Ausgliederung der VHS SüdOst aus dem Kulturkreis Ottobrunn e.V.
Eisfeld trug als Leiter der VHS SüdOst seine Vorstellungen über die von ihm angestrebte Ausgliederung der VHS SüdOst aus dem Kulturkreis Ottobrunn e.V. vor. Die VHS SüdOst war vor Jahren durch Fusion der Volkshochschulen Ottobrunn und Neubiberg entstanden und ihr Angebot richtet sich auch an die Gemeinden Putzbrunn, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Hohenbrunn, die die VHS SüdOst mitfinanzieren. Er sprach von einem Ausbau der VHS zu einem regionalen Bildungszentrum, der unter dem bisherigen Dach eines lokalen Ottobrunner Vereins schwierig bzw. nicht machbar sei. Diese Idee sowie mögliche und im Detail noch nicht ohne Weiteres nachvollziehbare Vor- und Nachteile eines solchen Schrittes waren dem Gremium überwiegend neu. Dahl-Dupont, die als Vorsitzende des Kulturkreises Ottobrunn ebenfalls zu Wort kam, sprach von erheblichen Bedenken und einer bisher nicht einheitlichen Haltung des Vorstandes; sie selbst habe sich allerdings dazu durchgerungen, einer Ausgliederung zuzustimmen. Ein wesentliches Argument war dabei die Überlastung des Vorstandes bei der Steuerung und Kontrolle der 4 Teilbereiche im Kulturkreis; sie verspreche sich eine erhebliche Entlastung.
Mehrere Fraktionen signalisierten, dass sie eine innerfraktionelle Diskussion benötigen und sich nicht zu einer vorschnellen Meinungsäußerung drängen lassen wollten. So seien z.B. Rückwirkungen auf die anderen Bereiche im Kulturkreis Ottobrunn zu bedenken. Bürgermeister Straßmair hingegen deutete seine Zustimmung zur Ausgliederung an und meinte, als Skepsis im Gemeinderat laut wurde, der Gemeinderat müsse die geplante Neuorganisation ja nur zur Kenntnis nehmen. Er formulierte dann aber doch einen Beschlussvorschlag für eine, wie er es nannte, „zustimmende Kenntnisnahme“. Jimmy Schulz (FDP) stellte daraufhin einen Antrag auf Vertagung. Der Beschluss solle erst in der nächsten Gemeinderatssitzung getroffen werden.
Bürgermeister Straßmair wollte es lieber ratz-fatz-schnell: Er ließ weder über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen, noch über seinen eigenen Beschlussvorschlag. Er wolle kein Votum, weil er keines brauche. Er sei nicht weisungsgebunden und könne in der Mitgliederversammlung des Kulturkreises, in der er Hohenbrunn vertritt, ohnehin abstimmen, wie er wolle. Ungewisser Abstimmungsverlauf – Abstimmung abgesetzt! Gelebte Demokratie halt!
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenbrunn für den Bereich Sportplatz
Der Gemeinderat erklärte sich mit den im Genehmigungsbescheid der Regierung von Oberbayern gemachten formalen bzw. redaktionellen Hinweisen einstimmig einverstanden. Nach Einarbeitung der geforderten Änderungen wird der geänderte Flächennutzungsplan nun in wenigen Tagen bekannt gemacht.
Dies ist die Voraussetzung für die lang ersehnte Baugenehmigung und einen baldigen Baubeginn. Dennoch drohen dem Verein finanzielle Einbußen, wenn durch die lange Verfahrensdauer längst ausgeschriebene Leistungen nicht mehr rechtzeitig in Auftrag gegeben werden können und neue, mit großer Wahrscheinlichkeit nun ungünstigere Angebote eingeholt werden müssen.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Gewerbegebiet Hohenbrunn“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde bereits im Oktober 2007 beschlossen. Der erste Entwurf wurde im Mai/Juni d.J. zur Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ausgelegt. Nun liegen zahlreiche Änderungshinweise, Anregungen und Bedenken vor, zu denen die Verwaltung Stellungnahmen erarbeitet hat.
