Kaiser-Stiftung Vergabe der Trägerschaft für die künftige Seniorenbegegnungsstätte
Eine erste Beratung über die Vergabe erfolgte bereits in der April-Sitzung, in der AWO, a domi/Frau Fried und CARITAS ihre Konzepte vorgestellt hatten.
Das Problem der mangelnden Vergleichbarkeit war bis zur Mai-Sitzung leider nicht gelöst. Die einzelnen Anbieter rechneten mit unterschiedlichen Stunden-Ansätzen und hatten unterschiedliche Stärken (und Schwächen).
Der Gemeinderat entschied sich schließlich bei nur einer Gegenstimme für die AWO als künftigen Träger des Seniorentreffs. Das vorgestellte Konzept und angedachte Programm war sehr ansprechend, die AWO sichert darüber hinaus eine kontinuierliche Betreuung – auch bei Fehlzeiten der Fachkraft bzw. bei einem Personalwechsel. Bisher waren die Erfahrungen mit AWO-betreuten Einrichtungen in der Gemeinde überwiegend gut. Das AWO-Angebot war günstiger als die Angebote der Mitbewerber, was allerdings nicht vordergründig entscheidungsrelevant war.
Ausgleichsflächenbebauungsplan für das Gelände der MUNA
Die Verwaltung überraschte mit dem Vorschlag, die Aufstellung eines Ausgleichflächenbebauungsplanes für den Bereich des Geländes der MUNA (Grundstück 1177/1) zu beschließen. So solle der gesamte MUNA-Wald rechtlich für das Ökokonto der Gemeinde gesichert und für die Aufstellung zukünftiger Bebauungspläne und für ein mögliches Straßenbauprojekt (Umgehungsstraße) als Ausgleichsflächen bereitgehalten werden. Auf unsere Nachfrage hin, bezifferte die Verwaltung die Kosten des Verfahrens mit ca. 10.000€.
Einerseits müsste im Planungsverfahren ein grundsätzlich begrüßenswertes Gesamtkonzept zur ökologischen Aufwertung erstellt werden; andererseits befürchten wir, dies machte Gisela Pfaller deutlich, dass auf diesem Wege eine Voraussetzung für Versiegelungsgroßprojekte geschaffen wird. Wir halten eine nachhaltige und ökologisch bedachte Pflege des MUNA-Waldes – gerade auch angesichts zahlreicher Versicherungen des Bürgermeisters, den Wald erhalten, pflegen und schützen zu wollen – für selbstverständlich. Um jedes Versiegelungsprojekt sollte auch in Zukunft neu gerungen werden.
Die Mehrheit des Gemeinderats sieht dies anders, die Aufstellung des Ausgleichflächenbebauungsplanes wurde beschlossen, die Verwaltung ermächtigt, einen Planer zu beauftragen und notwendige Gutachten in Auftrag zu geben.
Weiteres Vorgehen bei der Variantenuntersuchung zu einer Umgehungsstraße für Hohenbrunn
Der Gemeinderat beschloss zunächst die Feststellung der Ergebnisse einer Klausurtagung des Gemeinderates im März 2012 in acht Punkten (Protokoll Susanne Bauer, Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München):
- Für die Trasse 1a sollen „kostengünstigere Alternativen“ vom Büro Wagner in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung geprüft und ausgearbeitet werden (Berücksichtigung auch der Grundstücksverfügbarkeit).
- Eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn ist hierfür sinnvoll.
- Für die Ostumfahrung soll eine Variante 2c vom Büro Wagner aufgezeigt werden.
- Eine eventuelle Überarbeitung der Westumfahrung 1c steht im Zusammenhang mit der Diskussion zur zukünftigen Ortsentwicklung. Diese Diskussion zur künftigen Ortsentwicklung soll möglichst im Rahmen einer Gemeinderatsklausur geführt werden.
- Die Trasse 3b entfällt für die künftigen Betrachtungen (Abstimmung mit der Gemeinde Putzbrunn).
- Die untersuchten Trassen sollen hinsichtlich der Kosten gesamt (inkl. Grunderwerbskosten und Kosten für Ausgleichsflächen) gleich betrachtet werden können. Diese Kosten sind noch für alle Trassen einheitlich zu ermitteln (Vergleichbarkeit).
- Die Naturschutzkriterien sind noch zu intensivieren (Untere Naturschutzbehörde).
- Eine Ortsbegehung zu den neuralgischen Stellen der verschiedenen Trassen mit dem Verkehrsplaner wird überlegt.
Als konkrete nächste Schritte wurde außerdem beschlossen:
- die Beauftragung des Ing.büro Wagner mit der Ausarbeitung kostengünstigerer Varianten zu 1a. Auf unseren Antrag hin wurde festgehalten, was konkret gemeint ist, nämlich zum einen die kürzestmögliche Tunnellösung, zum anderen eine Teileinhausung mit ausreichendem Lärmschutz für die Anlieger. Diese sollte auch gegenüber dem heutigen Stand zu einer Verbesserung der Situation, d.h. Reduktion der Lärmbelastung führen.
- die Beauftragung des Ing.büro Wagner mit der Planung einer Variante 2c (Ein- bzw. Ausfahrt zum bzw. vom Gewerbegebiet über die Friedrich-Bergius-Straße).
