Vorbereitung der Schließung des BAB-Anschlusses Hohenbrunn und der Errichtung des BAB-Anschlusses Putzbrunn:
Hohenbrunn wird sich – so die von CSU, SPD und ÜWG getroffene Entscheidung – der Initiative von Bürgermeister Kellermeier (Putzbrunn) anschließen und zusammen mit den Gemeinden Putzbrunn und Grasbrunn die Schließung des Autobahnanschlusses Hohenbrunn sowie die Errichtung eines Anschlusses auf Putzbrunner Gemeindegebiet (an der ST 2079) betreiben. „Durch die Verlegung des BAB-Anschlusses sollen die drei Gemeinden vom Durchgangsverkehr entlastet werden.“ So lautet die offizielle Begründung. Die drei Gemeinden teilen sich nun die Kosten der Änderung der Flächennutzungspläne für Putzbrunn und Grasbrunn und alle weiteren Planungskosten (Putzbrunn 71%, Hohenbrunn 20%, Grasbrunn 9%) und beabsichtigen, das Vorhaben in kommunaler Baulast zu errichten. Man hofft auf finanzielle Beteiligung des Freistaates Bayern. Zuständig wäre allerdings die Bundesrepublik Deutschland.
Diese Entscheidung halten wir für grundfalsch, die Begründung für nicht haltbar und vorgeschoben, die finanzielle Beteiligung Hohenbrunns für unvertretbar. Deshalb haben wir in der Gemeinderatssitzung ausführlich Stellung genommen – wenn auch unter „erschwerten Bedingungen“. Bürgermeister Zannoth unterbrach Martina Kreder-Strugalla ständig, offensichtlich bestrebt den Beitrag unserer Fraktion zu unterbinden. Frau Pfaller hätte im Bauausschuss schon dagegen argumentiert, das reiche. Einige Gemeinderatskollegen unterstützen die Bemühungen des Bürgermeisters durch lässiges lautstarkes Plaudern.
Für diejenigen, deren Demokratieverständnis den Andersdenkenden und seine Argumente mit einschließt, und/oder diejenigen, die Dank des Tohuwabohu in der Gemeinderatssitzung nicht mehr folgen konnten, hier nochmals unser Standpunkt:
Mit welchen Argumenten in Putzbrunn und Grasbrunn die Entscheidung begründet und „verkauft“ wird, interessiert uns zunächst einmal nicht. Unsere Ausgangsfrage ist, wie bzw. ob durch eine Verlegung des Autobahnanschlusses eine Entlastung für Hohenbrunn erfolgen wird. Eine merkliche Entlastung erwarten wir nicht! Der von Süden kommende Verkehr verringert sich nur, wenn die Luitpoldstraße zur Ortsumgehung ausgebaut würde, also eine Ortsumgehung und die Ableitung des Verkehrs zum Anschluss Ottobrunn geschaffen würde. Der überörtliche Verkehr von Osten bzw. Nordosten wird sich nicht wesentlich verringern! Warum auch? Wenn das Brunnthalkreuz „dicht“ ist, fährt man dann eben in Putzbrunn von der Autobahn und sucht eine Umfahrung u n d kommt nach wie vor durch Hohenbrunn. Und auch für den Verkehr, der von Westen bzw. Norden kommend durchs Dorf fährt, ist eine nennenswerte Verringerung nicht zu erwarten. Zwar werden einige Fahrten aus Richtung Riemerling entfallen, weil dann die Anschlüsse Putzbrunn bzw. Ottobrunn benutzt werden. Ein großer Teil des Verkehrs und v.a. der gewerbliche Verkehr fließt aber über die Rosenheimer Landstraße zum Autobahnanschluss Ottobrunn.Ist die Entlastung für Hohenbrunn ein Scheinargument? Welche anderen Gründe für eine Verlegung des Autobahnanschlusses gibt es? Und sind diese Gründe für uns akzeptabel? Der zu schaffende Autobahnanschluß Putzbrunn ist Voraussetzung für eine Verlängerung der Ständlerstraße. Allerdings spricht bereits das Kurzak-Gutachten (das ja in erster Linie eine Erleichterung des motorisierten Individualverkehrs im Blick hat und nicht im Verdacht steht fanatisch Naturschutz zu betreiben) von massiver Beeinträchtigung der Natur- und Erholungsflächen (Klima, Wasserhaushalt, Luftreinigung). Deshalb halten wir dieses Projekt schlicht für nicht vertretbar! Im Übrigen wurde am 10. Sept. eine Verlängerung der Ständlerstraße vom Bezirksausschuß Neuperlach mit deutlicher Mehrheit (und mit den SPD-Stimmen) abgelehnt. Ein Autobahnanschluss Putzbrunn wäre zugleich der Anschluss zu einer Umgehungstrasse durch den Höhenkirchner Forst, von der zwar z.Z. wenig gesprochen wird, die