Der Zweckverband plant derzeit umfangreiche und kostenaufwändige Schulrenovierungen und -Neubauten. Dabei geht es für die Zweckverbandsgemeinden um viel Geld in Zeiten knapper Kassen, aber auch um gute Schulen für unsere Kinder, die in dieser Zuzugsregion seit langem in zu kleinen und zunehmend maroden Gebäuden unterrichtet werden müssen. Ob nun ein Gymnasium in Höhenkirchen-Siegertsbrunn, für das erwiesener und vom Unterrichtsministerium anerkannter Bedarf besteht, für fünf Jahre als Zwischenquartier für andere Schulen dienen soll, statt möglichst rasch voll in Betrieb zu gehen, oder ob es sinnvoll ist, unsere Schulen in Public Private Partnership von Privatfirmen errichten, sanieren und betreiben zu lassen, während dieses Finanzierungsmodell andernorts schon längst wieder als untauglich aufgegeben wird, sind Fragen, an denen die Gemeinderäte im Interesse ihrer Bürger frühzeitig und umfassend beteiligt werden müssen.
De facto aber werden die Gemeinderäte bei wichtigen Zweckverbandsentscheidungen nicht wirklich einbezogen und werden so um ihre im Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) verbrieften Mitwirkungsrechte gebracht. Das kann nicht weiter hingenommen werden.
Nach diesem Gesetz kommt den Gemeinderäten ein Weisungsrecht gegenüber ihren Vertreterinnen und Vertretern bei den Zweckverbänden zu. Die Wahrnehmung dieses Weisungsrechtes setzt rechtzeitige Information voraus. In erster Linie sind hier der Zweckverband und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in der Pflicht, die kraft Amtes in den Verbandsräten sitzen. Zeitgemäße technische Möglichkeiten zur frühzeitigen elektronischen Bereitstellung von Sitzungsunterlagen mit Zugriffsmöglichkeit für die beteiligten Gemeinderäte wären ein wichtiger Schritt.
Die weiterführenden Schulen sind primär Aufgabe des Landkreises. Wird die Organisationform der Zweckverbände weiterhin so intransparent gehandhabt, muß man die Zweckverbände in Frage stellen.
Wenn der Zweckverbandsvorsitzende, der Ottobrunner Bürgermeister Thomas Loderer, nun in einem polemischen Rundumschlag versucht, die Kritik vom Tisch zu wischen und die Forderung nach gesetzmäßiger Transparenz als „dummes Geschwätz“ (Link) bezeichnet, dann kann dem nicht scharf genug entgegengetreten werden. Die Gemeinderäte haben ein Weisungsrecht und müssen in die Lage versetzt werden, dies auch auszuüben. Die Bringschuld liegt bei den Organen des Zweckverbands. Loderers Versuch, die Schuld am Renovierungsstau bei den Schulen den früheren SPD-Bürgermeisterinnen Kudera und Rumschöttel in die Schuhe zu schieben, ist nicht geeignet, von den grundlegenden Versäumnissen des jahrelang zuständigen früheren CSU-Landrats Heiner Janik abzulenken.
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner:
Luitgart Dittmann-Chylla, Gemeinderätin in Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Dr. Martina Kreder-Strugalla, Gemeinderätin in Hohenbrunn
Sebastian Lumpe, Gemeinderat in Ottobrunn
Christoph Nadler, Fraktionssprecher im Kreistag
Gisela Pfaller, Gemeinderätin in Hohenbrunn
Alfred Rietzler, Gemeinderat in Hohenbrunn
Wolfgang Schmidhuber, Fraktionssprecher im Gemeinderat Hohenbrunn








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