Gemeinderatssitzung vom 11.12.2014

CSU-Antrag: Aufnahme der Kosten von 500.000€ für einen Kunstrasenplatz in den Haushalt 2015

Anton Fritzmaier und Josef Maier hatten während der Haushaltsberatungen folgenden Antrag eingebracht: Der Gemeinderat solle beschließen, „… im Rahmen der Haushaltsberatungen die Mittel für einen Kunstrasenplatz (ca. 500.000€) in den Haushalt einzustellen und den Bau eines Kunstrasenplatzes in die Projektliste der gemeindlichen Baumaßnahmen aufzunehmen“.  Zur Begründung wurde die starke Auslastung der bestehenden Fußballplätze und der große Zulauf bei der Fußballabteilung angeführt.

Die Verwaltung wurde mit Einreichung des Antrages gebeten, die Kosten für einen Kunstrasenplatz zu ermitteln. Außerdem sollte „… der Vorstand des TSV und ein Vertreter der Fußballabteilung eingeladen werden, um dem Gemeinderat die entsprechenden Informationsmöglichkeiten zu geben“.

Vertreter des TSV Hohenbrunn-Riemerling waren nicht anwesend. Die genauen Kosten waren nicht geklärt. Die Diskussion verlief kontrovers. Es gab Befürworter und Kritiker – auch in der GRÜNEN Fraktion. Alfred Rietzler, langjähriger Fußballtrainer beim TSV,  befürwortete den Antrag uneingeschränkt und betonte den Vorteil eines Kunstrasenplatzes, der gut nachvollziehbar ist: die ganzjährige Bespielbarkeit des Platzes. Er führte auch an, dass viele Nachbargemeinden bereits Kunstrasenplätze angelegt hätten und Hohenbrunn hier nicht nachstehen dürfe. Sein weiteres Argument, ein geringer Pflegeaufwand, blieb nicht unwidersprochen. Da seitens der Gemeindeverwaltung keine Zahlen vorgelegt wurden, blieb der Punkt „Pflegeaufwand“ umstritten.

Diejenigen, die den Antrag eher kritisch bzw. ablehnend sahen – darunter der Rest der GRÜNEN Fraktion -, führten u.a. die Intransparenz der Kosten (was kostet ein solcher Platz tatsächlich? wie hoch ist der Pflegeaufwand?) und  die ungeklärte Frage einer Kostenbeteiligung des TSV an.  Martina Kreder-Strugalla stellte darüber hinaus weitere Fragen: Wollen wir wirklich weitere Investitionen zu Gunsten des TSV beschließen, noch bevor über die Sportanlagen auf dem Schulareal (Turn- und Schwimmhalle) entschieden ist?  Müssen wir nicht auch Rücksicht auf andere Vereine und andere Interessen in der Gemeinde nehmen? Warum wird der Antrag von CSU-Vertretern gestellt, obwohl der TSV-Vorsitzende Menzel stets die parteipolitische Unabhängigkeit des Vereins betont? Müsste nicht der TSV(-Vorstand) mit dem Anliegen an die Gemeinde herantreten? Muss nicht der TSV zunächst intern die Anforderungen der einzelnen Abteilungen an die Gemeinde abwägen und zu einem Ausgleich bringen?  Wie lautet der Finanzierungsvorschlag – Rücklagenentnahme oder Kredit?

Der beantragte Kunstrasenplatz fand mit 11:9 Stimmen mehr Befürworter als Kritiker, wobei in unserer wie in den anderen Fraktionen wohl niemand gegen eine Aufnahme in die Projektliste gestimmt hätte.  Dann hätten die tatsächlichen Kosten und die aufgeworfenen Fragen in Ruhe geklärt und die Projektliste als Ganzes diskutiert werden können. Allein der sofortigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln konnten viele GemeinderätInnen – auch angesichts der anderen anstehenden Investitionen im Sportbereich – nicht zustimmen.

Anton Fritzmaier äußerte sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung anderntags zur Haushaltsberatung, der Gemeinderat sei ziemlich großzügig mit dem Einkaufswagen  durch den Supermarkt gegangen. Dass er selbst zum Schluss noch einen dicken Brocken oben drauf gepackt hat, erwähnte er  vorsichtshalber nicht.

Haushalt 2015

ÜWG/FW-Bürgerforum-Sprecher Vogelsang wollte und beantragte eine Vertagung der Verabschiedung des Haushaltsplanes 2015. Es seien noch gewichtige Fragen zu diskutieren. Zwar hatten wir bereits in zwei Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses über den Haushalt beraten und Bürgermeister Straßmair hatte sich gegenüber der Presse bereits so geäußert, als sei ein Haushalt inklusive Steuererhöhungen bereits in trockenen Tüchern. Tatsächlich aber standen noch viele Fragen im Raum. Auch wir hätten uns eine eingehende Diskussion der Projektliste und klare Priorisierung der Investitionen  v o r  Verabschiedung des Vermögenshaushalts gewünscht.  Der Antrag wurde dennoch (9:11) abgelehnt.

