Gemeinderatsbericht 20.03.2003

Bebauungsplan Nr. 60 (Gebiet südlich der Andreasstiftstraße):

Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 südlich der Andreasstiftstraße in der Fassung vom 12.12.2002, mit der Begründung in der Fassung vom 12.12.2002, als Satzung einstimmig beschlossen. Die Verwaltung wird den Bebauungsplan ortsüblich bekannt machen.


Mobilfunkstation Vodafone D2 GmbH:

Die Entscheiung über den Bauantrag der Vodafone D2 GmbH zur Errichtung eines Mobilfunkmasts (mit 52 m Höhe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1116/0, unmittelbar westlich der A99) wurde erneut zurückgestellt.

Wir sind froh über diese Entscheidung, da sowohl Wohnbebauung unserer Gemeinde (an der B471, Entfernung ca. 390m) als auch Wohnbebauung in Neukirchstockach/Gem. Brunnthal (Entfernung ca. 470m) tangiert wären.

Die Gemeinde Brunnthal hat bereits früher im Rahmen der Bauleitplanung ein verbindliches Standortkonzept entwickelt. Die Verwaltung ist nun beauftragt, mit der Vodafone D2 GmbH und der Gemeinde Brunnthal Gespräche über die Nutzung eines dieser festgelegten Standorte zu führen. Es ist davon auszugehen, dass ein Standort gewählt werden kann, der aus Brunnthaler Sicht (eher) unproblematisch ist und eine wesentlich größere Entfernung zur Wohnbebauung unserer Gemeinde hat.


Umstellung der gemeindlichen Straßenbeleuchtung von Weiß- auf Gelblicht:

Die E.ON Bayern AG hat der Gemeinde Hohenbrunn ein Angebot über die Modernisierung der Straßenbeleuchtung von Weiß- auf Gelblicht vorgelegt. Von den ca. 1100 Lampen im Gemeindegebiet sind bereits 443 umgerüstet.

Eine solche Umrüstung ist grundsätzlich wünschenswert: Sie führt zu einer deutlichen Stromeinsparung, das Gelblicht ist für das menschliche Auge angenehmer und erleichtert Konturen in der Dunkelheit wahrzunehmen, Insekten werden von Gelblicht weniger angezogen.

Es besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinde die Investition selbst übernimmt und finanziert und dann sofort bzw. nach einer gewissen Amortisationsfrist (bis die eingesparten Stromkosten die Investitionskosten decken) den Vorteil geringerer Stromkosten (ca. 30% weniger Stromverbrauch) hat. Andererseits bietet die E.ON Bayern AG einen im Detail noch nicht ausgearbeiteten Kontrakt an: E.ON übernimmt die Investitionskosten und Hohenbrunn verpflichtet sich auf längere Zeit (voraussichtlich 10 Jahre, auf jeden Fall deutlich länger als der Amortisationszeitraum) 1. den Strom von E.ON abzunehmen und 2. einen Preis in Höhe der bisherigen Stromkosten zu bezahlen.

Aus dem bisherigen Angebot war für uns nicht ersichtlich, welche Leistung nach Ablauf der Amortisationsfrist dem dann „überhöhten“ Preis gegenübersteht. Aus jetziger Sicht wäre ein solcher Kontrakt nicht vorteilhaft und sinnvoll.

Der Gemeinderat hat die Verwaltung zunächst beauftragt, durch E.ON eine Grobanalyse erstellen zu lassen. Bürgermeister Zannoth hat versichert, dass dadurch noch keinerlei Verpflichtung gegenüber E.ON entsteht. Unserem Vorschlag, ein zweites Angebot einzuholen, wurde nicht zugestimmt. Wie dann allerdings das Ergebnis der Grobanalyse ohne Vergleichszahlen entsprechend gewürdigt und eine rationale Entscheidung herbeigeführt werden soll, ist uns nicht klar.


