Bebauungsplan 82.1 Gewerbegebiet Muna, westlich der Eduard Buchner Straße
und Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan gab in keinem Punkt mehr Anlass für Diskussionen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange beinhalteten keine Änderungsforderungen. Einwänden hätte auch kaum mehr entsprochen werden können – der große Gewerbebau in der Nachbarschaft des Bauhofs ist bereits seit geraumer Zeit fertiggestellt – eine nicht ganz übliche Vorgehensweise.
Wir hatten lediglich die Nachfrage, warum hier und regelmäßig nur „Bäumchen“ als Ersatz für gefällte Großbäume nachgepflanzt werden und nicht größere Bäume verlangt werden und wer die Baumgrößen festlegt. Die Planerin verwies auf die Untere Naturschutzbehörde, die den Plan so abgesegnet habe.
Am Gesamtverfahren und den Vereinbarungen im Durchführungsvertrag stört uns, dass wieder einmal die Gemeinde für die Ausgleichsflächen und deren Kosten aufkommen muss und nicht der Vorhabenträger. Der Hinweis des Bürgermeisters, dass diese Kosten beim Verkauf der Fläche „eingepreist“ waren, halten wir eher für eine Ausrede.
Um so mehr bedauern wir, dass eine Mehrheit im Gemeinderat in der letzten Sitzung eine entsprechende Kostenerstattungssatzung abgelehnt hatte, die verbindlich und transparent die Übernahme von Ausgleichsflächenkosten geregelt hätte. Wir sind überzeugt, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Es kann nicht sein, dass Grundbesitzer vom neu oder zusätzlich geschaffenen Baurecht profitieren, die Gemeinde aber für den notwendigen Nachweis einer Ausgleichsfläche zuständig sein soll.
Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018
Zum letztmöglichen Termin (18 Monate nach Beginn des Rechnungsjahres) wurden nun Bericht und Niederschrift der örtlichen Rechnungsprüfung über die Jahresrechnung 2018 sowie die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung vorgelegt. Die Gemeinde folgte den Prüfungsfeststellungen und Empfehlungen des Rechnungsprüfungsausschuss nur zum Teil, Pauline Miller (Bürgerforum) monierte hier vor allem den Handlungsbedarf im Bereich Digitalisierung der Grundschule, Defizite seien jetzt in der Coronapandemie überdeutlich geworden.
Der Gemeinderat nahm den Rechnungsprüfungsbericht zur Kenntnis, genehmigte über- und außerplanmäßige Ausgaben, für die keine Beschlüsse vorlagen und erteilte Entlastung.
Vorlage der Jahresrechnung 2019
Die Haushaltsrechnung 2019 schließt im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von rd. 30,6 Mio€, im Vermögenshaushalt mit rd. 11,9 Mio€. Der Vermögenshaushalt wurde zu einem hohen Anteil durch die Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt von mehr als 7 Mio€ finanziert. Stand der allgemeinen Rücklagen zum Ende des Rechnungsjahres: rd. 15 Mio€, Stand der Schulden: rd. 3,5 Mio€ – allerdings ohne Darlehen, die von den Schulzweckverbänden für Hohenbrunn aufgenommen wurden (rd. 11,5 Mio€) und langjährige finanzielle Belastungen für Hohenbrunn bedeuten. Die Haushaltssituation im Berichtsjahr 2019 ist (noch) gut, die Zukunftsaussichten eher nicht.
Die Jahresrechnung wurde zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.
Nochmalige Benennung von Mitgliedern des Wasserbeirats
In den Wasserbeirat können Ottobrunn und Hohenbrunn vertragsgemäß je sechs Mitglieder entsenden. In der konstituierenden Sitzung wurde übersehen, dass aus dem Gemeinderat lediglich 5 (nicht 6) Mitglieder benannt werden können, das sechste Mitglied ist jeweils die/der Bürgermeister*in der beiden Gemeinden, die abwechselnd den Vorsitz führen.
Abweichend von ihrem Vorschlag in der konstituierenden Sitzung schlug die Verwaltung nun das Sitzverteilungsverfahren nach Sainte-Lague/Scheppers vor. Dies hätte dazu geführt, dass neben Herrn Straßmair nun zwei CSU-Vertreter*innen hätten benannt werden können, GRÜNE und ÜWG/Bürgerforum hätten nurmehr 1 Vertreter*in im Gremium (vorher 2) und die SPD-Fraktion nun auch mit 1 Mitglied (vorher kein Mitglied) vertreten wäre
Der Wechsel des Verfahrens und sein Ergebnis überzeugte uns nicht. Da der Gemeinderat – anders als bei der Besetzung von Ausschüssen – grundsätzlich frei ist in der Berechnung bzw. der Besetzung der Wasserbeiratssitze, schlugen wir vor, doch jeder Fraktion und auch der fraktionslosen Kollegin Schulz-Geßl (FDP) je einen Sitz zu geben. Frau Wenzel (SPD) signalisierte umgehend Zustimmung. Die CSU-Fraktion wollte es anscheinend anders, Sepp Maier, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, meinte, die CSU-Fraktion wolle schon ihre 2 Sitze im Wasserbeirat. Nach kurzem Geplänkel und noch bevor über den GRÜNEN Vorschlag abgestimmt wurde, meldete sich Fraktionschef Fritzmaier und richtete sich gönnerhaft an Schulz-Geßl : „Du kannst mein Sitz ham“. So konnte er vorführen, wer das Sagen hat in der Fraktion und der Bürgermeister verzichtete daraufhin auf eine Abstimmung über unseren Vorschlags. Formal mehr als merkwürdig – auch wenn das Ergebnis in unserem Sinne war.
