Gemeinderatssitzung 23.04.2009

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 (Luitpoldsiedlung)

Die Abwägung der Einwendungen und die von der Verwaltung vorbereiteten Stellungnahmen konnten wir nicht mittragen, sie wurden jedoch vom Gemeinderat mehrheitlich abgesegnet. Wir bemängeln insbesondere die zu hohe Nachverdichtung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1175/15 und die bisher unzureichende (und so auch vom Landratsamt monierte) Erschließungsstraße ohne Wendemöglichkeit. In der Stellungnahme des Gemeinderats wird keine Lösung aufgezeigt.

Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 (südlich des Pframmener Weges) wegen Bau einer Kinderkrippe

Von der Verwaltung wurde ein Verkehrskonzept zur Erschließung der Kinderbetreuungseinrichtungen Am Schulgarten vorgeschlagen: Der Kreisel am Kindergarten sollte als Feuerwehranfahrtszone ausgewiesen werden. Die Parkplätze am Kindergarten sollten durch engere Markierung und Aufgabe der Bauminseln auf 21 Plätze (+5) erweitert und mit einer Parkzeitbeschränkung versehen werden. AM Schulgarten solle beidseitig zur Sicherstellung des Rettungsweges Halteverbot gelten. Außerdem sollte der Spielplatz an der Siegertsbrunner Straße aufgewertet werden; die auf dem bisherigen Spielplatz AM Schulgarten (dort wird nun die Krippe gebaut) verwendeten Geräte sollten dabei Verwendung finden.

Nach einer Ortsbesichtigung des Gemeinderates Am Schulgarten (kurzfristig angesetzt am Vormittag des Sitzungstages 23.04.) hatten wir eine ganz andere Idee entwickelt, die wir als Dringlichkeitsantrag einbrachten, der wie folgt lautete:

 

Wir bitten den Gemeinderat die Entscheidungen über ein Verkehrskonzept am Schulgarten sowie über die Umgestaltung des Kinderspielplatzes an der Siegertsbrunnerstraße zu vertagen und folgende Gestaltungsvarianten in die weiteren Überlegungen und Planungen einzubeziehen: Errichtung eines Parkplatzes auf dem bisherigen Spielplatzgelände an der Siegertsbrunner Straße und Auflösung des bisherigen Parkplatzes am Kindergarten zugunsten eines öffentlichen Kinderspielplatzes an dieser Stelle, wobei mit dem Eigentümer der östlich angrenzenden Flächen umgehend über eine Erweiterung der Spielplatzfläche durch langfristige Pacht oder Kauf durch die Gemeinde verhandelt werden soll.

Begründung:

Der Platz an der Siegertsbrunner Straße ist als Spielplatz angesichts des auf absehbare Zeit sehr hohen Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Immissionen (Lärm, Abgase, Feinstaub) für einen Kinderspielplatz alles andere als ideal. Die Fläche wäre hingegen als Parkplatz mit angenehmem Baumschatten hervorragend geeignet. Der Zubringerverkehr zu den Kinderbetreuungseinrichtungen würde erst gar nicht in das Wohngebiet geleitet, Kindergarten und Kinderkrippe wären auf kurzem Fußweg gut erreichbar. Eltern kämen nicht „in Versuchung“, die als Feuerwehrzufahrt gesperrten Flächen zu beparken. Der Platz wäre u.E. ausreichend, um für Mitarbeiter reservierte Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Die Bedenken der FFW, dass der Parkplatz beim Feuerwehrgerätehaus zu stark in Anspruch genommen wird, entfällt. Der Parkplatz stünde auch für die Besucher von Veranstaltungen in Kindergarten, Kinderkrippe und Grundschule zur Verfügung; die Anwohner würden vom Verkehrsaufkommen anlässlich solcher zusätzlicher Veranstaltungen nicht belästigt.

Am Ende der Sackstraße Am Schulgarten könnte ein Kinderspielplatz in einem geschützten Raum und direkt „im Grünen“ errichtet werden. Diese Option sollte u.E. unbedingt genutzt werden.

Die Verwaltung hielt den Fußweg vom neu vorgeschlagenen Parkplatz bis zur Krippe (gut doppelt so weit wie vom bisherigen Parkplatz aus) für unzumutbar lang. Bürgermeister Straßmair machte Druck und drohte mit einer Verzögerung der Krippen-Neueröffnung, falls eine weitere Änderung in den Bebauungsplan einzuarbeiten sei. Unseren Vorschlag benotete er mit „hat einen gewissen Charme“, lehnte ihn aber rundweg ab. Dies war um so ärgerlicher, als sein Vorschlag, eine geringfügige Erhöhung der Parkplatzzahl, eine kurzfristige Verbesserung, aber keine langfristige Lösung darstellt und die Beeinträchtigung der Anlieger und Gefährdung deren Kinder durch das zukünftig deutlich höhere Verkehrsaufkommen einfach ausblendet. Nicht zuletzt war der nun als alles entscheidend aufgebaute Zeitdruck hausgemacht. Seit Januar lag ein Antrag der SPD vor, der eine Ortsbegehung unter Einbezug der Planer und die Prüfung und Diskussion sämtlicher alternativer Verkehrserschließungen verlangt hatte. Bürgermeister Straßmair setzte ihn bis zuletzt nicht auf die Tagesordnung!

