Wesentlicher erster Beschluss-TOP in dieser Sitzung waren Haushaltssatzung und Haushaltsplan für 2016. Für uns nicht nachvollziehbar standen drei Tagesordnungspunkte mit haushaltsrelevanten Beschlussvorschlägen (TOP 10-12) am Ende der Themenliste für die Sitzung. Bürgermeister Straßmair, Herr der Tagesordnung, meinte, man könne ja jederzeit über die Haushaltsfestsetzungen hinaus Beschlüsse fassen. Da hat er zwar recht, offenbart aber zugleich, welchen Stellenwert die Festlegungen im Haushalt für ihn und eine Mehrheit des Gemeinderats haben – einen geringen! Der Haushaltsplan ist noch keine Stunde alt, da sollen wir bereits die ersten Haushaltsüberschreitungen bzw. außerplanmäßigen Ausgaben beschließen …. Unsere Intervention, doch zunächst die haushaltsrelevanten Beschlussvorlagen zu diskutieren und abzustimmen, wurde abgelehnt.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016
In den Vorgesprächen zum Haushalt im Haupt- und Finanzausschuss wurde eine Steuerhöhung (Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer) zwar von verschiedener Seite angesprochen, die Befürworter – Straßmair, Vogelsang und Heinmüller – wagten allerdings keinen konkreten Vorstoß, einen Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses gab es nicht. Im stillen Kämmerlein hatte sich die GroKo dann aber offensichtlich doch noch geeinigt, so dass Bürgermeister Straßmair die Steuererhöhung ohne Risiko vorschlagen konnte; CSU- und SPD-Fraktion sowie die ÜWG waren ganz bei ihm. Die CSU verwies auf die bevorstehenden Investitionen – seltsam, denn vor kurzem ließ die CSU in einer Pressemitteilung zur Schwimmbadentscheidung wissen „wir haben das im Kreuz!“ Das Hauptargument der SPD war hingegen, seit mehr als 10 Jahren seien die Sätze konstant, nun solle man sie mal erhöhen – ein u.E. wenig mitreißendes Argument.
In der Verwaltungsvorlage zu Sitzung wurde gedroht, bei einer erneuten Ablehnung der vorgeschlagenen Erhöhung der Steuerhebesätze müssten Investitionen auf ein absolutes Minimum eingeschränkt werden bzw. könnten gar nicht mehr durchgeführt werden. Dieses Szanario ist für uns nicht wirklich nachvollziehbar, die Erhöhung der Hebesätze ist für 2016 keineswegs ultima ratio.
Tatsache ist doch, dass wir durch Ausgabenstreichungen im Verwaltungshaushalt einen genehmigungsfähigen Haushalt erarbeitet haben. Es mussten allerdings 20% Personalkostensteigerung und eine erhebliche Kreisumlagensteigerung verkraftet und deshalb an anderer Stelle ambitionierter gespart werden. Ärgerlich war deshalb, dass zwar beim Klimaschutz, in den Kindergärten und beim Straßenbau Kürzungen ausgehandelt und von den zuständigen Abteilungen mit getragen wurden, Schönheitsreparaturen im Rathaus aber angeblich unabdingbar sind.
Im Vermögenshaushalt sind Investitionen von rund 5,3 Mio€ vorgesehen, die etwa zur Hälfte aus den Rücklagen finanziert werden sollen, keine einzige notwendige bzw. geplante Investition muss gestrichen werden! Allerdings sind die Investitionen 2016 nur ein Bruchteil dessen, was sich eine Mehrheit des Gemeinderats an zukünftigen Projekten bzw. Investitionen vorstellt. Wir starten in 2016 mit einer ordentlichen Rücklage von über 9 Mio€ – nach Jahren mit sehr guten Steuereinnahmen (und allerdings auch vernachlässigten bzw. immer wieder aufgeschobenen Sanierungen). Für die gesamte Projektliste – Sanierung und Erweiterung des Bauhofs und des Feuerwehrhauses, Kunstrasenplatz, Neubau Mittelschule, Neubau Sporthalle, Neubau Hallenbad, barrierefreier Ausbau Bahnhof, Neubau Mittagsbetreuung, Erweiterung Rathaus, Umgehungsstraße … – werden diese Rücklagen nicht ausreichen.
Steuererhöhungen sind das letzte Mittel. Wir werden sie brauchen, wenn die Rücklagen aufgezehrt sind und die vielen Projekte tatsächlich realisiert werden sollen und kreditfinanziert werden müssen. Und sie werden unvermeidbar sein, wenn sich die Folgekosten der überzogenen Projekt- bzw. Investitionsliste auch im Verwaltungshaushalt niederschlagen, dann werden unsere Steuereinnahmen nicht mehr ausreichen.
