Gemeinderatssitzung 21.03.2019

Flächennutzungsplanänderung wegen Wohnbauprojekt „Am Hölzl“

Im Oktober 2018 wurde vom Gemeinderat die Einleitung des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens (inkl. Landschaftsplanung und Umweltbericht) beschlossen. Es wurden nun die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange durchgesprochen und gewürdigt.

Wir teilen die Bedenken der Gemeinde Ottobrunn, die die Befürchtung äußerte, dass die Bebauung „Am Hölzl“ nur der erste Schritt einer weiteren baulichen Entwicklung entland der Robert-Bosch-Straße darstellt und der wichtige Frischluftkorridor in diesem Bereich immer weiter verkleinert und womöglich gänzlich verdrängt wird. Wir beantragten deshalb den Grundsatzbeschluss, dass eine weitere Bebauung an dieser Stelle im Bannwald ausgeschlossen wird, der aber keine Mehrheit fand.

Der Gemeinderat beschloss schließlich einstimmig die 11. Flächennutzungsplanänderung inkl. Umweltbericht und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung  der Behörden und Träger Öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 BauGB.

Baugenehmigung für Gemeindewohnungen „Am Hölzl“

Der Gemeinderat stellte bei nur einer Gegenstimme das Einvernehmen her zur Errichtung einer Wohnanlage mit 25 Wohneinheiten mit Tiefgarage sowie einer Kita.

Vorläufige Miethöhe für die Wohnungen „Am Hölzl“

Die Festlegung einer vorläufigen Miethöhe ist notwendig, um den Förderantrag bei der Regierung von OBB stellen zu können. Orientierungsrahmen waren die Aufwendungen für Zins und Tilgung. Bei einem Finanzierungsbedarf von etwas mehr als 5.000.000€ und einem Zinssatz von unter 1% sowie 30 Tilgungsjahren schlug die Verwaltung einen monatlichen Mietzins von 10,50€/m² und 40€/Stellplatz vor.  Nach unserer Rechnung und Einschätzung sind diese Beträge deutlich nicht kostendeckend, nicht umlagefähige Betriebskosten und Instandhaltungsrücklagen werden nicht in Ansatz gebracht, so entsteht ein dauerhafter Zuschussbedarf. Als Kompromiss wurde auf unseren Antrag hin zunächst über einen Mietziens von 11€/m² abgestimmt, der allerdings abgelehnt wurde (8:11). Daraufhin fand der von der Verwaltung vorgschlagene m²-Preis von 10,50€ eine deutliche Mehrheit.

Uns stört, dass nun – anders als noch vor kurzem versprochen – die Vermietung der Wohnungen weitestgehend unabhängig von der Stellplatzvermietung gesehen und gerechnet wird. Möglicherweise bauen wir nun über 40 Tefgaragenplätze, die später dann zum Teil für Zweit- und Drittwagen von Nachbarn angemietet werden. Anscheinend wurde der Schuss immer noch nicht gehört: die Zeit, in der Auto-fokussiert geplant wird, geht zu Ende.

Förderkredit für den Wohnungsbau „Am Hölzl“

Einstimmig wurde eine Kreditaufnahme von maximal 60% der förderfähigen Gesamtkosten (rd. 6,6 Mio€) im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderprogramms der Regierung von OBB beschlossen

Abstimmungsleiter für die Bürgerentscheide

Als Abstimmungsleiter wurde Bürgermeister Straßmair, als sein Stellvertreter Geschäftsleiter Wien bestimmt.

Für die Berufung von Mitgliedern des Abstimmungsausschusses werden die Parteien und Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Abgabe von Vorschlägen aufgefordert.

Ergebnis der Rechnungsprüfung 2017 / Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung

Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte  bei Abschluss der örtlichen Prüfung 2017 im Dezember 2018 verschiedene Beanstandungen, Feststellungen und Empfehlungen festgehalten, zu der die Verwaltung nun wiederum eine Stellungnahme abgab.

Die Ausschussvorsitzende kritisierte zunächst das Procedere, man hatte ein Gespräch zu den Prüfungsergebnissen angeboten, das die Verwaltung aber nicht wahrnehmen wollte,  und die Stellungnahme wurde, anders als vom Ausschuss erbeten, nicht mit längerem Vorlauf beim Prüfungsausschuss abgegeben (man wollte sich eigentlich eingehend damit beschäftigen), sondern erst kurzfristig mit den Sitzungsunterlagen.

