Ausbau Rosenheimer Landstraße
Nach abschließender Behandlung der Einwendungen und Stellungnahmen wurde der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 59 einstimmig gefasst. Der Entwurf einer Vereinbarung über den Ausbau der Rosenheimer Landstraße und die vorläufige Kostenkalkulation gehen nun zur weiteren Beratung zunächst an die Fraktionen. Die Gemeinde befasst sich jetzt mit der Ausführungsplanung.
Bauanträge und Voranfragen
Zum Neubau eines Einfamilienhauses am Pframmener Weg in Hohenbrunn wurde einstimmig das Einvernehmen erteilt, wenngleich dazu eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (flachere Dachneigung) erforderlich war.
Bis zur Klärung noch offener Fragen verschoben wurde hingegen die Entscheidung über die Erweiterung einer Produktionshalle an der Otto-Hahn-Straße in Riemerling. Der Bauwerber beabsichtigt nicht nur die Überschreitung der Baugrenze durch den Anbau, sondern zusätzlich die Errichtung einer Zufahrt über die Robert-Bosch-Straße. Diese würde über den im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bannwald führen.
Kontrovers diskutiert, schließlich jedoch bei 6 Gegenstimmen (darunter unsere) befürwortet wurde, mit Befreiung vom erst jüngst verabschiedeten Bebauungsplan Nr. 70, der Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses in der Forststraße in Riemerling. Während in der Vorbehandlung im Bauausschuss noch überwiegend Skepsis bestand, die Festsetzungen des Bebauungsplanes bereits aufzuweichen, unterstützten nun ÜWG und CSU die haarsträubende Interpretation von Bürgermeister Zannoth, man habe im Bebauungsplan von vornherein vorgesehen, eine maximale GR von 300 qm flexibel aufzuteilen. Tatsache ist, dass die Festlegungen eines Bebauungsplanes präzise und eindeutig – und nicht frei interpretierbar – sein müssen. Auf diese Weise wird dem Bauwerber nun zugestanden, bei der straßenseitigen Bebauung die im Bebauungsplan festgelegte Grundfläche sehr deutlich zu überschreiten – und das, nachdem man sich nach vielstündigen, zähen Diskussionen und Verhandlungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens mühsam auf eine Grenze von 90 qm (eine unzumutbare Begrenzung für ein EFH??) geeinigt hatte!
Straßenausbau Riemerling Ost
Die Ausführungsplanung der Straßensanierung in Riemerling-Ost soll in kleinen Abschnitten erfolgen. Begonnen wird mit Teilen der Georg Kerschensteiner Straße und dem Eduard Spranger Weg sowie dem Nornenweg.
Örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung
Nachdem Bürgermeister Zannoth erneut ungereimte Angaben über zugesagte und tatsächlich bzw. angeblich bezahlte Zuschüsse an die VHS Ottobrunn/Neubiberg für die Jahre 2004 und 2005 machte und alle unsere Nachfragen zu keiner Klärung führten, sahen wir uns außer Stande, dem Beschlussvorschlag des Rechnungsprügungsausschusses auf Generalentlastung zuzustimmen. Diese Entscheidung war keine negative Würdigung der Arbeit dieses Ausschusses, der naturgemäß zwar im Detail aber dennoch punktuell prüft. Dennoch waren wir enttäuscht, dass die hier bestehende, immer wiederkehrende Problematik (der Gemeinderat beschließt Zuschüsse, die Verwaltung verschiebt die Zahlungen von Jahr zu Jahr ohne Kassenausgabereste zu bilden, die Haushaltsansätze sind unzutreffend, zumindest strittig und intransparent) bei der Rechnungsprüfung nicht moniert wurde. Weitere Fragen unsererseits werden sicher folgen!!!
Bericht zur Kindergartenplatzsituation
Der Bürgermeisterbericht bestätigt unseren bisherigen Eindruck: Momentan kann der Gesamtbedarf durch das Gesamtangebot zwar gedeckt werden. Dabei bleibt aber außer Acht, dass die Kindergartenplätze zu einem erheblichen Teil nicht dort sind, wo sie benötigt werden, d.h. die Kinder werden weiterhin vom einen Ortsteil der Gemeinde in den anderen gebracht, heißt „mit dem Auto gefahren“. Außerdem ist man nicht bereit, ein – wie vom Gesetzgeber gefordert – vielfältiges pädagogisches Angebot und ganz unterschiedliche Träger zu unterstützen.
Fußgängerüberweg Appeltwiese
Eine von der Gemeinde durchgeführte Zählung der Fußgängerquerungen ergab in einem Zeitraum von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr (mit Unterbrechungen von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00Uhr) lediglich 75 Querungen an der Robert-Bosch-Straße. Dieses Ergebnis bestätigt wunschgemäß, was Bürgermeister Zannoth – gegen den Willen der Bürger an der Appeltwiese und gegen den ursprünglichen Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates – durchsetzen will: keine wirklich sichere Querungshilfe, da angeblich zu aufwendig.
Wahlhelferentschädigung für die Wahl des 1. Bürgermeisters (17.09.2006)
wurde auf 25 € je Person festgesetzt. Die Wahlhelfer erhalten außerdem – wie bisher – eine Verköstigung.
Anfrage der Gemeinde Holic auf Partnerschaft
Von Frau Dr. Heinmüller (SPD) wurde – ganz in unserem Sinne – moniert, dass der Gemeinderat über keinerlei Details der Anfrage informiert wurde. Die Verwaltung beschränkte sich auf den Beschlussvorschlag, eine Gemeindepartnerschaft abzulehnen. Dies erweckt den Eindruck, dass man solche Anfragen ohne genaue Kenntnis „von oben herab“ abschmettert. Weitere Informationen sollen nachgeliefert werden.
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