Wir hatten im Oktober/November zunächst einen Haushaltsentwurf vorliegen, der – ein Novum – keine ausreichende Deckung und keinen Vorschlag zur Finanzierung des Vermögenshaushalts vorsah. Der Gemeinderat sollte es richten. Außerdem hatten sich viele Fehler eingeschlichen, zahlreiche Ansätze mussten überprüft und korrigiert werden.

Inzwischen gab es eine überarbeitete Fassung, in der die Kämmerei mit einer Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer rechnete. Nach den Korrekturen bei Einnahmen und Ausgaben stellt sich die Lage besser dar, die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt fiel nun höher aus, wenngleich sie für die Finanzierung der im Vermögenshaushalt vorgesehenen Investitionen bei weitem nicht ausreichend ist. Um sie zu sichern müssen rund 6 Mio€ aus den Rücklagen entnommen werden. Die Rücklagen sind mit über 11 Mio€ derzeit gut ausgestattet. Eine Kreditfinanzierung ist also nicht notwendig  und trotz günstiger Konditionen, angesichts einer Minimalverzinsung von Guthaben, nicht begründbar.

Wesentlich zu Buche schlagen im Vermögenshaushalt u.a. die Umlagen an den Zweckverband staatliche weiterführende Schulen im Landkreis (Gymnasien Ottobrunn, Neubiberg und Höhenkrichen-Siegertsbrunn) mit 845.000€, die Sanierung Feuerwehr mit über 1 Mio€, die Sanierung Bauhof mit über 2 Mio€,  weitere Investitionen bei der Wasserversorgung mit rund 790.000€, der neu beschlossene Kunstrasenplatz für den TSV Hohenbrunn-Riemerling mit 500.000€ und Straßenausbauvorhaben mit rd. 430.000€.  Zusammen mit zahlreichen kleineren Projekten belaufen sich die Ausgaben im Vermögenshaushalt auf 7,9 Mio€.

Im Verwaltungshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben von etwa 21 Mio€ geplant. Es wird mit 500.000€ Mehreinnamen bei der Einkommensteuer gerechnt und anhaltend guten Einnahmen aus der Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Eine Steuererhöhung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, würde lediglich etwa 200.000€ Mehreinnahmen generieren, die im Gesamthaushalt „verschwinden“.

Angesichts der guten Einnahmensituation und ausreichend hoher Rücklagen sowie der durch die Straßenausbaubeitragssatzung (s.u.) womöglich steigenden Belastung der Bürger sind u.E. Steuererhöhungen (noch) kein Thema. Sie bleiben ultima ratio, sollte der finanzielle Spielraum für wichtige Zukunftsaufgaben nicht mehr ausreichen. Welche Zukunftsprojekte in den kommenden Jahren tatsächlich in Angriff genommen werden und welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen, muss aber erst noch geklärt und eingehend diskutiert werden.

Nach eindeutigen Plädoyers unserer Fraktion, der Fraktion ÜWG/FW-Bürgerforum sowie von Jimmy Schulz gegen Steuererhöhungen beriet sich die CSU-Fraktion in einer Sitzungsunterbrechung und schloss sich uns schließlich an. Für Steuererhöhungen votierten dann nur noch die drei SPD-Gemeinderäte und Bürgermeister Straßmair. Der Haushaltsplan wurde schließlich mit einer entsprechend hohen Rücklagenentnahme zur Finanzierung des Vermögenshaushalts beschlossen.

Mittelfristige Finanzplanung

wurde  wie von der Kämmerei ausgearbeitet bei zwei Gegenstimmen verabschiedet.

Bauantrag Bauhof

Zum Bauantrag für den Umbau und die Sanierung des Bauhofes wurde entsprechend der in vorausgehender Sitzung ausführlich besprochenen Planung das gemeindliche Einvernehmen hergestellt.

CSU-Antrag für eine weitere Vorplanung zur Sporthalle und Schwimmhalle
und
Anträge der SPD sowie der GemeinderätInnen Pauline Miller und Andreas Schlick (Bürgerforum) für eine Sondersitzung zur weiteren Überplanung des Schul- und Sportgeländes

Während die CSU erneut (fast gleichlautend wie im Oktober 2013) eine Vorplanung mit Kostenermittlung und eine Bürgerbeteiligung beantragten, wollten SPD und Bürgerforum den Beschluss für eine baldige Sondersitzung, um die Entscheidung über eine Turn- und Sporthalle voranzutreiben.

Unsere Meinung dazu ist: Wir wollen keine weiteren Vorplanungskosten ins Blaue hinein verursachen. Was wir jetzt brauchen, ist eine Grundsatzentscheidung darüber, ob Turnhalle bzw. Schwimmhalle tatsächlich neu gebaut oder saniert werden sollen, und eine Klärung, ob bzw. wie wir das Ganze finanzieren können. Der grobe Kostenrahmen ist aus den bisherigen Machbarkeitsstudien bekannt. Genauere Kostenschätzungen sind erst möglich, wenn konkret und detailliert geplant wird. Sofern die Bürger mit enscheiden sollen, wäre die schnellste und sauberste Lösung ein Ratsbegehren für einen Bürgerentscheid.

