Baubeschreibung der Schulhauserweiterung und Sanierung des bestehenden Schulgebäudes Hohenbrunn
Die überarbeitete Fassung der Baubeschreibung wurde verabschiedet. Wir begrüßen und unterstützen die Absicht des Architekten, mit entsprechenden baulichen Maßnahmen und Ausrüstungen einen möglichst geringen Einsatz von Primärenergie zu erreichen, ausdrücklich. Gisela Pfaller regte deshalb u.a. an, die vorgesehene Wärmedämmung zu verstärken.
Die Flächenvorhaltung für eine Photovoltaikanlage auf der südlichen Dachseite des bestehenden Schulhauses mussten wir – so sehr wir eine entsprechende Anlage grundsätzlich befürworten würden – in Frage stellen. Das Dach ist z.Zt. stark durch hohe Laubbäume verschattet, die im Süden stehen und als Schattenspender für das Gebäude und die Südfront auch absolut notwendig erscheinen. Wir regten dafür an, die geplante thermische Solaranlage (eine relativ kleine Anlage, die ausschließlich zur Warmwasserversorgung der Turnhalle geplant ist) nicht auf das neue Sporthallendach zu bringen, um diese große, gut nach Süden ausgerichtete Dachfläche für eine Photovoltaikanlage (Bürgersolarkraftwerk oder gemeindeeigene Anlage o.a.) verfügbar zu halten. Architekt Sigmund befürwortete und versprach eine entsprechende Lösung, d.h. Platzierung der thermischen Solaranlage auf dem Zwischendach.
Genehmigungsplanung und Baubeschreibung Putzbrunner Straße – Einheimischen Modell
Architekt Bonnet erläuterte die geplanten Wohnungstypen und –grundrisse, denen der Gemeinderat zustimmte. Wesentliche Kriterien waren a) eine Verbesserung des Lärmschutzes durch kleine Wintergärten (Glasveranden) zur Putzbrunner Straße hin und b) familiengerechte (geräumige aber nicht zu große, dafür bezahlbare) Wohnungen.
Es soll nun eine, wie Bürgermeister Zannoth es ausdrückte, „Standard-Bauträger-Baubeschreibung“ erstellt werden. Er verspricht sich dadurch einen maximalen Gestaltungsspielraum für die künftigen Eigentümer. Wir haben die Befürchtung, dass dadurch ein „Sparen an der falschen Stelle“ (z.B. Stärke Mauerwerk, Wärmedämmung) vorgeprägt ist.
Örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung 2003
Gemeinderat Braun zitierte in Vertretung des nicht anwesenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses (in dem Bündnis 90/Die Grünen nicht vertreten sind) die wesentlichen Passagen des Prüfberichts. Bemerkenswert sind z.B. Ausgabenüberschreitungen im Verwaltungshaushalt von mehr als 580.000 Euro und von über 350.000 Euro im Vermögenshaushalt, der Kasseneinnahmerest zum Jahresende betrug fast 720.000 Euro. Wir monierten, dass der Gemeinderat nicht zeitnah von Haushaltsüberschreitungen und deren Deckung informiert wurde und stimmten gegen die Feststellung.
Offene Jugendarbeit in Hohenbrunn
Vom Kreisjugendring liegen schriftlich ausgearbeitete konzeptionelle Überlegungen für die offene Jugendarbeit in Hohenbrunn vor. Diese präzisieren und aktualisieren die schon vor vielen Monaten in einem Informationsgespräch zwischen Kreisjugendring und Fraktionenvertretern übermittelten Vorschläge des Kreisjugendrings. Dennoch konnte sich der Gemeinderat nach wie vor nicht zu einer (überfälligen) Grundsatzentscheidung durchringen. Eine Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring wurde weder mehrheitlich befürwortet noch definitiv und endgültig ausgeschlossen.
Auf unsere Nachfrage hin, meinte Bürgermeister Zannoth, die finanzielle Situation (Klartext: im Haushalt sind keine Personalmittel für die offene Jugendarbeit eingeplant!) sei nicht das Hauptproblem. Was aber ist das Hauptproblem ???
Und wenn ich nicht mehr weiter weiß, dann gründe ich `nen Arbeitskreis! Diesem Motto folgend beschloss der Gemeinderat schließlich die Einberufung einer Arbeitsgruppe „offene Jugendarbeit“ … schaun mer mal.
Errichtung eines Kinderhortes
In Hohenbrunn gibt es den dringenden Bedarf, einen Kinderhort (mindestens 25, evtl. bis zu 50 Plätze) zu errichten.
Durch die Schließung von 2 Teilhauptschulen und Verlegung der Klassen in die Hauptschule Riemerling ist eine zunächst angedachte und vom Landratsamt auch bereits vorgeprüfte Unterbringung eines Kinderhortes in den Räumlichkeiten der Mittagsbetreuung der Hauptschule definitiv nicht möglich. Jetzt müssen neue Möglichkeiten eruiert werden; voraussichtlich muss auch die Mittagsbetreuung neu untergebracht werden.
