Gemeinderatssitzung 30.07.2015

Neubau Hallenbad

Die Verwaltung hatte einen Beschlussvorschlag eingebracht, mit dem der Neubau eines Hallenbades als Schulschwimmbad (6 Bahnen mit 25m Länge) beschlossen werden sollte, dabei war in der Beschlussformulierung lediglich von der „Möglichkeit der Nutzung durch den TSV und für ein Öffentlichkeitsschwimmen“ die Rede. Die Sache sei entscheidungsreif, die Gemeinde verfüge über ausreichend Mittel, um dieses Projekt und alle weiteren geplanten Projekte finanzieren zu können – so die Begründung des Bürgermeisters. Allerdings hieß es zugleich in der schriftlichen Sitzungsvorlage der Verwaltung, dass „zum heutigen Tag … weder der Bedarf der einzelnen Schulen noch die Kosten auch nur ansatzweise ermittelt werden können“.

Zwei fristgerecht gestellte Anträge zur Schwimmbadentscheidung – einer davon von uns GRÜNEN – waren auf der Tagesordnung gar nicht berücksichtigt. Die Verwaltung hatte bereits befunden, dass sie quasi gegenstandslos bzw. z.Z. irrelevant seien und in ihrer Vorlage in wenigen Sätzen „abgehandelt“ – so etwas gab`s noch nie und ist auch nicht in Ordnung. Allerdings stellten wir nun direkt in der Sitzung zusammen mit ÜWG/FW-Bürgerforum und SPD einen Dringlichkeitsantrag, um unsere elementaren Anliegen doch zur Geltung zu bringen, Anliegen, die u.E. eine Vertagung der Schwimmbadentscheidung notwendig machten.

Ausgehend von einer Dreifachnutzung des Schwimmbades und basierend auf Angaben und Prognosen der Verwaltung müssen wir heute von jährlichen Gesamtkosten über 1 Mio€ ausgehen. Jeder weiß, dass diese Kostenprognose bis zu einem Baubeginn in vielleicht 3 Jahren bzw. bis zur Fertigstellung eines Bades eher überschritten als unterschritten wird!

Alle, mit denen wir in den vergangenen Wochen und Monaten in Hohenbrunn und Riemerling gesprochen haben, sagen ausnahmslos, ein neues Schwimmbad wäre eine schöne Sache. Außerdem sei die Sicherung des Schwimmunterrichts wichtig. Wir sehen es genau so, wir sind aber auch der Meinung, dass wir nicht einfach sagen können, wir wollen das – wir machen das.

Die Gemeinde hat viele wichtige Aufgaben zu erfüllen und zahlreiche Projekte in Planung. Wir sind der Überzeugung, dass Neubau und Betrieb eines neuen Schwimmbades die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Hohenbrunn überfordern, erst recht vor dem Hintergrund der vielen anstehenden Investitionen in den kommenden Jahren! Entsprechend Artikel 57 GO ist ein Schwimmbadneubau nur in interkommunaler Zusammenarbeit machbar, diese Aufgabe muss in Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden erfüllt werden, anders geht es nicht. Deshalb streben wir eine verbindliche Zusage der mitnutzenden Gemeinden an, dass für das Schulschwimmen zukünftig vollkostendeckende Gebühren bezahlt werden. Entsprechend der anteiligen Nutzungszeit müsste das Schulschwimmen dann rund die Hälfte der jährlichen Kosten einspielen.

Wir gehen weiterhin davon aus, dass ein Schwimmbadneubau nur in Frage kommt, wenn dem Öffentlichkeitsschwimmen ein fester Platz und genügend Raum gegeben wird, wenn die BürgerInnen wieder täglich Gelegenheit zum Schwimmen haben. Das heißt, ohne ein konkretes Nutzungskonzept kann kein Schwimmbadneubau beschlossen werden.

Und schließlich: Die Verwaltung rechnet mit Einnahmen aus Schulschwimmern und Öffentlichkeitsschwimmen, setzt aber weiterhin kein Nutzungsentgelt für das Vereinsschwimmern an. Wir vertreten die Auffassung, dass dies in Zukunft nicht mehr geht. Auch das Vereinsschwimmen müsste zukünftig, wie andernorts üblich, auch einen Finanzierungsbeitrag leisten.

Die CSU-Fraktion mochte unserer Argumentation nicht folgen – war aber selbst mit ihrem Mantra „wir wollen ein Schwimmbad – wir leisten uns ein Schwimmbad“ wenig überzeugend. Unser Appell, nicht großspurig davon zu reden, Hohenbrunn hätte ein Schwimmbad „im Kreuz“, sondern nachhaltig erfüllbare Ziele zu verfolgen, wurde ignoriert.