Nach langer und mühsamer Diskussion einigte man sich darauf, dass eine Sondersitzung stattfinden wird, in der ein von Miller und Schlick aufgestellter Fragenkatalog und ggf. weitere Fragen bearbeitet, die Eckpunkte für die weitere konkrete Planung festgelegt und ggf. eine weitere Vorplanung/Machbarkeitsprüfung angestoßen werden können.

Gerichtsurteil zur Straßenausbaubeitragssatzung und weitere Vorgehensweise

Im Dezember 2010 hatte der Gemeinderat nach mehreren Aufforderungen durch den Kommunalen Prüfungsverband bzw. das Landratsamt eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen, die zum 01.01.2011 in Kraft trat. Kontrovers diskutiert wurde seinerzeit, ob und wie eine seit längerem geplante Sanierung der Friedrich-Fröbel-Straße und Steinstraße noch ohne Kostenbeteiligung der Anlieger durchgeführt werden könne. Fachjuristischer Rat wurde nicht eingeholt, man vertraute der Einschätzung der Verwaltung bzw. des Bürgermeisters, dass dies möglich sei, und dem entsprechenden Beschlussvorschlag. Lediglich Gisela Pfaller und Peter Berger konnten ihre Zweifel an dem komplizierten Satzungskonstrukt nicht überwinden und stimmten damals dagegen.

Als nach Beanstandungen des Landratsamtes deutlich wurde, dass eine Ausklammerung der beiden Straßen wohl doch nicht möglich ist und die Anlieger sich an den Kosten beteiligen müssten, beantragte die CSU im November 2013 die Aufhebung der Satzung – ein Schnellschuss vor den anstehenden Kommunalwahlen. Die finanzielle Lage der Gemeinde sei nun so gut, dass ein Straßenausbaubeitrag der Bürger nicht mehr nötig sei. Der Antrag wurde – übrigens gegen die Stimmen der GRÜNEN – beschlossen. Im Januar unterzeichnete Bürgermeister Straßmair eine Aufhebungssatzung, die dem Gemeinderat nicht mehr vorgelegt wurde. Das Landratsamt beanstandete die Aufhebung, die sich nun als verunglücktes Wahlgeschenk entpuppte!

Das Landratsamt beschied, die Aufhebung sei rechtswidrig, es bestehe keine geordnete Finanzlage, der Verzicht auf eine Ausbaubeitragssatzung sei nicht gerechtfertigt. Es folgte eine Klage der Gemeinde Hohenbrunn beim Bayerischen Verwaltungsgericht München mit dem Antrag auf Aufhebung des Bescheides des Landratsamtes.

Das Bayerische Verwaltungsgericht urteilte nun, dass der Aufhebungsbeschluss des Gemeinderats vom November 2013 rechtswidrig und nichtig sei und die 2010 beschlossene Straßenausbaubeitragssatzung – ohne Einschränkung für die Friedrich-Fröbel-Straße und die Steinstraße –  gelte.

Der Rechtsbeistand der Gemeinde Hohenbrunn hält das Urteil für ausführlich und gut begründet. Die nächste Hürde, ein Antrag auf Zulassung der Berufung, dürfte schwierig zu nehmen sein. Dennoch hat der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss gefasst, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, das – so muss man heute leider bekennen – voreilige Versprechen an die Anlieger der Frierich-Fröbel-Straße und der Steinstraße möglicherweise doch noch einzulösen und sie von den Straßensanierungskosten frei zu stellen.

Mehr als ärgerlich sind nun aber die Verlautbarungen des Rathauses, als sei man durch die Aufforderungen zur Erlassung einer Straßenausbaubeitragssatzung aufs Glatteis geführt worden, als habe man eigentlich nie eine Straßenausbaubeitragssatzung gewollt. Tatsächlich gehörten Bürgermeister Straßmair, die CSU-Fraktion und deren damalige Sprecherin Ingrid Kaps zu den Fürsprechern einer entsprechenden Satzung, die mit Vehemenz forderten, die Bürger am Straßenausbau zu beteiligen. Auch wir hielten dies seinerzeit für erforderlich und sinnvoll und hofften, dass dadurch auch überbordende Wünsche nach aufwendigen Straßensanierungen begrenzt würden. Allerdings wurde bei der Ausarbeitung der Satzung, das müssen wir uns alle ans Revers heften, „unbedarft“ vorgegangen. Den Entwurf einer so komplexen Satzung hätten wir von Spezialisten prüfen lassen müssen, um folgenschwere Fehler zu vermeiden. Das will nun keine/r wahrhaben. Wir lernen jedenfalls daraus, auf den juristischen Sachverstand im Gremium, die Einschätzung von Ingrid Kaps und Bürgermeister Straßmair, hätten wir uns nicht verlassen sollen.

 

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Schlagwörter: Bauhof Gerichtsurteil Haushalt Kunstrasenplatz Schwimmhalle Sondersitzung Sporthalle Straßenausbaubeitragssatzung


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