Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates und Neuberechnung der Ausschusssitze
Nach dem Wechsel von Gemeinderat Peter Berger von der CSU- zur ÜWG-Fraktion ist eine Neuberechnung der Ausschusssitze notwendig.
Die Berechnung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung des Hohenbrunner Gemeinderates nach dem sog. d`Hondt-Verfahren, das inzwischen immer seltener zur Anwendung kommt wegen seiner proporzverzerrenden Wirkung, die zu einer systematischen Benachteiligung kleinerer Parteien führt. Deshalb hat unsere Fraktion auch bereits 2002 und 2008 im Rahmen der Detailfestlegungen zur Geschäftsordnung jeweils zu Beginn der Legislatur vorgeschlagen, ein anderes, faires Verfahren festzuschreiben. Damit sind wir gegen die CSU – die von der Verzerrung ja profitiert und mit der mangelnden Fairness kein Problem hat – nicht durchgedrungen.
Nun ist bei der Neuberechnung der Ausschusssitze allerdings eine so starke Verzerrung eingetreten, dass das sog. Spiegelbildlichkeitsgebot grob verletzt und eine Sitzverteilung nach d`Hondt nicht mehr zulässig ist. Dies wurde so vom Landratsamt nach entsprechender Überprüfung bestätigt.
Wir beantragten, generell auf ein anderes, nicht proporzverzerrendes Verfahren umzusteigen, wobei wir dem Sainte-Lague/Schepers-Verfahren, das z.B. zur Berechnung der Ausschusssitze im Deutschen Bundestag und Bayerischen Landtag Verwendung findet, den Vorrang vor dem Verfahren nach Hare-Niemeyer gaben. Die Verwaltung wie die Gemeinderatskollegen der anderen Fraktionen winkten ab: Sainte-Lague? Des kenn` mer net, des meng` mer net.
Die Mehrheit folgte dem Verwaltungsvorschlag, lediglich im Ausnahmefall einer „Über-Aufrundung“ (Abweichung von d`Hondt um mehr als 0,99 Sitze), das Hare- Niemeyer-Verfahren anzuwenden. Haben Fraktionen, Gruppen oder Ausschussgemeinschaften den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen.
Die künftige Sitzverteilung in den Ausschüssen lautet nun: 4 CSU, 2 Bündnis90/Die Grünen, 2 ÜWG, 2 SPD. Die lange Diskussion und aufwändige Vergleichs- und Neuberechnung wird die Welt in Hohenbrunn nicht verändern. Zwar verliert nun die CSU einen Ausschusssitz, zusammen mit ihrer Dependance, der durch Peter Berger vergrößerten ÜWG-Fraktion, hat sie allerdings eine Mehrheit.
Trägerschaft für die künftige Seniorenbegegnungsstätte
Die sog. Kaiserstiftung bezweckt und ermöglicht die Errichtung einer Seniorenbegegnungsstätte in der Gemeinde Hohenbrunn. Zur Zeit entsteht in der Rudolf-Diesel-Straße in Riemerling ein entsprechender Zweckbau.
Welches Angebot, welche Serviceleistungen, welches Programm dort stattfinden sollen, ist noch offen. Die Verwaltung hat zwar einige Gesprächsrunden mit Hohenbrunner Senioren und Experten organisiert, wohl um Bedarfe und Wünsche zu eruieren (?) – die Ergebnisse wurden aber leider nicht protokolliert bzw. liegen uns leider nicht vor. Jedenfalls hat die Verwaltung nun verschiedene Angebote eingeholt, ohne den potenziellen Trägern irgendwelche inhaltlichen Vorgaben zu machen. Wir halten diese Vorgehensweise – entkoppelte Raum- und Programmplanung – für etwas unglücklich, ebenso, dass Beratung und Erfahrungsberichte durch Nachbargemeinden, die schon seit längerem einen Seniorentreff betreiben (v.a. Ottobrunn und Neubiberg) nicht eingeholt wurden.
Es wurden drei detaillierte Angebote abgegeben und präsentiert (AWO, a domi und CARITAS), die sich in Programm, Personalausstattung und Kosten unterscheiden; ein Konzept unterstellt, dass die Gemeinde selbst Betreiber wird. Die Anbieter hatten Gelegenheit, Ihr Vorstellungen zu erläutern und beantworteten Fragen aus dem Gremium.
Die Verwaltung hatte in Ihrer Vorlage einen unmittelbaren Trägerschaftsbeschluss vorgesehen. Der Gemeinderat folgte allerdings unserem Vorschlag, die weitreichende Entscheidung nicht zu überstürzen und in die nächste Sitzung zu vertagen. Weitere entscheidungsrelevante Informationen – vollständige Angebotsunterlagen und Informationen darüber, welche Bedarfe und Wünsche Hohenbrunner Senioren konkret geäußert haben, wurden zugesagt.
