Konstituierende Sitzung am 12. Mai 2020

Am 12. Mai trat der neu gewählte Gemeinderat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Die neuen Gemeinderatsmitglieder, unsere GRÜNEN Kolleg*innen Rolf Kersten, Anke Lunemann und Katarina Möschel sowie Barbara Geser und Florian Weber (CSU), Manfred Haucke (ÜWG/Bürgerforum) und Petra Schulz-Geßl (FDP) wurden zu Beginn der Sitzung vereidigt.

Wahl und Vereidigung der weiteren Bürgermeister*innen

Kandidat*innen für die Wahl der/des 2. Bürgermeister*in waren Anke Lunemann und Karl-Heinz Vogelsang (ÜWG/Bürgerforum). Pauline Miller vom Bürgerforum, die mit einem sehr guten persönlichen Ergebnis als Gemeinderätin wiedergewählt worden war und mit 45% der Stimmen in der Bürgermeister-Stichwahl das Bürgermeisteramt knapp verfehlt hatte, trat zur großen Verwunderung der Öffentlichkeit nicht an. Sie musste nach den üblichen interfraktionellen Vorgesprächen davon ausgehen, dass sie nur mit den Stimmen ihrer Fraktion und denen der GRÜNEN rechnen konnte, das reichte nicht, sie verzichtete daher auf eine Kandidatur. Die Mehrheit des Gremiums sah in dem Wählervotum für Miller unverständlicherweise keinen Grund dafür, sie zur Stellvertreterin des Bürgermeisters zu bestimmen. Anke Lunemann wurde zur 2. Bürgermeisterin gewählt, mit einem guten Ergebnis, 14:5 Stimmen (bei zwei ungültigen Stimmen).

Auch bei der Wahl der/des 3. Bürgermeister*in fand sich keine Mehrheit für Miller, die nun zumindest für dieses Stellvertreteramt von Ihrer Fraktion als Kandidatin vorgeschlagen wurde. Die Mitbewerberin Regina Wenzel von der SPD (als deutliche Wahlverliererin bei der Kommunalwahl auf nur noch rd. 8% zurückgefallen), erhielt 11 von 21 Stimmen und bleibt damit zweite Stellvertreterin von Bürgermeister Straßmair. Verkehrte Welt!

Erlass einer neuen Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

In die Neufassung dieser Satzung wurde der vor einiger Zeit beschlossene und bereits installierte Umwelt- und Klimaschutzausschuss sowie der neue Ferienausschuss aufgenommen. Außerdem wurde die Entschädigung für die ehrenamtlich tätigen Gemeinderatsmitglieder auf 50€ pro Sitzung, plus 30€ EDV-Pauschale pro Monat neu festgelegt. Der Satzungsbeschluss wurde einstimmig gefasst.

Erlass einer neuen Geschäftsordnung für den Gemeinderat Hohenbrunn (2020-2026)

Die bisherige Geschäftsordnung wurde in einer ausführlichen Durchsprache aktualisiert und optimiert. Wir freuen uns, dass eine ganze Reihe unserer GRÜNEN Anträge angenommen wurden, auch wenn nicht alle Änderungsvorschläge eins zu eins übernommen wurden.

Mit einer deutlichen Mehrheit von 13:8 Stimmen wurde ein weitergehendes Akteneinsichtsrecht für Gemeinderatsmitglieder beschlossen. Die entsprechende Regelung lautet nun:  Die Gemeinderatsmitglieder erhalten zur Wahrnehmung ihres Amtes und zur Überwachung der Gemeindeverwaltung das Recht auf Akteneinsicht, sofern Gründe der Geheimhaltung nicht entgegenstehen.

Das Akteneinsichtsrecht für Gemeinderatsmitglieder bezog sich bislang ausschließlich auf „entscheidungsrelevante Unterlagen“ zur Tagesordnung. Wir hielten es jedoch für sinnvoll und sachgerecht, Unterlagen einsehen zu können, unabhängig von der aktuellen Tagesordnung und unabhängig davon, ob in der Tagesordnung eine Entscheidung vorgesehen ist oder nicht. Dieses weitgehende Einsichtsrecht gibt es bereits in anderen bayerischen Gemeinden (z.B. Bad Reichenhall, Wolfratshausen, Gilching) und ist nach Ansicht von Innenminister Herrmann, der sich 2015 zu einer entsprechenden Anfrage von MdL Jürgen Mistol schriftlich äußerte, auch rechtlich zulässig.