- die Beauftragung der Verwaltung mit einer weiteren Klausurtagung im Herbst, in der die Varianten unter Berücksichtigung der weiteren Ortsentwicklung weiter diskutiert werden sollen. Wir forderten, dass das Thema nun zügig weiterbehandelt wird und nicht, wie zu befürchten ist, während des Bürgermeisterwahlkampfes wie eine heiße Kartoffel liegen gelassen wird.
- die Einladung des zuständigen Försters (Karl Martin Einwanger) als Naturschutzexperte zu dieser Klausur – dies war unser Antrag. So soll sichergestellt werden, dass die einzelnen Trassen hinsichtlich Naturschutzkriterien fachkundig beurteilt werden.
Übereinstimmung bestand (ohne Abstimmung) darüber, dass nun, wie im Protokoll der Klausurtagung bzw. in den Ergebnissen (Punkt 6.) festgehalten, für alle Varianten die möglichst genauen Unterhaltskosten zu ermitteln sind.
Ebenso bestand Einigkeit darüber, die Damen und Herren des Gemeinderates Höhenkirchen-Siegertsbrunn bzw. Mitglieder eines entsprechenden Ausschusses erneut zu einer gemeinsamen Sitzung einzuladen, um über die Realisierungsmöglichkeiten einer Variante 1a zu sprechen.
Gescheitert sind wir mit dem Zusatzantrag, die Liste der eventuell betroffenen Grundstückseigentümer an die FraktionssprecherInnen unter der Auflage „nichtöffentlich“ auszuhändigen. Dabei können die Realisierungschancen einzelner Trassen nur eingeschätzt werden, wenn bekannt ist, wer für den Straßenbau Grund abgeben müsste. Wir meinen aber auch, dass diese Forderung durch das Gebot der Gleichbehandlung aller Gemeinderäte gerechtfertigt ist. Schließlich brüsten sich einige Kollegen damit, dass Sie bereits mit potenziell betroffenen Grundstückseigentümern Gespräche führten, um deren Haltung auszuloten. Die SPD unterstützte unsere Forderung. Die CSU-ÜWG-Mehrheit im Gemeinderat stellte sich allerdings dagegen, nachdem Bürgermeister Straßmair „größte Bedenken“ angemeldet, wenn auch nicht explizit begründet hatte. Das Herrschaftswissen bleibt also unter Verschluss und der ungeheuerliche Vorwurf steht im Raum, dass man uns nichtöffentliche Informationen nicht anvertrauen könne.
ÜWG-Antrag auf Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Öffnung des Waldgebietes im ehemaligen MUNA-Gelände als „Naherholungsfläche“
Karlheinz Vogelsang führte in seinem Antrag aus, dass die notwendigen Mittel hierfür im Planungsetat des Haushaltes vorhanden seien. Er schlug vor, alle Gemeinderatsmitglieder sollten sich auf einer gemeinsamen Radtour im Juni mit anschließendem Biergartenbesuch einen Eindruck vom heute gesperrten Waldgebiet verschaffen. Die Radtour solle an einem Wochenendtag stattfinden und ebenfalls für Bürger offen sein.
Der Antrag war nicht fristgerecht gestellt und dennoch auf der Tagesordnung – eine Handhabung, die der Bürgermeister in anderen Fällen abgelehnt hatte. Unsere Fraktion und die SPD kritisierten dies ausdrücklich. Mittel für eine Machbarkeitsstudie, wie von der ÜWG angegeben, sind definitiv nicht im Haushalt enthalten. Es erübrigte sich allerdings, darauf hinzuweisen, da Vogelsang den Antrag zurückzog. Ihm genüge der Hinweis des Bürgermeisters, dass die Verwaltung sich bereits um die Modalitäten der Öffnung des Waldgeländes kümmere.
ÜWG-Antrag auf Erstellung eines PROJEKT-Planes über laufende und zukünftige Infrastruktur-Projekte der Gemeinde
Der Projekt-Plan solle, so führte Vogelsang für seine Fraktion aus, allen Gemeinderatsmitgliedern einen Überblick über die großen Themen bieten. In einer Übersicht für jedes Projekt sollen die bereits durchgeführten Maßnahmen und die weiteren Schritte mit Zeitangaben und einschließlich geplanter Kosten aufgeführt werden.
Wir begrüßen diesen Vorstoß zu mehr Transparenz und zur Weiterentwicklung der rudimentären Planungsunterlagen zu einem wirklichen Planungs- und Controllingsystem ausdrücklich. Dass dies auch dringend notwendig ist, zeigt die Reaktion der Verwaltung. Ein entsprechende Überblick fehlt bisher, er wurde „für den Herbst“ versprochen. Die ÜWG verzichtete erstaunlicherweise auch hier auf eine ordentliche Behandlung als Antrag, d.h. auf einen Beschluss.
Unabhängig von der inhaltlichen Zustimmung zum Anliegen der ÜWG muss auch hier moniert werden, dass der Bürgermeister einen nicht fristgerecht eingegangenen Antrag ohne besondere Dringlichkeit auf die Tagesordnung setzt. So entsteht ein weiteres Mal der Eindruck, dass Bürgermeister Straßmair der ÜWG zugesteht, was er uns GRÜNEN bzw. der SPD-Fraktion verwehrt.
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