Gemeinderat am 10.10.2024

Bericht aus dem Gemeinderat - Immer aktuell informiertBericht des Bürgermeisters

Der Bürgermeister berichtete über den Seniorenausflug nach Ingolstadt am 24.09. , über die Bürgerversammlung am 08.10. und informierte über den bevorstehenden Festempfang für die Ehrenamtlichen am 25. Oktober.

Neukalkulation der Wassergebühren

Die bisherigen, seit 2010 geltenden Wassergebühren müssen zum 01.01.2025 neu festgelegt werden. Wegen finanzieller Unwägbarkeiten bei der Netzübernahme für Riemerling Ost von den Stadtwerken München empfahl der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV), die Gebühren im Moment nur für das Jahr 2025 festzusetzen. Ein Gutachten des BKPV schlug drei kalkulatorisch kostendeckende Varianten vor:

  1. Wasserpreis in Höhe von 1,73 €/m³ (netto) bei unveränderten Grundgebühren je nach Anschlussleistung von 36 € bis 4 m³/h, 81 € bis 10 m³/h, 144 € bis 16 m³/h, 198 € bis 25 m³/h, 576 € bis 63 m³/h und 864 € bei mehr als 63 m³/h
  2. Wasserpreis in Höhe von 1,59 €/m³ (netto) bei Grundgebühren je nach Anschlussleistung von 60 € bis 4 m³/h, 150 € bis 10 m³/h, 240 € bis 16 m³/h, 375 € bis 25 m³/h, 945 € bis 63 m³/h und 1.500 € bei mehr als 63 m³/h
  3. Wasserpreis in Höhe von 1,52 €/m³ (netto) bei Grundgebühren je nach Anschlussleistung von 72 € bis 4 m³/h, 180 € bis 10 m³/h, 288 € bis 16 m³/h, 450 € bis 25 m³/h, 1.135 € bis 63 m³/h und 1.800 € bei mehr als 63

In der Diskussion wurde erörtert, dass ein höherer Wasserpreis bei niedrigen Grundgebühren einen Anreiz zum Wassersparen bedeuten würde. Entschieden wurde letztlich mit 8 Ja- und 6 Neinstimmen für Variante 2.

Richtlinie für Geldanlagen

Die als Entwurf der Verwaltung vorliegende Richtlinie wurde einstimmig beschlossen und sieht im wesentlichen folgende Grundsätze vor:

  • Sicherheit des Kapitalstocks,
  • angemessener Ertrag
  • rechtzeitige Verfügbarkeit.
  • „Sicherheit vor Ertrag“ ist vorrangig auch in Zeiten von Niedrig- und Negativzinsen
  • Es sind nur Anlagen in Euro zulässig.
  • Verteilung auf verschiedene Kreditinstitute
  • Spekulative Finanzanlagen sind ausgeschlossen
  • Kurzfristige Geldanlagen bis zu 1 Jahr sind Angelegenheiten der laufenden Verwaltung
  • Mittelfristige Geldanlagen bis zu 5 Jahren entscheidet der Erste Bürgermeister
  • Langfristige Geldanlagen über 5 Jahre entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss
  • Dem Haupt- und Finanzausschuss ist jährlich über die Geldanlagen zu berichten.
Bebauungsplan Nr. 90 für das Gebiet westlich der S-Bahnlinie und nördlich der Taufkirchener Straße (B471)

Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit betrafen erneut die Höhe der Gebäude, die Zahl der Wohnungen, das Fehlen von Einkaufsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe, Befürchtungen über zunehmende Verkehrsbelastung, den Lärmschutz, die Kosten für die Gemeinde. Die Einwände wurden ausführlich behandelt und entsprechend erwidert.

Die Anmerkungen und Einwände der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 90 „Schule & Wohnen Hohenbrunn-West“ wurden insgesamt lange und ausführlich erörtert und der Plan anschließend in der angepassten Version mit 11:3 Stimmen gebilligt.

 

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