Die Diskussion entzündete sich weniger an Details des Bebauungsplanentwurfs und der vielen Hinweise als vor allem daran, dass der Plan auf Wunsch der Verwaltung nur ein Minimum an Festsetzungen enthält – dies wird auch vom Landratsamt München als problematisch moniert. In der sehr kritischen Diskussion wurde Straßmairs Haltung „alle Optionen offen halten, nur nichts festlegen“ mehrfach hinterfragt. Während Dissing (ÜWG) Bedenken äußerte, dass der ganze Entwicklungsprozess viel zu langsam verlaufe und die Verwertung der Grundstücke angesichts der Zinsbelastung viel intensiver betrieben werden müsse, stellte Benno Maier (CSU) die Grundsatzfrage nach einem schlüssigen Konzept.
Auch unsere Fraktion treibt die Sorge um, dass die beharrliche Weigerung Straßmairs, im Bebauungsplan konkrete Festlegungen zu treffen, letzten Endes Ausdruck eines fehlenden Entwicklungskonzeptes ist und als „maximale Flexibiltät“ schöngeredet wird. Und selbst wenn Straßmair – wie er immer wieder andeutet –konkretere Vorstellungen „im Kopf“ hat, sollte er sie endlich mit dem Gemeinderat kommunizieren. Für entsprechende Debatten und Beschlüsse ist dieses Gremium gewählt! Unserer Bitte nach einer ausführlichen und in absehbarer Zeit auch abschließenden Diskussion eines Energiekonzepts für das neue Gewerbegebiet kam Bürgermeister Straßmair dann im Verlauf der Sitzung noch nach: Er wolle eine Arbeitsgruppe des Gemeinderats möglichst noch im Oktober damit befassen.
Als wir darum baten, die Stellungnahme des Gemeinderates zu den Einwendungen des Bund Naturschutz separat zu beschließen, stießen wir allerdings – nicht nur bei Straßmair – auf Granit. Worum ging es dabei? Bund Naturschutz hatte in seinen schriftlichen Einlassungen darum gebeten, „ … zu beschließen, dass aufgrund der neu eingetretenen Situation die Vermarktung des noch bestehenden wertvollen Waldgrundstückes „am Eichenwald“ zurückgestellt wird, um stattdessen die Anwerbung von Gewerbebetrieben auf den Flächen lt. Plan 77 zu betreiben“. Dies hätte eine wenn auch nur vorübergehende Schonung der ehemaligen Bannwaldfläche „am Eichenwald“ bedeutet, Planungsstand und damit Verwertungswert dieser Flächen wären davon unberührt geblieben. Die Verwaltung legte allerdings folgende ablehnende Stellungnahme vor: „Auf die Vermarktung des angesprochenen Grundstückes „am Eichenwald“ (Bebauungsplan Nr. 76) kann nicht verzichtet werden, da der Erlös aus diesem Grundstück für den Kauf und die Finanzierung des Geländes der MUNA erforderlich ist.“ Diese Stellungnahme geht – um es höflich zu formulieren – haarscharf am Thema vorbei. Der Kauf des MUNA-Geländes macht für die Gemeinde überhaupt nur Sinn, wenn er sich durch die Verwertung des neuen Gewerbeareals trägt. Darauf sollte und – wenn man den Beteuerungen glauben darf – will sich Straßmair konzentrieren. Trotzdem ist man nicht bereit, sich zumindest um eine möglichst lange Schonung der ökologisch extrem wertvollen Fläche zu bemühen, geschweige denn, sich dazu öffentlich zu bekennen. Nachhaltigkeit ist in Hohenbrunn nur etwas für den Wahlkampf und Hochglanzbroschüren, die Praxis sieht anders aus!
Uns war es jedenfalls nicht möglich, den Stellungnahmen der Verwaltung pauschal zuzustimmen, so gerne wir an einer Weiterentwicklung des Bebauungsplanes konstruktiv mitgewirkt hätten. Straßmair kam uns (was ohne Weiteres möglich gewesen wäre) nicht entgegen, wir müssten dann schon einen entsprechenden Antrag stellen, meinte er. Nolens volens gingen wir diesen formalen Schritt. Eine separate Abstimmung wurde von der CSU-ÜWG-FDP-Mehrheit dann glatt abgelehnt.
Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes als Voraussetzung für den Wiederaufbau des Wagenberger Hofes an der nördlichen Dorfgrenze
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Einleitung der Bauleitplanverfahren zu. Die Kosten des Vorhaben bezogenen Verfahrens werden vom Antragsteller, Franz Estendorfer, getragen.
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