Weiter wurde erreicht, dass eine Delegation grundlegender gemeindlicher Planungen an den Bauausschuss, insbesondere der Bauleitplanung, deutlich eingeschränkt wurde. Bauleitplanung (Bebauungspläne), einschl. städtebaulicher Verträge, können nun nicht mehr an den Bauausschuss übertragen werden, wenn es sich um größere Entwicklungsprojekte handelt, mit denen auch Entscheidungen zum Flächennutzungsplan einhergehen bzw. wenn aus dem Flächennutzungsplan heraus neue Bebauungspläne entwickelt werden. Der Verbleib dieser Entscheidungen im Gemeinderat trägt der Relevanz grundsätzlicher Angelegenheiten der Planung für die Ortsentwicklung und ebenso dem öffentlichen Interesse für solche Planungen und Entscheidungen Rechnung.

Das Gremium folgte unserem Vorschlag, die Entscheidungskompetenz des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Umwelt- und Klimaschutzausschusses, konkret die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, auf 150.000€ zu begrenzen. Darüber hinaus gehende Beträge muss der Gemeinderat beschließen.

Ohne Gegenstimme wurde unser Antrag angenommen, künftig jährlich eine Jungbürgerversammlung abzuhalten. Der erste Bürgermeister beruft nun mindestens einmal jährlich eine Versammlung ein, an der Jugendliche der Gemeinde zwischen 12 und 18 Jahren teilnehmen können. Den Vorsitz in der Jungbürgerversammlung führt der erste Bürgermeister. Die Ergebnisse (Wünsche, Vorschläge, Anregungen) aus der Jungbürgerversammlung sind innerhalb von 3 Monaten im Gemeinderat zu behandeln.

Junge Leute in der Gemeinde werden bisher immer nur kurz vor der Wahl für Kommunalpolitiker „interessant“, dann gibt es Erstwähleranschreiben und spezielle Veranstaltungen, danach rührt sich 5 3/4  Jahre lang nicht viel. Dies wollten wir ändern. .Jugendliche Gemeindebürger*innen sollen regelmäßig über sie betreffende Angelegenheiten informiert werden sowie Anregungen und Wünsche äußern und darüber abstimmen, um diese an Verwaltung bzw. Gemeinderat heranzutragen. Wir halten diese Form der Teilhabe Jugendlicher in der Gemeinde für sinnvoll und wünschenswert, junge Menschen wollen und müssen gehört werden, sie wollen und können Verantwortung für ihre Lebensgestaltung in der Gemeinde übernehmen.

Mühsam war die Änderung der Regeln zur Sitzungsorganisation. Wir wollten die Sitzungsorganisation den zeitlichen Möglichkeiten der Mandatsträger*innen anpassen. Sitzungstag für Gemeinderatssitzungen, Ausschusssitzungen und Sondersitzungen sollte der Donnerstag, Sitzungsbeginn regelmäßig um 19:30 sein. An einem Sitzungstag sollte immer nur eine Sitzung stattfinden. Und Abweichungen von diesen Regelungen sollten immer mit den Fraktionen abgestimmt werden. Der Hintergrund: Ehrenamtliche Gemeinderät*innen können die monatlichen Gemeinderatssitzungen und Ausschusssitzungen – neben zahlreichen anderen, mit dem Mandat verbundenen Terminen – nur bewältigen, wenn Sitzungstermine verbindlich geplant werden, außerhalb der üblichen Arbeitszeiten stattfinden und die begrenzte Belastbarkeit vieler Kolleg*innen nach einem vollen Arbeitstag berücksichtigt wird. Dies war in der Vergangenheit häufig nicht der Fall, Sitzungen wurden auf andere Wochentage verschoben und z.T. nachmittags anberaumt, es gab Sitzungsmarathons von mehr als 6 Stunden.

Bürgermeister und Geschäftsleiter bestanden darauf, dass man diese Punkte nicht rechtlich verbindlich in der GeschO regeln könne. Wir und andere Gemeinderät*innen legten unsererseits Wert darauf, dass man die Sitzungspraxis – mit oder ohne Geschäftsordnungsregelung –  an die Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinderatsmitglieder anpassen müsse. Als Kompromiss sollen nun Sondersitzungen auch dienstags möglich sein und es wurde zuletzt auf den letzten Satz, d.h. auf eine vorherige Abstimmung mit den Fraktionen bei Abweichungen verzichtet.

