Neubau Pfarrheim – Mitnutzung Gemeinde
Architekt Pollok stellte den aktuellen Planungsstand vor. Das Pfarrheim St. Stephanus in Hohenbrunn soll am bisherigen Standort neu errichtet werden. Im EG des Neubaus soll ein großer Saal entstehen, den die Gemeinde für Gemeinderatssitzungen und Veranstaltungen voraussichtlich an 3 von 7 Wochentagen nutzen kann. Eine entsprechende Nutzungsvereinbarung ist in Arbeit. Im 2. OG und im 3. OG sind Büroräume für die Gemeinde, im 1. OG sowie im UG Räume der Kirche vorgesehen. Sanitärräume werden gemeinsam genutzt, ebenso das Treppenhaus und der Aufzug, mit dem künftig nicht nur das Pfarrheim, sondern auch alle Etagen des Rathauses barrierefrei erreichbar sein werden. Der Mietvertrag für die gemeindliche Nutzung wurde bereits unterschrieben.
Nach einer ersten Kostenschätzung wurde ein Baukostenzuschuss der Gemeinde in Höhe von 1,2 Mio€ beschlossen und verbindlich zugesagt. Inzwischen ist klar, dass die Baukosten höher ausfallen als zunächst geschätzt. Wegen steigender Baupreise wird es einen Aufschlag von 10% bis 15% geben und es ist im Zuge der Datailplanungen mit weiteren Kostenmehrungen zu rechnen, z.B. weil der Grundriss bei einem Neubau nun etwas größer (zugunsten eines Foyers) geplant ist, weil bei einem Neubau das UG jetzt ganz anders beplant und ausgestattet werden kann, weil wegen des Abbruchs entsprechende Sicherungsmaßnahmen notwendig werden, usw.
Es wurde beschlossen, dass die Gemeinde das vorgestellte Raumkonzept akzeptiert und den Baukostenzuschuss um die in 2017 und 2018 gestiegenen Baupreise erhöhen wird (vorauss. also um 120.000€ bis 180.000€ pro Jahr). Die durch Umplanungen bzw. Detailplanungen entstehenden Mehrkosten übernimmt die Gemeinde anteilig (voraussichtlich rund 40%).
Es wurde explizit betont, dass die Planungserweiterungen und -ergänzungen noch endgültig zu besprechen und zu beschließen sind, die Gemeinde signalisierte also Mehrkostenbeteiligung, kann und will aber noch Einfluss auf die Kostenentwicklung nehmen. Dennoch werden die ursprünglich geplanten 1,2 Mio€ sicherlich deutlich, um mehrere hunderttausend Euro, überschritten werden.
Die weiteren Detailplanungen und das Genehmigungsverfahren werden bis E/2018 dauern, der Baubeginn ist für Frühjahr 2019 geplant, es wird mit einer 2-jährigen Bauzeit gerechnet.
Stelle eines/einer Klimaschutzmanager/in
Im November 2014 wurde das sog. Integrierte Klimaschutzkonzept für Hohenbrunn verabschiedet. Es wurde eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten festgelegt, die in den darauffolgenden 3 Jahren und darüber hinaus zu realisieren sind, und es wurde die auf drei Jahre befristete Stelle eines/einer KlimaschutzmanagerIn beschlossen. Er/sie sollte sich hauptamtlich um die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts kümmern. 65% dieser Personalkosten wurden durch Fördermittel abgedeckt. Die Stelle wurde erst zum 1. März 2016 besetzt. Befristung bzw. Förderung laufen am 28.02.2019 aus.
Die Verwaltung stellte nun den Beschlussvorschlag zur Abstimmung, die Planstelle „Klimaschutzmanagerin“ nach Ablauf des ersten Förderzeitraums dauerhaft beizubehalten und die Aufgaben in der Gemeindeverwaltung fortzuführen.
Wir sind wie Bürgermeister und Verwaltung der Meinung, dass Klimaschutz kein befristetes Projekt, sondern eine wichtige Daueraufgabe darstellt. Grundsätzlich besteht auch Konsens darüber, dass ein/e KlimaschutzmanagerIn einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung dieser Daueraufgabe leistet und die Umsetzung unseres Klimaschutzkonzepts wesentlich unterstützen kann. Ganz anders sehen wir allerdings die Vorgehensweise in den kommenden Jahren.