Wir benannten als Mitglied des Wasserbeirats unsere Kolleg*in Katarina Möschel.
Erlass einer Kostensatzung für Amtshandlungen der Verwaltung
Das kommunale Kostenverzeichnis (Gebühren für bestimmte Amtshandlungen) wurde überarbeitet, die Satzung inkl. Verzeichnis einstimmig verabschiedet. Sie tritt zum 01.08.2020 und wird auf der Website der Gemeinde veröffentlicht.
Realschule mit Standort in Hohenbrunn
Im Gremium gab es ausschließlich positive Rückmeldungen zu einem möglichen Schulstandort Hohenbrunn. Einig war man sich allerdings auch, dass zunächst die Diskussion in Höhenkirchen-Siegertsbrunn abzuwarten sei. Der Zweckverband hatte sich für eine Ansiedlung der Realschule in Höhenkirchen-Siegertsbrunn ausgesprochen und es gibt dort zwei denkbare Standorte. Der Gemeinderat Höhenkirchen-Siegertsbrunn sprach sich für den Standort an der Brunnthaler Straße aus. Nach einer ersten Kostenschätzung und Machbarkeitsstudie stellt der Zweckverband diesen nun in Frage und plädiert für eine Schulcampuslösung am S-Bahnhof. Ob der Dissens aufzulösen ist, wird sich zeigen und gilt es abzuwarten. Nur wenn keine Einigung erzielt werden kann, will Hohenbrunn seinen Hut in den Ring werfen. Darauf einigte sich der Gemeinderat.
Anke Lunemann nahm für die GRÜNE Fraktion Stellung und brachte weitere Aspekte, die es ggf. zu berücksichtigen gilt, ein: Grundsätzlich ist es uns wichtig, das Thema Realschule zunächst bei Höhenkirchen-Siegertsbrunn zu lassen und die dortige Entwicklung abzuwarten ohne allzu laut mit den Hufen zu scharren. Sollte Hohenbrunn als Standort für die neue Realschule wirklich spruchreif werden, so sehen wir darin eine große Chance, die aus unserer Sicht ergriffen werden sollte. Hohenbrunn hat sowohl für die künftigen Schüler*innen durch gute Erreichbarkeit viel Charme. Eine Realschule im Ort hat jedoch auch für unsere Gemeinde viel Charme. Die Entwicklung westlich der Bahn würde einen kräftigen Anschub bekommen, der lang ersehnte Ausbau unseres S-Bahn Hofs bekäme Nachdruck. Aus unserer Sicht sollte auch nicht versäumt werden sich mit der Montessorischule Hohenbrunn an einen Tisch zu setzen, um über Synergieeffekte nachzudenken und diese ggf. zu nutzen. Die Monte Hohenbrunn sucht nach Ablauf des Mietvertrags in der Otto-Hahn-Straße Hände ringend nach einer neuen Unterkunft und möchte sehr gerne in Hohenbrunn bleiben. Wir erleben die private Schule als eine Bereicherung der Schullandschaft und sind der Meinung, es sollte unser ausgesprochenes Ziel sein, die Montessorischule in der Gemeinde zu halten. Selbstverständlich ist neben allen Pluspunkten auch der Blick auf die Finanzierbarkeit so eines Projekts nicht zu vernachlässigen und sollte, wenn es soweit kommen sollte, unbedingt vorrangig geklärt und behandelt werden.
Letzteres wurde dann auch auf unsere Anregung hin ins Protokoll aufgenommen. Denn dem Grundsatz folgend, dass die Sitzgemeinde einer Zweckverbandsschule das Grundstück zur Verfügung stellt, müsste Hohenbrunn für einen Schulneubau westlich der Bahn mehrere zig tausen m² Grund erwerben. Es muss, wenn Hohenbrunn zum Zuge kommen sollte, eine finanzielle Lösung für den Grundstückskauf geben, die der nachfolgenden Generation in Hohenbrunn noch einen gewissen Handlungsspielraum lässt. Nach Finanzierung des Sportcampus und weiterer bereits laufender Investitionsprojekte, wird Hohenbrunn bald einen beachtlichen Schuldenstand erreichen.
