Gemeinderatssitzung 22.11.2007

Zuschuss 2007 für die VHS Neubiberg-Ottobrunn und Vertrag zur kommunalen Mitfinanzierung der Volkshochschule ab 2008

In 2007 wurden noch keine Zuschüsse an die VHS ausbezahlt. Wir haben dieses Gebaren der Verwaltung – wie in den Jahren zuvor – moniert. Schließlich wurde im Haushalt 2007 ein Zuschuss in Höhe von € 47.500 eingeplant und beschlossen. Eine weitere Beauftragung der Verwaltung per Gemeinderatsbeschluss war u.E. nicht notwendig, die Zahlung eigentlich überfällig!

Der Gemeinderat stimmte nun einstimmig dafür, an die VHS umgehend einen Mitfinanzierungsanteil in Höhe von € 46.094,63 auzuzahlen.

Weiterhin wurde beschlossen, die kommunale Mitfinanzierung der Volkshochschule Neubiberg-Ottobrunn ab 01.01.2008 vertraglich und damit endlich für beide Seiten verlässlich und verbindlich zu regeln. Die Mitfinanzierung Hohenbrunns erfolgt durch einen Sockelbetrag (€ 2,– pro Hohenbrunner Gemeindebürger) und eine Leistungszuwendung (€ 0,67 pro Teilnehmerstunde).

 

CSU-Antrag: Errichtung eines weiteren Halteverbotes am Harthauser Weg

Es wurde einstimmig beschlossen, im Harthauser Weg zwischen Einmündung B471 und Flössergasse ein absolutes Halteverbot auf der Nordseite zu errichten. Dadurch sollen die Überschaubarkeit für Fussgänger verbessert und die andauernden Rangier- und Ausweichvorgänge vermieden werden.

 

Bauantrag Jetzinger: Neubau eines Wohnhauses in der Siegertsbrunnerstr. 6, Hohenbrunn (Außenbereich)

Der Gemeinderat versagte – zwar nicht einstimmig aber doch mit deutlicher Mehrheit – das Einvernehmen mit den Bauplänen.

Gemeinderat Kotter rühmte sich zwar, wenn er Eigentümer wäre, würde er Baurecht „durchsetzen“. Die meisten Gemeinderatskollegen blieben jedoch standhaft und verteidigten die bisherige Linie: keine zusätzliche Bebauung im Bereich der Rodungsinsel!

 

Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Im letzten Prüfungsbericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wurde moniert, dass Hohenbrunn Wassergebühren unterhalb der Kostendeckung erhebt.

Um Klarheit über den tatsächlichen Gebührenbedarf zu erlangen, wurde die Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Hohenbrunner Wasserversorgung deshalb außer Haus (Gutachten des Kommunalen Prüfungsverbandes) gegeben, was wir grundsätzlich kritisieren. Die Verwaltung muss im Stande sein, die Selbstkosten pro m³ zu kalkulieren! Die Gutachterkosten, auch wenn es sich angeblich nur ca. € 2000 handelt, sind eigentlich nicht vertretbar!

Im Gutachten wurde deutlich, dass die Gemeinde Hohenbrunn in 5 Jahren € 200.000 Unterdeckung stillschweigend akzeptiert hat. Damit wurden jährlich rd. € 40.000 „verschenkt“ – und das in Jahren, in denen wir von der Hand in den Mund lebten mit z.T. wahnwitzigen Streichorgien: die Gemeinde konnte sich den Mitgliedsbeitrag SIMLA (€ 30) nicht mehr leisten, musste das Hallenbad schließen, blieb der VHS über mehrere Jahre die Zuschüsse schuldig …, um nur irgendetwas herauszugreifen. Und dieses Geld ist endgültig perdu; einen Vortrag der Unterdeckung auf die kommenden Jahre hält der Gutachter für rechtlich unzulässig!

Diesen Vorwürfen hielten die Kollegen Klein-Nöldner und Kotter allen Ernstes entgegen, der niedrige Preis sei politisch gewollt gewesen bzw. als „sozial“ und quasi als „Subvention an jeden Bürger“ anzusehen. Na super! Wahrscheinlich noch nie etwas von Nachhaltigkeit gehört …

Der Gemeinderat beschloss nun eine Erhöhung der Wassergebühren auf € 0,80/m³. Die Vorauszahlungen sollen zukünftig vierteljährlich angefordert werden. Bei einer gleichbleibend günstigen Grundgebühr von € 13,00 liegt Hohenbrunn damit im Vergleich zu den Nachbargemeinden äußerst günstig!

Wir forderten die Verwaltung auf, zukünftig jährlich den Kostendeckungsgrad zu überprüfen und ggf. zeitnah zu reagieren.

 

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Schlagwörter: Bauleitplanung Verkehrsregelung Volkshochschule Wasserversorgung


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