Rechnungsabschluss 2011
Der Gemeinderat nahm vom Rechnungsabschluss der Jahresrechnung 2011 Kenntnis:
Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt | 19.689.566 € |
Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt | 10.792.530 € |
Ordentliche Tilgung | 256.755 € |
Rücklagenzuführung | 2.938.102 € |
Rücklagenstand 31.12.2011 | 9.698.866 € |
Schuldenstand 31.12.2011 | 3.888.305 € |
Örtliche Rechnungsprüfung, Feststellung der Jahresrechnung 2011 und Entlastung
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Scharl (CSU) kommentierte und bewertete den Jahresabschluss im Wesentlichen als Leistung der Verwaltung. Dies ist ein halbes Jahr vor den Bürgermeisterwahlen verständlich, aber nicht automatisch richtig. Die außerordentlich günstige Konjunktur und Einnahmensituation haben weder Gemeinderat noch Verwaltung zu verantworten – das ist Glück, über das man sich für Hohenbrunn freuen muss, für das man sich aber in Hohenbrunn nicht auf die eigene Schulter klopfen kann. Außerdem kann nicht unerwähnt bleiben, dass der Schuldenstand mit etwas unter 4 Mio € unrealistisch ist, weil er die erheblichen Verbindlichkeiten außerhalb des Haushalts unberücksichtigt lässt. Last but not least können wir hohe Rücklagen nicht beklatschen, solange die Gemeinde Bannwald in Gewerbeflächen umwandelt und verhökert.
Scharl berichtete über die einzelnen Prüfungsgegenstände und erläuterte die Prüfungsempfehlungen des Ausschusses. Nicht einverstanden waren wir mit der Behandlung und Bewertung einer Weihnachtskartenaktion von MdB Jimmy Schulz, die vom Prüfungsausschuss moniert worden war. Schulz hatte als Bundestagsabgeordneter eine nicht genau zu beziffernde Anzahl Weihnachtskarten von der Verwaltung auf Kosten der Gemeinde verschicken lassen. Eine Kostenerstattung konnte in der Rechnungsprüfung nicht nachgewiesen werden, auch keine nachträgliche in 2012. Dabei geht es uns erst in zweiter Linie um den möglicherweise kleinen Portobetrag zu Lasten der Gemeinde Hohenbrunn. Vor allem ist es völlig inakzeptabel, dass Gemeinderat Schulz seine Weihnachtspost von der Gemeindeverwaltung erledigen lässt – ganz unabhängig davon dass er als Abgeordneter entsprechende Dienste in Berlin und in seinem Wahlkreisbüro in Hohenbrunn in Anspruch nehmen kann. Ebenso verwunderlich ist allerdings auch, dass die Verwaltung sich dafür überhaupt einspannen lässt. Als peinlich und frustrierend empfinden wir es, dass diese Entgleisung von der Verwaltung und im Gemeinderat als „Missverständis“ und „Versehen“ bagatellisiert wird. Schulz selbst musste gar nicht Stellung dazu nehmen – er fehlte in der Sitzung.
Der Gemeinderat genehmigte die (im Rahmen der Rechnungsprüfung durchgesehenen) Haushaltsüberschreitungen, soweit diese nicht schon durch Einzelbeschlüsse gedeckt waren, stellte die Jahresrechnung fest und sprach die Entlastung aus.
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2011 für die gemeindliche Wasserversorgung
Es wurde von Bürgermeister Straßmair kurz referiert, dass die GuV der Wasserversorung einen Jahresgewinn von 49.442 € ausweise, der in die Rücklage eingestellt werden sollte. Außerdem hieß es in der Verwaltungsvorlage ohne nähere Erläuterung, es „… wäre vom Gemeinderat zu beschließen, dass gem. §8 Abs.2 EBV der Verlust des Jahres 2005 in Höhe von 35.147 € handelsbilanzrechtlich durch Abbuchung von der Rücklage ausgeglichen wird.“
Gisela Pfaller wollte den Gewinn aus 2011 bzw. den Verlust aus 2005 näher erläutert haben, was Bürgermeister Straßmair nicht möglich war; die Kämmerin war nicht anwesend. Deshalb schlug Kollegin Pfaller vor, die Angelegenheit im Hauptausschuss oder in der Arbeitsgruppe Finanzen detaillierter zu besprechen. Bürgermeister Straßmair lehnte dies ab. So segnete die Mehrheit des Gemeinderats Zahlen ab, die keiner so recht verstand. Wir verweigerten unsere Zustimmung.