Schließlich konnten wir erreichen, dass Niederschriften über öffentliche Sitzungen zukünftig immer per Beschluss genehmigt werden. Eine  stillschweigende Genehmigung der Niederschrift, wie bisher möglich, war für uns alles andere als sachgerecht. Es muss explizit geklärt werden, ob es Einwendungen zur Niederschrift gibt, diese müssen ggf. entsprechend behandelt und danach Beschluss gefasst werden. Immerhin gilt das genehmigte Sitzungsprotokoll als Urkunde. Niederschriften zu nichtöffentlichen Sitzungen können künftig 20 Minuten vor der Sitzung von den Gemeinderatsmitgliedern eingesehen werden und werden dann während der Sitzung im Umlaufverfahren durch Unterschrift genehmigt – ggf. nachdem Einwände in der nichtöffentlichen Sitzung noch behandelt wurden.

Unser abschließender Vorschlag, Bürger*innen vor dem Eintritt in die Tagesordnung ein großzügiges Rederecht und ausreichend Zeit für Fragen an Bürgermeister und Gemeinderat einzuräumen – wir beantragten eine moderate Verlängerung der Fragezeit auf bis zu 20 Minuten – fand leider keine Mehrheit.

Darüber hinaus gab es weitere redaktionelle Überarbeitungen und Aktualisierungen. Die Geschäftsordnung für 2020 – 2026 wurde schließlich einstimmig beschlossen.

Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstandesbeamten

Da die Bestellung mit Ablauf der Amtszeit endet, wurde Bürgermeister Straßmair per 12.05.2020 erneut durch den Gemeinderat zum Standesbeamten bestellt.

Ausschussmitglieder

Jede Fraktion benannte ihre Mitglieder für die einzelnen Ausschüsse. Da wir aus der Kommunalwahl mit 25% der Stimmen als zweitstärkste Fraktion hervorgingen, konnten wir nun 3 (bisher 2), im kleineren Rechnungsprüfungsausschuss 2 (bisher 1) Mitglieder benennen. Dies sind:

  • für den Haupt- und Finanzausschuss: Anke Lunemann, Katarina Möschel und Martina Kreder-Strugalla
  • für den Bauausschuss: Rolf Kersten, Anke Lunemann, Wolfgang Schmidhuber
  • für den Umwelt- und Klimaschutzausschuss: Rolf Kersten, Martina Kreder-Strugalla, Wolfgang Schmidhuber
  • für den Ferienausschuss: Anke Lunemann, Martina Kreder-Strugalla, Wolfgang Schmidhuber
  • für den Rechnungsprüfungsausschuss: Rolf Kersten, Martina Kreder-Strugalla

Zur Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschuss wurde Martina Kreder-Strugalla (Vertreterin Mechthild Heinmüller)gewählt, die nun Helga Seybold (CSU) ablöst.

Verbandsräte

Für den Zweckverband staatlich weiterführender Schulen im Südosten des Landkreises München wurde Pauline Miller (Vertreterin Regina Wenzel) als Verbandsrätin bestimmt, für den Schulverband der Carl-Steinmeier Mittelschule Petra Schulz-Geßl (Vertreterin Pauline Miller). Im Zweckverband München Südost vertritt Benno Maier (CSU) die Gemeinde, zu seinem Vertreter wurde Fraktionskollege Rolf Kersten gewählt.

Wasserbeirat

Aufgrund des Wasserlieferungsvertrages mit der Gemeinde Ottobrunn besteht ein Wasserbeirat, in den Hohenbrunn und Ottobrunn je 6 Mitglieder entsendet. Wir GRÜNE konnten davon 2 Wasserbeiräte benennen: Rolf Kersten und Katarina Möschel.

 Aufsichtsrat der Volkshochschule SüdOst

Zunächst wurde einstimmig einer vorgeschlagenen Änderung des Gesellschaftervertrages zugestimmt, die zu einer Verkleinerung des Aufsichtsratsgremiums – von 13 auf nun 7 Aufsichtsratsmandate – führt. Hohenbrunn ist künftig nur noch mit einem Mitglied im Aufsichtsrat vertreten. Für diese Aufgabe wurde Petra Schulz-Geßl (FDP) bestimmt.


Bericht von MKS

 

 

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