Gemeinderatssitzung 25.02.2010

Sanierung der Grundschule Riemerling

Architekten des beauftragten Architekturbüros Keiner & Balda stellten die Detailplanung für den Umbau und die Sanierung des Schulgebäudes vor.

Die Bauarbeiten sollen in minimaler Bauzeit (Juli2010 bis September 2011) durchgezogen werden. Dafür ist es notwendig, den Schulbetrieb vollständig auszulagern. Die Klassenzimmer werden für diese Zeit in Containern bei der Schule Hohenbrunn eingerichtet, ausgenommen die 4. Klassen, die im Schulhaus Hohenbrunn untergebracht werden können. Es wird ein entsprechender Buspendelverkehr eingerichtet. Dadurch wird zum einen sicher gestellt, dass der für die finanzielle Förderung im Rahmen des Konjunkturpakets einzuhaltende Fertigstellungstermin garantiert ist. Andererseits werden die Schüler davor bewahrt, monatelang Baulärm aushalten zu müssen. Für Container und Bustransfer fallen zusätzliche Kosten von ca. 80.000€ an.

Die Sanierung beinhaltet eine Aktualisierung des Brandschutzes und eine wesentliche Raumerweiterung, die nun einen Betrieb als Ganztagesschule (für 4 Klassen) ermöglicht. Dazu sind Räumlichkeiten für die Mittagsverpflegung und den Aufenthalt nach dem Unterricht erforderlich. Zugleich bleiben die Räume für den Betrieb der bestehenden Mittagsbetreuung erhalten, der Hort bleibt weiterhin in den Räumen der Hauptschule.

Das Dach kann voraussichtlich für eine Bürgersolaranlage genutzt werden.

Für Diskussionsstoff sorgte die Mitteilung, dass der Kostenrahmen, wie er Ende 2009 festgesteckt war, bereits überholt sei. Der Umbau soll inzwischen 1 Mio€ mehr, rd. 6 Mio€ kosten, wobei eine Modernisierung der im Keller befindlichen Turnhalle darin noch nicht enthalten ist. Sie würde weitere ca. 800.000€ kosten und wurde vorerst zurückgestellt.

Die Baumaßnahmen wurden schließlich nolens volens verabschiedet, der inzwischen erhebliche Zeitdruck ließ keinen Spielraum mehr. Wir tragen die Entscheidung mit, empfanden es aber ein weiteres Mal als inadäquat, dass der Gemeinderat über ein solches Projekt nur mündlich informiert wird und dann ad hoc eine Entscheidung abverlangt wird. Die Verwaltung sieht es womöglich als leidige Pflicht an, den Gemeinderat in die Planung entsprechend einzubeziehen, zumindest sieht sie nicht die Chance einer Optimierung, indem kritische Fragen und Fachkompetenz aus dem Gremium Gehör finden. Mit dieser Kritik stehen wir nicht alleine; Josef Maier störte dies dermaßen, dass er seinem CSU-Bürgermeister bei der Abstimmung die Gefolgschaft verweigerte.

Bebauungsplan Nr. 77 Gewerbegebiet Hohenbrunn

Die Verwaltung legte den bisherigen Planentwurf vor. Wieder ein Überraschungsei! Es wurden keine Unterlagen zur Vorbereitung vorab verteilt. Die Informationen in der Sitzung muß man als minimalistisch bezeichnen. Es sind bisher 3 Baufelder (insgesamt ca. 40.000m³) sichtbar und die bestehende Straße, die in Ost-West-Richtung durch das Gelände führt.

Zudem wurde die Absicht bekannt , im Gewerbegebiet ein Wärmenetz zu entwickeln und evtl. mit Hackschnitzeln zu betreiben. Einzelheiten wurden aber auch diesmal aber nicht weiter ausgeführt.

Aus unserer und anderen Fraktionen kam der Wunsch, doch einige Eckpunkte (z.B. Wandhöhen) festzulegen und zur planvollen Steuerung der Entwicklung Gewerbekategorien festzulegen.