Den uns schon einmal vorsorglich zugeschobenen Schwarzen Peter (unser Dringlichkeitsantrag wäre verantwortlich für Verzögerungen beim Bau und bei der Eröffnung der neuen Kinderkrippe) nahmen wir nicht auf. Mehrere Kollegen aus dem Gremium signalisierten, dass sie unseren Vorschlag für ernsthaft erwägenswert halten. Deshalb zogen wir den Dringlichkeitsantrag zurück und werden unseren Vorschlag als ordentlichen Antrag (Änderung des Bebauungsplanes) erneut einbringen.

Die Entscheidung über Sanierung und Umgestaltung des Spielplatzes an der Siegertsbrunner Straße wurde vertagt und so für unsere Option offen gehalten.

Die anschließende Abwägung der Anregungen und Bedenken zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 (südlich des Pframmener Weges) erfolgte im Hauruckverfahren. Eine Erörterung war ganz offensichtlich unerwünscht. Gisela Pfaller war bemüht, unsere weiterhin ablehnende Haltung sachlich fundiert zu begründen und nahm zum Beispiel auf die äußerst kritische Stellungnahme des Landratsamtes Bezug. Die gemeindliche Planung wurde nämlich aus immissionsschutzfachlicher Sicht als „nicht unkritisch“ eingestuft und eine genaue Diskussion der Erschließungsalternativen gefordert. Auch wenn man die Sozialadäquanz der Einrichtung berücksichtige, sei dem Vorsorgegedanken in der Bauleitplanung nicht hinreichend Rechnung getragen. Sie bezweifelte außerdem die Vereinbarkeit der Grenzbebauung und Wandhöhe des Bauvorhabens mit der umliegenden Wohnbebauung.

Der Bürgermeister begleitete Pfallers Redebeitrag mit mimischen Unmutsäußerungen und der Bemerkung, er werde nicht lachen (???). Schließlich disqualifizierte er die Haltung und die Diskussionsbeiträge der GRÜNEN – wir würden uns wegen der zahlreich anwesenden Anlieger, die unisono Bedenken gegen die Größe der Krippe und die unzureichende Erschließung vorgetragen hatten, aufspielen – und damit in peinlicher Weise sich selbst.

Die Mehrheit des Gemeinderats stimmte den Stellungnahmen der Verwaltung zu. Der Plan wird nun erneut ausgelegt.

Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstück Fl.Nr. 51 und Fl.Nr. 56 im Dorf Hohenbrunn

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes mit der Festsetzung als Mischgebiet.

Erlass einer Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages

In den Prüfberichten des Kommunalen Prüfungsverbandes wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig der Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung angemahnt. Der Gemeinderat einigte sich – bei 2 Gegenstimmen – auf die vorgelegte Mustersatzung.

Zukünftig erhebt die Gemeinde für Straßenbaumaßnahmen – soweit es sich um Erweiterungen oder Verbesserungen handelt, nicht jedoch für regelmäßig notwendige Instandhaltungen – entsprechende Beiträge. Die Satzung kann im Detail in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Die noch ausstehende Sanierung der Friedrich-Fröbel-Straße wurde bereits beschlossen und fällt damit noch nicht unter die Beitragserhebung.

Ausweisung von PKW-Parkplätzen und Feuerwehrzufahrtsbereichen sowie weiterer Verkehrszeichen in der Friedrich-Hofmann-Straße und in der Ottostraße

Im hinteren Bereich der Ottostraße wurden immer mehr Wohnmobile, Anhänger usw. abgestellt. Diese Dauerparker stören nicht nur das Erscheinungsbild der Straße, sondern belegen Parkmöglichkeiten für Spaziergänger und Besucher des Altenheims. Durch die Ausweisung von Feuerwehrzufahrten im Bereich des Altenheims wurden die Parkplätze um das Altenheim zusätzlich knapp.

Der Gemeinderat beschloss daher für die Ottostraße und die Friedrich Hofmann-Straße einstimmig einen mit Polizei, Feuerwehr und einem Vertreter des Altenheims abgestimmten neuen Beschilderungsplan.

Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Fichtenweg in Riemerling West

Die Verwaltungsvorlage berichtete von „wild parkenden“ Fahrzeugen im Fichtenweg, die die Anwohner zum Teil erheblich behindern. Es habe deshalb bereits mehrfach Polizeieinsätze gegeben.

Bei mehreren Ortsbesichtigungen und im Vorbeigehen und -fahren war uns der Misstand zwar nicht nachvollziehbar. Der Umwandlung der Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich mit festgelegten, deutlich markierten Parkplätzen konnten wir dennoch problemlos zustimmen. Ohne großen Aufwand werden die Parkmöglichkeiten nun klar geregelt, ohne Einschränkung für bzw. zum Nutzen der Anlieger.

Mobile Jugendarbeit – Kostenbeteiligung

Das Gremium beschloss, sich zu einem Sechstel (8770€) an den Kosten der mobilen gemeindeübergreifenden offenen Jugendarbeit des Kreisjugendrings München-Land zu beteiligen.

 

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Schlagwörter: Bauleitplanung Jugendarbeit Kindertageseinrichtungen Straßenbau Verkehrsregelung


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