Aufstellungsbeschluss eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Bereich Putzbrunner Straße
Schon nach einer Woche – eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes war erst am 16.02. beschlossen worden – sollte sich der Gemeinderat nun mit dem Aufstellungsbeschluss erneut befassen. Die Erarbeitung sach- und fristgemäßer alternativer Beschlussvorschläge war aber binnen Wochenfrist völlig illusorisch. Eine weitere Vertagung war nicht zu umgehen und wurde mit den Stimmen von uns GRÜNEN, SPD und ÜWG/Bürgerforum durchgesetzt.
Umbau und Erweiterung des Rathauses sowie mögliche Beteiligung am Umbau des Pfarrheims
Der Planer trug die Ergebnisse einer eingehenden Brandschutzüberprüfung vor und erläuterte, welche Sanierungsmaßnahmen und Umbauten im Rathaus notwendig sind, um den Brandschutzvorschriften und den Anforderungen an ein barrierefreies Rathaus gerecht zu werden.
Anlässlich einer Sanierung, ggf. auch eines Neubaus des angrenzenden Pfarrheims ergeben sich zudem für die Gemeinde einmalige Gelegenheiten: langfristige Anmietung von Büroräumen, sodass die RathausmitarbeiterInnen (wieder) „unter einem Dach“ untergebracht werden können, Realisierung eines barrierefreien Zugangs zu allen Etagen durch ein für Pfarrheim und Rathaus gemeinsames Treppenhaus mit Lift, Mitnutzung eines neuen Pfarrsaals, z.B. für Gemeinderatssitzungen, die dann auch Menschen mit Behinderung besuchen können. Saal und Freifläche hinter dem Gebäude sollen darüber hinaus auch unterschiedlichen Gruppen und für ganz unterschiedliche Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Es könnte – so die Idee und Absicht von Kirchenpfleger Blöchinger – mitten im Dorf ein großartiger Begegnungsraum entstehen.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag zu, der Kirchengemeinde Zustimmung für eine enge Kooperation der geplanten Bauprojekte zu signalisieren, ebenso für eine Kostenübernahme für einen Aufzug und ein gemeinsames Treppenhaus sowie gemeinsam nutzbarer barrierefreier Sanitärräume. Voraussetzung ist lediglich, dass für die gemeinsam genutzen Räume/Flure eine Dienstbarkeit zu Gunsten der Gemeinde eingetragen wird und die Mieträume langfristig zur Verfügung stehen.
Insgesamt wird die Gemeinde mindestens 1,5 Mio€ in die Hand nehmen müssen, darin enthalten ist auch eine Erneuerung der Elektroanlage im Rathaus.
Neue Förderrichtlinien für Energieeinsparung und erneuerbare Energien
Im neuen Förderprogramm sind nun spezielle kommunale Förderungen und Zusatzförderungen von Maßnahmen, die bereits durch bayerische oder bundesweite Programme gefördert werden (Mehrfachförderung) vorgesehen und es wurden neue sinnvolle Maßnahmen in die Förderung aufgenommen. Durch umfassende Förderung von Planungsleistungen wird sichergestellt, dass Maßnahmen auf höchstem Niveau umgesetzt werden. Neu ist u.a. auch, dass gemeinnützige Organisationen und Unternehmen das Förderprogramm in Anspruch nehmen können; man erhofft sich, dadurch größere Energie- und CO2-Einsparpotenziale zu heben. Der einzige Haken bei der Sache: der Gemeinderat hat im Haushalt 2017 lediglich 22.000€ für entsprechende Investitionskostenzuschüsse zur Verfügung gestellt und Anträge von uns GRÜNEN und Franz Braun (CSU) zur Erhöhung des Betrages abgelehnt.
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