Eine Sitzung mit einem bemerkenswerten „Vorspann“!
Wie üblich hatten die Bürger zu Beginn der öffentlichen Sitzung Gelegenheit, Fragen zu stellen. Als sich zwei Bürger zu Wort meldeten mit Fragen zum Stand der Gewerbeflächenentwicklung in der MUNA bzw. – direkt an Frau Kaps gerichtet – zu den Bemühungen der CSU, Wald zu erhalten statt zu vernichten, wurde Bürgermeister Straßmair ungehalten – man könnte auch sagen „unverschämt“. Zusatzfragen seien nicht zugelassen, Fragen an einzelne Gemeinderatsmitglieder schon gar nicht. Als sich einer der Fragesteller nicht abwimmeln ließ, drohte Straßmair damit, ihn hinauszuschmeißen. Dieser blieb hartnäckig und zitierte die Geschäftsordnung, §26 (6):
„Vor Beginn der öffentlichen Gemeinderatssitzungen ist den Bürgern der Gemeinde bei Bedarf Gelegenheit zu geben, an den Bürgermeister und an die Gemeinderatsmitglieder Fragen zu stellen. Fragen, die nur persönliche Angelegenheiten betreffen, können zurückgewiesen werden. Die Fragezeit wird auf höchstens 10 Minuten begrenzt.“
Daraufhin musste Straßmair den Fragesteller gewähren lassen; er stellte seine Frage an Frau Kaps, die allerdings nicht bereit war unmittelbar darauf zu antworten! Man solle gefälligst warten, bis Tagesordnungspunkt 5 aufgerufen werde.
Was veranlasst Straßmair bzw. Kaps eigentlich, so über das Ziel hinauszuschießen? Mit dem falschen Fuß aufgestanden? Tatsächlich keine Ahnung davon, was in der Geschäftsordnung steht? Waren die Fragesteller unsympathisch oder die Fragen einfach nicht genehm?
Zuschuss für die Renovierung der Dorfkirche St. Stephanus in Hohenbrunn
Die Pfarrei St. Stephanus in Hohenbrunn hat wegen anstehender Renovierungsarbeiten (Instandsetzung Innenraum, neue Beheizung, Verbesserung Akustikanlage, Verbesserung Innenbeleuchtung) einen Zuschuss erbeten. Die bisher kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich auf € 149.047,–. Die Hälfte bringt die Pfarrei auf, der Rest soll durch Spenden und Zuschüsse gedeckt werden.
Wir plädierten grundsätzlich dafür, dass man die Kirchenrenovierung finanziell unterstützt. Denn die Kirche ist ein Wahrzeichen Hohenbrunns, es sind Aspekte des Denkmalschutzes und der Erhaltung von Kunstwerken in der Kirche zu beachten und der Kirchenraum wird auch für Konzerte der Gemeinde genutzt. Die individuelle, persönliche Verbundenheit mit der katholischen Kirche bzw. der Pfarrei St. Stephanus hielten wir – im Gegensatz zu anderen Stellungnahmen im Gemeinderat – nicht für geeignet, einen Zuschuss zu begründen. Wir hielten eine Beteiligung in Höhe von rd. 10% der Kosten, d.h. € 15.000,–, für angemessen.
Die Mehrheit im Gemeinderat griff allerdings wesentlich höher und beschloss einen Zuschuss von € 25.000,–.
Antrag der SPD-Fraktion zum Umbau des Pfarrer-Wenk-Platzes
Die SPD-Kollegen hatten Anfang April folgenden Antrag eingereicht, der nun behandelt werden sollte:
„Die SPD-Fraktion beantragt, der Gemeinderat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich Verhandlungen mit den zuständigen Stellen aufzunehmen, um so schnell wie möglich eine technisch effizient gesteuerte Voll-Ampelanlage am Pfarrer-Wenk-Platz zu installieren. Unabhängig von einem eventuell zu einem späteren Zeitpunkt geplanten Umbau des Platzes.“
Das Leben war schneller und die Aktivitäten des Straßenbauamts haben diesen Wunsch bereits vorangetrieben. In einer bei Prof. Kurzak in Auftrag gegebenen „Leistungsfähigkeitsuntersuchung für eine Signalisierung des Pfarrer-Wenk-Platzes“, datiert 25. Februar 2009, wurde bereits im Februar festgestellt, dass eine Ampelanlage zu einer deutlichen Verbesserung führen würde. Dabei sei kein Umbau und kein Eingriff in die Grünfläche erforderlich. Es muss lediglich eine Ummarkierung der Fahrspuren von der Putzbrunner Straße kommend (Mischspur für Geradeausfahrer und Rechtsabbieger und eigene Linksabbiegerspur) erfolgen. Eine provisorische Ampelanlage steht inzwischen bereits!
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, die Planung einer entsprechenden Voll-Ampelanlage weiter zu betreiben.
Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Erhalt der inzwischen als Gewerbefläche ausgewiesenen ehemaligen Bannwaldfläche „Eichenwald“
Wir baten den Gemeinderat um folgenden Grundsatzbeschluss:
Die Gemeinde Hohenbrunn nimmt Abstand von einer Verwertung, d.h. einem Verkauf und/ oder einer Bebauung der im Bebauungsplan Nr. 76, Gewerbegebiet „Eichenwald“, überplanten Fläche und schont und erhält so die bisher als Bannwald ausgewiesene Naturfläche.
Wir begründeten dies so:
Im Juli 2007 wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Waldgebiet beschlossen. Dadurch wurde ein ca. 50 000 m² großes Bannwaldstück in Gewerbefläche umgewandelt. Verwaltung und Befürworter im Gemeinderat begründeten diesen Schritt und die beabsichtigte Verwertung der Gewerbefläche stets finanztechnisch. Die Umwandlung des Bannwaldstückes in Gewerbegebiet und ein entsprechender Verkaufserlös sollte die Finanzierung des MUNA-Kaufs ermöglichen.
Nun hat die Gemeinde das gesamte nach Rückzug der Bundeswehr frei gewordene MUNA-Gelände gekauft, mit der Absicht im vorderen Bereich, dem ehemaligen Verwaltungsbereich, neue Gewerbeflächen zu schaffen. Ein Finanzierungskonzept war inzwischen unabhängig von einer Veräußerung der Gewerbefläche „Eichenwald“ möglich. Dies bedeutet, die Fremdfinanzierungsmittel können nun durch Verwertung der bereits versiegelten und bebauten MUNA-Flächen kompensiert werden.
Bannwald ist laut Bayerischem Waldgesetz Wald, der wegen seiner Lage und flächenmäßigen Ausdehnung in Verdichtungsräumen eine außergewöhnliche Bedeutung für Klima, Wasserhaushalt und Luftreinigung hat, und deshalb geschützt werden muss. Das betreffende Bannwaldstück – so hatte es der zuständige Förster in einer Waldbegehung für die Hohenbrunner Gemeinderäte im Sommer 2007 vermittelt – ist mit 19 von 20 hier heimischen Baumarten, einer entsprechend vielfältigen Fauna und einem sehr günstigen Altersaufbau, insbesondere auch in Verbindung mit dem angrenzenden Eichenwald (Altlauf), ein Kleinod im Landkreis.
Wir appellierten an den Gemeinderat, im Sinne einer verantwortungsvollen, nachhaltigen Gemeindeentwicklung auf die Zerstörung der ökologisch äußerst wertvollen Bannwaldfläche zu verzichten und für die Ansiedlung weiterer Gewerbebetriebe auf die neu erworbenen MUNA-Flächen (Verwaltungsbereich) zurückzugreifen.
Straßmair hielt uns in seiner Verwaltungsvorlage vor, unser Antrag ziele „formal“ auf die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und damit auf den Wegfall der Voraussetzungen für den Erwerb der MUNA; dies verringere das Vermögen der Gemeinde um 7,6 Mio€. Das ist schlicht Blödsinn!
Hätten wir die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses im Sinn gehabt, hätten wir dies direkt und korrekt „formal“ beantragt. Wir haben aber vorgeschlagen, zunächst ausschließlich den bisherigen, bereits bebauten und großflächig versiegelten MUNA-Verwaltungsteil als Gewerbefläche anzubieten. Und wir sehen darin eine große Chance, den ehemaligen Bannwald vorerst bzw. günstigsten Falles auf Dauer zu schonen. Damit würde man realistisch und vernünftig (es gibt bereits Leerstände und in unmittelbarer Nachbarschaft werden ebenfalls neue Gewerbeflächen angeboten!) und nachhaltig handeln.
Keine/r wollte sich unserer Idee anschließen. Selbst ein Moratorium für den Wald erschien den Kolleginnen und Kollegen undenkbar. Kaps meinte zuletzt, man habe den Bannwald schließlich vor Jahren gekauft, um ihn als Gewerbegebiet zu verwerten. Das muss man erst einmal über die Lippen bringen, ohne rot zu werden!
Siehe auch unsere ausführliche Dokumentation zum Thema Gewerbefläche am Eichenwald.
Bestätigung der Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hohenbrunn
Der Gemeinderat bestätigte einstimmig die Wahl des 1. Kommandanten, Herrn Willi Feldmeier. Die Wahl seines Stellvertreters, Herrn Robert Paul, zum 2. Kommandanten wurde ebenfalls bestätigt – unter der Voraussetzung des erfolgreichen Abschlusses eines für dieses Amt erforderlichen Lehrgangs bis Ende dieses Jahres.
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in der Taufkirchner Straße (B 471) im Außenbereich
Die Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses, einen für ein solches Vorhaben notwendigen Bebauungsplan aufzustellen, wurde verworfen.
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