Nein! Steuererhöhungen sind für 2016 nicht wirklich notwendig, der Zeitpunkt für eine Steuererhöhung ist u.E. aber auch äußerst fragwürdig – stehen wir doch vor der Verwertung weiterer Gewerbeflächen und belasten unsere Bürger nun erstmalig mit Straßenausbaubeiträgen. Viel gravierender erscheint uns allerdings, dass mit einer Korrektur der Hebesätze das eigentliche Problem nicht gelöst, sondern negiert wird. Mit der bisherigen Investitionsplanung versprechen wir den Bürgern das unhaltbar Blaue vom Himmel, Hohenbrunn übernimmt sich und wird in den nächsten Jahren weitere Steuererhöhungen beschließen müssen. Dies muss jedem angesichts der pro-Kopf-Verschuldung klar sein. Bereits heute haben wir inkl. der sog. mittelbaren Schulden (das sind Kredite für den Hohenbrunner Anteil an den Investitionen des Zweckverbandes weiterführender Schulen, die nicht im Haushalt ausgeweisen werden) eine pro-Kopf-Verschuldung von über 1.500€. Auf der Tagesordnung müssten also nicht Steuererhöhungen, sondern eine verantwortungsvolle Korrektur unserer Investitionspläne stehen.
Die Kämmerin zitiert in ihrem Vorbericht zum Haushalt 2016 Manfred Eibelshäuser: „Gutes wollen reicht nicht – man muss es auch bezahlen können“. Wir möchten an dieser Stelle ergänzen: Steuererhöhung kann jeder! Schon mal darüber nachgedacht, die Kluft zwischen Wollen und Können durch Verzicht zu überbrücken?
Bei 6 Gegenstimmen wurde eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 280 (unter Nivellierungssatz) und für die Gewerbesteuer auf 320 (über Nivellierungssatz) ab 01.01.2016 beschlossen; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2016 wurden ohne weitere Änderungen angenommen.
Mittelfristige Finanzplanung 2015 – 2019
Über die mittelfristige Finanzplanung wurde praktisch kein Wort verloren, geschweige denn eine Debatte geführt. Sie wurde einfach durchgewunken. Wir haben uns an diesem Augen-zu-und-durch nicht beteiligt.
Errichtung eines Kunstrasenplatzes
Bereits Ende 2014 wurden in letzter Sekunde 500.000€ für einen Kunstrasenplatz in den Haushalt 2015 eingestellt. Andernfalls, so die Argumentation des TSV und der den entsprechenden Antrag stellenden CSU sei das Ende des Fußballbetriebes (wenn nicht des Abendlandes) vorprogrammiert. Man müsse unverzüglich daran gehen, einen Kunstrasenplatz zu errichten. Im Gemeinderat beschlossen wurde die Maßnahme dann allerdings erst im Juni 2015, und zwar mit der Vorgabe, der TSV solle als Bauherr auftreten und eine entsprechende Förderung beim Bayerischen Landessportverband (BLSV) beantragen.
Was ist seither passiert? Anscheinend nicht viel! Mit Schreiben vom 30.11.2015 schlägt der TSV-Vorstand eine ganz neue Herangehensweise vor: Der Förderantrag sei noch nicht gestellt, man könne voraussichtlich mit einer Förderung von 10% der Investionssumme rechnen – immerhin 50.000€. Wolle man den vereinbarten Weg weiter beschreiten, käme es zu einer Bauverzögerung von 3 bis 5 Monaten. Der Platz sei inzwischen ohne Instandsetzungsmaßnahmen praktisch nicht mehr bzw. nur noch mit erheblichem Verleztungsrisiko für die FußballerInnen bespielbar. Deshalb solle nun die Gemeinde als Bauherr den Bau des Kunstrasenplatzes übernehmen und mit dem Bau umgehend beginnen. Der TSV sehe sich in der Lage, bis Ende 2017 50.000€ Spendengelder aufzutreiben, um die entgehenden Fördergelder zu ersetzen.