Die attraktive Möglichkeit, weitere 2 Jahre eine Personalkostenförderung von 40% in Anspruch zu nehmen, wurde von der Verwaltung negativ beurteilt, wir meinen hingegen, man sollte sie, schon angesichts unserer mittel- und langfristig angespannten Finanzsituation, unbedingt in Anspruch nehmen. Die Geschäftsleitung bemängelte, man sei dann an das bisherige Klimaschutzkonzept gebunden – Was ist daran schlecht?? Wir haben das Konzept doch beschlossen, um es umzusetzen!! Die Klimaschutzmanagerin, so heißt es weiter, könne auch nur für die Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt werden – Was ist daran zu kritisieren?? Wir wollen doch, dass sie sich auf diese Aufgabe konzentriert!! Außerdem sehen die Förderrichtlinien vor, dass geförderte KlimaschutzmanagerInnen im Rahmen eines Mentorenprogrammes auch andere Gemeinden beraten sollen und sich mit anderen Kommunen und Institutionen vernetzen sollen – ja klar, Erfahrungsaustausch ist wichtig und wir profitieren auch davon!! Die Geschäftsleitung will aber die Zeit hierfür sowie für das von der Förderstelle geforderte Berichtswesen einsparen – was für eine Schnapsidee!! Das Berichtswesen ist doch Basis eines sinnvollen und notwendigen Controllingkreislaufs!!
Als dritte Variante beschreibt die Verwaltungsvorlage die Möglichkeit, die Stelle zum 28.02.2019 auslaufen zu lassen. Ohne KlimaschutzmanagerIn, so die Geschäftsleitung, würden aber begonnene Prozesse abgebrochen werden, eine Umverteilung der Aufgaben innerhalb der Verwaltung sei nicht möglich. Auch dies konnten wir, ehrlich gesagt, nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen. Nicht nur, dass Bürgermeister Straßmair 2014 eine/n KlimaschutzmanagerIn noch für verzichtbar hielt und die Stelle seinerzeit gegen seinen heftigen Widerstand vom Gemeinderat beschlossen und installiert wurde. Auch die Vorstellung, mit KlimaschutzmanagerIn gibt es Klimaschutz, ohne KlimaschutzmanagerIn gibt es keinen, ist völlig abwegig. Nein, natürlich muss jeder Verwaltungsbereich Klimaschutzaufgaben erfüllen, natürlich wird die Klimaschutzaufgabe in Hohenbrunn nicht allein von der Klimaschutzmanagerin erledigt werden, wie auch der Klimaschutz in Hohenbrunn ohne unsere KlimaschutzmanagerIn natürlich nicht einfach eingestellt werden könnte und nicht eingestellt werden würde.
Warum also Verzicht auf sinnvoll nutzbare Fördergelder? Warum die Androhung, ohne KlimaschutzmanagerIn (das stand ja für niemanden im Gemeinderat wirklich zur Debatte) sei mit dem Klimaschutz in Hohenbrunn Schluss? Die Antwort ist vermutlich so simpel wie ernüchternd. Man wollte mit großem Nachdruck die Schaffung einer neue Planstelle im Bauamt verfolgen, die neben Klimaschutzaufgaben viele anderen Aufgaben wahrnehmen soll. Die neue Planstelle wurde mit 10:9 Stimmen beschlossen. Der von unserer Seite wie von Franz Braun (CSU) vorgetragene Vorschlag, das Klimaschutzmanagement „höher aufzuhängen“ bzw. als Stabstelle einzurichten und nicht dem Bauamt zuzuordnen, wurde nicht weiter verfolgt.
Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Änderung §33 (3) der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Hohenbrunn
Wir hatten Ende letzten Jahres beantragt, die Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem (RIS) zur Verfügung zu stellen. Die bisherige Praxis wurde nicht nur von uns seit langem für unzureichend empfunden: Niederschriften nichtöffentlicher Sitzungen werden nämlich nicht an die Gemeinderäte verteilt, sondern müssen während öffentlicher Sitzungen zur Kenntnis genommen und durch Unterschrift genehmigt werden. Das Protokoll geht dann zurück an die Verwaltung. Es ist aber nicht möglich, eine Niederschrift zu lesen und gleichzeitig mit der notwendigen Aufmerksamkeit der Beratung öffentlicher Tagesordnungspunkte weiter zu folgen. Außerdem ist es nicht zumutbar, dass ehrenamtliche GemeinderätInnen, die ohnehin schon mit einem erheblichen Zeitaufwand für Sitzungen und andere Verpflichtungen im Rahmen Ihres Mandats belastet sind, zur Einsicht in nichtöffentliche Protokolle persönlich ins Rathaus kommen müssen, weil sie diese Protokolle nicht zu ihrer Verfügung haben.
