Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 / südlich der Andreasstiftstraße
Festsetzungen zur Errichtung von Gartenhäuschen:
Mehrheitlich wurde beschlossen, dass
- bei einer Grundstücksfläche bis 300 qm Gartengerätehäuschen maximal 8 qm,
- grundsätzlich pro Grundstück ein Gerätehäuschen errichtet werden darf,
- die Gerätehäuschen auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig sind,
- eine Giebelhöhe bis 3m erlaubt ist,
- Gartengerätehäuschen im Vorgartenbereich (Vorgarten = Fläche zwischen Hauseingang des Gebäudes und öffentlicher Verkehrsfläche) unzulässig sind,
- ein Mindestabstand zu öffentlichen Straßen von 1 m einzuhalten ist und zur Straße hin das Gerätehäuschen eingegrünt werden muss.
Wir konnten diese Festsetzungen nicht mittragen, u.a. wegen der vorgesehenen Größe der Gartenhäuschen, besonders aber wegen der aus unserer Sicht willkürlichen Festlegung, dass im Vorgartenbereich keine Gerätehäuschen erlaubt sein sollen. Wir meinen, dass ein Verzicht auf diese Regelung zu einer optischen Auflockerung geführt und eine optimale Platzierung in den ohnehin eher kleinen Gärten erlaubt hätte. Der Gemeinderat wollte sich aber wieder einmal als Geschmacksrat betätigen.
Vermietung der Dächer gemeindlicher Gebäude für Solarkraftwerke:
Die AGENDA 21-Hohenbrunn und die Solarinitiative München Land e.V. (SIMLA) bemühen sich zur Zeit gemeinsam Kooperationspartner zu finden, die geeignete Dachflächen für Bürgersolarkraftwerke im Gemeindegebiet zur Verfügung stellen (vermieten).
Auf Antrag der Verwaltung wurde einstimmig die Ermächtigung erteilt, der Solarkraftwerke München Land GmbH (SKML) geeignete Dächer gemeindlicher Gebäude anzubieten und durch Abschluss eines Gestattungsvertrages für 20 Jahre zur Verfügung zu stellen.
Mehrheitlich abgelehnt wurde der Verwaltungsvorschlag, Solarkraftwerke in eigener Regie zu errichten. Angesichts der gemeindlichen Finanzlage, war dieser Verwaltungsvorschlag nicht nachvollziehbar.
Verwertung der gemeindlichen Grundstücke Dahlienstraße
Für die Bebauung der Gemeindegrundstücke in der Dahlienstraße liegen Plangutachten von drei Architekturbüros vor. Es wurde nun die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die sich mit diesen Vorschlägen vertieft befassen, insbesondere – endlich – die Gestaltungsanforderungen und Beurteilungskriterien genauer fassen soll. Die Verwaltung wird die noch ausstehenden Kosten-kalkulationen einholen.
Schulhausplanung Hohenbrunn
Die zuletzt diskutierte Planvariante, die eine Bebauung des Grubengeländes umgeht, unterstellt einen Grunderwerb, der wegen zu hoher finanzieller Forderungen nicht realisiert werden kann. Die ursprüngliche Planung (Schul- und Turnhallenbau auf dem Grubengelände) bzw. eine teilweise Überbauung des Grubenbereichs (nur Turnhalle auf dem Grubengelände) konnte – noch? – keine Mehrheit und auf jeden Fall nicht unsere Zustimmung finden. Nun will man „zur endgültigen Beruhigung“ eine weitere Schürfgrube untersuchen und auf unsere Anregung hin die Möglichkeit einer Schulhausaufstockung und einer Realisierung des Turnhallenbaus an anderer Stelle (Parkplatz neben Feuerwehrhaus?) überprüfen.
Verkehrsregelung Robert-Bosch-Straße
Am nördlichen Ende der Robert-Bosch-Straße sind seit rund 2 Jahren – dem ursprünglich einstimmig gefassten Gemeinderatsbeschluss entsprechend – Sperrpfosten angebracht. Im Widerspruchsverfahren zu dieser Regelung urteilt nun das Landratsamt München, dass die getroffenen Regelungen den geltenden Vorschriften widersprechen (herangezogen werden § 45 StVO bzw. § 33 Abs. 2 StVO) und daher nicht zulässig sind.
Die Gemeinde wurde aufgefordert, die angeordneten Maßnahmen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nochmals zu überprüfen und dem Landratsamt die entsprechende Entscheidung mitzuteilen. Erst dann soll seitens des Landratsamtes endgültig über die Widersprüche entschieden werden.
Die CSU-ÜWG-Mehrheit traf nun die völlig unverständliche Entscheidung, die Sperrung aufzuheben, und zwar ohne jede Ersatzregelung. Stark meinungsprägend war die von Bürgermeister Zannoth laufend wiederholte Auffassung, die Regelung sei rechtswidrig. Dies verwunderte nicht nur, weil Zannoth bisher stets als Verfechter der Sperrung galt und agierte, sondern auch deshalb, weil er als Bürgermeister diese Rechtswidrigkeit schon bei der Beschlussfassung im Dezember 2001 monieren, zumindest aber darauf hinweisen hätte müssen! Völlig unberücksichtigt blieb die Tatsache, dass das Landratsamt bisher eine ausschließlich verkehrsrechtliche Würdigung des Sachverhalts vornimmt, die ausschlaggebende ortsgestalterische Dimension aber ganz und gar unberücksichtigt lässt. Ebenso wird nun der lange und mühsame Prozess der Erkundung und Abwägung unterschiedlicher Interessen, den sich der Gemeinderat ja nicht leicht gemacht hatte und in dem Vertreter des Gewerberings Ottobrunn/Riemerling der Schließung zugestimmt hatten, schlichtweg ignoriert. Die von Gemeinderat Kotter seit langem gewünschte und mit allen Mitteln betriebene 180-Grad-Wende ist nun vollzogen. Rund 1000 Riemerlinger Bürger schauen in die Röhre.
Einzelentscheidungen des Gemeinderates können nicht immer zum Wohle aller Bürger ausfallen. Genauso wenig sollten Sie aber im Sinne eines Bürgers getroffen werden!
Stellenplan 2004
Wurde wegen fehlender Unterlagen vertagt.
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