Gewerbegebiet am Eichenwald

Bannwald soll „besser“ genutzt werden und weicht nun endgültig dem Gewerbegebiet „Eichenwald“ – eine Tragödie in mehreren Akten

Mit großer Mehrheit des Gemeinderates Hohenbrunn wurde im Juli 2007 die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Waldgebiet im Bereich Ernst Heinkel Ring, Georg Knorr Straße und Liese Meitner Straße beschlossen. Begründung: Die entsprechenden Grundstücke (Eigentümer Gemeinde Hohenbrunn) seien von 3 Seiten von Gewerbegrundstücken umgeben und sollten nunmehr besser genutzt werden, das Gewerbegebiet „arrondiert“ werden. Das Waldstück (Bannwald!) sei vor rund 10 Jahren ohnehin gekauft worden, um es nach einer Bindungsfrist lukrativ zu verwerten. Die Umwandlung des ökologisch höchst wertvollen Bannwaldstückes in Gewerbegebiet und dessen Verkauf sollte die Finanzierung des MUNA-Kaufs absichern.

Bannwald ist laut Bayerischem Waldgesetz Wald, der wegen seiner Lage und flächenmäßigen Ausdehnung in Verdichtungsräumen eine außergewöhnliche Bedeutung für Klima, Wasserhaushalt und Luftreinigung hat. Sofern Bannwald überhaupt angetastet werden kann, muss unmittelbar angrenzend eine gleichwertige Ersatzaufforstung gewährleistet sein. Die Mehrheit des Gemeinderates interessierte dies anscheinend nicht! Sie will den Bannwald „besser nutzen“! Dabei hat der zuständige Förster auf Einladung von Bund Naturschutz und NUSO den Gemeinderäten von Hohenbrunn in einer Waldbegehung den besonderen Wert dieses Waldstückes nahegebracht. Das Waldstück ist mit 19 von 20 hier vorkommenden Baumarten, der entsprechend vielfältigen Fauna und einem sehr günstigen Altersaufbau, insbesondere auch in Verbindung mit dem angrenzenden Eichenwald (Altlauf), ein Kleinod im Landkreis!

Im April 2008 wurden die umfangreichen, zum Teil sehr kritischen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vorgelegt und im Gemeinderat diskutiert. Der Bund Naturschutz war der Meinung, dass die Planung zahlreiche Grundsätze und Ziele des Bundesnaturschutzgesetzes missachtet und allein deshalb eigentlich nicht weiter betrieben werden darf. Und der im Planungsverfahren zu erstellende Umweltbericht kommt zu dem Resüme, es bestehe im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung Klärungsbedarf, ob ein Verbotstatbestand gem. §42 BNatSchG vorliegt. Streng genommen hätte man in der Zwischenzeit das Planungsverfahren erst einmal auf Eis legen müssen. Mit dieser Meinung standen wir GRÜNE im Gemeinderat aber weitgehend alleine.

Kritik kam außerdem vom Landratsamt und der Regierung von Oberbayern, die die fehlende Städtebauliche Begründung monierten. So forderte die Regierung ein städtebauliches Konzept für den gesamten MUNA-Bereich, in das die Planung für das Bannwaldstück hinsichtlich Bedarf und städtebaulicher Struktur schlüssig eingebettet ist. Die Verwaltung verwies lediglich auf den „finanztechnischen“ Zusammenhang, d.h. sie argumentierte stets, dass die Gemeinde dieses Gelände als neue Gewerbefläche verkaufen muss, um das MUNA-Gelände erwerben und dort ebenfalls Gewerbeflächen schaffen zu können. Die Gefahr, dass erhebliche Flächenkonkurrenz und zuletzt kein Mehrwert für die Gemeinde entsteht, wurde ausgeblendet, ebenso die Tatsache, dass die Planungshoheit und damit weitreichender Einfluss auf die weitere Entwicklung des MUNA-Geländes ohnehin bei der Gemeinde Hohenbrunn liegt. Der Kauf des MUNA-Geländes, der damit verbundene Finanzierungsbedarf und die daraus abgeleitete „Bannwaldverwertung“ war u.E. nicht logisch und nicht notwendig.