aber nicht begraben ist. Die Mehrheit des Gemeinderates Hohenbrunn hat sich jüngst dafür ausgesprochen, diese Option weiter offen zu halten. Wir halten eine Realisierung für unvertretbar! Die Gemeinden Putzbrunn und Grasbrunn haben Interesse daran, bestehende und geplante Gewerbegebiete durch einen Autobahnanschluß aufzuwerten. Das ist nachvollziehbar – jedoch kein Entscheidungskriterium für Hohenbrunn! Wir können aus Hohenbrunner Sicht die Sinnhaftigkeit einer Änderung des Autobahnanschlusses Hohenbrunn/Putzbrunn nicht erkennen. Schon deshalb verbietet sich eine finanzielle Beteiligung Hohenbrunns. Darüber hinaus sind 3 Fragen nicht diskutiert, geschweige denn befriedigend beantwortet worden:
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Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 72 für das Gebiet des Altenheimes des Evang.-Luth.-Diakoniewerkes Hohenbrunn:
Der Aufstellungsbeschluss wurde einstimmig gefasst. Das Baugebiet soll als „Sondergebiet Altenheim“ festgesetzt werden. Damit wird die Voraussetzung für eine Erweiterung des Alten- und Pflegezentrums „Haus am Wald“ geschaffen. Dort ist eine neue Einrichtung für Demenzkranke geplant. Die Verfahrenskosten trägt das Diakoniewerk.
Bericht zur Schulhaussanierung:
Wer unter diesem Tagesordnungspunkt einen Fortschrittsbericht über die Detailplanung der Schulerweiterung und den baldigen Baubeginn erwartet hatte, wurde unangenehm überrascht. Erst jetzt deckte Bürgermeister Zannoth eine ganz offensichtlich schon länger absehbare Problematik des Baugrundes auf:
Der Erweiterungsbau einschließlich einer neuen Turnhalle ist nicht auf gewachsenem Grund geplant, sondern auf dem Gelände einer ehemaligen, wahrscheinlich überwiegend mit Abbruchmaterial/Bauschutt verfüllten Grube. Es ist nicht auszuschließen, dass in den vielen Jahren des Bestehens dieser Grube punktuell auch Problemmüll abgeladen wurde. Die erst jetzt veranlasste Baugrunduntersuchung ergab: Der Baugrund ist zu locker und zu wenig tragfähig für das vorgesehene Bauwerk und es besteht ein gewisses Risiko, dass Ausgasungen auftreten können.
Die Verwaltung schlägt nun – einer Empfehlung des Gutachters folgend – vor, die Grubenverfüllung zum Teil abzugraben und ggf. als Sondermüll zu entsorgen, ein Betonpfähleraster zur Abstützung des Gebäudes sowie eine Abdeckplatte, die Ausgasungen verhindern soll, einzubauen. Als Alternativlösungen wurden diskutiert: Erstens die völlige Umplanung, einschl. Erwerb eines angrenzenden Grundstücks, zweitens Erweiterungsbau auf gewachsenem Grund und Errichtung der Turnhalle auf der Grube. Die Alternativen müssen nun von der Verwaltung abgeklärt und finanziell dargestellt werden. In jedem Fall werden eine erhebliche Verzögerung des Bauvorhabens zusätzliche Kosten nicht zu vermeiden sein.
Gemeinderätin Kaps (CSU) gab zu bedenken, ob hier nicht ein gravierender Fehler des Architekten vorliege und die Gemeinde ggf. finanzielle Ansprüche geltend machen könne. Unser Ergänzungsvorschlag: Kürzung des Bürgermeistergehalts!
Grundsatzfragen zur Nutzung von öffentlichen Parkflächen durch Anhänger und Wohnwagen (Parksituation am Friedhof Hohenbrunn):
In der Jäger-von-Fall-Straße werden gelegentlich Anhänger bzw. Wohnmobile abgestellt, ebenso entlang der Andreasstiftstraße am Friedhof.
Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Wohnwagen, wie PKW ohne Einschränkung abgestellt werden, Anhänger maximal 14 Tage, dann müssen sie „bewegt“ werden. Eine gewisse Beschränkung könnte erreicht werden, indem Verkehrszeichen angebracht werden, die das Parken nur mit Parkscheibe und nur für einige Stunden gestatten.
Die entsprechende Maßnahme würde mehrere tausend Euro kosten, vor dem Friedhof ein Schildermeer entstehen lassen und das Grundproblem voraussichtlich in andere Straßen verschieben.
Der Gemeinderat hält die bisherige Situation für tragbar und beschloss einstimmig, vorerst nichts zu veranlassen.
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