Gemeinderatssitzung 26.02.2015

SPD-Antrag: Mitgliedschaft der Gemeinde Hohenbrunn in der AWOhnbau-Genossenschaft eG.

Als Mitglied einer Wohnbaugenossenschaft kann die Gemeinde einen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum leisten, ohne selbst Wohnungen bauen und verwalten zu müssen. Angesichts der prekären Situation auf dem Wohnungsmarkt im Landkreis München fehlen Wohnungen, besonders für Haushalte mit sozialer Dringlichkeit, für Mitarbeiter der Gemeinde, v.a. für Mitarbeiter in sozialen Berufen, aber auch für anerkannte Asylbewerber. Deshalb folgte der Gemeinderat einem Vorschlag der SPD-Fraktion, entsprechende Genossenschaftsanteile zu erwerben. Die Gemeinde Hohenbrunn tritt nun mit 22.500€ (dies entspricht 90 Genossenschaftsanteilen) der AWOhn-Genossenschaft Landkreis München bei. Wir hoffen, dadurch im Rahmen von aktuellen Wohnbauprojekten der Genossenschaft in Nachbargemeinden bei Bedarf ein Belegenungsrecht für Hohenbrunner Bürger bzw. Gemeindemitarbeiter ausüben zu können.

Erlass einer Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung

Wegen der Gemeinderatsbeschlüsse über die Einführung von Baumbestattungen (März 2014) und die freie Wahl des Bestattungsunternehmens  (September 2014) war die Überarbeitung der Friedhofsgebührensatzung notwendig. Die bisherigen Bestattungsgebühren (nun an den Bestatter der eigenen Wahl zu entrichten) entfallen. An die Gemeinde zu entrichten sind weiterhin Grabgebühren für Grabstellen, Urnengräber bzw. Urnengrabstellen am Baum sowie Grabstellen in der Urnenwand, Gebühren für ein Streifenfundament sowie Verwaltungsgebühren für die Ausfertigung von Graburkunden, für die Erlaubnis zur Vornahme von Bestattungen, für die Erlaubnis zur Aufstellung eines Grabmals, für die Genehmigung einer Umbettung sowie die Erlaubnis zur Vornahme sonstiger gewerblicher Arbeiten im Friedhof.

Die Änderungen wurden durch Erlass einer Änderungssatzung zum 01.03.2015 in die Friedhofsgebührensatzung aufgenommen.

Die ebenfalls notwendige Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung wurde wegen noch zu klärender Detailfragen vertagt.

Umbau und energetische Sanierung des bestehenden Bauhofs – hier: Dachdeckerarbeiten

In einer beschränkten Ausschreibung wurden 8 Firmen aufgefordert, ein Angebot zur Ausführung der Dachdeckerarbeiten abzugeben. Aus den 4 Bietern entschied sich der Gemeinerat für denjenigen mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Die Bruttoauftragssumme beträgt 60.634€.

Erneute Beschlussfassung über eine Beteiligung an einer Fernwärmeausschreibung des Zweckverbandes Staatliche weiterführende Schulen im Südosten des Landkreises München

Vor vier Wochen, in der Gemeinderatssitzung am 29.01.2015, hatte sich das Gremium nach längerer Diskussion und Abwägung der vorgetragenen  Vor- und Nachteile bereits einstimmig (!) gegen eine Ausschreibungbeteiligung ausgesprochen. Es sei zu früh über die Wärmeversorgung zu entscheiden, solange die Zukunft der Turn- und Schwimmhalle noch unklar ist. Außerdem müsse ein Vorschlag der Energiegenossenschaft für die langfristige Wärmeversorgung in Riemerling-Ost ernsthaft geprüft werden. Bemängelt wurde auch, dass man keinerlei Einblick in Pläne und Ausschreibungsbedingungen habe, man wollte sich nicht unter Druck setzen lassen vom Zweckverband, dem es darum ginge, die Ausschreibungskosten auf möglichst viele Schultern zu verteilen.

