Ablage von Findlingen im Rondell Heckenrosenweg/Luitpoldsiedlung
Seit Monaten geht der Streit hin und her: Die Verwaltung hatte veranlasst, dass auf der Grünfläche des Rondells mehrere große Findlinge bzw. Steinbrocken abgelegt werden, um zu verhindern, dass dort geparkt wird bzw. die Grünfläche befahren wird. Anlass war die Beschwerde eines Anliegers – alle anderen Anlieger waren über die Maßnahme mehr oder weniger entsetzt. Sie empfinden die (auch andernorts) zahlreichen Steine hässlich und z.B. für kleine Radler gefährlich und fühlten sich übergangen. Ein daraufhin anberaumter Ortstermin mit Anliegern hatte – so die Gemeindeverwaltung – keine einvernehmlichen Lösung gebracht. Jetzt sollte der Gemeinderat beschließen, ob die Steine bleiben oder entfernt werden sollen. Und nicht nur das, die Gemeindeverwaltung hatte große Bedenken, dass es hier um einen schwerwiegenden Präzedenzfall ginge.
Wir GRÜNE, aber auch viele der KollegInnen im Gemeinderat, sahen dies anders. Warum sollte man das Thema derart „hoch hängen“. Zugegeben, die Situation war „verfahren“, aber nun sind u.E. diejenigen gefordert, die „am Steuer saßen“. Die Verwaltung hatte sie Steinbarrikade veranlasst, benötigte dazu keinen Beschluss. Nun hätte sie diese Maßnahme wieder rückgängig machen können oder eine andere, mit allen Anliegern abgestimmte Ersatzmaßnahme treffen können oder es bei der Maßnahme belassen können, vorausgesetzt sie ist wirklich sinnvoll und rechtens. Wir hatten den Eindruck, nun sollten wir, die GemeinderätInnen, die Kohlen aus dem Feuer holen, die Gemeindeverwaltung wollte es dann doch lieber mit keinem der Anlieger verderben.
Wir stellten den Geschäftsordnungsantrag, keine Entscheidung zu treffen und plädierten für eine nachbarschaftliche Abstimmung. Und so kam es auch. Die Anlieger sind nun aufgefordert in ihrem Kreis einen Lösungsvorschlag zu ermitteln und sich dazu mit der Verwaltung zu verständigen.
Eines muss klar gestellt und für eine künftige Lösung ernsthaft beachtet werden: Grünflächen sind Grünflächen, keine Parkplätze und sie können auch nicht befahren werden, nur weil das bequemer ist. Jedes Haus im Heckenrosenweg hat eine Garage und einen Stellplatz, kein Anlieger hat ein Anrecht auf weitere Parkplätze direkt vor der Tür. Die Luitpoldsiedlung – dies sollten die Anlieger dort auch bedenken, denn sie haben sich ja für diesen Wohnort entschieden – wurde vor vielen Jahren bewusst nicht am Auot orientiert geplant, die Bewohner, Familien mit Kindern, Fußgänger sollten augenscheinlich einen hohen Stellenwert haben. Wir sollten gemeinsam darauf achten, dass sich der Charakter dieser beispielhaft menschenfreundlichen, naturnahen Siedlung nicht verändert.
Kommunale Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs
Es wurde beschlossen, den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland nun auch mit der punktuellen Überwachung des ruhenden Verkehrs zu beauftragen. Vorerst sollen mit einem monatlichen Aufwand von 10 bis 20 Stunden die Einhaltung von Halteverboten (z.B. in den Bereichen der Kindergärten und Schulen) bzw. besondere, zeitlich begrenzte Parkzonen (Gewerbegebiete) überwacht werden.
Die von uns initiierte und seit einigen Monaten aktive Überwachung des fließenden Verkehrs an besonders neuralgischen Verkehrspunkten erfasste in den vergangenen Monaten, so wurde berichtet, zahlreiche Zu-Schnell-Fahrer. Die Bußgelder decken (annähernd) die mit der Überwachung verbundenen Kosten. Wir hoffen, dass sie mittelfristig auch zu einer angemessenen Anpassung der Fahrgeschwindigkeiten und einer Verringerung der Geschwindigkeitsüberschreitungen führen werden.
Zahlung einer Konzessionsabgabe der Regiebetriebe Wasserversorgung und Fernwärme an die Gemeinde Hohenbrunn
Der Gemeinderat beschloss, für die Betriebe Wasserwerk und Fernwärme eine Konzessionsabgabe zu erheben. Der Beschluss greift aber erst dann, wenn diese Betriebe einen Gewinn erzielen, mit dem Körperschaftssteuerpflicht entstehen würden. Über die Höhe der Konzessionsabgabe wurde noch nicht entschieden.
Hier ist die Verwaltung bemüht, die Steuerschuld der Gemeinde zu minimieren, das ist legal, und sie folgt damit einer Empfehlung des kommunalen Prüfungsverbandes. Regiebetriebe sind in Verwaltung, Haushalt und Rechenwerk der Gemeinde voll integriert, im Falle einer Konzessionsabgabe wandert Geld lediglich von der linken in die rechte Tasche der Gemeinde. Wir gaben dennoch zu bedenken, dass bei einer anhaltenden Überdeckung der Kosten selbstverständlich eine Senkung der Gebühren angezeigt wäre.
Umwandlung bestehender Verbindlichkeiten des Regiebetriebes Fernwärme in eine Eigenkapitalausstattung
Der Gemeinderat beschloss, bei 5 Gegenstimmen, die in der Bilanz zum 31.12.2016 ausgewiesenen Verbindlichlichkeiten des Betriebes Fernwärme gegenüber der Gemeinde, die inzwischen auf 749.023€ aufgelaufen sind, durch eine Eigenkapitalausstattung in Höhe von 400.000€ deutlich zu reduzieren. Die hohen Verbindlichkeiten resultieren zum einen aus den von der Gemeinde geleisteten Investitionen sowie beachtlichen Verlusten aus dem Fernwärmebetrieb (insgesamt -367.137€ aus den Vorjahren und aus 2016 ). Wir hielten diese Bilanzkosmetik für keine gute Idee und stimmten dagegen.
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