Anpassung der Richtlinien für das Einheimischenprogramm und Festlegung der nächsten Staffel
Der Gemeinderat wurde im Dezember aufgefordert, Änderungsvorschläge zur Anpassung der Richtlinien für das Einheimischenprogramm bis zum 10.01.2005 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Vorrangig ging es um die Festlegung eines weiteren Stichtages für Neubewerbungen (4. Staffel) und die Festlegung eines Höchstalters für Bewerber (Verwaltungsvorschlag max. 40 Jahre). Wir hatten – übrigens als einzige Fraktion – unsere „Hausaufgaben“ erledigt und unsere Stellungnahme und weitergehende Änderungsanträge schriftlich termingerecht abgegeben.
Wir plädierten für eine Höchstaltersgrenze von 55 Jahren. Die Realität zeigt, dass immer mehr Menschen erst jenseits 35 zur Gründung einer Familie bzw. für eine „Zweitfamilie“ entschließen. Oft kommt das Thema Hausbau erst dann zum Tragen, wenn die Kinder größer werden und mehr Platz bzw. ein eigenes Zimmer beanspruchen. Die Gemeinderatsmehrheit folgte unserem Vorschlag jedoch nicht, sondern meinte, mindestens ein Partner solle nicht älter als 40 Jahre sein.
Sofern ein Bewerber eine Eigentumswohnung, ein Miteigentumsrecht oder anderes vergleichbares Recht in der Gemeinde Hohenbrunn besitzt, muss dieser Besitz zum Zwecke der Finanzierung des neuen Eigenheims veräußert werden Bei der Berechnung des Vermögens wird der entsprechende Verkehrswert nach Abzug der Schulden berücksichtigt. Unterlagen zur Ermittlung des Verkehrswertes (notarieller Kaufvertrag, Bankauszüge, Gutachten) sind vorzulegen.. Bisher musste der Besitz der Gemeinde übereignet werden.
Schließlich konnten wir erfolgreich anregen, dass zukünftig in den Richtlinien klargestellt wird, dass Bewerber unter 50 Punkten keine Aussicht auf Zuteilung eines Grundstückes haben, es sei denn sie können konkret darlegen, dass ein Härtefall vorliegt. Dadurch kommt nicht nur mehr Transparenz in das Zuteilungsverfahren, Verwaltung und Bewerbern kann so auch eine Menge Arbeit bei der Erstellung und Prüfung der Bewerbungsunterlagen erspart werden.
Raumordnungsverfahren für das geplante Freizeitprojekt Gut Engelwarting
Im Rahmen der Einleitung des Raumordnungsverfahrens wird u.a. die Gemeinde Hohenbrunn seitens der Regierung von Oberbayern aufgefordert, zu der geplanten „Freizeitinsel“ in der Gemeinde Brunnthal (Badesee, Freizeitgelände, Gastronomie, Wochenendhaussiedlung) Stellung zu nehmen.
Einzige, wenn auch umfangreiche Unterlage hierzu war ein gutachterlicher Bericht, der vom Investor in Auftrag gegeben wurde und die Vor- und Nachteil des geplanten Projekts naturgemäß nicht neutral ausgewogen darstellt, sondern – vorsichtig ausgedrückt – vieles schönredet.
Eine generelle Beurteilung der geplanten Anlage und Ihrer Auswirkungen müsste viele Aspekte berücksichtigen. Allein aus Hohenbrunner Sicht ist vor allem der Schutz des Grundwassers bedeutsam, da große Teile der Anlage in unsere Wasserschutzzone IIIb fallen. Eine verbindliche Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes liegt noch nicht vor. Man kann nur davon ausgehen, dass durch entsprechende Auflagen alles unterlassen oder unterbunden wird, was zu Besorgnis für die Qualität des Grundwassers Anlass gibt.
Wir begrüßen daher die mit großer Mehrheit verabschiedete ablehnende Stellungnahme des Gemeinderats, der die Errichtung der „Freizeitinsel“ für nicht sinnvoll erachtet
Neuorganisation des Hauptschulbereiches in den Gemeinden Putzbrunn, Neubiberg und Hohenbrunn
Die Teilhauptschulen 1 Putzbrunn und Neubiberg werden in die Carl-Steinmeier-Volksschule eingegliedert. Die zunächst befürchtete völlige Überlastung der Hauptschule ist nun doch nicht zu befürchten. Die Raumkapazität ist ausreichend, um 2 weitere Klassen problemlos zu integrieren. Ein weiterer Ausbau der Schule steht nicht zur Debatte.
Vollzug des Bayerischen Kindergartengesetzes / Anerkennungsverfahren Waldorfkindergarten Ottobrunn
Das gemeindliche Einvernehmen zur Anerkennung wurde hergestellt. Die Kostenzusage gilt allerdings lediglich bis Sommer 2005. Mit dem neuen BayKitaG werden die Waldorfkindergartenplätze nicht mehr als bedarfsnotwendig angesehen.
Dies ist bitter, weil zum einen das Waldorfkindergartenangebot eine qualitative Ergänzung und Bereicherung darstellt. Zum anderen weil sich in Hohenbrunn in ca. 2 Jahren eine Überversorgung abzeichnet, die u.a. zu Lasten des seit langem bestehenden Waldorfkindergartenangebots geht.
Neue Vorfahrtsregelung an der Eduard-Buchner-Straße
Da sich durch die in der letzten Zeit zunehmende Gewerbeansiedlungen an der Lise-Meitner-Straße auch das Verkehrsaufkommen verstärkt hat und die Sichtverhältnisse für den Geradeausverkehr an der abknickenden, bisher vorfahrtsberechtigten Eduard-Buchner-Straße ungenügend scheinen, wurde eine Änderung der Vorfahrtsregelung beschlossen. Die geradelinig durchgängige Trasse Eduard-Buchner-Straße/Lise-Meitner-Straße hat nun Vorfahrt.
Der Gemeinderat folgte damit dem Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Polizei.
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