Friedhofsgebührensatzung
Der Haupt- und Finanzausschuss hatte im Vorfeld dem CSU-Antrag zugestimmt, die Friedhofsgebühren nach Neuberechnung um 25 Prozent zu senken. Das hätte aber in etwa nur dem Betrag entsprochen, der bereits ab 2009 Satzung war (1337 Euro). Hans Kotter hatte diese Gebühren für zu hoch gehalten, dagegen geklagt und recht bekommen. Aber nicht wegen der Gebührenhöhe. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte die Satzung wegen eines Kalkulationsfehlers für nichtig und forderte eine Neuberechnung. Weil die noch höher ausfiel als 2009 schob die CSU für die GR-Sitzung noch einen Ergänzungsantrag nach und wollte eine Reduzierung der Gebühren um 50 Prozent für die Nutzung von Leichenhalle und Aussegnungshalle erreichen. Das lehnte der Gemeinderat nach ausführlicher Diskussion bei Stimmengleichheit ab. In einem Gutachten hatte der Kommunale Prüfungsverband nämlich eine Deckung der Gebühren um 100 Prozent verlangt, sich aber bei Nachfrage zunächst auch mit 70 bis 80 Prozent zufrieden gegeben. Er forderte aber von der Verwaltung den erkennbaren Willen, in abesehbarer Zeit auf 100 Prozent zu kommen. Der Vorschlag der CSU wäre aber in die entgegengesetzte Richtung gegangen. Auch die ÜWG/FW argumentierte, dass man zu einer Deckung der Gebühren von 100 Prozent kommen müsse. Gegenüber den anderen Fraktionen stellten wir den Antrag für eine sofortige 100prozentige Deckung der Gebühren, der aber keine Mehrheit fand. Ein einfaches Begräbnis bei fünftägiger Nutzung der Leichenhalle und Trauerfeier in der Aussegnungshalle kostet jetzt 1331,25 Euro, bei 100 Prozent Deckung der Gebühren würden 1642 Euro berechnet.
Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen
Die Satzung war von der Verwaltung „entrümpelt“ und in vielen Teilen gekürzt worden. Auch sollte den Bürgern ein größerer Freiraum in der Gestaltung der Grabstätten eingeräumt werden. Die Satzung wurde in der neuen Fassung einstimmig angenommen. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschloss der Gemeinderat ergänzend nach kurzer Diskussion, nur Steine zuzulassen, die in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. In Zweifelsfällen ist ein Nachweis hierüber vorzulegen.
Wahlleiter und Stellvertreter für die Bürgermeisterwahl
Bei der Wahl des Ersten Bürgermeisters am 07. Oktober 2012 werden Zweiter Bürgermeister Benno Maier als Wahlleiter und Hauptamtsleiter Thomas Wien als Stellvertreter fungieren. Der Gemeinderat votierte einstimmig dafür.
Abschluss einer Vereinbarung mit dem Tierheim zur Aufnahme und Unterbringung von Fundtieren
Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine vertragliche Regelung mit dem Tierheim abzuschließen, nach der die Aufnahme von Fundtieren mit einer Jahrespauschale von 0,30 € netto pro Einwohner abgegolten werden soll.
Beauftragung eines Sachverständigen für die Lüftungstechnik im Schulhaus Hohenbrunn
Auf Antrag von Bündnis 90/Die Grünen beschloss der Gemeinderat einstimmig, für die bereits seit langem nicht befriedigend gelösten Probleme mit der Lüftungstechnik im Schulhaus Hohenbrunn einen Sachverständigen einzuschalten, der die gesamte Anlage einer eingehenden Analyse unterzieht und eine grundlegende Überarbeitung vorbereitet.
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