser) vorgesehen. Wir haben vorgeschlagen, dies durch die verbindliche Festschreibung verschiedener Maßnahmen (z.B. 3-fach-Verglasung v.a. der großen Fensterflächen des Zwischenbaus) abzusichern.
  • Unsere Anregung, nicht nur möglichst, sondern vollständig lösungsmittelfreie Farben, Lacke u. Klebstoffe zu verwenden wurde vom Architekten zurückgewiesen. Dies sei aus technischen Gründen nicht ganz möglich. Allerdings würden nur für wenige, kleine Flächen Substanzen mit Lösungsmitteln verwendet.
  • Wir haben nachgehakt, warum bei der Beschreibung des Baukörpers im Kellerbereich lediglich eine Kellerbodenplatte B25 (???) erwähnt wird; die Detailanforderungen des Baugrundgutachters wurden hingegen nicht aufgeführt. Architekt und Bürgermeister gaben an, dass die vorgeschlagenen baulichen Absicherungsmaßnahmen noch im Detail zusammen mit dem Gutachter geklärt und dann festgehalten würden. Es wird also auch in diesem Punkt einen Nachtrag zur Baubeschreibung geben.
  • Wir gaben zu bedenken, ob angesichts der Kostenentwicklung und i.S. sparsamer Haushaltung einige Räume und Ausstattungen aktuell tatsächlich notwendig bzw. sinnvoll sind (z.B. eine vollständig ausgestattete Silentium-Bibliothek, mehrere Gruppenräume, 2 Mittagsbetreuungsräume, jeweils mit Küche).
  • Wir wiesen darauf hin, dass im Aussenbereich und möglichst in der Nähe der Eingänge genügend (das ist in einer Grundschule ohnehin eine überschaubare Zahl) überdachte Fahrradabstellplätze vorgesehen werden sollten.


Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.10.2003 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr.47 für das Grundstück Fl.Nr. 1082/8

Wurde einstimmig beschlossen.


Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 (Auen-, Kufsteiner-, Waldpark-, Prinz-Alfons-Straße)

Wurde zurückgestellt.


Einheimischenmodell – Eigentumswohnungen an der Putzbrunner Straße

Von den im Rahmen des Einheimischenmodells eingeplanten 7 Wohnungen (an der B417/Putzbrunner Straße) konnten – wegen zu geringer Nachfrage – bisher nur 2 vergeben werden. Um die bisherigen Bewerber nicht über Gebühr lange mit der Realisierung des Bauvorhabens zu vertrösten, wurde beschlossen:

  • die restlichen Wohnungen noch einmal kurzfristig für Bewerber im Einheimischenmodell anzubieten und dies auch im Gemeindeblatt entsprechend bekannt zu machen
  • parallel dazu einen Architekten damit zu beauftragen, Baualternativen zu entwickeln
  • gleichzeitig zu prüfen, ob bzw. mit welchen Auflagen es im Rahmen des Einheimischenmodells zulässig wäre, die restlichen Wohnungen durch die Gemeinde zu erstellen und zu vermieten
  • und zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt die restlichen Wohnungen am freien Markt, also nicht im Rahmen des Einheimischenmodells, zu verkaufen.


Umgestaltung Pfarrer-Wenk-Platz

Es wurde mit unseren Stimmen eine Umgestaltung des Platzes in der Dorfmitte verabschiedet, die Folgendes vorsieht:

  • eine partielle Verlagerung der Grüninsel, damit große Fahrzeuge künftig problemlos von der Dorfstraße Richtung Osten in die B471 einbiegen können,
  • eine komplette Ampelanlage für den Kreuzungsbereich (Dorfstr./Jäger-von-Fall-Str./Taufkirchner Str./ Putzbrunner Str.)zur Verkehrsregelung und Fußgänger- und Radfahrersicherung, einschließlich Vorsignal (vor der Rechtsabbiegung von der Dorfstraße in den Pfarrer-Wenk-Platz),
  • eine Einbahnregelung für die Durchfahrt über den Pfarrer-Wenk-Platz von der Dorfstraße zum Schmiedweg, die ohnehin nur noch für Anlieger/Parker gestattet ist,
  • einen durchgehenden Radweg entlang der B471 auf südlicher Straßenseite, der nun z.T. über den Pfarrer-Wenk-Platz führt.

Diese Planung war in der Diskussion nicht unumstritten. So standen auf Vorschlag von Gemeinderat Kotter ein Verzicht oder eine Verlegung des Radweges, weil dieser die schöne Grünanlage durchschneide, zur Debatte; Gemeinderat Schmuck wollte die Einberufung einer Arbeitsgruppe und eine völlige Neuplanung, weil die große Ampelanlage den Dorfplatz verschandele.

Wir sind der Meinung, dass Verkehrssicherung und -regelung hier Vorrang haben vor optischen Einwendungen. Das Grundproblem, nämlich die Verkehrsflut die sich aus unterschiedlichen Richtungen durchs Dorf wälzt, ist durch keine Pfarrer-Wenk-Platz-Umgestaltung und schon gar nicht durch eine kleinere Lösung aus der Welt zu schaffen.


Grenzregelung für das Baugebiet Am Pframmerner Weg

Die im Grundbuch eingetragenen Grundstücksgrößen wurden entsprechend den tatsächlichen Größen in der Örtlichkeit (geringfügig) berichtigt, nachdem alle betroffenen Grundstückseigentümer gehört und keine Einwendungen vorgebracht wurden.


Umlage an den Zweckverband staatlich weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises München im HHJ 2004

Aus dem Haushaltsplan des Zweckverbandes fällt für Hohenbrunn eine Gesamtumlage in Höhe von rund 50.000 Euro an. Darin enthalten ist eine Umlage (Zins und Tilgung) anlässlich der Kreditaufnahme des Zweckverbandes für den Finanzierungsanteil der Verbandsgemeinde Hohenbrunn für den Erweiterungsbau Gymnasium Neubiberg (insgesamt 274.700 Euro). Mit dieser Konstruktion ist der Zweckverband (nicht die Gemeinde Hohenbrunn) Kreditnehmer, die Gemeinde Hohenbrunn muß im Haushalt 2004 die (anteilige) Investition n i c h t darstellen. Davon unberührt bleibt eine langfristige, finanzielle Verpflichtung Hohenbrunns (jährliche Umlage für Zins und Tilgung) im Rahmen der Finanzierung der Gymnasiumerweiterung.


AGENDA 21 – Kostenabrechnung 2003

Der Gemeinderat nahm die Abrechnung der AGENDA 21 – Hohenbrunn für 2003 zur Kenntnis. Insgesamt sind Kosten in Höhe von rd. 300 EURO angefallen.

 

Verwandte Artikel

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren