Verkehrskonzept Riemerling West
In der März-Sitzung des Bau- und Umweltausschusses (Verkehr) hatte Dr. Fried einen Vorschlag der AGENDA21-Hohenbrunn eingebracht: Während einer Probesperrung in der Prinz Alfons Straße und in der Robert Bosch Straße sollten die Verkehrszählungen der Gemeindeverwaltung vom Herbst 2009 wiederholt werden. Das Ergebnis sollte dann zeigen, ob der Durchgangsverkehr deutlich reduziert werden kann oder sich lediglich auf andere Straßen in Riemerling-West verlagert. Die überwiegende Mehrheit im Ausschuss wollte – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – über den Vorschlag der AGENDA 21 nicht sofort abstimmen, sondern Ihr Abstimmungsverhalten von einem Bürgervotum abhängig machen.
Die Bürger bereits in die Entscheidung über den Versuch einzubinden hielten wir für keine gute Idee, weil dabei nur wieder die bekannten Spekulationen über „hausgemachten“ Ziel- und Quellverkehr einerseits und Durchgangsverkehr andererseits aufeinander treffen mussten. Besser hätten wir es gefunden, durch die Probesperrung eine solide Zahlenbasis zu schaffen, dann anhand der Fakten mit den Bürgern zu diskutieren und danach zu entscheiden.
Die Ausschussmehrheit wollte es anders und so hatten wir nun in einer Ortsteil-Bürgerversammlung am Vortag der Gemeinderatssitzung (23. Juni 2010) ein eindeutiges Votum der Bürgerversammlung für eine versuchsweise Sperrung erhalten. Trotz Fußballweltmeisterschaft waren mehr als hundert BürgerInnen aus Riemerling-West gekommen und stimmten mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit für die Probesperrung.
Von diesem Bürgervotum wollten die Befürworter einer Bürgerbefragung, anderen Spitze CSU-Fraktionschefin Kaps – schon einen Tag später nichts mehr wissen. Eine Mehrheit aus CSU-, ÜWG- und FDP-Vertretern stimmte gegen den Versuch und damit bis auf Weiteres auch gegen eine Änderung der Verkehrsführung. Das war Demokratie nach Gutsherrenart! Wir brauchen keine Fakten, wir haben eine Meinung – und wenn wir den Bürger schon herbeirufen, soll er gefälligst unsere Meinung bestätigen.
Änderung Bebauungsplan Nr. 64 für die Grundstücke Fl.Nr. 1030/11 und /20 in Riemerling-Ost (Gebiet Maiglöckchenweg-Nelkenstraße-Dahlienstraße-Ottostraße
Wir hatten schon im September 2009 (siehe unseren Bericht der Sitzung am 24.09.2009 ) grundsätzliche Bedenken gegen die Bebauungsplanänderung vorgetragen. Die Vorhaben bezogene Bebauungsplanänderung sollte einen Baukörper in einer für Riemerling „neuen Dimension“ ermöglichen. Wir halten es aber weder für besonders verantwortungsvoll noch für sinnhaft, im Einzelfall jede noch so große Abweichung von bisherigen Grundsätzen der Siedlungsentwicklung zu akzeptieren. Der u.E. unzureichend begründeten, im Übrigen auch vom Landratsamt äußerst kritisch kommentierten, wesentlichen Erhöhung bzw. Veränderung des Baurechts konnten wir nicht zustimmen. Dennoch ging der Satzungsbeschluss mit großer Mehrheit durch.
Bauvorhaben der Baugesellschaft München-Land GmbH: Neubau eines Wohngebäudes (6 Wohneinheiten) in Riemerling-Ost, Dahlienstraße 32 und 34
Der Antrag auf Vorbescheid wurde wegen Überschreitung der Baulinie und Abstandsflächen einstimmig abgelehnt.
Bedarfsanerkennung von weiteren Plätzen im Waldkindergarten „Die Waldmeister“
Die Plätze im Waldkindergarten werden rege nachgefragt; es gibt eine längere Warteliste. Nach Rücksprache mit der Gemeinden Ottobrunn und in Abstimmung mit dem Kindergarten sollen 3 neue Plätze eingerichtet werden; zwei dieser Plätze sollen mit Hohenbrunner Kindern belegt werden. Der Gemeinderat stimmte dieser Erhöhung einstimmig zu.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Google Street View und ähnlichen Internet-Diensten
Annähernd gleichlautend mit einem zeitgleich erstellten Antrag der CSU-Fraktion beantragten wir, die Verwaltung solle beauftragt werden, Einspruch gegen die fotografische Darstellung ihrer eigenen Gebäude und Liegenschaften bei Google Street View zu erheben. Außerdem sollten Einspruchsmöglichkeiten gegen vergleichbare Darstellungsformen des in Google Maps integrierten Dienstes „Panoramio“ erkundet und wahrgenommen werden.
Unsere Begründung: Derzeit werden deutschlandweit flächendeckend Straßen und Gebäude im Auftrag von Google Street View fotografisch erfasst. Die Aufnahmen erfolgen aus einer Höhe ab etwa 2,5 Metern, so dass auch Einfriedungen, Hecken u.ä. den Einblick in Gärten und auch in Innenräume nicht verhindern. Zwar sagt Google zu, abgelichtete Personen und KFZ-Kennzeichen vor Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet unkenntlich zu machen. Dies erfolgt aber durch die dazu angewendeten automatischen Verfahren nicht zuverlässig. Seit Mitte Juni 2010 stellt Google außerdem in Google Maps Fotografien zur Verfügung, die von Nutzern über den Dienst Panoramio eingestellt wurden. Dort werden z.B. Gesichter von Passanten derzeit nicht unkenntlich gemacht. Das weckt erhebliche Sicherheitsbedenken, weil diese Bilder die Möglichkeit bieten, Gebäude unauffällig zu erkunden und so auch Einbrüche oder andere Übergriffe vorzubereiten. Besonders kritisch ist der genaue Einblick auf Schulen, Kindergärten und andere sensible Einrichtungen. Da gerade solche Liegenschaften häufig in gemeindlichem Eigentum sind, fällt es der Gemeinde zu, hier für optimale Sicherheit zu sorgen.
In einer kurzen Diskussion war lediglich strittig, ob alle bzw. welche gemeindlichen Liegenschaften auf keinen Fall erfasst werden sollten. Es wurde schließlich mit großer Mehrheit beschlossen, Widerspruch bei Internetdiensten, wie Google Street View gegen die Erfassung und Abbildung unserer sicherheitsrelevanten öffentlichen Einrichtungen (Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Wasserwerk, Feuerwehrhaus) einzulegen.
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