Bericht des Bürgermeisters
Zu Beginn der Sitzung informierte der Bürgermeister über einen Elternabend zur kooperativen Ganztagsschule, bei dem über das Konzept und die den Eltern entstehenden Kosten informiert wurde.
Außerdem informierte der Bürgermeister darüber, dass am Wasserhäusl neben dem Rathauseingang ein öffentlich zugänglicher Defibrillator installiert wurde und weitere an anderen Stellen der Gemeinde folgen würden.
Wahlhelferentschädigung
Aus Anlass der anstehenden Europawahl am 9. Juni 2024 sollten die Wahlhelferentschädigungen angepasst werden. Entsprechend dem Arbeitsaufwand werden bislang die einfacheren Wahlen der Kategorie A (Bürgermeister, Landrat, Bundestag, Landtag, Bezirkstag Europa, Volks- und Bürgerentscheide sowie Stichwahlen) mit 50 Euro vergütet, die schwierigeren Gemeinderats- und Kreistagswahlen (Kategorie B) mit 100 €. Bei mehreren Wahlen am gleichen Tag sollte die erste Wahl voll, die weiteren mit je der Hälfte des genannten Betrags vergütet werden, mit einer Obergrenze von 175 Euro. Die Verwaltung schlug nun die in der Tabelle genannten Erhöhungen vor.
Die SPD wollte dem Verwaltungsvorschlag folgen, die CSU wollte die Kappungsgrenze auf 200 Euro senken, das Bürgerforum schlug insgesamt niedrigere Sätze vor und auch wir warfen die Frage auf, ob es zum Charakter des Ehrenamts passe, die Motivation der Bürgerinnen und Bürger primär mit finanziellen Anreizen zu mobilisieren oder ob nicht lieber mit einer etwas breiteren Informationskampagne für dieses wichtige bürgerschaftliche Engagement geworben werden sollte. Nach längerer Debatte lautete der Beschluss, die Vergütung auf 75 bzw 125 Euro anzuheben und die Kappungsgrenze bei 200 Euro anzusetzen und bei mehreren gleichzeitigen Wahlen die zuerst auszuzählende voll und die weiteren hälftig anzurechnen. Damit summieren sich die Entschädigungen bei „großen“ Wahlen auf immerhin über 20.000 Euro.
Kategorie A | Kategorie B | Obergrenze | |
Bisher | 50 € | 100 € | 175 € |
Verwaltungsvorschlag | 80 € | 150 € | 250 € |
Beschluss | 75 € | 125 € | 200 € |
Grabgebühren am gemeindlichen Friedhof
Wegen gestiegender Kosten schlug die Verwaltung folgende Erhöhung der Jahres-Grabgebühren auf dem gemeindlichen Friedhof vor:
Art der Grabstätte | Bisher | Neu |
Reihengrab | 49,50 | 75,25 |
Familiengrab mit 1 Grabstelle | 67,50 | 101,25 |
Familiengrab mit 2 Grabstellen | 123,75 | 185,50 |
Urnen–Erdgrab | 76,50 | 114,75 |
Grabstelle in der Urnenwand | 60,75 | 91,50 |
Urnengrabstelle am Baum | 76,50 | 114,75 |
Urnengrabstelle in einer Sichturne |
76,50 | 114,75 |
Anonymes Urnengrab einmalig | 233,25 | 350,00 |
Die Gebührungen für die Nutzung der Aussegnungshalle sollten gleich bleiben. Auch mit den vorgeschlagenen Erhöhungen, so die Verwaltung, könne das derzeitige Defizit von jährlich etwa 80.000 Euro nicht ausgeglichen werden. Es handle sich weiterhin nicht um kalkulatorische sondern um politische Gebühren. Georg Bauer plädierte dafür, die Gebühr für ein Baumgrab auf jährlich 80 Euro zu reduzieren. Andreas Schlick monierte das Fehlen einer Kostenübersicht. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte dem Verwaltungsvorschlag bereits zugestimmt, die dort geforderte Kostenreduzierung findet laut Verwaltung bereits statt und so folgte der Gemeinderat letztlich dem Vorschlag der Verwaltung und beschloss die genannten Erhöhungen bei einer Gegenstimme.
Anfragen
Auf Anfrage aus dem Gremium stellte der Bürgermeister eine Übersicht zu Einnahmen und laufenden Ausgaben im Schwimmbad für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in Aussicht.
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