Planvarianten Bauvorhaben „Am Hölzl“
Projektsteuerer und Architekt trugen ihre bisherigen Arbeitsergebnisse vor. Es wurde ein Vorschlag gezeigt, bei dessen Realisierung insgesamt 25 Wohnungen geschaffen würden, mit einem Wohnungsmix aus 1-Zimmer-Appartements, 2- und 3-Zimmer-Wohnungen, sowie jeweils einer 4-Zimmer- und einer 6-Zimmer-Wohnung als WG-Möglichkeit für besondere Wohnbedarfe (z.B. Senioren-WG oder für Menschen mit Behinderung). Das komplette Dachgeschoss (1-Zimmer-, 2-Zimmer und 6-Zimmer-Wohnung) soll rollstuhlgerecht ausgebaut werden. Weiterhin sind Räume für 2 Wichtelhaus-Gruppen sowie ein Mehrzweckraum im Bereich des Wichtelhauses vorgesehen. Zwar wurde den bisherigen Plänen als Grundlage für weitere Planungschritte zugestimmt, es gab aber viele kritische Hinweise und Einwände:
Von unserer Seite wurde zunächst die fehlende Bedarfsanalyse moniert. Es bleibt unklar, wie der Wohnungsmix begründet wird. Man habe sich an Erfahrungswerten orientiert – das war alles. Weiterhin gaben wir zu bedenken, dass die Positionierung der Wohnungen für behinderte Menschen im Dachgeschoss alles andere als glücklich erscheint. Aufzüge können ausfallen, sie müssen gewartet und repariert werden. In diesen Zeiten sind Rollstuhlfahrer in Ihren Wohnungen „gefangen“ und im Notfall können Rollstuhlfahrer das Treppenhaus nie alternativ nutzen. Der Planer meinte, man könne – so weit möglich – eine Nottüre vorsehen, die in ein anderes Treppenhaus führt (es gibt im bisherigen Plan 3 Treppenhäuser, jeweils mit Aufzug), dies ist allerdings nicht für alle 3 Wohnungen möglich. Wir plädieren deshalb für behindertengerechte Wohnungen im Erdgeschoss. Zu unserer großen Verwunderung wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass weder der Behindertenbeirat, noch der Seniorenbeirat bisher einbezogen wurden – u.E. ein unverständliches und inakzeptabels Versäumnis.
Von verschiedener Seite wurde das Fehlen eines Spielgeländes moniert – lediglich für die Wichtelhauskinder ist ein Spielplatz vorgesehen. Gisela Pfaller schlug vor, diesen Gartenbereich für alle Kinder im Haus zu öffenen.
Kritisch erscheint auch die Verkehrssituation, insbesondere die Tiefgaragenein-/ausfahrt und die Parkplatzein-/ausfahrt, die jeweils den Fuß und Radweg kreuzen sowie die Parkplatzkapazität (7 Parkplätze) v.a. für Eltern die ihre Kinder ins Wichtelhaus bringen bzw. abholen, aber auch für Besucher, die den Mehrzweckraum für Veranstaltungen nutzen.
Aus unserer Sicht kann die bisherige Planvariante lediglich Basis für weitere Überlegungen und Planungsarbeiten sein, aber noch keineswegs der Endstand. Die Wohnbedarfe müssen konkretisiert werden, unsere Beiräte sind dringend mit einzubeziehen und man sollte offen sein für Änderungen am Verkehrskonzept, die im Rahmen der Bauleitplanung noch zu prüfen sind.
Jahresrechnung 2017
Die Jahresrechnung und der Rechenschaftsbericht wurde nur zur Kenntnis genommen. Eine Würdigung der Zahlen im Gremium war nicht vorgesehen bzw. wurde aus Zeitgründen übergangen – vielleicht war sie auch gar nicht erwünscht.
Hier nur einige Eckwerte: Der Verwaltungshaushalt schloss 2017 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rd. 22,9 Mio€, der Vermögenshaushalt mit rd. 8,2 Mio€, insgesamt also mit einem Haushaltsvolumen von über 31 Mio€. Obwohl die Einnahmen aus Gewerbesteuer um 1,1 Mio€ erheblich geringer ausfielen als geplant, war ein stattlicher Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt von über 2 Mio€ möglich. Hilfreich waren dabei die Einnahmen aus Einkommensteuer und Umsatzsteuer, die um 340.000 € höher ausfielen als geplant, aber auch dass die Ausgaben deutlich unter den Planansätzen blieben. Gerne hätten wir geklärt, ob Einsparpotenziale gehoben wurden (obwohl diese von der Verwaltung in den Haushaltsgesprächen immer bestritten werden) oder ob wesentliche Maßnahmen, etwa in der Instandhaltung, unterblieben sind bzw. warum und um welche es sich genau handelte. Auch zum Vermögenshaushalt wäre erklärungsbedürftig, warum ein ganz großer Teil der geplanten Ausgaben und damit konkrete Maßnahmen nicht in Angriff genommen wurde. Insgesamt blieb so eine trügerisch leuchtende Zuführung zu den Rücklagen von gut 4 Mio€, die überstrahlt, dass man ja nur eine Welle beschlossener Investitionen und den entsprechenden Ausgabenberg vor sich herschiebt. Ein schiefes Bild entsteht auch, wenn die pro-Kopf-Verschuldung mit 465€ beziffert wird. Die Verwaltung ergänzt deshalb auch in Ihrem Rechenschaftsbericht, dass es zusätzlich Verpflichtungen bei den Schulverbänden gibt, und zwar in einer aktuellen Höhe von insgesamt über 11 Mio€ – pro Kopf summiert sich die Verschuldung dann auf rd. 1700€!