Hohenbrunn hat sich in den vergangenen Jahren mit Recht über die Bannwaldzerstörung und Flächenversiegelung durch Großprojekte an der B 471 empört. Wir haben mit dem Finger auf Brunnthal und Taufkirchen gezeigt, weil die bei der Gewerbeansiedlung an der B471 alle ökologischen Belange und die Grundsätze des LEP hintangestellt haben. Anscheinend ist mit der Forderung nach mehr Nachhaltigkeit aber immer die nachhaltige Entscheidung des Nachbarn gemeint. Und während wir die Bannwaldzerstörung in der Nachbarschaft anprangern, klingen die Kettensägen im eigenen Wald offensichtlich wie Musik.

Am 25. Juni 2009 lehnte die Gemeinderatsmehrheit eine erneute Initiative unserer Fraktion zur Rettung des Bannwaldbiotops ab. Im Mai 2009 hatte die Gemeinde das gesamte nach Rückzug der Bundeswehr frei gewordene MUNA-Gelände gekauft, mit der Absicht im vorderen Bereich, dem ehemaligen Verwaltungsbereich, neue Gewerbeflächen zu schaffen. Ein Finanzierungskonzept war inzwischen unabhängig von einer Veräußerung der Gewerbefläche „Eichenwald“ möglich. Dies bedeutet, dass die Fremdfinanzierungsmittel nun durch Verwertung der bereits versiegelten und bebauten MUNA-Flächen kompensiert werden könnten und der Verkauf der ehemaligen Bannwaldfläche nicht mehr zwingende Voraussetzung für den Kauf der MUNA ist (und es ohnehin nie war). Deshalb baten wir in einem Antrag den Gemeinderat um folgenden Grundsatzbeschluss: Die Gemeinde Hohenbrunn nimmt Abstand von einer Verwertung, d.h. einem Verkauf und/ oder einer Bebauung der im Bebauungsplan Nr. 76, Gewerbegebiet „Eichenwald“, überplanten Fläche und schont und erhält so die bisher als Bannwald ausgewiesene Naturfläche.

Wir appellierten eindringlich an die GemeinderatskollegInnen, im Sinne einer verantwortungsvollen, nachhaltigen Gemeindeentwicklung auf die Zerstörung der ökologisch äußerst wertvollen Bannwaldfläche zu verzichten und für die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe auf die neu erworbenen MUNA-Flächen (Verwaltungsbereich) zurückzugreifen.

Die große Chance, den ehemaligen Bannwald vorerst bzw. günstigsten Falles auf Dauer zu schonen, wurde vertan. Weder der Bürgermeister, noch eine der anderen Fraktion, nicht eine einzige Kollegin, nicht ein einziger Kollege im Gemeinderat wollte sich unserer Idee anschließen. Das Wort Nachhaltigkeit sollte in diesem Gremium keine/r mehr in den Mund nehmen!

Am 17.02.2011 hatte der Gemeinderat erneut über Einwendungen der Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Das Landratsamt München, die Regierung von Oberbayern und der Kreisheimatpfleger hatten nochmals ausführlich Stellung genommen und die mangelhafte städtebauliche Begründung sowie die Schutzwürdigkeit des Waldstücks betont. Auch diesmal setzte sich die Gemeinderatsmehrheit über diese Einwände hinweg und beschloss die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans.

Martina Kreder-Strugalla und Wolfgang Schmidhuber

Siehe auch unsere Gemeinderatsberichte:

26.07.2007 – Änderung des Flächennutzungsplanes
25.10.2007 – Konversion des Militärgeländes MUNA
24.04.2008 – Änderung des Flächennutzungsplanes; Stellungnahmen zu den Einwendungen
25.06.2009 – Antrag der GRÜNEN zum Erhalt des Waldes nach MUNA-Kauf
17.02.2011 – Änderung des Flächennutzungsplanes; Stellungnahmen zu den Einwendungen

 

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