Vielleicht nicht wirklich überrascht, dennoch mit Verwunderung nahmen wir zur Kenntnis: (1) Der TSV nimmt sich trotz einer angeblich prekären Platzsituation alle Zeit der Welt, die Dinge zu bearbeiten, ohne sie wirklich voranzubringen; jetzt soll die Gemeinde nicht nur zahlen, sondern alles andere auch noch richten. (2) Der TSV-Vorstand verspricht wieder einmal einen Spendenbeitrag. Selbst wenn dieser Beitrag tatsächlich erbracht werden kann, stellt sich die Frage, warum man deshalb auf die Förderung verzichten sollte. (3) Die Bauherrenaufgabe belastet eine nach wie vor unterbesetzte Bauabteilung, die mit den Bauprojekten der Gemeinde und dem Mittelschulneubau an der Kapazitätsgrenze arbeitet, von den Zusatzkosten für die Gemeinde ganz zu schweigen
Dies alles sahen nicht nur wir GRÜNE kritisch. CSU-Fraktionssprecher Fritzmaier bestand darauf, dass noch einmal versucht werden sollte, die ursprüngliche Lösung der Bauherrenschaft des Vereins zu realisieren und eine baldige Förderzusage zu erwirken. ÜWG-Gemeinderat Vogelsang, der zunächst seine guten Beziehungen zum BLSV ins Spiel brachte und deshalb von Fritzmaier als Mittelsmann vorgeschlagen wurde, zog sich schließlich auf ein „ich kann einen Gesprächskontakt herstellen“ zurück. Das klingt nicht wirklich Erfolg versprechend, muss aber verfolgt werden.
Der Gemeinderat beschloss schließlich, dass zunächst bis 11.01.2016 mit Hilfe von Karlheinz Vogelsang ein weiterer Vorstoß beim BLSV unternommen werden soll, nachdem die als Zuhörer anwesenden TSV-Vorstandsmitglieder signalisiert hatten, ggf. doch wieder die Rolle des Bauherren übernehmen zu wollen. Sollte diese Lösung jedoch nicht zustande kommen, nimmt der Gemeinderat den Vorschlag des TSV an und errichtet den Kunstrasenplatz. Für diesen Fall wurde die Verwaltung vorsorglich beauftragt, die Leistungsphase 3 bis 9 dem Architekturbüro Umwelt + Planung aus Rosenheim zu beauftragen.
Man kann wohl risikolos einen größeren Schein darauf wetten, wie die Sache ausgeht.
Vergaben
Es wurden jeweils an den günstigsten Bieter vergeben
- ein Teleradlader für den gemeindlichen Bauhof (72.215€)
- die Heizungs- und Sanitärinstallation für die neue Fahrzeughalle der Feuerwehr (44.637€)
- die Lüftungs- und Absauganlage für die Fahrzeughalle der Feuerwehr (68.542€)
- die MSR-Anlage für die Fahrzeughalle der Feuerwehr (23.072€).
Überplanung des Gewerbegebietes Riemerling West: Aufstellung eines Bebauungsplanes und Erlass einer Veränderungssperre
Der Vorgang hatte bereits den Bau- und Umweltausschuss beschäftigt, sollte dann in der Novembersitzung den Gemeinderat passieren, wurde aber „wegen noch zu klärender rechtlicher Fragen“ wieder von der Tagesordnung genommen und sollte nun entschieden werden.
Worum geht es in dieser anscheinend heiklen Sache? Die Verwaltung schlägt die Überplanung des Gewerbegebietes Riemerling West vor. Als Planungsziele werden ausgegeben
- bessere Abgrenzung von klassischen und höherwertigen Gewerbebetrieben
- Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung im Hinblick auch auf das angrenzende Wohngebiet
- Optimierung der Stellplatzsituation
- umfassende Begrünung, der mit Riemerling verbundene Gartenstadtcharakter soll im Gewerbegebiet fortgesetzt werden
- die Entwicklung des Gewerbegebietes soll nachhaltig gesteuert und es soll gleichzeitig verhindert werden, dass sich das Gebiet zu einem Mischgebiet verändert
- klare funktionelle und städtebauliche Trennung zum benachbarten Wohngebiet
- qualitative Aufwertung und Ausbau des Gewerbegebietes zu einem städtebaulich anspruchsvollen Gewerbepark.
Die Planung werde laut Bürgermeister ca. 3 bis 4 Jahre in Anspruch nehmen. Sie wird, wie auf Nachfrage genannt wurde, zwischen 80.000€ und 100.000€ kosten, im Haushalt stehen bisher 35.000€.
Durch die Veränderungssperre sollen, so die Verwaltungsvorlage, Grundstücksveränderungen und Vorhaben zurückgestellt werden, welche der zukünftigen Planung entgegenstehen. Darin liegt der Schlüssel zum Verständnis des scheinheiligen Vorhabens!
