Gemeinderatssitzung 13.12.2012

Wahl der Sieger des Logowettbewerbs anlässlich 1200-Jahr-Feier

Der Festausschuss hatte bereits eine Vorauswahl für ein Jubiläumslogo getroffen. Aus den Vorlagen wählten die Mitglieder des Gemeinderats nun folgende Sieger:

  1. Platz (prämiert mit € 300) Motiv „Faden“ (Design Iris Neumaier)
  2. Platz (prämiert mit € 200) Motiv „Festlogo“  (Grafik Atelier Gabriele Donath)
  3. Platz (prämiert mit € 100) Motiv „Zwiebelturm“ (??) und punktgleich Motiv
    „Ortskern“ (Nina Ax).

Damit ist der Wettbewerb, noch nicht allerdings über die Verwendung eines Motivs für die 1200-Feier entschieden.

 

Gemeindliche Kindertageseinrichtungen – Entscheidung über den künftigen Betrieb

In den gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen werden z.Z. ca. 350 Kinder von ca. 65 MitarbeiterInnen betreut. Die Einrichtungen werden im Aufgabenbereich des Hauptamts verwaltet, eine pädagogische Fachbetreuung der Einrichtungen gibt es bisher nicht.  Die Verwaltung sieht sich zunehmend mit Forderungen und Kritik seitens der Eltern konfrontiert und erklärt, dass sie mit den aktuellen Ressourcen nicht in der Lage sei,  diese Aufgabe weiter zu bewältigen.

Grundsätzlich kommen zwei Wege für die zukünftige Neuausrichtung in Betracht: Die Übertragung der Kinderbetreuung auf einen oder mehrere externe Träger oder der Ausbau der Verwaltungsressourcen, insbesondere die Einstellung einer pädagogischen Fachkraft.

Die Entscheidungsfindung läuft seit Oktober 2012: Es gab eine Gesprächsrunde zwischen Verwaltung und Fraktionenvertreter, ebenso Gespräche zwischen Verwaltung , Elternbeiräten und Einrichtungsleitungen; schließlich stellten sich in der Novembersitzung des Hauptausschusses verschiedene Träger vor (AWO, Caritas, Johanniter, Kinderzentrum Kunterbunt).

Bürgermeister und Geschäftsleiter favorisierten klar die Übertragung der gemeindlichen Kinderbetreuung an externe Träger; die Verwaltung könnte so einen großen Aufgabenblock abgeben. Die Verwaltung sprach von einer „grundsätzlichen Verpflichtung zur Vergabe der Einrichtungen an einen Träger“. Eine eigene Verwaltungsabteilung für die Kinderbetreuung oder die Gründung eines eigenen Trägervereins würden dem Subsidiaritätsprinzip widersprechen.

In schriftlichen Stellungnahmen der Einrichtungsleitungen und der Elternbeiräte wurde hingegen vehement für einen Verbleib der Einrichtungen bei der Gemeinde plädiert. Bei einem Wechsel des Trägers sei der pädagogisch qualitativ hochwertige Standard gefährdet, es wurden entsprechende Erfahrungsbereicht von MitarbeiterInnen, allerdings keine Details, angeführt. Man wisse sicher, dass Teile des Personals die Einrichtungen bei einem Trägerwechsel verlassen würden.

Auch das Gremium folgte der Argumentation der Verwaltung nicht:

Zunächst beantragte Gemeinderätin Wenzel (SPD) eine Vertagung der Grundsatzentscheidung. Das Gespräch mit Einrichtungsleitungen und Eltern müsse vertieft, die Hintergründe für deren Ablehnung näher geklärt werden; außerdem gäbe es nur globale, mündliche Aussagen der Träger, aber noch keine konkreten Angebote.

