Gemeinderatssitzung am 23.04.2020

82. und letzte Sitzung des Hohenbrunner Gemeinderates in der Amtszeit 2014 bis 2020!

Zu Beginn der Sitzung wurden die Tagesordnungspunkte  Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018  sowie  Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben der Wasserversorgung  von der Tagesordnung abgesetzt bzw. vertagt und nur noch zu folgenden Themen Beschluss gefasst:

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Die Finanzbehörden des Bundes haben in Absprache mit den Finanzbehörden der Länder bereits verschiedene Maßnahmen getroffen mit Auswirkungen auf die Kommunen, so etwa

  •  vereinfachter Antrag zur Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen
  •  vereinfachter Antrag auf zinslose Stundung von Steuernachforderungen.

Entsprechende Vereinfachungen im kommunalen Bereich wurden von den Landesfinanzbehörden bzw. dem Bayerischen Innenministerium, dem Bayerischen Städtetag und dem Bayerischen Gemeindetag für zulässig erklärt bzw. empfohlen.

Dementsprechend setzte Bürgermeister Straßmair den Gemeinderat in Kenntnis darüber, dass er Entscheidungen über Anträge auf Stundung bis zu einer Höhe von 25.000€ im Rahmen seiner in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat geregelten Zuständigkeit entscheiden wird, darüber hinausgehende Beträge als Dringliche Anordnung entscheiden und nachträglich dem Gemeinderat bzw. dem Haupt- und Finanzausschuss bekannt geben wird.

Unsere Anregung, wegen der sehr unsicheren und kaum prognostizierbaren Finanzsituation der Gemeinde nun laufend, d.h. in jeder Gemeinderatssitzung, kurz über die bisher aufgelaufenen Stundungsbeträge zu berichten, wurde nicht aufgegriffen. Vereinbart wurde hingegen, dass es in der Haupt- und Finanzausschusssitzung im Juli einen ausführlichen Bericht zur aktuellen Finanzlage geben wird.

Gebührenrückerstattung aufgrund angeordneter Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen

Seit 16.03.2020 sind alle Kindertageseinrichtungen geschlossen. Wiederöffnung ungewiss, womöglich erst in mehreren Monaten. Der Freistaat Bayern übernimmt – so eine Erklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten am Vortag der Gemeinderatssitzung – für drei Monate die Gebühren. Weder wir Gemeinderatsmitglieder, noch die Verwaltung wussten am Sitzungsabend Bescheid, ab wann diese Regelung gilt.

Der Gemeinderat beschloss nun einstimmig, dass die Besuchsgebühren zunächst zinslos gestundet werden. Erst im Herbst soll geklärt und entscheiden werden, ob und in welcher Höhe Gebühren, die nicht vom Freistaat Bayern übernommen werden, tatsächlich von den Eltern zu bezahlen sind bzw. ggf. zurückerstattet werden. Eine entsprechende Regelung soll auch für externe Träger (AWO, St. Magdalena, Wichtelhaus) angewandt werden, ggf. müsste die Gemeinde einen höheren Defizitausgleich übernehmen.

Wir hätten uns gewünscht, dass die Gemeinde bereits heute ein deutliches Signal gegeben hätte, falls notwendig einen erheblichen Gebührenanteil zu übernehmen. Wir baten darum, im nächsten Haupt- und Finanzausschuss zu erfahren, für welches Zeitfenster die Gebührenübernahme durch den Freistaat gilt und ggf. darüber zu beraten, in welcher Höhe die Gemeinde Gebühren rückerstattet. Eine Orientierungsgröße könnten die variablen Kosten der Einrichtungen sein. Ebenso müssen soziale Härten berücksichtigt, ggf. eine soziale Staffelung eingezogen werden, etwa für Eltern die wegen der Betreuung von Kindern ohne Lohnfortzahlung freigestellt bzw. unbezahlt beurlaubt werden (müssen).

Einig war man sich im Gremium, dass Eltern – wenn irgend möglich – sich an der Aufrechterhaltung der Betreuungskapazitäten finanziell beteiligen müssen. Immerhin wird gewährleistet, dass alle Kinderbetreuungsplätze erhalten bleiben und nach einer entsprechenden Anordnung sofort eine Wiederöffnung möglich ist.

Dachsanierung des Maschinenhauses – Wasserwerk

Der Gemeinderat beschloss einstimmig das vorliegende Honorarangebot des IB Heracli für die Objekt- und Tragwerksplanung Dachsanierung des Maschinenhauses – Wasserwerk anzunehmen.

Bei einer Bauzustandsanalyse des Daches – Anlass war die Suche nach geeigneten gemeindlichen Dachflächen für PV-Anlagen – wurde erheblicher Sanierungsbedarf festgestellt (Risse und Versetzungen in den weitgespannten Porenbetonplatten). Die Sanierungskosten in Höhe von ca. 226.000€ (erste Schätzung) sind im Haushalt 2020 bereits abgedeckt. Ein erheblicher Teil der Kosten wird durch die Gemeinde Ottobrunn im Rahmen der Investitionsweiterverrechnung für Einrichtungen der Wasserversorgung übernommen.

Ausschreibungen – Vergaben

Durchgehend einstimmig wurden folgende Vergaben beschlossen:

  • Anschaffung eines Schmalspurgeräteträgers mit Anbauteilen (Schneepflug, Streuaufsatz, Wassertank, Gießarm)  € 134.351
  • Gewerk Abwasser-, Wasser- und Gasanlage (incl. Wartung für 1 Jahr) für den Neubau Sportcampus  € 994.456. Dabei entsteht ein Vergabeverlust, d.h. die Vergabesumme übersteigt das geplante Budget um rd. € 167.500.
  • Gewerk Wärmeversorgung für den Neubau Sportcampus  € 434.138  mit einem Vergabeverlust von rd. € 62.000
  • Gewerk Schlosser und Stahlbauarbeiten für Wohnbau „am Hölzl“  € 166.924, wobei es hier zu einem Vergabegewinn in Höhe von rd. € 42.000 kommt.
Bestellung einer Grunddienstbarkeit zur Sicherung einer Feuerwehrzufahrt

Abschließend wurde noch ein Beschluss gefasst, der nachträglich auf die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung gesetzt wurde: Das Landratsamt München hatte im Zusammenhang mit einem Brandschutznachweis moniert, dass die Feuerwehrzufahrt für ein Grundstück im Gewerbegebiet MUNA über ein gemeindliches Grundstück führt, diese aber nicht per Grunddienstbarkeit gesichert wurde. Der 1. Bürgermeister wurde ermächtigt, das betreffende Gemeindegrundstück mit einer Dienstbarkeit zu belasten und entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben.

 

 

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