Wir GemeinderätInnen sind gem. § 4 (1) unserer Geschäftsordnung verpflichtet, Geheimhaltungsinteressen zu beachten. Soweit die Niederschriften über nichtöffentliche Tagesordnungspunkte hinreichend deutlich als solche gekennzeichnet sind, spricht u.E. nichts dagegen, diese im passwortgeschützten Bereich des Ratsinformationssystems den GemeinderätInnen zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen wird dies in anderen Gemeinden bereits so praktiziert.
Der Gemeinderat beschloss die Änderung seiner Geschäftsordnung einstimmig, § 33 (3) wurde neu gefasst: Niederschriften über öffentliche und nichtöffentliche Sitzungen werden den Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Änderung des §12 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Hohenbrunn
Die Verwaltung brachte weitere Geschäftsordnungsänderungen ein, die wie folgt beschlossen wurden:
In §12 Abs. 2 Ziffer 2 Buchstabe a wird als zweiter Spiegelstrich folgende Regelung eingefügt: „bei Baumaßnahmen bis zu einem Betrag von 60.000 EUR im Einzelfall“.
Und §12 Abs. 2 Ziffer 2 Buchstabe e wird wie folgt geändert: „Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder insgesamt die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 30.000 EUR erhöhen. Bei Baumaßnahmen, Nachträgen zu Verträgen und Rechtsgeschäten, die einzeln oder insgesamt die ursprüngliche Auftragssumme um nicht mehr als 60.000 EUR erhöhen“.
Zur Sicherstellung der Transparenz der Kostenenwicklung bei größeren Bauvorhaben wurde auf Wunsch des Gemeinderats zusätzlich einstimmig festgelegt, dass Kostenverfolgungstabellen nach jeder Aktualisierung durch den Projektsteuerer dem Gemeinderat vorgelegt werden.
Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schaffung einer zeitlich unbegrenzten 30er-Zone vor der Grundschule in Hohenbrunn
Bereits mit einem Antrag im Februar 2015 wollten wir die Verkehrssicherheit vor Ort durch eine unbefristete Tempo 30-Anordnung verbessern. Seinerzeit leider vergebens. Bisher war nur eine zeitlich eingeschränkte 30 km/h-Vorschrift möglich, obwohl nach dem Schulunterricht in der Grundschule noch Musikschulunterricht und Vereinssport stattfinden und Kinder und Jugendliche deshalb bis in den Abend hinein, im Herbst und Winter dementsprechend auch bei Dunkelheit unterwegs sind. Um deren Verkehrssicherheit zu gewährleisten, muss die Geschwindigkeitsbegrenzung u.E. durchgehend gelten.
Nach Änderung des § 45 (9) Nr. 6 StVO ist nun Tempo 30 generell im unmittelbaren Bereich von Grundschulen möglich. Die Eingriffsschwelle für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen wurde bewusst abgesenkt. So soll eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer, zu denen insbesondere Kinder zählen, erreicht werden.
Wir nutzten die Gunst der Stunde und baten um Zustimmung zu folgendem Beschlussvorschlag: Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Behörde eine Umwandlung der bereits bestehenden, zeitlich begrenzten 30er-Zone ab südlichem Ortseingang Hohenbrunn in eine 30er-Zone ohne zeitliche Begrenzung zu beantragen. Zwei Kollegen verweigerten diese, der flotte Autoverkehr in der Dorfstraße erschien ihnen wichtiger als mehr Verkehrssicherheit für Grund- und Musikschüler und Vereinssportler. Morten Schweigler (SPD) drückte es so aus: „Eine unbegrenzte Tempo 30 Zone wäre eine unnötige Verkehrsbehinderung.“
Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN : Richtlinien für die Vergabe von Gemeindewohnungen
Die Gemeinde verfügt bereits über diverse Wohnungen und hat beschlossen, mit dem Wohnbauprojekt „Am Hölzl“ in der Robert-Bosch-Straße in Riemerling weitere Wohnungen zu bauen. Es besteht im Gemeinderat seit längerem weitgehender Konsens über die grundlegende Zwecksetzung des gemeindlichen Wohnungsbaus: Es soll Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen geschaffen werden sowie für Menschen bzw. Gruppen mit besonderen Wohnbedürfnissen; außerdem muss die Gemeinde MitarbeiterInnen in wichtigen Aufgabenbereichen (z.B. Kinderbetreuung) günstigen Wohnraum anbieten können, um diese überhaupt rekrutieren und so ihre Pflichtaufgaben erfüllen zu können.