Einführung eines Marktes in Hohenbrunn:

Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine Satzung über das Marktwesen in der Gemeinde Hohenbrunn. Damit steht dem Start eines Hohenbrunner Wochenmarktes, voraussichtlich am Freitag, den 2. Mai 2003, (fast) nichts mehr im Wege. Details regelt der Marktverein – der laut Bürgermeister Zannoth „konzipiert“ sei – in einer Marktordnung.


Antrag der ÜWG-FW Hohenbrunn-Riemerling zu „den Hohenbrunner Agenden 21“:

Gemeinderat Franz Schmuck forderte in seinem Antrag: Zahlungen der Gemeinde an die Agenden sollen nur für Aktionen bereitgestellt werden, die vom Gemeinderat bewilligt werden. Für Fachliteratur, Fortbildungen und Entschädigungspauschalen sollen generell keine Zahlungen mehr erfolgen. Begründung: mehr Transparenz bei der Nutzung von Steuermitteln.

Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass

  1. es in und für Hohenbrunn keine „Agenden“, sondern eine Agenda 21-Hohenbrunn gibt, die 1997 per Gemeinderatsbeschluss initiiert und von der Gemeinde seither finanziert wurde,
  2. die bisherige Praxis der Planung und Mittelbeantragung, der Mittelverwendung und Mittelabrechnung jede Forderung nach Transparenz erfüllt und
  3. Verwaltung und Gemeinderat über alle Aktivitäten der Agenda 21-Hohenbrunn ständig im Bilde sind, z.B. weil
    • Verwaltung und Gemeinderat alle Protokolle aller Arbeitskreissitzungen erhalten,
    • die Fraktionen jährlich zu einem Informationsgespräch eingeladen werden,
    • Arbeitskreissitzungen und Veranstaltungen der Agenda 21-Hohenbrunn öffentlich sind und in der Presse, den Informationskästen der Gemeinde und größere Veranstaltungen zusätzlich über Plakate bekanntgemacht werden.

Welcher tiefere Sinn in und welche Motivation hinter diesem Antrag stecken? Mehr Transparenz? – Das kann es nicht sein!

Gisela Pfaller hat – wie die SPD-Fraktion – gegen diesen Antrag gestimmt. Martina Kreder-Strugalla gilt (als Sprecherin der Agenda 21-Hohenbrunn) als persönlich beteiligt und hat an der Diskussion und Abstimmung nicht teilgenommen.


Parkplätze Jäger-von-Fall-Straße:

In der Jäger-von-Fall-Straße werden in unmittelbarer Nähe zu Kreuzung Pfarrer-Wenk-Platz/Ladengeschäften/ Postfiliale zeitlich begrenzte Parkplätze ausgewiesen (Höchstparkdauer 1h bzw. 2h), da zukünftig mit einer höheren Kundenfrequenz mit Parkplatzbedarf zu rechnen ist.


Benutzungordnung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen (Kindergärten/Kinderkrippe) in der Gemeinde Hohenbrunn:

Die Benutzungordnung für Kindergärten in der Gemeinde wurde überarbeitet und ergänzt um Benutzungsregularien für Kinderkrippen. Die erste Kinderkrippe der Gemeinde (1 Gruppe/12 Kinder) wird in Riemerling-West eingerichtet und geht zurück auf einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Es werden Kinder ab der 9. Lebenswoche (Ende Mutterschutz) aufgenommen. Dieses frühe Eintrittsalter halten wir im Interesse der Kleinkinder ganz und gar nicht für wünschenswert; die eine oder andere Familie wird aber wohl dennoch dringend auf einen Krippenplatz angewiesen sein.

Gibt es mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze, so erfolgt die Auswahl nach 6 Dringlichkeitsstufen. Für Kinder/Eltern, die nicht berücksichtigt werden können, wird eine Vormerkliste geführt.

Es wird Halbtags- und Ganztagesplätze geben. Grundsätzlich wird man auch bemüht sein, die tageweise Unterbringung zu ermöglichen.