Die Ausschussmitglieder zeigten sich mit den Kommentaren zum Prüfbericht nicht einverstanden, einzelne Stellungnahmen wurden als inakzeptabel bzw. nicht korrekt zurückgewiesen und eine Korrektur der Stellungnahme gefordert,
– so die Behauptung der Verwaltung, dass die Erstattung der Planungskosten durch den Investor im Rahmen der Bauleitplanung für Wohnbau und Supermarkt an der Putzbrunner Straße erst nach Bestandkraft des Bebauungsplanes greife. Der Prüfungsausschuss hatte beanstandet, dass die entstandene Forderung nicht weiter verfolgt und ein Mahnvefahren eingestellt worden war. Tatsächlich gibt es eine vertragliche Vereinbarung, in der klar geregelt ist, dass die Gemeinde keine Verpflichtung übernimmt, einen Bebauungsplan überhaupt aufzustellen bzw. diesen mit einem bestimmten Inhalt zu erlassen. Die Kostenübernahme wurde unabhängig vom Entwicklungsergebnis vereinbart. Bei Nachweis entstandener Kosten muss der Betrag bzw. die Teilbeträge binnen eines Monats erstattet werden. Unabhängig von dieser Vereinbarung, wäre ein Deal „Planungskostenübernahme nur gegen Bebauungsplan“ mehr als fragwürdig, hätte nicht nur ein „Gschmäckle“, sondern würde geradezu zum Himmel stinken …
– so die Aussage, dass zur Erhöhung der Akzeptanz des Wohnbauprojektes „Am Hölzl“ eine Kommunikationsagentur beauftragt werden musste, weil die Verwaltung über keinerlei Erfahrung auf dem Gebiet verfüge. Der Prüfungsausschuss befand die dafür entstandenen Kosten in Höhe von annähernd 15.000€ für nicht vereinbar mit den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen. Sparsamer Umgang mit Haushaltsmitteln sieht anders aus! Ein Anlass für den Einsatz von Marketingprofis und derart hohe „Vermarktungskosten“ bestand nach Meinung der PrüferInnen nicht. Der Bedarf an bezahlbaren gemeindlichen Wohnungen sei bekanntermaßen sehr hoch, die Akzeptanz eines solchen Projektes zweifellos gegeben, eine schlichte Bürgerinformation, z.B. ein Informationsabend des Bürgermeisters für interessierte Bürger, hätte genügt. Wille oder Fähigkeit zur Einsicht der Verwaltung waren hier begrenzt. Im Wesentlichen bestand der Bürgermeister darauf, dass dies in seinen Kompetenzbereich falle, das seien Ausgaben, die er selbständig tätigen könne.
– so die Präzisierung und Terminierung der Zusagen zur Überarbeitung der Regelungen für die Nutzung des gemeindlichen Fuhrparks durch die Verwaltung.
– so die Schlussfolgerungen und Vorschläge zur künftigen Handhabung von Konzessionsvergabeverfahren. Die bisherige Praxis sei nicht vollständig nachvollziehbar und transparent.

Aufgrund der Zusage, dass hier nachgearbeitet werde, wurde der Prüfbericht zur Kenntnis genommen, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt, das Jahresrechnungsergebnis festgestellt (Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts 22,9 Mio€ mit Zuführung zum Vermögenshaushalt rd. 2,2 Mio€ und Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt rd. 8,2Mio€) und schließlich auch Entlastung erteilt.

Neues Löschfahrzeug für die FFW

Die Anschaffung des Fahrzeugs wurde im Haushalt 2019 eingeplant, es wird mit einer Förderung durch die Regierung von OBB in Höhe von 100.000€ gerechnet. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Die Ausschreibung erfolgt europaweit.

Nochmal FFW: Kostenübernahme für Führerscheine aktiver Feuerwehrangehöriger

Es wurde beschlossen, dass künftig jährlich 4.500€ für den Erwerb von Führerscheinen (Klasse C, CE oder E) zur Verfügung gestellt werden für aktive Angehörige der Hohenbrunner Feuerwehr. Die Zuschussrichtlinien werden entsprechend angepasst. Der im Haushaltsplan 2019 vorgesehene Betrag in Höhe von 3.500,– kann bereits für den Erwerb der genannten Führerscheinklassen verwendet werden.

 

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