Gründung eines Festausschusses für das Jubiläumsjahr „1200 Jahre Hohenbrunn“ in 2014
In 2014 soll, so die Verwaltung, ein umfangreiches kulturelles und feierliches Festprogramm stattfinden, für dessen Vorbereitung und Vorberatung ein Festausschuss gebildet werden soll. So weit so gut und verständlich.
Der Bürgermeister hatte bereits präzise Vorstellungen, wie dieser Festausschuss aussehen sollte: exakt 8 Mitglieder, und zwar 4 Mitglieder, die die Vereine Hohenbrunns entsenden, und vier Mitglieder aus dem Gemeinderat, und zwar die drei Bürgermeister sowie „ein gewählte/r Vertreter/in“, wobei Gemeinderat Dissing bereits als „gesetzt“ galt. Die heutigen Amtsinhaber bzw. Mandatsträger sollten bis 2014 im Festausschuss bleiben, auch wenn sie in der Zwischenzeit aus dem Gemeinderat ausscheiden bzw. nicht wiedergewählt werden sollten.
Wir fanden diese Lösung alles andere als befriedigend. Wolfgang Schmidhuber schlug vor, doch jeder Fraktion das Recht einzuräumen eine/n Vertreter/in zu entsenden, der Ansatz vier Mitglieder aus dem Gemeinderat lege dies doch nahe, und der Bürgermeister sei selbstverständlich im Festausschuss, dann seien es halt 9 Ausschussmitglieder. Der Antrag fand keine Mehrheit.
Weber brachte für die SPD eine weitere Variante ins Spiel. Er schlug vor, den ersten und zweiten Bürgermeister und zwei weitere vom Gemeinderat gewählte Vertreter in den Festausschuss zu entsenden.
Bürgermeister Straßmair legte sich quer: er wolle im Festausschuss, wie sonst auch, mit seinen Stellvertretern eng zusammenarbeiten, er lege „viel Wert auf Stimmigkeit“ im Festausschuss. Umkehrschluss: mit allen anderen kann er nicht? mit jedem/r anderen gibt es Streit?
CSU-Fraktionsschefin Kaps legte nach: Sie wolle nicht, dass die Fraktionen Ausschussmitglieder entsenden, schließlich könnten in den Festausschuss nur solche Personen, „die so ein Jubiläum auch stemmen können“. Schlussfolgerung: außer Straßmair, Maier, Schulz und Dissing alle doof?
Ganz abgesehen von der Unverschämtheit dieser despektierlichen Äußerungen bedauern wir, dass noch bevor die Feierlichkeiten konkret geplant werden oder gar beginnen, bereits klargestellt wird, dass dabei nicht alle erwünscht sind.
Wir GRÜNE und die SPD-Kollegen stimmten gegen Straßmairs Vorschlag.
Antrag der GRÜNEN auf Verkürzung des Zielhorizontes für die Umsetzung der Energievision
Wir baten den Gemeinderat um folgenden Beschluss: Der Zielhorizont der Energievision wird verkürzt, die Energievision soll bis 2030 umgesetzt werden. Die Senkung des Energieverbrauchs um 60 % (Ausgangspunkt 01.01.2007) und die Abdeckung des dann verbleibenden Energieverbrauchs durch regenerative Energiequellen soll also 20 Jahre früher als 2006 beschlossen erreicht werden.
Dieses ambitionierte Ziel begründeten wir so: 2011 haben sich mit dem Reaktorunfall in Fukushima/Japan und dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat zum Atomausstieg die Rahmenbedingungen wesentlich geändert. In 2011 erlosch die Betriebsgenehmigung für acht Kernkraftwerke in Deutschland und die Laufzeit der übrigen neuen Kernkraftwerke ist zeitlich gestaffelt bis zur letzten AKW-Abschaltung im Jahre 2022. Ausstieg aus der Atomkraft und aktiver Klimaschutz sind nur dann gemeinsam zu bewerkstelligen, wenn die Reduktion des Energieverbrauchs und die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energiequellen beschleunigt werden. Das Zieljahr 2030 ist ehrgeizig, aber dennoch realistisch. Es gibt in Bayern und anderen Bundesländern bereits viele vergleichbare Gemeinden, deren Energieversorgung annähernd CO2neutral und autark ist.