Strittig war die Gebührenhöhe für die Kinderkrippe. Wir plädierten für den Vorschlag der Vewaltung: Halbtagesplatz (14Uhr) 240,– Euro/Monat (= 2,–Euro/Besuchsstunde) und Ganztagesplatz (17Uhr) 360,–Euro/Monat (= 2,–Euro/Besuchsstunde). Alle Betreuungsalternativen für Kleinkinder sind wesentlich teurer und mit diesen Sätzen würde die Kinderkrippe gerade personalkostendeckend arbeiten. Aus diesen Gründen und angesichts der Soziakstruktur unserer Gemeinde hielten wir diese Sätze für vertretbar, wünschten uns dann allerdings eine großzügige Behandlung bei sozialen Härten. Die anderen Fraktionen beurteilten die Sache anders. Nach längerer Diskussion kam es schließlich zu der Festlegung von 200,– Euro für Halbtages- und 300,– Euro für Ganztagesbetreuung.

Gisela Pfaller wies darauf hin, dass eine Regelung/Ermäßigung für Geschwisterkinder (in der Kinderkrippe ein eher seltener Fall) getroffen werden sollte – möglichst analog zur Kindergarten-Regelung. Beschlossen wurde, dass das erste Geschwisterkind 50% , ein weiteres Geschwisterkind 100% Ermäßigung erhält. Auf besonderen Wunsch von Herrn Scharl (CSU) wurde dann noch eingefügt: bei Mehrlingen muß grundsätzlich nur für 1 Kind Betreuungsgebühr bezahlt werden. Seine Begründung: Mehrlinge könne man nicht planen. Wie kommt Herr Scharl darauf, dass alle Einzelgeburten geplant werden können und dann womöglich auch noch kinderkrippengebührenoptimal? Wir wissen es nicht!

Alle weiteren Details können bei der Gemeindeverwaltung bzw. in den Kindergärten/der Kinderkrippe erfragt werden.


Erschließungsabrechnung Baugebiet Flößergasse:

Für Brunnengasse und Schmiedweg hatte das Landratsamt München festgestellt, dass diese Straßen als eine Erschließungsanlage betrachtet und abgerechnet werden müssen; allerdings kann die Erschließungsanlage in einzelne Abschnitte unterteilt werden. Die Verwaltung schlug eine Abschnittsbildung vor und ermittelte für die Brunnengasse Erschließungskosten pro qm von 65,32 Euro und für den Schmiedweg 64,06 Euro. Auf den ersten Blick erscheint die Differenz nicht wesentlich. Ist das Grundstück in der Schmiedgasse aber genügend groß, so hat sich die Aufteilung und teilweise Umbenennung des Schmiedweges schon gelohnt!

Wir stimmten gegen die abschnittsweise Abrechnung.

Für die Flößergasse wurde beschlossen

  1. das ausgebaute Teilstück des Harthauser Weges bis zur Putzbrunner Straße als Einheit mit der Flößergasse abzurechnen,
  2. die gesamten Erschließungkosten auf die Anlieger der jetzt bebauten Westseite der Flößergasse umzulegen.

Die CSU-Fraktion und Bürgermeister setzten sich vehement für eine Längsteilung von Flössergasse/Harthauser Weg ein, so daß die Hälfte der Erschließungskosten von der Gemeinde hätten getragen werden müssen. Hauptargument war: die Bebauung östlich der Flößergasse komme zwangsläufig, man könne dann die Erschließungskosten gerechter, nämlich auf alle Anlieger verteilt, abrechnen. Dieser Regelung konnte mit den Stimmen der SPD- und ÜWG-Fraktion verhindert werden.

Wir sehen zwar mit Bedauern die relativ hohe Belastung der Grundstücksbesitzer an der Flößergasse. Für uns war allerdings ausschlaggebend, dass die Bebauung an der Flößergasse bisher stets als abschließende Ortsrandbebauung gedacht, geplant und bezeichnet wurde. Damit war klar, dass die Erschließungskosten nur auf die Anlieger einer Straßenseite entfallen. Hier kann nicht die Gemeinde aus „Gutmütigkeit“ einspringen – und schon gar nicht, um aus dem „Sachzwang“ der Umlegung zwischenfinanzierter Erschließungskosten den nächsten Bauboom abzuleiten!

 

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