Lastenheft für Machbarkeitsstudie zur Autobahnparallele A99 (B471 neu) – Freigabe durch die Gemeinde
Der Kreistag-Ausschuss für Bauen und Schulen hat im November 2017 beschlossen, eine technische Machbarkeitsstudie für eine Parallele zur A99 von Aschheim bis Hohenbrunn zu erstellen und das Projekt Machbarkeitsstudie auszuschreiben. Im Frühjahr 2019 wurde ein Planungsteam beauftragt, das Lastenheft für die Ausschreibung zu erarbeiten. Der Landkreis bittet nun um Freigabe des Lastenheftes durch die betroffenen Gemeinden, wobei die Gemeinden die Machbarkeitsstudie anteilig mitfinanzieren sollen, angedacht war zunächst 50% LKR – 50% Kommunen, die Mitfinanzierung ist momentan ungeklärt.
Bürgermeister Straßmair legte eine Beschlussvorlage vor, nach der die Gemeinde dem Lastenheft grundsätzlich zustimmt, jedoch vorbehaltlich der Höhe der zu tragender Kosten. Die endgültige Entscheidung werde erst möglich, wenn die Rahmenbedingungen zur Straßenbaulast und Finanzierung geklärt sind.
Unsere Haltung zu einer Autobahnparallele trug Wolfgang Schmidhuber vor. Er machte deutlich, dass für uns GRÜNE eine Autobahnparallele alles andere als eine sinnvolle und nachhaltige Lösung ist. Ja, die Ortsdurchfahrten von Aschheim bis Hohenbrunn sind stark verkehrsbelastet, bei Stau auf der Autobahn fahren auf der B471 unzählige zusätzliche PKW und LKW. Die Lösung kann aber nicht darin bestehen, neben die Autobahn eine weitere Straße zu setzen mit erheblichen Emissionsbelastungen für die Ortschaften, an denen sie vorbeiführt. Der Umgehungsverkehr gehört auf die Autobahn und A99 und Südkreuz gehören so schnell, wie irgend möglich, entsprechend ertüchtigt. Wenn eine konzertierte Aktion der Gemeinden entlang der Autobahn sinnvoll ist, dann die, den LKW-Verkehr aus den Ortschaften hinaus und zurück auf die Autobahn zu bringen und so den Druck auf einen baldigen Ausbau zu erhöhen. Die örtlichen Gegebenheiten in Hohenbrunn ließen ohnehin keine sinnvoll Rückführung der Umgehung auf die B471-alt hinter dem Dorf zu. Einer Machbarkeitsstudie, deren Ziel und Inhalt Autobahnparallele keinen Sinn macht, wollten wir nicht zustimmen.
Regina Wenzel (SPD) gab uns in der kritischen Beurteilung einer Autobahnparallele nördlich des Dorfes durchaus recht, meinte aber, man müsse bei dem Projekt mitreden können und sollte deshalb zustimmen. CSU-Chef Fritzmaier legte ebenfalls Wert auf eine Mitsprache, ohne sich festzulegen, ob er dabei an eine Ablehnung oder Befürwortung der Parallele denkt. Lediglich Benno und Joseph Maier (CSU) sprachen sich dezidiert gegen die Beteiligung aus, weil sie die Autobahnparallele ablehnen und die Machbarkeitsstudie nicht als ergebnisoffen, sondern als ersten Schritt in Richtung eines entsprechenden Straßenprojektes sehen. Kollege Vogelsang (ÜWG) hingegen konnte einer „Nordumfahrung“ explizit Positives abgewinnen.
So kam es schließlich zu einer knappen Befürwortung des Beschlussvorschlages und Zustimmung zum Lastenheft.
Antrag der GRÜNEN Fraktion zur Geschäftsordnung
Bereits in der konstituierenden Sitzung hatten wir eingebracht, dass die Zuständigkeiten des Gemeinderats bzw. des Bauausschusses für Bauleitplanungen klar geregelt und die Delegationsmöglichkeiten grundlegender Planungen an den Bauausschuss begrenzt werden sollte. In der überarbeiteten Fassung der Geschäftsordnung waren unsere Änderungsvorschläge nicht zu finden, weshalb wir erneut einen Antrag einbrachten. Wir wollten, dass Bauleitplanungen für Neugebiete, also erstmalig zu erstellende Bebauungspläne für die weitere Ortsentwicklung vom gesamten Gremium und nicht im Ausschuss erarbeitet und entwickelt werden.
Diese Neuregelung sollte zum einen der Bedeutung solcher Projekte für die Gesamtgemeinde Rechnung tragen und die Planungsverfahren viel deutlicher in die Öffentlichkeit tragen. In der Vergangenheit wurde regelmäßig mit dem Aufstellungsbeschluss das Verfahren zugleich an den Bauausschuss übertragen, der Gemeinderat war dann außen vor.
Bürgermeister Straßmair sprach sich vehement gegen unseren Antrag aus, der zwar viel Zuspruch im Gremium, aber schließlich doch keine Mehrheit bekam und mit knapper Mehrheit abgelehnt wurde.
Bericht von MKS
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