Aufnahme des Bahnhofbereichs in die Planung
Für die entlang der Parkplatzzone am Bahnhof angrenzenden Grundstücke war bereits im April 2009 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen worden. Die weiteren Planungen haben sich inzwischen verzögert. Bürgermeister Straßmair will nun den gesamten Bahnhofsbereich in die weiteren Planungen mit einbeziehen und deshalb den Umgriff bzw. den Geltungsbereich eines künftigen Bebauungsplanes erweitern. Der Gemeinderat gab dafür grünes Licht.
Allerdings legten wir Wert auf eine Kostenbeteiligung der Anlieger, die den Bebauungsplan bauvorhabenbezogen initiiert hatten. Die Kosten einer S-Bahnhof-Planung sahen wir ebenfalls kritisch, ist doch eine Sanierung und barrierefreie Gestaltung des Bahnhofs in jedem Fall Aufgabe der Bahn. Wir sind der Auffassung, dass die jahrelange Hinhaltetaktik der Bahn nicht Anlass für eine Kostenübernahme durch die Gemeinde sein kann, sondern bestenfalls dafür, die Bemühungen um einen Verhandlungserfolg zu verstärken.
Nachträglicher Lärmschutz A99 Ost
Die Lärmschutzmaßnahmen betreffen vor allem Brunnthal. Die Gemeinde Hohenbrunn ist nur insofern tangiert, als ein privates Grundstück als Ausgleichsfläche herangezogen wird.
Trotzdem gab es eine längere Diskussion, in der mehrere Redner/-innen vorschlugen, man solle die Lärmschutzplanungen nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern die Kenntnisnahme mit der Forderung für Lärmschutzmaßnahmen für das Hohenbrunner Gebiet verbinden. Andere wollten Einwendungen gegen die Ausgleichsmaßnahme auf Hohenbrunner Gebiet geltend machen. Beides war nach Auskunft der Verwaltung und auch nach juristischer Aufklärung durch CSU-Fraktionssprecherin Kaps nicht möglich, jede Bedingung oder Einschränkung in dieser Hinsicht sei irrelevant.
Dennoch setzte Kaps per Abstimmung durch, dass dem Bescheid „keine Einwendungen“ der Zusatz angefügt wurde, der Gemeinderat erachte es als befremdlich, dass Ausgleichsmaßnahmen auf Hohenbrunner Gebiet erfolgen sollen. Offensichtlich wurde ausgeblendet, dass Hohenbrunn selbst Ausgleichsflächen auf gemeindefremdem Gebiet hat. Na ja, Juristen halt!
Bebauungsplan Nr. 80 „Historische Gebäude – Wagenberger Hof“
Im September 2010 wurde eine Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um damit die Voraussetzungen für den Wiederaufbau und eine primär museale Nutzung des historischen Wagenberger Hofs durch die Familie Estendorfer zu ermöglichen. Dieses tolle Projekt wollten und wollen alle Fraktionen im Gemeinderat unterstützen.
Deshalb war es für uns einigermaßen erstaunlich und z.T. ärgerlich, wie wenig sorgfältig die Planausarbeitung des beauftragten Architekten bisher erfolgt ist und wie vage die Stellungnahmen der Verwaltung zu den in der Auslegungsfrist eingegangenen Anregungen und Einwendungen waren.
In der Kritik stand nicht nur von unserer Seite die vom Landratsamt in seitenlangen inhaltlichen und redaktionellen Änderungswünschen dokumentierte unzureichende Qualität der Architektenleistung. Wir forderten die Verwaltung auf, den mit der Planung befassten Architekten nach jüngsten und entsprechenden Erfahrungen bei der Erstellung früherer Bebauungspläne künftig nun endgültig nicht mehr zu beauftragen. Weber (SPD) kommentierte die Arbeit so: „Das ist ja wie vom Lehrling erstellt“ – und dabei wollte er sicherlich keinem AZUBI zu nahe treten!
