Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan 87: Wohnungsbau und Krippe an der Robert-Bosch-Straße
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss zur Überplanung des gemeindeeigenen Grundstücks an der Robert-Bosch-Straße/Ecke Münchner Straße in Riemerling. Es sollen dort bezahlbare Wohnungen und ggf. eine Einrichtung zur Kinderbetreuung entstehen.
Bei einer Gegenstimme beschloss der Gemeinderat, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchzuführen.
Der Waldrechtliche Ausgleich soll nach einstimmigem Beschluss auf der Teilfläche des Flurstücks 1108 Gemarkung Hohenbrunn erfolgen.
Länger und kontrovers wurde hingegen über die Beauftragung der Planer diskutiert. Nicht nur unsere Fraktion fand, es sollten nicht immer die gleichen Büros zum Zuge kommen und ein breiteres Angebotsspektrum vorliegen. Schließlich wurde bei 5 Gegenstimmen doch beschlossen, das Planungsbüro Dragomir Stadtplanung GmbH zu beauftragen und bei 6 Gegenstimmen ging der Auftrag für ein Verkehrskonzept an die Transver GmbH (Verkehrsforschung und Beratung).
Zuletzt wurde die Verwaltung mit der Einleitung und Durchführung des Planverfahrens beauftragt und das weitere Verfahren wurde zur Aufstellung des Bebaungsplanes an den Bau- und Umweltausschuss übertragen.
Kommunaler Wohnungsbau
Zur Durchführung des gemeindlichen Wohnungsbauvorhabens standen unterschiedliche Varianten zur Diskussion. Es ging darum, ob die Gemeinde selbst Bauherr und Betreiber wird oder ein externer Träger (Baugesellschaft München-Land oder die AWOhnbau-Genossenschaft) beauftragt werden sollte, aber auch um Fördermöglichkeiten und variantenabhängige Spielräume beim Belegenungsrecht und der Mietpreisgestaltung.
Der Gemeinderat beschloss schließlich, dass Grundstück als eigenständiger Bauherr unter Anwendung des kommunalen Wohnraumförderungsprogrammes
(KommWFP) mit ca. 20 Wohnungen sowie – bei einem noch festzustellenden Bedarf- einer Einrichtung zur Kinderbetreuung zu bebauen. Die Verwaltung wurde mit der Bedarfsermittlung zur Kinderbetreuung beauftragt und soll den Seniorenbeirat sowie den Behindertenbeirat bei der Entwicklung von Wohnbauvarianten einbeziehen. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung weiterhin, Angebote für einen Projektsteuerer einzuholen.
Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Liegenschaften
Dass das unausgeschöpfte Solarpotenzial in Hohenbrunn hoch ist und neben der Solarthermie für die Stromerzeugung genutzt werden sollte, ist bereits seit Jahren (Ergebnisse der Hausladenstudie 2010) bekannt. Insofern ist es erfreulich, aber auch überfällig, dass nun der Zubau von Photovoltaikanlagen auf Dächern gemeindlicher Liegenschaften forciert werden soll. Das Klimaschutz-Lenkungsteam hatte die Empfehlung ausgesprochen, die technische und wirtschaftliche Eignung unserer Liegenschaften prüfen zu lassen, um dann zügig weitere Anlagen zu errichten für den Eigenstrombedarf bzw. ggf. zur Netzeinspeisung.
Der Gemeindrat folgte dem Empfehlungsbeschluss, befürwortete den Bau weiterer Photovoltaikanlagen und beauftragte entsprechende Analysen nach Einholung von Angeboten bei spezialisierten Planung- und Ingenieurbüros.
