Offene Jugendarbeit im Jugendraum in Hohenbrunn
Die offene Jugendarbeit in Hohenbrunn ist erfolgreich angelaufen. Peter Pfad berichtete über Schwerpunkte, Ziele und Grundprinzipien seiner pädagogischen Arbeit als Jugendtreff-Leiter. Hauptzielgruppe sind Kinder und Jugendliche (10-16 Jahre), die das Angebot bereits rege nutzen.
Herr Pfad kann mit einer halben Stelle lediglich an 2 Tagen (Donnerstag 15-20 Uhr und Freitag 15 – 21 Uhr) den Jugendtreff betreuen. Auf Basis einer Befragung der Jugendlichen hat er ein abwechslungsreiches Programm entworfen, das auf die unterschiedlichen Wünsche und Bedürfnisse der verschiedenen Altersklassen, Mädchen- und Jungsgruppen usw. eingeht.
Bedauernswert ist, dass die Riemerlinger Jugend, einschl. Appeltwiese, weitgehend „außen vor“ bleibt. Anders als die Jugend im Dorf und in der Luitpoldsiedlung wurde sie nicht angeschrieben und eingeladen. Die weiten Wege und das begrenzte Raumangebot stellen erhebliche Hindernisse dar, so dass wohl nur ein Teil der Gemeindejugend im Jugendtreff zusammenkommt. Grundsätzlich können aber alle Hohenbrunner Jugendliche an den Veranstaltungen des Jugendtreffs teilnehmen.
Unsere Fraktion hat dringend gebeten, in Riemerling einen weiteren Jugendraum einzurichten. Ehrenamtliche zur stundenweisen Betreuung stehen bereits zur Verfügung!
Bauantrag zur Errichtung einer hinterleuchteten Werbeanlage mit Wechselwerbung in Riemerling, Rosenheimer Landstraße 129
In den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 59 werden folgende Festsetzungen für Werbeanlagen aufgenommen:
- Werbeanlagen sind nur an Gebäuden/Gebäudeteilen zugelassen.
- Dachständer sind unzulässig.
- Werbeanlagen sind nur im Erdgeschoss zulässig.
- Bei eingeschossigen Gebäuden darf die Werbefläche die Oberkante Attika nicht überschreiten.
- Intervallbeleuchtung ist nicht zulässig.
- Beleuchtung wird um 22.00 Uhr abgeschaltet.
Das Einvernehmen zu dem vorliegenden Bauantrag wird verweigert.
Die Gemeinde beantragt beim LRA München, die Entscheidung über den vorliegenden Bauantrag für 12 Monate (d.h. bis beschlossene Babauungsplanänderung vollzogen ist) auszusetzen.
Nachlass Welch Johann Verwaltungs GmbH – Neubau eines landwirtschaftlichen Pferdebetriebes in Hohenbrunn, Am Brunnthaler Weg
Der Gemeinderat beschloss auf Grund erheblicher Bedenken, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Errichtung eines sog. landwirtschaftlichen Pferdebetriebes nicht zu erteilen. Das Landratsamt wird gebeten, die vom Landwirtschaftsamt bescheinigte Privilegierung genauestens zu überprüfen und abzulehnen.
Das Vorhaben ist aus unserer Sicht und entsprechend der Mehrheitsmeinung im Gemeinderat nicht privilegiert, u.a. ist eine überwiegend eigene Futtergrundlage nicht vorhanden und es werden umfangreiche Tätigkeiten und Dienstleistungen angestrebt, die einem landwirtschaftlichen Betrieb nicht entsprechen. Außerdem würde der Grundsatz des Freihaltens der Rodungsinsel und die im Flächennutzungsplan vorgesehene Ortsrandbebauung westlich der Bahn, aber auch Optionen für eine Ortsumgehung konterkarriert.
Aus unserer Sicht wäre es wünschenswert, auch zukünftig angeblich privilegierte Bauvorhaben ähnlich genau unter die Lupe zu nehmen und standhaft abzulehnen!
Errichtung eines Kinderhortes – Festsetzung von Benutzungsbedingungen
Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass
- der geplante Hort täglich von Schulschluss bis 17.00 Uhr geöffnet sein soll. Es gibt insgesamt lediglich 30 Schließungtage im Jahr; es wird also auch während der Ferien eine weitgehende Hortbetreuung (dann auch schon am Vormittag) geben. Die Kosten für ein spezielles Ferienprogramm werden auf die Eltern umgelegt.
- Die auf die Gebühren umlegbaren Kosten müssen angesichts der gemeindlichen Finanzlage in voller Höhe durch die Gebühren eingespielt werden. Die Besuchsgebühren werden zwischen 100€ und 120€, je nach täglicher Betreuungszeit, liegen.
Die Gemeinde wird die Entscheidung über die Übernahme des Horts durch einen kompetenten externen Träger vorbereiten und alternative Möglichkeiten prüfen und darstellen. Der SPD-Antrag, unmittelbar und ausschließlich der Arbeiterwohlfahrt München-Land als Träger näher zu treten, wurde – wir meinen zu Recht – abgelehnt.
Mittagstisch an den Schulen in Hohenbrunn und Riemerling – Neufestsetzung der Besuchsgebühren
Als „Alternative“ zum Hort bietet die Gemeinde auch weiterhin den Besuch der „einfachen“ Mittagsbetreuung an. Die Kinder bekommen ein Mittagessen und werden bis zur Abholung beaufsichtigt, allerdings ohne pädagogisches Programm. Die tägliche Öffnungszeit wurde weiterhin bis 15.00 Uhr festgelegt.
Das bisherige und zu erwartende hohe Defizit ist angesichts der angespannten Finanzlage nicht mehr zu vertreten. Eine kostendeckende Gebühr würde pro Kind deutlich über 100 € liegen, d.h. bei deutlich abweichender Leistung, wäre ein Platz in der Mittagsbetreuung annähernd so teuer wie ein Hortplatz. Das rührt daher, dass die Mittagsbetreuung weitgehend von der Gemeinde und den Eltern finanziert werden muss, die Hortbetreuung hingegen erhebliche öffentliche Zuschüsse erhält.
Nach langem Ringen wurde beschlossen, die monatliche Gebühr (11 Monate im Jahr) auf 70 € anzuheben. Die Differenz zur Hortgebühr erscheint nicht so groß, obwohl die Hortbetreuung qualitativ (pädagogisches Konzept und pädagogische Betreuung) und quantitativ (Öffnungszeiten und gesicherte Ferienbetreuung) deutlich mehr bietet. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass sich die Gemeinde hier in gleichem Umfang engagiert wie in den übrigen Kinderbetreuungseinrichtungen!
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