Der Bürgermeister setzte das Thema dennoch erneut auf die Tagesordnung. Es gab allerdings keinen neuen Beschlussvorschlag und keine neuen Erkenntnisse – dafür einen Brief des Ottobrunner Bürgermeisters an den Hohenbrunner Bürgermeister, den „lieben Stefan“. Darin schlug er vor, Hohenbrunn möge sich für die Bestandsliegenschaften Grundschule Riemerling sowie Turn- und Schwimmhalle an der Ausschreibung beteiligen und eine Kündigungsmöglichkeit zum 31.12.2020 anstreben.  Diese eher unrealistische Option einer Befristung war bereits in der Vorlage zum 29.01. enthalten, weshalb aus allen Fraktionen Unverständnis bis Unmut geäußert wurde über diesen neuerlichen Vorstoß. Die Preis- bzw. Kostenvorteile, die Loderer vortrug, überzeugten ebenso wenig wie das Risikoszenario für den Fall, dass Hohenbrunn sich nicht sofort für die Fernwärmeversorgung entschließen sollte.

Mit seinem uneinsichtigen, wiederholten Drängen erweckte Loderer den Eindruck, er müsse dem Hohenbrunner Gremium auf die Sprünge und bei der Abwägung der Argumente helfen. Der Hohenbrunner Gemeinderat schaffte es alleine! Auf Antrag der GRÜNEN Fraktion wurde die erneute Beschlussfassung abgesetzt. Die Entscheidung vom 29.01.2015, sich nicht an der Wärmeausschreibung zu beteiligen, steht!

Es bleibt die Verwunderung, ja ein gewisser Ärger über das Hüh und Hot unseres Bürgermeisters, der die Ausschreibungsbeteiligung in seiner Beschlussvorlage zum 29.01. zunächst vorschlägt, diesen Vorschlag in der Sitzung zurückzieht und sich für das Gegenteil entscheidet, um vier Wochen später wieder davon Abstand zu nehmen.

Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Einrichtung eines Behindertenbeirates

Der Landkreis München hat sich auf den Weg gemacht, mit einem Aktionsplan die Voraussetzungen für eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu schaffen. Verbesserungen werden bei den Menschen mit Behinderungen aber nur ankommen, wenn auch die Kommunen mitziehen. Deshalb unser Antrag, einen Behindertenbeirat einzurichten und die Verwaltung zu beauftragen, einen entsprechenden Satzungsentwurf auszuarbeiten. Was versprechen wir uns davon?

Der Behindertenbeirat soll
–   den Erfahrungsaustausch über die Situation behinderter BürgerInnen in Hohenbrunn fördern und Ideen zur Verbesserung ihrer Lebensverhältnisse entwickeln,
–   die Gemeinde in allen Belangen der behindertengerechten Gestaltung und Ausstattung öffentlicher Gebäude und der Verkehrsräume beraten,
–   die Interessen von Menschen mit Behinderungen durch Anfragen, Empfehlungen und Anträge gegenüber Gemeinderat und Gemeindeverwaltung vertreten.

Wir wollten mit unserem Antrag nicht den Eindruck erwecken, als seien Menschen mit Behinderungen in Hohenbrunn bisher ausgeblendet. Es  gibt gute Initiativen, Inklusionsklassen in der Schule, Inklusionsgruppen in der Kinderbetreuung und im Sport.  Das  „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ geht allerdings weiter: Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit und umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen. Wir sind deshalb verpflichtet, sie in die Lage zu versetzen, ihre Angelegenheiten, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.  Ein Behindertenbeirat kann ein großer Schritt sein, diesen Anspruch zu erfüllen.