Energiekarawane
Aufgrund der Emfehlung des Lenkungsteams beschloss der Gemeinderat, dass Hohenbrunn an der Sanierungskampagne „Energiekarawane“ in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern e.V. teilnimmt. Zunächst für die Bungalowsiedlung südlich des Schulcampus in Riemerling Ost soll nun eine Quartiersanierung gestartet werden. Die Hausbesitzer erhalten kostenlos eine ausführliche Beratung zur energetischen Gebäudesanierung, wobei der Eigenanteil der Gemeinde mit lediglich 20€ pro Gebäudecheck deutlich unter den Kosten für eine Beratung gemäß unserer gemeindlichen Förderrichtlinien liegt. Ggf. kann ein Quartiersanierungskonzept entwickelt und eine gemeinsame Wärmeversorgung (Wärmenetz) für das Quartier realisiert werden.
Elektroauto für die Gemeinde
Die Gemeindeverwaltung habe angeblich Bedarf für ein weiteres Dienstfahrzeug und es bestehe die Gelegenheit aus einem Angebot von 300 Fahrzeugen (Fahrzeuge, die nur 3 Monate testweise im Rahmen eines E-Car-Sharings genutzt wurden) einen e-smart mit geringer km-Zahl zu einem sehr günstigen Preis anzuschaffen. Deshalb schlug die Verwaltung diese Beschaffung und die Finanzierung dieser außerplanmäßigen Kosten aus den Rücklagen vor.
Es bestand einige Skepsis über die Notwendigekeit zur Aufstockung des Fuhrparks. Wir hätten es gerne gesehen, wenn im Gegenzug auf ein anderes Fahrzeug mit konventionellem Verbrennungsmotor verzichtet worden wäre. Die SPD wiederum zweifelte an der „Wirtschaftlichkeit dieser Beschaffung.
Dem Beschlussvorschlag wurde dennoch mehrheitlich zugestimmt.
Straßenbeleuchtungsvertrag
Der Straßenbeleuchtungsvertrag mit Bayernwerk ist ausgelaufen. Es stellte sich die Frage eines neuen Vertragsabschlusses oder einer anderen Variante, etwa der Ablösung des Netzes und des Betriebes in Eigenregie durch die Gemeinde.
Der Gemeinderat entschied sich, dem Empfehlungsbeschluss des Lenkungsteams folgend, für eine Verlängerungsvereinbarung mit Bayernwerk für zunächst ein Jahr. In dieser Zeit soll eine Detailprüfung der Kosten für den Abkauf und eine Netztrennung erfolgen.
LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung
Die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung soll wegen des hohen Energie- und Kosteneinsparpotenzials zügig vorangetrieben werden.
Wie vom Lenkungsteam empfohlen, beschloss der Gemeinderat nun, unmittelbar mit der Umstellung der Straßenbeleuchtung zusammen mit Bayernwerk zu beginnen und erst im Laufe 2018 auf der noch zu ermittelnden Datenbasis (s. TOP Straßenbeleuchtungsvertrag) das weitere Vorgehen zu bestimmen.
Gaseinkauf für gemeindliche Liegenschaften
Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Ausschreibung für den Gaseinkauf durch die Kubus Kommunalberatung und Service GmbH erstellen zu lassen. Für insgesamt 10 Liegenschaften enstehen dafür Kosten in Höhe von 3.451€.
Wegen der zukünftigen Option, Feuerwehrhaus und Rathaus durch einen Fernwärmeanschluss an die Energieversorgung Ottobrunn versorgen zu lassen, ist bei der Ausschreibung ein entsprechender Vermerk zur Wärmeversorgung ab 2020 im Leistungsverzeichnis zu berücksichtigen.
Grundschule Riemerling, Hallenbad und Turnhalle sind in der Ausschreibung nicht enthalten. Über die Wärmeversorgung dieser Liegenschaften ab September 2018 ist noch zu entscheiden.
Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Resolution an den Bayerischen Landtag zur Beibehaltung des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer
Wir forderten unsere KollegInnen auf, folgender Resolution zuzustimmen und zu beschließen, dass die Resolution dem Bayerischen Landtag als Eingabe zugestellt wird: Der Gemeinderat von Hohenbrunn fordert den Bayerischen Gesetzgeber auf, im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz GLKrWG das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer beizubehalten.
