Genehmigung von Gartenhäuschen:
Die GRÜNEN-Fraktion war grundsätzlich damit einverstanden, die Errichtung von Gartenhäuschen generell zu regeln. Dabei verfolgten wir – in einigen Punkten abweichend vom Verwaltungsvorschlag – folgende Linie:
- Grundsätzlich sollte nur ein Gartenhäuschen errichtet werden.
- Die Größe sollte auf maximal 7 qm (nicht 10 qm) Grundfläche begrenzt werden. Gängige Gartenhäuschen sind z.B. mit 2,5m x 2,5m Seitenlänge erhältlich. Bei der zu erwartenden großen Zahl der Häuschen und angesichts der kleinen Grundstücksflächen muß auch auf den Umfang der Versiegelung geachtet werden.
- Die Aufstellung ist auch innerhalb der gesetzlichen Abstandsflächen möglich, sofern mit dem Nachbarn Einverständnis besteht. Besteht kein nachbarliches Einverständnis, gilt eine Mindestabstandsfläche von 1 m.
- Gartenhäuschen können sowohl im Garten- als auch im Vorgartenbereich aufgestellt werden. Ein sog. “Vorgartenbereich” ist nach unserer Auffassung nicht eindeutig zu definieren. Unser Vorschlag hätte zu einer optischen Auflockerung (nicht alle Häuschen in einer Linie) geführt. Dies kann man beispielsweise in Riemerling in der Forststraße besichtigen. Und nicht zuletzt könnte so die z.T. ohnehin sehr kleine Gartenfläche voll erhalten bleiben.
Dem gegenüber wurde entschieden: Gartenhäuschen bis 10 qm Grundfläche, nicht im Vorgartenbereich, zu öffentlichen Straßen grundsätzlich ein Abstand von 1m.
IKEA-Ansiedlung in Taufkirchen:
Die GÜNEN-Fraktion schloß sich der erneuten Ablehnung zur Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses an.
Bebauungsplan Ernst-Heinkel-Ring:
Die GRÜNEN-Fraktion stimmte dem Bebauungsplan Nr. 2a für das Gebiet um den Ernst-Heinkel-Ring nicht zu. Im Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes vom Juli 2001 wird zumindest bei einer der Sondierungsbohrungen eine erhebliche Schadstoffbelastung des Bodens festgestellt. Das auf Gemeindegrund vorgesehene Baufenster liegt nur ca. 20m von dieser Bohrstelle entfernt. Wir verstehen nicht, warum hier überhaupt – wenn auch mit Auflagen – gebaut werden muß und warum nicht wenigstens zunächst eine Detailuntersuchung durchgeführt und abgewartet wird.
Parkplatz Fa. Hackl im Bannwald Riemerling West:
Eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1070/2 war bisher in der Bannwaldverordnung enthalten. Die GRÜNEN-Fraktion hat sich mit großem Nachdruck aber ohne Erfolg gegen die Änderung der Bannwaldverordnung in diesem Bereich ausgesprochen. Wir sind der Auffassung, daß sich die Gemeinde Hohenbrunn hier nicht vom Landratsamt (dort vertreten Bauabteilung und Naturschutz unterschiedliche Positionen) den “Schwarzen Peter” geben lassen kann und ein Stück Bannwald opfern darf. Es kann weder akzeptiert werden, daß “die Sache endlich einmal vom Tisch muß”, noch daß man die Entscheidung angeblich “zähneknirschend” vollzieht. Wer den Bannwald erhalten und schützen will, muß klar Stellung beziehen – und nicht Präzedenzfälle schaffen!
Energiespar-Förderung durch die Gemeinde:
Zu den überarbeiteten Richtlinien für das Förderprogramm zur Energieeinsparung und Verbesserung der Luftqualität, das wir grundsätzlich begrüßen, hätten wir uns eine ausführliche Vorberatung im Hauptausschuß gewünscht. Die Behandlung fand aber unmittelbar in der Gemeinderatssitzung statt. Dort hat die GRÜNEN-Fraktion eine ganze Reihe von Änderungsideen vorgetragen, die aber im wesentlichen nicht diskutiert, geschweige denn aufgenommen wurden. Schade! Besonderen Wert hätten wir z.B. darauf gelegt
- die Beratung interessierter BürgerInnen zu intensivieren, etwa durch eine kostengünstige Kurzberatung nach dem Vorbild Neubibergs oder Ismanings oder die Einrichtung regelmäßiger Energieberater-Sprechstunden in Hohenbrunn,
- deutlichere Anreize zu geben für sog. Sondermaßnahmen, die zu hohen Energieeinspareffekten bzw. einem breiteren Energiemix führen,
- Passagen mit Abschreckungseffekt, wie “Darüber hinaus können weitere, über die Richtlinien hinausgehende Forderungen erhoben werden.” zu streichen.
Einheimischen-Modell:
Die Fraktion steht dem Einheimischen-Modell grundsätzlich und der erneuten Ausschreibung zum 1.5.2003 sehr kritisch gegenüber und hat bei früheren Abstimmungen bereits ihre Ablehnung signalisiert. Dennoch haben wir erneut einen Antrag auf Abänderung der Vergabekriterien gestellt, da ein erheblicher sachlicher Fehler vorlag: Selbständige und Gewerbetreibende sollten ihr Einkommen in Form einer Bilanz vor Abschreibung nachweisen. Das Verrechnen von bilanziellen Abschreibungen dient jedoch grundsätzlich der richtigen Bewertung des Vermögens in der Bilanz sowie der periodengerechten Erfolgsermittlung. Selbst wenn der eine oder andere Abschreibungsgrund hinterfragt werden müßte, gilt dennoch: Abschreibungen (=Wertverzehr des Anlagevermögens) sind Aufwand und können nicht einfach als “Gewinn” behandelt werden. Es ist ebenso dumm wie unzulässig, jede Abschreibung als potentielle Einkommensverschleierung und Steuerhinterziehung zu behandeln.
Leider konnten wir mit unseren Sachargumenten nicht durchdringen. Der Gemeinderat – ohne Bündnis 90/Die Grünen – beschloss nun eine Änderung des betreffenden Passus, die wir allerdings auch nicht für sachgerecht halten: Abschreibungen sind nun nicht zu berücksichtigen, soweit sie sich nicht auf fremdfinanzierte Güter beziehen.
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