Der Vorschlag der Grünen lautete, eine Hortgruppe in den Räumlichkeiten des Wichtelhauses im Waldparkkindergarten mit unterzubringen, was von Bürgermeister Zannoth rundweg abgelehnt wird. Es sei nur Wichtelhaus oder Hort möglich. Gisela Pfaller gab sich damit nicht zufrieden, vielleicht könne man den sog. Bewegungsraum im Untergeschoss oder den von Mutter-Kind-Gruppen genutzten Raum wenigstens als Übergangslösung entsprechend nutzen. Sie erläuterte die Vorteile einer Unterbringung im Waldparkkindergarten: z.B. die Betreuungsteams könnten im Extremfall (mehrere Betreuerinnen gleichzeitig krank) gegenseitig einspringen, die Kinder sind nach der Schule und in den Ferien nicht wieder im „Schulambiente“ und haben zudem die Möglichkeit sich im Freien aufzuhalten, bessere Nutzung/intensivere Belegung der Räume. Selbstverständlich sind mit diesem Vorschlag auch einige „Knackpunkte“ verbunden, z.B. der relativ weite Weg zwischen Schule und Hort, möglicherweise notwendige Ausstattungsergänzungen, und Wichtelhaus bzw. Mutter-Kind-Gruppen müssten kooperieren.
Auch die Fraktionsvorsitzende von CSU und SPD plädierten dringend dafür, auch unkonventionelle Lösungen ins Auge zu fassen und den Genehmigungsbehörden ggf. „auf die Füße zu treten“. Die Verwaltung ist nun aufgefordert, die vorgeschlagenen Unterbringungsmöglichkeiten zu prüfen.
Neufassung einer Hundesteuersatzung
wurde ohne unsere Mitwirkung verabschiedet. Wir plädierten für eine wesentlich höhere, eine bewusst abschreckend hohe, Steuer für Kampfhunde (1000 Euro anstatt 500 Euro) und schlugen eine weitgehende Streichung der Steuerermäßigungs- bzw. –befreiungsgründe vor
Anpassung der Nutzungsgebühren des Hallenbades durch Schulklassen und Anpassung der Badegebühren
Die Nutzungsentschädigung für Schulklassen mit Aufsichtsperson wurde von 0,56 Euro/Schüler auf 1,50 Euro/Schüler angehoben. Dieser Betrag entspricht dem, den die Gemeinde Ottobrunn für das Schulschwimmen erhebt; er ist allerdings bei Weitem nicht kostendeckend.
Rückgang der Badebesucher und v.a. gestiegene Bewirtschaftungskosten führen außerdem zu einer notwendigen Erhöhung der allgemeinen Badegebühren für das Ozonhallenbad Riemerling. Die neuen Gebühren liegen um 25 bis 30 % über den bisherigen, die allerdings seit 1993 unverändert sind. Eine Einzelkarte für Erwachsene kostet jetzt 2,30 Euro (vorher 1,80 Euro), Kinder bis 6 Jahre zahlen jetzt 0,40 Euro (vorher 0,25 Euro) und Jugendliche von 6 – 18 Jahre 0,80 Euro (vorher 0,50 Euro).
Antrag der CSU-Fraktion: Wiederverkauf von Trink-, Brauch- und Löschwasser für die Versorgung des Gemeindegebietes Putzbrunn
Die CSU-Fraktion schlug – allen Ernstes! – vor, den Bürgermeister von Hohenbrunn zu beauftragen, mit der Gemeinde Putzbrunn Verhandlungen über einen Wasserlieferungsvertrag aufzunehmen. Dadurch – so glaubte man – könne die Ausweisung bzw. Änderung des Wasserschutzgebietes für die Brunen I und II der Gemeinde Putzbrunn verhindert werden. Dieses Wasserschutzgebiet liegt z.T. auf Hohenbrunner Flur und ist im übrigen z.T. deckungsgleich mit dem Schutzgebiet der Hohenbrunner Brunnen! Zur Begründung wurden Einschränkungen und Belastungen für die Landwirtschaft einerseits und die Wohngebiete am Pframmener Weg und der Flössergasse andererseits angeführt.
Nun ist es so, dass Änderungsvorschläge für Wasserschutzgebiete nicht aus „Jux und Dollerei“ vorgetragen werden. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sagt selbst: „Die Größe eines bestehenden Wasserschutzgebietes oder die Schutzgebietsverordnung sollten geändert werden, wenn neue Informationen … vorliegen, z.B. durch Bohrergebnisse“ (nachzulesen hier) Neue fachgutachterliche Erkenntnisse liegen im Falle der Putzbrunner Brunnen tatsächlich vor, die vom Wasserwirtschaftsamt und Landratsamt gewürdigt wurden und zu den Änderungsvorschlägen führten.
Die in ihrer Freiheit der Gartengestaltung und –nutzung angeblich stark eingeschränkten Hausbesitzer am Hohenbrunner Ortsrand zu bemühen, ist lächerlich. Der Betrieb eines Kieswerks im Vorgarten wird ohnehin nicht nur wegen der Einschränkungen der Wasserschutzzone III in Zukunft nicht möglich sein.
Einschränkungen für die Landwirtschaft in einem Wasserschutzgebiet sind hingegen nicht zu leugnen, aber auch nicht zu umgehen. Das liegt nun einmal in der Natur der Sache. Aber, so das bayerische Umweltministerium, „schon allein wegen der Ausgleichzahlungen unterscheidet sich der Ertragswert landwirtschaftlicher Flächen in einem Wasserschutzgebiet grundsätzlich nicht von Flächen außerhalb eines Wasserschutzgebietes“.
Möglicherweise sind aber auch einige Landwirte gar nicht als Landwirte i.e.S. besorgt und fürchten weniger um die Bestellung als um die zukünftige Verwertung ihrer Felder. Wer aber an einen neuen Flächennutzungsplan und Baugebiete denkt, sollte dies auch offen sagen.
Den Putzbrunnern eigene Brunnen und Wasserschutzgebiete abschwatzen zu wollen, wäre ein Witz – aber sicherlich auch erfolglos. Möglicherweise hat diese (späte) Einsicht zur Rücknahme des CSU-Antrages im Sitzungsverlauf geführt.
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