Der Hintergrund dazu: Im Bayerischen Landtag werden z.Z. Änderungen zum kommunalen Wahlrecht verhandelt, unter anderem ein Änderungsantrag, mit dem für die Kommunalwahlen die Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer wieder abgeschafft und durch das Verfahren nach d’Hondt ersetzt werden soll. Der Gemeinderat als betroffenes Organ ist nicht nur befugt, sondern u.E. verpflichtet, sich gegen eine mit demokratischen Grundwerten unvereinbaren Änderung des Sitzverteilungsverfahrens zu Wort zu melden. Erst im Jahre 2010 hatte sich der Bayerische Landtag gegen das d’Hondtsche Verfahren und für das Hare-Niemeyer-Verfahren für Wahlen auf kommunaler Ebene entschieden, nachdem das Verfassungsgericht schon früher das d’Hondtsche Verfahren für die Landtagswahlen untersagt hatte. Bei kommunalen Gremien, deren Gesamtgröße (Zahl der Sitze) im Vorhinein feststeht, ist das Hare-Niemeyer-Verfahren mathematisch genau. Bei der Sitzverteilung nach d’Hondt kommt es hingegen zu systematischen Verzerrungen zugunsten großer und zulasten kleiner Parteien.
Eine solche Verzerrung erschien den CSU-KollegInnen und unserem Bürgermeister unerheblich – oder gar gerade recht? Jedenfalls stimmte der CSU-Block geschlossen gegen unseren Resolutionantrag, der dennoch – wenn auch mit knapper Mehrheit – angenommen wurde.
Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Drei-Jahres-Rhythmus für die Ehrung Ehrenamtlicher
Schon bei der Vorbereitung zur Ehrung Ehrenamtlicher in 2016 wurde von unterschiedlicher Seite im Gemeinderat beklagt, dass die jährlichen Vorschläge aus den verschiedenen Vereinen und Institutionen inzwischen „inflationär“ seien und den ursprünglichen Sinn der Ehrung häufig verfehlen.
Die Ehrennadel ist nicht als „kleines Dankeschön“ für jede Art ehrenamtlicher Tätigkeit in der Gemeinde gedacht, sondern besonderen Verdiensten vorbehalten. Jeder ehrenamtliche Beitrag in der Gemeinde wird geschätzt, aber allein langjährige aktive Vereinsmitgliedschaft oder die Übernahme von kleinen Aufgaben und Diensten im Verein oder in einer anderen Institution rechtfertigen die Ehrung durch die Gemeinde und damit die Hervorhebung aus einer großen Zahl Ehrenamtlicher in Hohenbrunn nicht. Die Verleihung einer Ehrennadel ist nach unseren Ehrungsrichtlinien vielmehr vorgesehen für herausragendes bzw. besonders herausragendes Engagement zum Wohle der Allgemeinheit, also für andere ehrenamtliche Tätigkeiten überragendes Engagement mit weitreichender Wirkung und Nutzen für große Teile der Gemeinde. Es liegt nahe, dass es in einer Gemeinde der Größe Hohenbrunns nicht jährlich viele i.S. der Richtlinien neu zu ehrende Personen gibt.
Wir hielten deshalb einen würdigen, aber auch aufwändigen Festempfang wie bisher im Drei-Jahres-Rhythmus für angebracht und beantragten deshalb, die Ehrung Ehrenamtlicher künftig nur mehr alle drei Jahre durchzuführen.
Die Mehrheit des Gemeinderats entschied sich dagegen, der Antrag wurde mit 5:15 Stimmen abgelehnt.