Beratungsleistungen im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband-Ausbau
Der Gemeinderat beschloss, die Beratungsfirma mit dem günstigsten Angebotspreis mit der Durchführung der Beratungsleistungen zu beauftragen und die Bundesfördermittel bis zur kompletten Inanspruchnahme von 50.000€ abzurufen.
Antrag der GemeinderätInnen Miller und Schlick zur Geschäftsordnung: Aufnahme einer Bürgerfragestunde in der Tagesordnung
Die KollegInnen beantragten eine Änderung der Geschäftsordnung. Es sollte dort verankert werden, dass der Tagesordnungspunkt 1 einer jeden öffentlichen Sitzung eine Bürgerfragestunde sein soll – wobei „Stunde“ nicht wörtlich gemeint war, sondern BürgerInnen bei Bedarf die Möglichkeit für Fragen an den Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder eingeräumt werden sollte. Sie wollten, so ihre Begründung, Transparenz und Bürgernähe stärken.
Eigentlich gibt es das Fragerecht für BürgerInnen im Gemeinderat seit langem und es ist auch in der Geschäftsordnung festgelegt. Auf die Fragemöglichkeit wird auch in jeder öffentlichen Bekanntmachung der Tagesordnung hingewiesen – wenn auch nicht an oberster Stelle. Außerdem beginnt jede öffentliche Sitzung mit der Frage des Bürgermeisters: Gibt es Fragen aus dem Zuhörerkreis? Dennoch meinten Miller und Schlick, das Fragerecht sei den Bürgern nicht bewusst.
Bürgermeister Straßmair bestritt dies und vertrat die Meinung, dass eine Aufnahme der vorgeschlagenen Änderung in die Geschäftsordnung gar nicht möglich sei, über die Tagesordnung entscheide allein der Bürgermeister, ggf. müsse er die Abstimmung aussetzen und zunächst die Rechtsaufsicht einschalten, denn er könne nicht einfach zusehen, wenn ein unzulässiger Beschluss gefasst würde.
Unsere Meinung: Eine wirklich dringende Notwendigkeit einer formalen Änderung und eines Tagesordnungspunktes „Bürgerfragestunde“ sahen wir nicht, wir hätten mit einer neuen Regelung (Bürgerfragen als erster Tagesordnungspunkt) ebenso gut leben können wie mit der bisherigen Regelung (Fragen der Bürger vor dem Eintritt in die Tagesordnung). In beiden Fällen ist aber der springende Punkt, wie mit den BürgerInnen umgegagngen wird, ob sie ernst genommen und Fragen konkret beantwortet werden, oder ob man sie mit Larifari vertröstet. Wir schlugen als Kompromiss vor, der Bürgermeister möge doch einfach freiwillig in jede Tagesordnung den TOP Bürgerfragen setzen und/oder die Bürgerfragemöglichkeit noch deutlicher (im Aushang, im Gemeindeblatt oder wie auch immer) kommunizieren. Beides verlief im Sande.
Miller und Schlick forderten keine rechtliche Klärung, sondern wollten unmittelbar eine Abstimmung. Diese führte so zur Ablehnung des Beschlussvorschlags.
Antrag der Gemeinderätinnen Miller und Schlick zur Geschäftsordnung: Änderung des Beginns der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats
In ihrem schriftlichen Antrag forderten Miller und Schlick, dass zukünftig Gemeinderatssitzungen um 19.30 Uhr unmittelbar mit dem öffentlichen Teil der Sitzung beginnen sollen und es erst im Anschluss an die öffentliche Sitzung eine nichtöffentliche geben soll. Hintergrund war die berechtigte Schelte der Presse und Empörung vieler BürgerInnen, die vor allem in den letzten Monaten immer häufiger und immer länger auf den Beginn der öffentlichen Sitzung warten mussten, weil Bürgermeister Straßmair zunächst nichtöffentliche TOPs aufrief.
In ihrer Stellungnahme begrüßte die Verwaltung diesen Vorstoß. Man habe bereits in der konstituierenden Sitzung 2014 diesen Vorschlag vorgelegt, der aber seinerzeit von den Gemeinderatsmitgliedern nicht gewünscht und zurückgewiesen worden sei.
Genau so war es und genau so war und ist es richtig! Miller und Schlick, wie die Verwaltung, irrten, wenn sie eine Änderung des Procedere für sinnvoll und gangbar hielten. In jeder Sitzung muss zunächst – und das dauert maximal fünf Minuten – nicht öffentlich geklärt werden, ob die Tagesordnung in Ordnung geht, d.h. vor allem ob es für alle TOPs der nichtöffentlichen Sitzung tatsächlich hinreichende Nichtöffenlichkeitsgründe gibt. Immer wieder wird dies vom Gemeinderat verneint und TOPs auf die öffentliche Tagesordnung verschoben. Dieses wichtige Recht können wir uns – gerade mit Blick auf Transparenz und Bürgernähe – nicht nehmen lassen, geschweige denn selber nehmen.
Miller und Schlick hatten das Problem in der Zwischenzeit auch realisiert und Ihren Vorschlag relativiert. Schließlich einigte man sich ohne Abstimmung darauf, die bisherige und jahrelang funktionierende Vorgehensweise einer ganz kurzen nichtöffentlichen Besprechung vor Beginn der öffentlichen Sitzung beizubehalten bzw. zukünftig dizipliniert zu praktizieren.
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