Gemeinderatsbericht 11.12.2003

In der letzten Sitzung des Jahres wurden zwei Beschlüsse gefasst:

Es wurde eine neue bzw. wesentlich modifizierte und ergänzte Benutzungsordnung für die gemeindlichen Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde (Kindergärten, Kinderkrippen, Mittagsbetreuung) beschlossen, die von interessierten bzw. betroffenen Eltern eingesehen werden kann.

Außerdem wurde die ursprüngliche Schulhauserweiterungsplanung für Hohenbrunn von der Mehrheit des Gemeinderates bestätigt. Neue Klassenzimmer, Aulabereich und Turnhalle werden nun doch auf der ehemaligen Grube gebaut. Unsere als Dringlichkeitsantrag eingebrachten Vorschläge – Bauvarianten, die alle eine Grubenüberbauung vermieden hätten – wurden gar nicht erst besprochen! Nach einer längeren Diskussion über die jüngste, zweite Bodenuntersuchung und Vorabinformation der noch ausstehenden zweiten gutachterlichen Stellungnahme baten wir zwar um Stellungnahme des anwesenden Architekten zur Realisierbarkeit unserer Vorschläge und forderten die Behandlung unseres Antrages. Die Gemeinderatsmehrheit bestimmte dann aber, dass man sich damit nicht befassen wolle und schmetterte den Dringlichkeitsantrag ab. Diese Abstimmungsniederlage ist hinzunehmen. Sie ist aber in diesem Falle weniger persönlich frustrierend, als sachlich bedenklich. Immerhin attestierte der Gutachter geotechnische Probleme, die nur mit erheblichem Aufwand zu bewältigen sind, neben einem wenn auch geringen Rest-Gesundheitsrisiko für die Nutzer des Gebäudes. Frau Kaps meinte, das Gutachten und die darauf basierende Entscheidung ergebe „den höchsten Grad an Sicherheit“ und hatte damit zwar das letzte Wort – aber dennoch nicht recht! Das höchste Maß an Sicherheit wäre selbstverständlich nur durch den Verzicht auf eine Grubenüberbauung zu erreichen. Sich der Suche nach und Diskussion von Bauvarianten zu verschließen, ist durch nichts zu rechtfertigen – auch nicht durch den vorgeschützten Zeitdruck, der bisher ja wohl auch keine Rolle gespielt hat. Denn im Hohenbrunner Gemeinderat wurde zuletzt im Juli 2002 der detaillierte Planentwurf diskutiert. Das Baugrundgutachten wurde dann aber erst am 30. Juli 2003 von der Verwaltung in Auftrag gegeben. Bürgermeister Zannoth bezeichnete unsere Frage nach der außergewöhnlich späten Bodenuntersuchung als eine „Unverschämtheit“ und ließ keine Beantwortung zu. Diese Überreaktion legt den Schluss nahe, dass die Frage nicht unverschämt sondern mehr als berechtigt war.

 

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