Sondersitzung des Gemeinderats 12.03.2019

Bürgerbegehren „Tiefgarage Supermarkt / Vermeidung von Bodenversiegelung“
und Gegenvorschlag im Ratsbegehren

Für das Bürgerbegehren hatten sich innerhalb kurzer Zeit 1.130 Bürger*innen ausgesprochen, nach Prüfung hatte die Gemeindeverwaltung 1.074 Unterschirften als gültig angesehen, die notwendigen 678 Unterschriften wurden also bei weitem übertroffen. In seiner rechtlichen Prüfung kam der Rechtsbeistand der Gemeinde, Frank Sommer, zunächst zu dem Ergebnis, das Bürgerbegehren sei unzulässig. Es sei nicht hinreichend klar und eindeutig und lasse dem Gemeinderat für die abschließende Planungsentscheidung keinerlei Spielraum mehr (unzulässige Vorwegbindung). Die Rechtsaufsicht im LRA kam zu einem anderen Ergebnis und stellte aufgrund einer eingehenden rechtlichen Prüfung die Zulässigeit fest.

Obwohl die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens eine rein rechtliche Frage darstellt, dem Gemeinderat also kein Ermessen zusteht, stimmten 6 Gemeinderät*innen, angeführt von CSU-Chef Fritzmaier, gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens, die Mehrheit des Gemeinderats respektierte hingegen die Stellungnahme der Rechtsaufsicht, ebenso die eindruckvolle Zahl der Unterschriften, mit denen BürgerInnen ihr Begehren zum Ausdruck brachten. Es wird also einen Bürgerentscheid geben, und zwar – dies wurde in der Sitzung ebenfalls beschlossen – am 26. Mai 2019, zusammen mit der dann stattfindenden Europawahl.

Die Gemeindeverwaltung und mit ihr eine knappe Mehrheit des Gemeinderats will nun als Gegenentwurf zum Bürgerbegehren zeitgleich ein Ratsbegehren zur Abstimmung stellen. Zunächst wurde folgende Frage für das Ratsbegehren vorgeschlagen: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Hohenbrunn mit einem Bebauungsplan auf der nördlichen Hälfte der Fl.Nr. 130 der Gemarkung Hohenbrunn die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen REWE-Supermarkt mit ca. 1400qm Verkaufsfläche, ein Ärztehaus mit Apotheke sowie einen gemeinsamen oberirdischen Parkplatz mit ca. 100 Parkplätzen schafft?“  Erst in der Sitzung wurde dann aber eine deutlich geänderte Fassung eingebracht: „Sind Sie dafür, dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Putzbrunner Straße“ in Form der aktuellen Fassung vom 10.07.2018, welche für die nördliche Hälfte der Fl.Nr. 130 der Gemarkung Hohenbrunn einen Supermarkt mit ca. 1400qm Verkaufsfläche, ein Ärztehaus mit Apotheke sowie einen gemeinsamen oberirdischen Parkplatz vorsieht, fortgeführt wird?“

Wir waren uns nicht sicher, ob diese Formulierung klar macht, was tatsächlich angestrebt wird, nämlich nicht irgendein Supermarkt, sondern ein REWE-Markt mit einer Parkplatzfläche für über 100 Fahrzeuge. In der Sitzungsvorlage wird die entsprechende Begründung geliefert: Der Supermarktbetreiber REWE stelle andernfalls das gesamte Projekt in Frage. Die neue Fomulierung scheint nun einen Abwägungs- und Planungsspielraum zu wahren, suggeriert aber nach unserem Verständnis, es gäbe mit einer Befürwortung des Ratsbegehrens ein Ärztehaus und eine Apothke on top. Dieses Haus ist aber von der Errichtung einer Tiefgarage völlig unabhängig und wird vom Bürgerbegehren nicht kritisiert oder gar in Frage gestellt.

Unsere Fraktion stellte deshalb den Antrag, die Entscheidung über ein Ratsbegehren zunächst zu vertagen und die Rechtsaufsicht um eine Überprüfung der Zulässigkeit des Ratsbegehrens zu bitten.  So genau wollten es dann die meisten Kolleg*innen aber nicht nehmen, der Antrag wurde abgelehnt. Das Ratsbegehren wurde schließlich von CSU und SPD unterstützt und bekam dann eine knappe Mehrheit von 10:9 Stimmen. Schließlich wurde noch eine Stichfrage – deren Notwendigkeit u.E. angezweifelt werden kann – verabschiedet.