Die Verwaltung gab zu, dass die rasche Umsetzung der Energievision ein „allgemein wünschenswertes“ Ziel sei und postulierte in Ihrer Vorlage Bedingungen, die Ziele erfüllen müssten, mit denen wir unseren Antrag gerne konfrontieren:
- Ziele sollten eindeutig, also spezifisch formuliert sein
“Bis 2030 60% Einsparung, ab 2030 ausschließlich regenerative Energiequellen“ ist eindeutig! - Ziele sollten messbar sein
60% Einsparung ist messbar, vorausgesetzt ich weiß, wo ich 2006/2007 gestartet bin – diese Ausgangsdaten kann die Verwaltung bis heute nicht vorlegen! - Ziele müssen von den Empfängern als durchführbar akzeptiert sein
Wenn der Gemeinderat der Verwaltung realistische, messbare Ziele vorgibt, kann sie sich nicht verweigern! - Ziele sollten realistisch sein
60%-Einsparung werden im gesamten Landkreis (28 andere Gemeinden!!) und darüber hinaus als realistisch angesehen und vergleichbare Gemeinden sind bereits heute annähernd Energie-autark! - Ziele sollten eine klare absehbare Terminvorgabe enthalten
2030 ist klar absehbar, wir präzisieren gerne auf spätestens 31.12.2030.
Weiterhin wurde angeführt, dass die Verwaltung an einem „Energiemonitoring“ arbeite mit Unterstützung von Gemeinderat Franz Braun, der diese Aufgabe rein ehrenamtlich leiste. Mit ersten Ergebnissen sei bis Ende 2012 zu rechnen. Dann erst könne man entscheiden, wie es weitergehe.
Martina Kreder-Strugalla wandte sich gegen diese Ausreden. Die Fertigstellung eines Energiemonitoring (es blieb ohnehin vage, was man sich darunter konkret vorzustellen hat) und ambitionierte Ziele schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich. Wenn wir notwendige (nicht „allgemein wünschenswerte“!) Ziele festlegen und dann endlich einmal Istzahlen bekommen, können wir die Lücken identifizieren und entsprechende Konzepte und Maßnahmen entwickeln. Schlimmstenfalls erkennen wir, dass wir mehr zur Umsetzung der Energievision leisten müssen als bisher!
Bürgermeister Straßmairs weiterer Einwand, er wolle nicht über 2030 entscheiden, weil er dann voraussichtlich keine Verantwortung mehr trage, war ebenso kurzsichtig wie armselig. Das ist die Ablehnung jeglicher Verantwortung für die Lebensbedingungen unserer Kinder und nachfolgender Generationen.
Schließlich beantragte Straßmair erfolgreich die Vertagung der Entscheidung. Damit hat er sie zwar nicht vom Tisch, aber aus dem Wahlkampf raus!
Gaseinkauf für gemeindliche Liegenschaften
Der Bürgermeister wurde einstimmig beauftragt, die Ausschreibung für den Gasbezug für die gemeindlichen Liegenschaften in Kooperation mit anderen Kommunen an die Kanzlei Becker/Büttner/Held zu vergeben. Die bestehenden Gaslieferungsverträge werden fristgerecht gekündigt.
Neufestsetzung der Wahlhelferentschädigungen
Die Verwaltung schlug eine Erhöhung der Wahlhelferentschädigung vor. Da sich immer weniger ehrenamtliche Personen als Wahlhelfer zur Verfügung stellen, sollte die Entschädigung für diese Tätigkeit neu überdacht werden. Wir sahen keinen Handlungsbedarf. Fred Rietzler begründete, dass seitens der GRÜNEN stets mehr Personen als Wahlhelfer zur Verfügung stehen, als eingesetzt werden. Herr Wien betonte, dass die Besetzung der Wahllokale paritätisch sein muss. Es wurde mit knapper Mehrheit ( 8 Gegenstimmen) entschieden, dass für Wahlen der Kategorie 1 (z.B. Bürgermeisterwahl) zukünftig 50 €, für Wahlen der Kategorie 2 (z.B. Kreistagswahlen) 100 € bezahlt werden. Wenn mehrere Wahlen zusammenfallen, werden maximal 125 € bezahlt.
Nutzungsvertrag für die Überlassung der Turnhalle über dem Hallenbad in Riemerling
Bürgermeister Straßmair wurde ermächtigt, einen Nutzungsvertrag mit dem Schulverband der Carl-Steinmeir-Mittelschule abzuschließen. Als Nutzungsentgelt wurden 2500 €/monatlich festgelegt.
Restbuchwert des Schulgebäudes Carl-Steinmeier-Mittelschule
Der Gemeinderat folgte dem Beschlussvorschlag der Verwaltung, das Schulgebäude der Carl-Steinmeier-Mittelschule wird mit dem Restbuchwert von 1.034.828 € an den Schulverband veräußert.
Kostenlose Überlassung des Schulgrundstücks
Wie von der Verwaltung vorgeschlagen und von der Rechtsaufsicht als rechtens bestätigt, stellt die Gemeinde Hohenbrunn dem Schulverband für die Dauer seines Bestehens das Schulgrundstück kostenfrei zur Verfügung. Öffentliche Lasten im Zusammenhang mit dem Grundstück trägt der Schulverband.
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