Neufestsetzung der Gebühren für die Kindergärten Hohenbrunn/ Riemerling
Eine detaillierte Kostenkalkulation der Gemeindekindergärten offenbarte, dass (a) Hohenbrunns Kindergärten luxuriös und teuer sind (mehr als ein Viertel der Gesamtkosten entfallen auf Abschreibungen und Kapitalkosten) und (b) durch die bisherigen, moderaten Kindergartengebühren nur ein Bruchteil der Gesamtkosten abgedeckt werden. Angesichts der katastrophalen Haushaltslage musste die Subventionierung der Kindergartenplätze deutlich zurückgenommen werden und war eine Gebührenerhöhung unumgänglich.
Die Frage war: Wo liegt die Schmerzgrenze? Die Meinungen gingen – zumindest in unserer Fraktion – auseinander. Die Gemeinderatsmehrheit einigte sich schließlich auf eine von den Elternbeiräten erarbeitete Kompromissformel. Beschlossen wurde eine Erhöhung von rund 50% mit einem abgestuften Stundensatz (Stundensatz um so höher je kürzer die Buchungszeit), von dem man sich einen Anreiz für längere Besuchszeiten und damit eine bessere Auslastung verspricht.
Vergabe des geplanten Kinderhortes an private Träger
Mit deutlicher Mehrheit beschloss das Gremium, die Trägerschaft für den ab September 2005 neu zu schaffenden Hort an die Arbeiterwohlfahrt zu vergeben. Der Vertrag gilt zunächst für 3 Jahre.
Unser Antrag zur Unterbringung bzw. Realisierung eines Horts
zielte darauf ab, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen
- konkrete Zahlen vorzulegen, wie viel die Errichtung von Horträumen im Rahmen der Kindergarten-Neubaumaßnahmen St. Magdalena kosten würde, und zu klären, ob das Raumprogramm für einen Hort geeignet wäre.
- zu klären, ob die reservierten Plätze im Kindergartenbereich von St. Magdalena in Hortplätze umgewandelt werden können.
- zu klären, ob eine Umwandlung von Kindergarten- in Hortplätze in Kindergarten Riemerling-Ost denkbar und möglich wäre.
Nachdem die angedachte Hortunterbringung in der Hauptschule Riemerling immer als Not- bzw. Übergangslösung bezeichnet wurde, wir einerseits mit rückläufigen Zahlen im Kindergartenbereich, andererseits mit einer erhöhten Nachfrage nach Ganztagesbetreuung für Schulkinder rechnen müssen, sahen wir uns gefordert, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Wir waren keinesfalls auf eine Lösungsmöglichkeit festgelegt, sondern wollten, dass erst einmal alles sondiert würde.
Aus nicht nachvollziehbaren Gründen transformierte der Bürgermeister diesen Antrag in einen Antrag auf Errichtung einer „neuen“ (zusätzlichen?) Hortgruppe innerhalb der Kindertagesstätte St. Magdalena und empfahl zugleich, diesen Antrag abzulehnen, weil sich die Gemeinde dies nicht leisten könne. Ebenso wenig nachvollziehbar war, warum SPD-Sprecherin Klein-Nöldner sich der Umdeutung des Bürgermeisters anschloss.
Gisela Pfaller ließ sich dies nicht gefallen. Sie verbat sich, „dass ihr der Bürgermeister das Wort im Munde herumdreht“, zog den Antrag vorerst zurück und kündigte einen neu formulierten Antrag (der dann hoffentlich auch schlichteren Gemütern zugänglich sein wird) an.
Haushaltsplan 2005
Die Wiederaufnahme der Haushaltsdiskussion übertraf noch das Chaos der letzten Sitzung: Mit dem Beschluss über eine 50%-Anhebung der Kindergartengebühr (anstelle der zunächst geplanten 100%) war aus unserer Sicht – wie befürchtet – das sogenannte „Sparpaket“ geplatzt, denn einen Vorschlag, wie diese Mindereinnahme ausgeglichen werden sollten, gab es zunächst nicht.
Klein-Nöldner (SPD) schlug schließlich allen Ernstes vor, man könne den Ausgleich dadurch schaffen, dass man – wie im letzten Jahr – den VHS-Zuschuss schuldig bleibt. Tolle Idee!
Die CSU verweigerte nun – nicht wirklich unerwartet – den zunächst eingeplanten Gewerbesteuerzuschlag. Der Fehlbetrag wäre erheblich! Kotter und Co. wollten dafür das Tafelsilber verscherbeln. „Dann verkaufen wir halt ein paar Grundstücke und wenn es uns besser geht, kaufen wir uns halt wieder welche.“ Wann, bitte schön, wird es uns besser gehen? Das nenn`ich nachhaltig!
Für die ÜWG überraschte Dissing mit einer gekonnten Pirouette. Nachdem er in der Mai-Sitzung dem Haushaltsentwurf zugestimmt hatte, meldete er sich zwischenzeitlich schriftlich mit harter Kritik an Form und Inhalt des Haushaltsentwurfs und kündigte an, er werde Gebühren- und Steuererhöhungen und Zuschusskürzungen nicht zustimmen, wenn nicht vorher „im großen Stil reiner Tisch gemacht wird“. Dies hinderte ihn aber nicht daran, dem unveränderten Haushaltsentwurf, dessen Zahlen er selbst als „Phantasiezahlen“ und „reine Augenwischerei“ bezeichnet, nun ein zweites mal zuzustimmen.
Eine Paketlösung – der wir, soweit das ursprünglich geplante Ergebnis mindestens gehalten worden wäre, zugestimmt hätten – kam nun nicht mehr in Frage. Folgende Einzelentscheidungen wurden dann mit wechselnder, jeweils denkbar knapper Mehrheit (aber ohne uns!!) getroffen:
- Die Gewerbesteuer bleibt unverändert.
- Die Hebesätze für Grundsteuer (A und B) werden auf 260 v.H. festgesetzt, dies entspricht einer Erhöhung um 10 Punkte.
- Das Hallenbad wird für das Öffentlichkeitsschwimmen geschlossen.
- Verwaltungs- und Vermögenshaushaltsentwurf werden gebilligt.
- Der Finanzplan wird abgelehnt.
Erschließungsbeitragsabrechnung – Nachprüfung eines Beschlusses der Bauauschusssitzung vom 07.04.2005
Aus Sicht der Antragsteller (Gemeinderäte Klein-Nöldner, Ellmerer, Weber und Dissing) begünstigte der Beschluss zur Erschließungsbeitragsabrechnung für das Neubaugebiet Flössergasse einige wenige Grundbesitzer (indem diese von den Erschließungskosten befreit werden) zum Nachteil der Gemeinde (die dann die Erschließungkosten hätte tragen müssen). Dabei ging es, v.a. auch angesichts der schlechten Haushaltslage, um keinen unerheblichen Betrag, nämlich 80 000 €.
Außerdem monierte das Landratsamt inzwischen, dass der Beschluss in nicht öffentlicher Sitzung getroffen wurde und an der Diskussion und Entscheidung Gemeinderäte teilgenommen hatten, die wegen persönlicher Beteiligung hätten ausgeschlossen werden müssen. Dies wurde nun korrigiert. Zwei CSU-Gemeinderäte konnten so an der Entscheidung nicht mehr mitwirken.
Der Beschluss des Planungs- und Bauauschusses wurde aufgehoben, Es wurde beschlossen, die durch das Straßenbegleitgrün von den jeweiligen Straßen getrennten Grundstücke durch Herstellung eines Zugangs an den Straßen anzuschließen. Damit wurde die Beitragspflicht endgültig begründet.
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