Politisch halten wir das Signal, das vom Ratsbegehren ausgeht, für verheerend. CSU und SPD akzeptieren, dass der Investor das Sagen haben will und die Sache für alternativlos erklärt und reichen den Druck direkt weiter an die Bürgerinnen und Bürger: Entweder findet ihr Euch mit dem überdimensionierten Supermarkt ab, einschließlich Mehr-Verkehr, öder Parkplatzfläche und unbefriedigender Verkehrslösung – oder Ihr bekommt gar nichts.

Auch rechtlich erscheint uns das Ratsbegehren in der jetzt beschlossenen Form problematisch, deshalb haben wir unsere Bedenken inzwischen der Kommunalaufsicht vorgetragen und um eine rechtliche Prüfung der Zulässigkeit gebeten.

Antrag der Gemeinderät*innen Pauline Miller, Andreas Schlick und Alfred Rietzler: Runder Tisch zum Bürgerbegehren

Die Antragsteller*innen wollten Bürgermeister und Verwaltung beauftragen, an einem runden Tisch teilzunehmen zusammen mit Investor, Initiatoren des Bürgerbegehrens und Vertretern des Bauausschusses. Das Ziel sollte eine „einvernehmliche Einigung in Fragen rund um die Entwicklung des Bebauungsplanes der B471“ sein. Man könne im Falle der Einigung den Bürgerentscheid zurückziehen. In der Begründung hieß es u.a., dass es vielen Unterzeichnern des Bürgerbegehrens nicht nur um eine Tiefgarage, sondern auch um die Größe und Art des Supermarktgebäudes, Höhe und Dichte der Wohnbebauung, Verkehrssicherheit und vieles mehr gehe. Man scheue den Bürgerentscheid nicht, aber eine Rücknahme des Begehrens sei auch nicht unzweckmäßig. Es wurde die Idee ins Spiel gebracht, eine professionelle Mediation in Anspruch zu nehmen, die Forderung war im Antrag aber nicht explizit enthalten.

Einerseits gab es niemanden im Gemeinderat, der sich dezidiert und grundsätzlich gegen weitere Gespräche aussprach. Andererseits war der Beschlussvorschlag und die Motivationslage nicht wirklich klar. Will man nun mit dem Investor über den Inhalt des Bürgerbegehrens verhandeln, um einen Bürgerentscheid möglicherweise abzuwenden?  Haben die Initiatoren eigentlich das Mandat für solche Verhandlungen? Oder will man ganz umfassend über den Bebauungsplan und über mehrere weitere Punkte reden, die von der Bürgerinitiative als inakzeptabel angesehen werden? Wie stellt man sich eine „einvernehmliche Einigung“ vor – ein runder Tisch kann das zuständige Entscheidungsgremium ja nicht ersetzen!

Schließlich einigte man sich bei nur 3 Gegenstimmen auf einen runden Tisch, zu dem der Bürgermeister nun einladen soll und der öffentlich tagen wird und an dem 2 Vertreter*innen der Initiatoren des Bürgerbegehrens, jeweils ein/e Vertreter*in der Gemeinderatsfraktionen, der Investor, der Supermarktbetreiber, Planer und Rechtsbeistand sowie ein/e externe/r Moderatorin teilnehmen.

Vergaberichtlinien für Gemeindewohnungen

Die Gemeinde hat derzeit einen Wohnungsbestand von insgesamt 81 Wohnungen, darunter 3 sog. Werkdienstwohnungen (z.B. für Hausmeister) und 17 sog. Werkmietwohnungen (für Gemeindemitarbeiter). Mit dem Wohnbauprojekt „Wohnen am Hölzl“ kommen weitere 25 öffentlich geförderte Wohnungen hinzu.

Um die Vergabe von Wohnungen künftig transparent zu gestalten und festgelegte Zielgruppen (vorrangig Personen mit niedrigem Einkommen oder besonderem Wohnraumbedarf, aber auch Personen mit besonderem Bezug zur Gemeinde und Härtefälle) nach vorgegebenen Kriterien mit Wohnraum zu versorgen, wurden nun Vergaberichtlinien – nach eingehender Beratung im Haupt- und Finanzausschuss – verabschiedet. Sie sind auf der Gemeindehomepage unter „Downloads“ verfügbar.

 

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