Die Vergabe gemeindlicher Wohnungen muss transparent und fair erfolgen. In der Verwaltungsvorlage heißt es, „bisher wurden die Gemeindewohnungen nach einer schriftlichen Verwaltungsanweisung vergeben“. Na ja – „bisher“ heißt: seit 01.01.2017. Die Verwaltungsrichtlinien wurden also erst jüngst schriftlich fixiert, und zwar von der Geschäftsleitung im Alleingang und – so darf man es wohl nennen – nach Gutsherrenart. Der Gemeinderat wurde nicht befasst, nicht einmal informiert. Das muss u.E. dringend geändert werden.
Nicht nur mit Blick auf das neue Wohnbauprojekt, sondern ganz generell und grundlegend muss sich der Gemeinderat über die Verwendung der gemeindlichen Liegenschaften im Klaren werden, z.B. darüber
- wie viele Wohnungen Mitarbeitern vorbehalten bleiben,
- wie viele Wohnungen für soziale Härtefälle vorgesehen sind,
- wie viele behindertengerechte Wohnungen benötigt werden,
- welche anderen, speziellen Wohnbedarfe es in Hohenbrunn gibt und ob bzw. wie viele Wohnungen dafür bereitgestellt werden sollen.
Der Gemeinderat muss dann verbindliche, objektive Kriterien, ggf. mit unterschiedlicher Gewichtung (Punktesystem) festlegen, in denen alle relevanten Zielgruppen angemessen berücksichtigt werden.
Die meisten KollegInnen folgten unserem Antrag, es wurde bei nur einer Gegenstimme beschlossen, einen Entwurf von Vergaberichtlinien für Gemeindewohnungen in Auftrag zu geben.
Antrag ÜWG-FW/Bürgerforum: Einführung einer Projektbeschlussliste
In der bisherigen Praxis werden Anträge und Beschlüsse in der Niederschrift über die jeweilige öffentliche Sitzung, in der Beschluss gefasst wurde, protokolliert. Sehr häufig beinhalten Beschlüsse Arbeitsaufträge an die Verwaltung. Nicht alle Arbeitsaufträge werden zügig umgesetzt. Es ist für uns GemeinderätInnen dann außerordentlich mühsam, die Umsetzung von Beschlüssen zu verfolgen. Gelegentlich bleiben Aufgaben lange unbearbeitet liegen und es wird womöglich erneut ein (gleichlautender) Antrag eingebracht – dann ist die Verwirrung komplett und anstelle einer Sachlösung gibt es erst einmal Konflikte und Streitereien. Gelegentlich will man auch nur den aktuellen Sachstand zu einem Thema recherchieren, das die Gemeinde schon sehr lange, womöglich über Jahre hinweg, beschäftigt (z.B. Umgehungsstraße). Eine solche Recherche in den Niederschriften kann Stunden dauern.
Deshalb brachten die KollegInnen der ÜWG-FW/Bürgerforum-Fraktion den Vorschlag einer Beschlussliste ein, die chronologisch geordnet eine Übersicht über die Gemeinderatsbeschlüsse und Arbeitsaufträge liefert, einschließlich Angaben darüber, wer für die Aufgabe verantwortlich ist und bis wann, der jeweilige Auftrag erledigt werden soll.
Der Geschäftsleiter wand sich hin und her und sprach sich mit allen möglichen, nicht wirklich überzeugenden Argumenten gegen diesen Vorschlag aus: das sei zu umständlich, man habe keine Kapazitäten dafür, wie solle das technisch gelöst werden usw. … wahrscheinlich meint er eigentlich: Das ist mir zu viel Kontrolle.
Nach langem Hin und Her einigte man sich bei 4 Gegenstimmen zumindest auf einen Prüfauftrag: Die Verwaltung untersucht nun, ob bzw. wie im RIS eine Beschlussliste, die von Sitzung zu Sitzung zu aktualisieren ist, bereitgestellt werden kann.
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