Gemeinderatssitzung 19.04.2007

Errichtung einer weiteren Hortgruppe in Riemerling

In Riemerling übersteigt der Bedarf an Hortplätzen die frei werdenden Plätze bei weitem (zusätzlicher Bedarf 15 bis 17 Plätze). Nach Hohenbrunn kann mangels freier Plätze nicht ausgewichen werden. Andererseits sind in Riemerling-Ost Kindergartenplätze frei, bei gleichzeitiger Bedarfsdeckung für alle Dreijährigen.

Die Verwaltung schlägt daher eine Umwandlung von Kiga- in Hortplätze vor, sowie den Kindergartenbau in Riemerling-Ost durch einen Raum zu erweitern. Dies würde – so die optimistische Schätzung der Verwaltung – rund 50.000€ kosten. Zusätzliche Personalstellen seien nicht notwendig.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, einen Anbau zur Schaffung von 15 Hortplätzen zu errichten

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2007

In einem ausführlichen konstruktiven Gespräch der Fraktionenvertreter in der Arbeitsgruppe Finanzen konnten wesentliche Änderungen im Haushalt erreicht werden. Nach Kürzungen der Ausgaben im Straßenneu- und –ausbau (580T€ weniger!) können nun eine Darlehensaufnahme vermieden werden und die Rücklagen um rund 380 T€ aufgestockt werden. Der Haushalt 2007 kann zwar nicht begeistern, war für uns so aber nun zustimmungsfähig. Während unser entsprechender Antrag in der Haushaltsdebatte im März noch keine Mehrheit fand, sind nun einige Kollegen unserem Vorschlag gefolgt. Das hätte man schneller haben können!

 

Neubau eines landwirtschaftlichen Pferdebetriebes (bisher Ponyreiten)

Die Betreiberin des „Ponyhofs“ beabsichtigt den Neubau eines Pferdepensions- und Zuchtbetriebes mit angegliedertem Ponyreiten. In der Diskussion wurde hervorgehoben, dass eine Ponyreitmöglichkeit für Kinder wünschenswert sei. Außerdem wurden die bisher „wenig attraktiven“ Bedingungen in dem Ponyhof kritisch beurteilt.

Der Gemeinderat lehnte allerdings mit großer Mehrheit Konzept und Größenvorstellung der geplanten Anlage ab. Die Rahmenbedingungen sind äußerst vage, Gewerbebetriebe (als solcher ist die beabsichtigte Anlage u.E. zu sehen) im Außenbereich absolut nicht wünschenswert.

 

Erlass einer gemeindlichen Einfriedungssatzung

Die detaillierte Satzung regelt u.a., dass Einfriedungen maximal 1,20m hoch sein dürfen, nicht als Mauern oder geschlossene Wände errichtet werden dürfen und mit standortheimischen Laubgehölzen hinterpflanzt werden sollen. Gewisse Abweichungen sind möglich, müssen aber genehmigt werden. Andernfalls drohen „saftige“ Geldbußen!

Bleibt zu hoffen, dass sich die Grundstücksbesitzer künftig daran halten und Verwaltung und Landratsamt – anders als in der Vergangenheit – die Regelungen der Satzung auch durchsetzen.

 

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