Gisela Pfaller nahm für unsere Fraktion Stellung, bekräftigte den Klärungsbedarf, ging aber auch darauf ein, warum wir externe Träger keineswegs per se für die bessere Lösung halten: Zwar haben externe Träger bereits pädagogisches Fachpersonal zur Beratung der Einrichtungen, wir sehen aber nicht gewährleistet, dass Träger vor Ort zeitnahe ansprechbar und bei Konflikten und Problemen ähnlich schnell regieren können, wie dies für MitarbeiterInnen im Rathaus (eine Stellenmehrung unterstellt) der Fall wäre. Das Problem der Personalbeschaffung im Münchner Umland wird durch einen Trägerwechsel lediglich ausgelagert, nicht gelöst. Externe Träger und Gemeinden suchen auf dem selben Markt händeringend nach Fachkräften und die Kindergartenleitungen sagen ja recht deutlich, dass Mitarbeiterinnen freie Träger als Arbeitgeber keineswegs bevorzugen. Bei 65 MitarbeiterInnen und der Unterbringung mehrerer Einrichtungen unter einem Dach sollte eine entsprechend flexible Aushilfe zwischen den Kinderbetreuungen – etwa im Krankheitsfalle – auch für die Gemeinde ohne weiteres organisierbar sein. Externe Träger versprechen zwar flexible Personalreserven, im Ernstfall – dies haben wir in der Zusammenarbeit mit einem externen Träger bereits erlebt – treten aber auch Engpässe auf. Zuletzt führte Pfaller an, sie sehe aus einem weiteren Grund den Übergang unserer Einrichtungen in fremde Hände mit einer gewissen Sorge. Man habe enorme Beträge investiert und die Einrichtungen überdurchschnittlich gut ausgestattet, sie wisse nicht, ob externe Träger diesen Stand erhalten werden.

CSU-Fraktionssprecherin Kaps machte es kurz. Sie ging nicht mehr auf die Argumente der Verwaltung bzw. ihrer Vorrednerinnen ein, sondern erklärte, man werde dem Wunsch der Eltern und Einrichtungsleitungen entsprechen und eine Übertragung auf externe Träger ablehnen. Straßmair und Wien waren möglicherweise überrascht, auf jeden Fall aber enttäuscht.

Die Abstimmungen führten zu dem Ergebnis,

  • dass eine Vertagung abgelehnt wurde,
  • eine Vergabe der Kinderbetreuung an freie gemeinnützige Träger nicht erfolgt
  • und deshalb 2 neue Stellen geschaffen und die Einrichtungen in gemeindlicher Trägerschaft bleiben.

Im Haushalt 2013 werden nun entsprechende Personal- und Verwaltungskosten eingeplant. Über die Besetzung (ggf. halbtags) ist noch zu entscheiden.

Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Hohenbrunn

 In einer Präsentation des Architekturbüros Micklautz & Görgens wurden erste Entwürfe für eine Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrhauses vorgestellt.

Je nachdem, ob eine Unterkellerung oder Teilunterkellerung des neuen Anbaus erfolgt, bewegen sich die Kostenschätzungen zwischen 1,9Mio € und 2,3 Mio€; hinzu kommen Sanierungskosten für den Bestand in Höhe von derzeit geplant 2,8 Mio€. Zuschüsse bzw. Förderungen können ggf. für die energetische Sanierung beantragt werden.

Ein zentrales Problem aus Verwaltungssicht scheint die Unterbringung der Schützen – als Interimslösung während der Bauphase bzw. als Alternative zum bisherigen Schießstand und Schützenstüberl im Feuerwehrhaus. Entsprechend weitgehend hat sich das Architekturbüro damit bereits befasst und u.a. eine entsprechende Herrichtung der leerstehenden Räume im Bauhof vorgeschlagen – erste Kostenschätzung 400.000€. Auf eine eingehende Diskussion und Entscheidung wurde vorerst verzichtet.

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Die Satzung wurde dahingehend geändert, dass neben den bisherigen Nenndurchflüssen auch die Durchflussmengen mit  in die Satzung aufzunehmen sind. Diese „technische“ Änderung führt nicht zu Änderungen der Grund- bzw. Wassergebühren.

 

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Schlagwörter: 1200 Jahre Hohenbrunn Feuerwehr Kindertageseinrichtungen Trinkwasser


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