Schließlich wurden mit der knappen Mehrheit von GRÜNEN, Freien Wählern-Bürgerforum und SPD folgende, aus unserer Sicht vernünftige Beschlüsse gefasst:

(1) Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, mit den Nachbargemeinden, deren Schulen ihren Schwimmunterricht im Riemerlinger Hallenbad abhalten, sowie mit den privaten Schulen, die das Hallenbad für das Schulschwimmen nutzen, eine verbindliche Vereinbarung über die künftige Verrechnung kostendeckender Gebühren pro Schwimmstunde zu treffen (z.Z. sind dies Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Neubiberg, Ottobrunn, Putzbrunn, Unterhaching, Montessorischule). Durch die Gebühren müssten die Kosten des laufenden Betriebs (Sach und Personalkosten, einschl. interner Verrechnung), die Instandhaltungskosten, die Abschreibung sowie die Finanzierungskosten, die durch das Schulschwimmen entstehen, gedeckt werden. Die Gebührenvereinbarung müsste mit Neueröffnung des Schwimmbades in Kraft treten.

(2) Der 1. Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, ein konkretes Nutzungskonzept für eine Dreifachnutzung zu erarbeiten und eine Vereinbarung mit dem TSV Hohenbrunn-Riemerling vorzubereiten über die Nutzungszeiten für das Vereinsschwimmen und ein Nutzungsentgelt.

(3) Die Entscheidung über einen möglichen Schwimmbadneubau wird bis zur Vorlage und Verabschiedung der entsprechenden Vereinbarungen vertagt.

Nach diesem Vertagungsbeschluss wurden auch die Beschlüsse über den Neubau einer Turnhalle sowie die Planung für den Bau von Räumlichkeiten für die Mittagsbetreuung vertagt. Die weitere Planung wie die finanziellen Rahmenbedingungen dieser beiden Projekte sind im engen Zusammenhang mit der Schwimmbadentscheidung zu sehen.

Neuer Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr

Im Juni wurden Robert Paul zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr, Andreas Tristel zum stellvertretenden Kommandanten gewählt. Sie wurden durch einstimmigen Beschluss des Gemeinderats in Ihren Ämtern bestätigt.

Bauhof

Der Gemeinderat beschloss die Vergabe der Bauleistung „Treppenhausfassade“ im Rahmen des Umbaus des Bauhofs Hohenbrunn. Der Auftrag ging an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Die Auftragssumme beträgt € 33.835.

Erlass einer Satzung für den Behindertenbeirat

Der Satzungsentwurf der Verwaltung wurde im Detail besprochen. Es bestand Konsens darüber, dass zunächst ein kleiner Beirat mit 3 Mitgliedern installiert werden und eine Amtszeit von 3 Jahren gelten soll. Es gab aber auch eine Reihe von Änderungsvorschlägen, die noch geprüft und eingearbeitet werden müssen, weshalb eine Satzung noch nicht verabschiedet werden konnte.

Wir brachten neben einigen wenigen redaktionellen Korrekturen ein, dass den Detailregelungen eine Präambel vorangestellt werden sollte, die Motivation, Zielsetzung und Aufgabenstellung für den Behindertenbeirat kurz zusammenfasst. Wir wünschen uns außerdem für den Beirat ein Antragsrecht, so wie es auch der vorläufige Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderung des Landkreises Müncheen vorsieht, und eine echte Wahl, keine Berufung der Beiräte aus dem Kreis der BewerberInnen. Sinnvoll wäre u.E. auch eine klare, wenn auch minimale Struktur im Beirat, so dass es auf jeden Fall eine/n feste/n AnsprechpartnerIn für die Öffentlichkeit und die Verwaltung gibt.

Gebäudereinigungsarbeiten

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.04.2015 wurden die Gebäudereinigung in verschiedenen Liegenschaften der Gemeinde neu vergeben. Nach Beginn der Reinigungsarbeiten stellte sich heraus, dass bei der Ausschreibung einzelne Objekte/Raumgruppen vergessen bzw. falsche Turni angegeben worden waren. Die notwendigen Korrekturen für die Reinigungsarbeiten im Kinderhaus Riemerling Ost, in den Grundschulen und im Hallenbad wurden nun beschlossen. Dies hat zur Folge, dass sich die Vergabesumme um rund 13.200€ (+6%) erhöht.

Energiegenossenschaft Hohenbrunn-Riemerling

Die Genossenschaft befindet sich nach wie vor in Gründung. Die Vorstände Thomas Maier, Detlef Malinowsky und Wolfgang Gößwein trugen den aktuellen Stand ihrer Projektideen und Vorschläge für die Zusammenarbeit mit der Gemeinde bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts vor. Ein konkretes gemeinsames Projekt wurde noch nicht in Angriff genommen.

Der Gemeinderat beschloss nun den Beitritt der Gemeinde zur Genossenschaft und den Erwerb von 15 Genossenschaftsanteilen (= 7.500 €) gemäß §28 Abs. 3 (b) der Genossenschaftssatzung. Damit will die Gemeinde das  Zeichen geben, dass sie die Gründung einer Energiegenossenschaft in der Gemeinde mit und zum Nutzen der Hohenbrunner BürgerInnen begrüßt und die Genossenschaft als wichtige Akteurin in der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes sieht.

 

Der letzte Tagesordnungspunkt, ein Antrag der Gemeinderäte Vogelsang und Berger (ÜWG) zur Führung offizieller Gespräche mit Höhenkirchen über eine Verlegung der Luitpoldstraße, wurde vertagt.

 

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Schlagwörter: Bauhof Behindertenbeirat Energiegenossenschaft Feuerwehr Gebäudereinigung Schwimmbad


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