„Behinderte“, das sind Menschen mit körperlichen, seelischen bzw.  geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen. Das ist keine kleine Minderheit! Nach Zahlen von 2009 lebt in Deutschland etwa jeder zehnte Mensch mit einer Behinderung. Es ist unangmessen und macht keinen Sinn, Menschen mit Behinderungen als eine „Untergruppe“ der Senioren zu begreifen (wenngleich es Überschneidungen gibt)  und deren Interessenvertretung – wie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen – dem Seniorenbeirat zuzuordnen. Gemeinderat Schlick (Bürgerforum) sagte dazu treffend: „Schicken Sie denn jemanden, der sich für den Sportverein interessiert zur Feuerwehr? Nein, das geht nicht!“

Wir warben für unsere Einschätzung, dass durch die Einrichtung eines Behindertenbeirats nicht nur die von Behinderung Betroffenen, sondern auch die Gemeinde(verwaltung) profitieren kann und wird! Viele behinderte Menschen bzw. ihre Angehörigen sind außerordentlich engagiert, haben Erfahrung mit Behörden, integrativen Einrichtungen, sozialen Diensten, sie können mit ihrem Fachwissen wertvolle Hinweise geben und betroffene BürgerInnen ebenso beraten wie Gemeindegremien und Gemeindeverwaltung. Wir forderten die Gemeindeverwaltung auf, in der Einführung eines Behindertenbeirates nicht in erster Linie eine zusätzliche Belastung zu sehen. Der Beirat muss nicht „betreut“ werden, wie es in der Stellungnahme der Verwaltung heißt, er wird der Verwaltung vielmehr zuarbeiten – eine win-win-Situation! Schon bei der Erarbeitung eines Satzungsentwurfs können und sollten sich Betroffene einbringen und das sollte z.B. über einen Aufruf im Gemeindeblatt, nicht schwer zu organisieren sein.

Auch das von der Verwaltung vorgetragene Kostenargument kann u.E. der Einrichtung eines Behindertenbeirats nicht entgegenstehen. Die Durchführung einer Briefwahl unter 500 bis 600 Betroffenen, ggf. auch eine Beiratswahl im Rahmen einer Behindertenversammlung wird die Gemeinde finanziell nicht überfordern!

Wir haben mit unserem Antrag den Wunsch betroffener Familien aufgegriffen, wir sind ganz sicher, dass sich Behinderte bzw. deren Angehörige in Hohenbrunn in einem Behindertenbeirat engagieren wollen und werden. Dies machte auch eine Zuhörerin und Betroffene, die sich zum Schluss der Debatte zu Wort melden konnte, deutlich. Sie könne sich nicht vorstellen, wie ein Seniorenbeirat den Problemen behinderter Kindergartenkinder und ihrer Eltern, den Schul- und Ausbildungsfragen von Jugenlichen mit Behinderungen, den unterschiedlichen Herausforderungen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung gerecht werden könne. Die Zeit, in der man Behinderte in Altersheime „steckte“, sei doch hoffentlich überwunden.

Nicht zuletzt diesem Appell ist es zu verdanken, dass sich schließlich eine wenn auch knappe Mehrheit (10:8) für die Errichtung des Behindertenbeirats aussprach.

Neuausschreibung des Jagderlaubnisscheins für das Eigenjagdrevier MUNA

Nach einem „Schlagabtausch“ zwischen Gemeinderat Peter Berger (ÜWG) und Bürgermeister über Eigenjagd, Eigenbewirtschaftung, Jagderlaubnisscheine, Begehungsscheine … blieb der Jagdunkundige stirnrunzelnd zurück. Ging es den beiden um das letzte Wort? Oder um die letzte Wahrheit? Wir wissen es nicht. Auch dieser Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde im Verlauf der Diskussion vom Bürgermeister ins Gegenteil umformuliert. Der Gemeinderat sollte nun beschließen, den entgeltlichen Jagderlaubnisschein für das Eigenjagdrevier Munitionsdepot Hohenbrunn  n i c h t  öffentlich neu auszuschreiben. Das Gremium folgte diesem Beschlussvorschlag.

 

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Schlagwörter: AWOhnbau-Genossenschaft Behindertenbeirat Fernwärme Friedhofsgebühren


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