Antrag der CSU-Fraktion: Vorbereitung und Durchführung eines Bürgerworkshops zu den Themen Ortsentwicklung und Umgehungsstraße
Die CSU-Fraktion wollte mit einem Antrag die Verwaltung beauftragen, die Durchführung eines Bürgerworkshops zu den Themen Ortsentwicklung und Umgehungsstraße für das erste Halbjahr 2018 vorzubereiten. Es sollten mindestens 3 Angebote von Fachbüros eingeholt werden zur fachlichen und moderierenden Begleitung des Prozesses. So solle eine Diskussion von Zukunftsprojekten unter Berücksichtigung von gegenseitigen Projektabhängigkeiten geführt und daraus die weitere Ortsentwicklung abgeleitet werden. Im einzelnen wurde die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, Entlastung der Dorfmitte, der Luitpoldsiedlung und der Wohngebiete in Riemerling vom Durchgangsverkehr, Bau einer Umgehungsstraße, barrierefreier Bahnhof, Verbesserung des S-Bahn-Taktes, weitere Einrichtungen der Kinderbetreuung, neue Veranstaltungsangebote für alle Generationen, Klimaschutz und Umweltschutz, Gewerbeansiedlungen, Einzelhandel und Gastronomie zur Nahversorgung aufgezählt. Trotz Veränderungen sollen Rodungsinsel und der Gartenstadtcharakter der Wohngebiete erhalten bleiben.
Grundätzlich sind wir GRÜNE für jeden sinnvollen Vorschlag zur Bürgerbeteiligung zu haben! Sinnvoll ist die Bürgerbeteiligung z.B., wenn am Beginn oder im Vorfeld eines Planungs- und Entscheidungsprozesses Ideen generiert, gesammelt und bewertet werden sollen. Sinnvoll kann eine Bürgerbeteiligung auch am Ende eines schwierigen, kontroversen Entscheidungsprozesses sein. Ein Bürgerentscheid kann dann zu einer breiten Legitimation und Akzeptanz einer Entscheidung führen. Soviel zum Grundsätzlichen.
Was aber will die CSU? Anscheinend alles auf einmal: Einerseits mit den HohenbrunnerInnen die weitere Ortsentwicklung besprechen – soweit gut und richtig. Zugleich soll der Bürgerworkshop aber auch das Umgehungsstraßendilemma lösen. Wie soll das gehen? Diskutieren wir nicht seit Jahrzehnten unter Mitwirkung von Verkehrsexperten und ohne Erfolg und Fortschritt Umgehungsvarianten? Haben wir in den vergangenen Jahren nicht einige Varianten „begraben“ – wollen wir nun wieder bei Null beginnen? Warum haben wir noch keine Lösung? Doch wohl, weil es keine wirklich befriedigende Umgehungslösung gibt! Da nützt es auch nicht, die Entscheidung an die Bürger zu delegieren. Und hat nicht die CSU selbst erst jüngst die Diskussion auf eine überörtliche Ebene gehoben? Die Arbeitgruppe steckt noch in den Anfängen und soll nun schon wieder von einem Bürgerworkshop abgelöst werden?
Außerdem: als befremdlich empfand es nicht nur unsere Fraktion, dass CSU-Fraktionschef Fritzmeier der Presse gegenüber von Fronten im Gemeinderat gesprochen hatte, die man aufbrechen müsse. Das ist doch gar nicht wahr! Nach mehreren Gemeinderatsklausuren war doch klar, dass wir (alle!) einen Bürgerbeteiligungsprozess zur Ortsentwicklung starten wollen. Alle sitzen in den Starlöchern, alle warten darauf, dass der Bürgermeister das Thema endlich auf die Tagesordnung setzt!
Der Vorschlag unserer Fraktion, sich nun möglichst schnell interfraktionell über Ziel und Aufgabenstellung einer Bürgerbeteiligung zu verständigen, um dann gemeinsam die Durchführung der Bürgerbeteiligung anzustoßen, wurde gutgeheißen. Fritzmeier verzichtete daraufhin auf die Abstimmung über den CSU-Antrag.
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