Die Debatte um die Carl-Steinmair-Mittelschule in Riemerling schlägt hohe Wellen. Am 3. Oktober hat unsere Gemeinderatsfraktion gefordert, den Beschluss zum Neubau auf dem Sportplatz aufzuheben und die Entscheidung neu aufzurollen. Der Gemeinderat hat das am 12. November mit Stimmengleichheit (9:9) abgelehnt.
Wir meinen, dass der Bürgermeister den Gemeinderat zu wenig informiert hat und dass die Mitwirkungsrechte des Gemeinderats behindert worden sind, als er im Schul-Zweckverband für den Neubau auf dem Sportplatz gestimmt hat. Nun steht auch noch der Vorwurf eines Interessenskonfliktes im Raum. Wegen seiner Doppelfunktion als Bürgermeister der Gemeinde Hohenbrunn und als Vorsitzender des Schulverbandes hätte der Bürgermeister an der Beratung und Abstimmung im Gemeinderat gar nicht teilnehmen dürfen. Eine renommierte Münchener Anwaltskanzlei vertritt diese Auffassung in einem Gutachten.
Wir wollen rechtliche Klarheit. Deshalb haben wir an die Rechtsaufsicht geschrieben und um Auskunft gebeten: Welche Mitwirkungsrechte hat der Gemeinderat bei Entscheidungen des Schulverbands? Welche Informationspflichten hat der Bürgermeister gegenüber dem Gemeinderat? Wie beurteilt die Rechtsaufsicht den behaupteten Interessenkonflikt? Hätte der Bürgermeister im Gemeinderat überhaupt mit abstimmen dürfen?
Wir sind gespannt auf die Antworten.
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