Inhaltlich störte uns, dass nach wie vor nicht klar gefasst ist, dass das historische Gebäude überwiegend als Museum genutzt werden soll und Wohnraum lediglich im Umfang einer kleinen Hausmeisterwohnung geschaffen werden darf. Auch geplante Lagerflächen sollten künftig eine untergeordnete Bedeutung haben. Ebenso waren wir nicht begeistert, dass mehrere Anregungen z.B. Hinweise des Bund Naturschutz, es sollten nur so viele Flächen, wie unbedingt nötig, versiegelt werden, nicht ernst genommen wurden. Berger (CSU) kommentierte unseren Vorschlag, man solle Vorgaben aufnehmen, Zuwege und Parkplätze unversiegelt herzustellen, mit Unverständnis und Spott. Der Eigentümer würde das alles schon geschmackvoll und passend herrichten, da seien unsere Vorschläge unnötig. Bebauungspläne sind allerdings – das müsste Berger wissen – nicht „Geschmacksache“, sondern längerfristig bindende Regelungen im öffentlichen Interesse.
Die neue stellvertretende Bauamtsleiterin gab zu allen Fragen kompetent Auskunft und sagte zu, dass die Festlegungen in den nächsten Verfahrensschritten wesentlich konkreter werden.
Ausweisung des östlichen Abschnitts des Pframmener Weges als verkehrsberuhigter Bereich (Antrag Vogelsang)
Zunächst war von Vogelsang (ÜWG) bereits im November 2010 angeregt worden, im Bereich Pframmener Weg, Am Schulgarten und in der Flößergasse verkehrsberuhigende Maßnahmen zu errichten. Nach 2 erheblichen Schulwegunfällen sah er, aber auch die Verwaltung, Handlungsbedarf.
Nach eingehender Prüfung und Beobachtung der Verkehrssituation gab es nun den Beschlussvorschlag, den östlichen Pframmener Weg als verkehrberuhigte Zone („Spielstraße“) auszuweisen, dem der Gemeinderat nach kontroverser Diskussion folgte. Kritisch wurden u.a. der Platzbedarf für landwirtschaftlichen Verkehr, die Parkplatzsituation und eine ausreichende Bürgerbeteiligung angeführt. Die Verwaltung versicherte, dass alle Anlieger durch ein Anschreiben über die Pläne bereits informiert wurden und die Möglichkeit für Einwendungen und Anregungen hatten, die neue Parkplatzsituation gemeinsam mit allen Anliegern erarbeitet und festgelegt werde und der landwirtschaftliche Verkehr nicht behindert werde.
Beleuchtung Radweg Hohenbrunn – Riemerling
Der Tagesordnungspunkt kam so zustande: Gemeinderätin Kaps regte am Ende der Bauausschusssitzung im April 2011 an, die Verwaltung solle prüfen, ob die Beauftragung der längst beschlossenen Radwegbeleuchtung entlang der Hohenbrunner Straße noch zu stoppen sei. Sie sei bei der Abstimmung im Dezember auf einer Japanreise gewesen, hätte also ihre Vorstellungen nicht vortragen können. Sie gab außerdem zu bedenken, dass nach den Ereignissen in Fukushima ernsthaft Energie eingespart werden müsse. Sich vor dem Rathaus aufzustellen (gemeint waren die Mahnwachen zum Gedenken an die Opfer der Reaktorkatastrophe in Japan und gegen Atomkraft), sei unzureichend.
Bürgermeister Straßmair reagierte umgehend auf diesen Zuruf, musste aber zur Kenntnis nehmen und dem Gemeinderat berichten, dass E.on den Auftrag nicht storniert.
Nachdem im Prinzip alle Fraktionen darin übereinstimmten, dass der Energie- und Kostenaufwand für Straßenbeleuchtung insgesamt auf den Prüfstand gehört, wurde die Verwaltung beauftragt, Umfang und Notwendigkeit der Straßenbeleuchtungen im Gemeindegebiet zu prüfen und ein Einsparungskonzept zu erarbeiten.
Diese Vorgehensweise hielten wir für vernünftig und unterstützenswert! Die Vorstellungen von Kaps, man könne Gemeinderatsbeschlüsse ohne weiteres stoppen (z.B. weil man bei der Abstimmung nicht anwesend war), auf schriftliche Antragstellung verzichten und – ganz besonders – die mehrfach wenig respektvollen Bemerkungen zur Hohenbrunner Mahnwache wiesen wir allerdings deutlich zurück.
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