Anfrage von Martina Kreder-Strugalla zur Beteiligung des Gemeinderates bei Entscheidungen des Zweckverbandes Staatl. Weiterführender Schulen

In der Januarsitzung stand die Finanzierung der Investitionen im Zweckverband Staatl. weiterführende Schulen (ca. 80 Mio € , Anteil Hohenbrunn ca. 10 Mio €) auf der Tagesordnung. Der Finanzierungsanteil sei – so hieß es seinerzeit in der Verwaltungsvorlage – seitens der Gemeinde nicht über den Haushalt zu finanzieren. Deshalb solle der Zweckverband einen längerfristigen Kommunalkredit aufnehmen. Straßmairs Hinweis „der Gemeinderat ist zwar nicht zuständig, aber ich möchte ihre Rückendeckung“ aber auch die Höhe der Investitionen und die fehlende Information über die einzelnen Bauprojekte führte damals bereits zu einer längeren, in Teilen kontroversen Diskussion. Der Bürgermeister wurde schließlich bei 6 Gegenstimmen ermächtigt, entsprechende Anträge beimZweckverband zu stellen. Es blieb ein ungutes Gefühl, dass man hier als Gemeinderat bei völlig unzureichender Kenntnis des Sachverhalts in die Pflicht genommen werden soll und Entscheidungen von ganz erheblicher Tragweite ohne weitere Information und Diskussion mittragen soll.

Nach entsprechender Recherche stellt sich mir nun folgendes Bild dar: Nach Art. 33 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit können die Verbandsmitglieder ihre Verbandsräte anweisen, wie sie in der Verbandsversammlung abzustimmen haben. Im entsprechenden Kommentar zum KommZG heißt es, dass die Verbandsräte den Gemeinderat über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und mit erheblichen Auswirkungen vor einer Abstimmung informieren müssen, da andernfalls das Weisungsrecht nicht genutzt werden kann. Außerdem wird dort ausgeführt, dass das Weisungsrecht nicht auf Abstimmungen beschränkt ist. Es wäre zum Beispiel auch eine Weisung an die Verbandsräte möglich, bestimmte Anträge in der Zweckverbandsversammlung zu stellen.

Für mich bedeutet dies nun, dass wir Gemeinderäte tatsächlich zuständig sind, dass wir Gemeinderäte aber viel früher informiert und einbezogen hätten werden müssen. Außerdem hätte eine ganze Reihe von Fragen und Anregungen, die in der hektischen Diskussion in der letzten Sitzung aufkamen und seit langem hätten besprochen werden müssen, möglicherweise auch zu Weisungen geführt. Deshalb meine Fragen an den Bürgermeister bzw. die Verbandsräte, Herrn Straßmair und Herrn Lössl:
1. War ihnen diese Informationspflicht bzw. unser Weisungsrecht nicht bewusst bzw. nicht bekannt?
2. Können sie wenigstens im Nachhinein einmal transparent machen, wann und auf welcher Informationsbasis welche Entscheidungen getroffen wurden und wie sie votiert haben bzw. welche Entscheidungen hinsichtlich des Neubaus bzw. der Sanierung weiterführender Schulen in Hö-Sie, Ottobrunn und Neubiberg noch offen und damit noch beeinflussbar sind.

Bürgermeister Straßmair gab unumwunden zu, dass ihm die Informationspflicht so nicht klar gewesen sei und bereits eine entsprechende Belehrung durch Frau Landrätin Rumschöttel stattgefunden habe. Er führte außerdem ins Feld, dass die aktuellen Themen des Zweckverbandes unter erheblichem Zeitdruck stünden, den die Zweckverbandsleitung durch die Art der Sitzungsorganisation (kurzfristige Ladung, wenig Unterlagen) noch verstärkt. Im Prinzip seien alle wichtigen Grundsatzentscheidungen nun gefällt, z.T. habe er Zweifel an den Konzepten.

So weit, so schlecht! Bleibt für uns die Frage, warum „gestandene“ Verbandsräte ihre Kritik nicht rechtzeitig lautstark artikulieren und ggf. in Form von Anträgen einzubringen versuchen. Wäre der Gemeinderat entsprechend informiert worden, hätte er dem Bürgermeister sicherlich den Rücken gestärkt. Angesichts der Größenordnung, in der die Gemeinde Hohenbrunn in Zukunft durch die verschiedenen Schulprojekte finanziell belastet sein wird, ist dies eigentlich ungeheuerlich.

 

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Schlagwörter: Bauleitplanung Gewerbegebiet Grundschule Zweckverband


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