Zum Hintergrund: Das Gewerbegebiet hat eine weitgehend planlose Entwicklung genommen. Die daraus erwachsenen Nachteile und Probleme sind seit vielen Jahren bekannt, fehlende Parkplätze, unzureichende Rangiermöglichkeiten für immer größere Lieferfahrzeuge, erhebliche Leerstände, in jüngerer Zeit „wildes“ Wohnen. Es gibt kaum Möglichkeiten, die Attraktivität des Gewerbegebietes zu erhöhen. Wo sind die freien Flächen, die man neu gestalten und begrünen könnte? Die „umfassende Begrünung“ ist doch bereits im Wohngebiet Riemerling mit Duldung der Gemeinde auf dem Rückzug. Das unmittelbar angrenzende Wohngebiet und die Schule im Gewerbegebiet beschränken die Nutzungsmöglichkeiten. Man kann nicht so tun, als hätte man die Option für einen neuen, großen Wurf. Die städtebauliche Trennung zwischen Wohn- und Gewerbegebiet war noch nie ernsthaft gewollt, eine Verkehrsführung, die das Wohngebiet von Gewerbeverkehr und überörtlichem Verkehr entlastet, nach einer „Probezeit“ schnell wieder verworfen. Und das Problem unzulässiger Nutzung der Gewerbeflächen für Wohnzwecke wird seit längerem zwischen Gemeinde und Landratsamt hin und her geschoben – es ist, wie die anderen Schwachstellen, ganz sicher nicht durch Bauleitplanung zu beheben! Nein, die Planungsziele sind unrealistisch und aufgebauscht, die Gründe für einen Planaufstellungsbeschluss und eine Veränderungssperre sind ganz andere: es ist der Versuch die offizielle Nutzungsänderung eines bisherigen Gewerbebaus, der als Flüchtlingsunterkunft umgebaut und vermietet werden soll, zu verhindern. Hier soll keine Entwicklungsplanung, sondern eine Verhinderungsplanung stattfinden.
Dennoch gab es nur vier Gegenstimmen zum Planaufstellungsbeschluss und der Veränderungssperre. Die große Mehrheit im Gemeinderat ist bereit, Geld für Planungskosten in die Hand zu nehmen (man könnte auch sagen: aus dem Fenster zu werfen), die zu keinen wesentlichen Änderungen führen werden. Die große Mehrheit im Gemeinderat sieht eine Flüchtlingsunterkunft als „Negativeinrichtung“, die das Gewerbegebiet beschädigt. Eine Chance, Flüchtlinge gut, in der Nähe aller wichtigen Infrastruktureinrichtungen, winterfest unterzubringen und die Einrichtung etwa mit einer zeitlichen Befristung oder durch Festlegung der Belegungszahl aktiv mit zu gestalten, wird vertan. Man glaubt so, das „Flüchtlingsproblem“ fern halten zu können – ganz anders als unsere Nachbarn, etwa Ottobrunn, das pro-aktiv eine Flüchtlingsunterkunft in der Hochackerstraße errichtet, oder Putzbrunn, das Leerstände in Gewerbegebieten bewusst für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen will!
Integriertes Klimaschutzkonzept
Der Gemeinderat nahm Kenntnis von dem Konzept über Aufgaben, Struktur, Zusammensetzung und Arbeitsweise des Lenkungsteams, das die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts vorantreiben soll und stimmte allen Festlegungen zu.
Dem Lenkungsteam gehören 1. Bürgermeister, Klimaschutzmanager, je ein Mitglied der Energiegenossenschaft, der AGENDA21, des Gewerbeverbandes sowie jeder Gemeinderatsfraktion bzw. fraktionsloser Gruppierungen an.
Die Aufgaben umfassen u.a. Konkretisierung der Klimaschutzprojekte, Festlegung der Projektverantwortlichkeit, zeitliche und inhaltliche Koordination der Projekte, Entscheidungen und Empfehlungen bei Soll-Ist-Abweichungen und Konflikten.
CSU-Antrag: Neukalkulation der Gebühren für das Schulschwimmen
Der mit 17.07.2015 datierte Antrag will die Verwaltung mit der Neukalkulation der aktuellen Gebühren für das Schulschwimmen im jetzigen Hallenbad Riemerling beauftragen. Dagegen war nichts einzuwenden, der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Die Antragsteller waren mehr als langmütig, vielleicht war ihnen die Angelegenheit aber auch doch nicht wirklich wichtig. Nach der Geschäftsordnung des Gemeinderats dürfen nämlich maximal 3 Monate zwischen Antragstellung und Behandlung im Gemeinderat vergehen. Hätte man den Antrag ernst genommen, könnte heute bereits die Neukalkulation vorliegen, eine Gebührenerhöhung vereinbart sein und Zusatzeinnahmen fließen.
TOP 11, unser Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Photovoltaikanlage auf der Grundschule Riemerling (eine Initiative, die sich bereits seit Januar 2014 dahinschleppt), und TOP12 ein Antrag von Pauline Miller und Andreas Schlick auf verkehrsregelnde Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrensituation an der B471, mussten aus Zeitmangel vertagt werden.
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