Neubau der Carl-Steinmeier-Mittelschule; Anträge der Fraktionen zum Standort
Am 25. Juli 2013 wurde ein Beschluss gefasst, mit dem der Gemeinderat (bei 6 Gegenstimmen) der Errichtung der Mittelschule Riemerling auf dem Gelände des Sportplatzes zugestimmt hatte. Wir hatten bereit am 03. Oktober einen Antrag eingebracht, diesen Gemeinderatsbeschluss aufzuheben und eine Bebauung an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Das hat hohe Wellen geschlagen. Inzwischen haben auch alle (!) anderen Fraktionen des Hohenbrunner Gemeinderates Anträge eingereicht und eine Aufhebung oder Modifikation des Beschlusses gefordert. Unser Antrag beinhaltete mehrere Beschlussvorschläge.
(1) Aufhebung des GR-Beschlusses vom 25.07. 2013, der Gemeinderat muss in dieser Sache neu entscheiden, und zwar aus folgenden Gründen:
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung hatte der Gemeinderat keinerlei Informationen zur Verfügung, weder zu einem Sanierungskonzept, noch zu einem geplanten Neubau. Dass wir uns nicht in der Lage sahen, in weitgehender Ahnungslosigkeit eine so weitreichende Entscheidung mitzutragen, haben wir seinerzeit durch unser NEIN bei der Abstimmung dokumentiert. Wir hatten lediglich aus der Presse erfahren: Neubau im Schulverband beschlossen, grobe Kostenschätzung rund 21,5 Mio€ . Die Anlieger wurden von der Entscheidung gleichermaßen überrascht, es gab keine Informationen an die Bürger.
Es ist in diesem Zusammenhang nicht unerheblich, dass wir den Bürgermeister bereits
im Juni schriftlich dringend gebeten hatten, den Gemeinderat einmal über die Schulpläne zu informieren und erst dann die Entscheidung im Schulverband herbeizuführen. Denn die immer wiederkehrende Behauptung des Bürgermeisters, der Gemeinderat habe in Angelegenheiten des Schulverbandes nichts mitzureden, wir müssten gar keine Details kennen, ist schlicht falsch. Es gilt das Gesetz zur Kommunalen Zusammenarbeit (KommZG), das die Mitwirkungsrechte der Gemeinden klar regelt. Die Verbandsmitglieder (also die Gemeinden) können ihre Verbandsräte – etwa durch einen Gemeinderatsbeschluss -anweisen, wie sie in der Verbandsversammlung abzustimmen haben. Ein solches Weisungsrecht setzt u.E. rechtzeitige und vollständige Information voraus.
Aber auch in der Gemeindeordnung steht, dass der Bürgermeister eben nur die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtung erwarten lassen, ohne Mitwirkung des Gemeinderats erledigt.
Wir sind allerdings der Meinung, dass ein Schulneubau, verbunden mit einem neuen Standort, der eine nicht unerhebliche städtebauliche Neuentwicklung darstellt, von grundsätzlicher Bedeutung ist und erhebliche Verpflichtungen erwarten lässt. Der Gemeinderat kann also nicht übergangen werden.
Mögliche Verzögerungen bei der seit Jahren dringend notwendigen Verbesserung der Schulraumsituation bedauern wir. Wir haben über Jahre hinweg immer wieder Maßnahmen angemahnt. Wir haben die Verzögerung aber nicht zu vertreten.
(2) Der Gemeinderat soll die Zustimmung für einen Neubau der Mittelschule Riemerling auf dem Gelände des Sportplatzes an Bedingungen knüpfen, mit denen städtebauliche Belange und Anliegerinteressen berücksichtigt und gewürdigt werden.
Aus unserer Sicht ist es keineswegs zwingend, dass der bisherige Sportplatz bebaut wird. Wir würden auf jeden Fall eine Lösung bevorzugen, die das Schulensemble und die Freifläche erhält. Wenn es anders kommen sollte, können wir aber keinen Blankoscheck ausstellen, sondern müssen in einer eingehenden Diskussion mit allen Beteiligten und Betroffenen Planungsvorgaben erarbeiten.
Wir wollten mit unserem Antrag Vorschläge in die dringend zu führende Diskussion einbringen, z.B.
– Es muss sicher und schriftlich nachgewiesen sein, dass eine Sanierung wie behauptet auf keinen Fall gefördert würde und deshalb womöglich nicht in Frage kommt.
– Die Dimension, besonders die Höhe des Gebäudes muss klar und den Anliegern gegenüber vertretbar sein.
– Die Freiflächengestaltung bzw. Freiflächenbeeinträchtigung für die Schulen und angrenzende Kita muss klar sein, auch und besonders die Optionen für einen Sportplatz.
– Es ist zu prüfen, ob im Zuge eines Neubaus nicht endlich wieder ein Mehrzweckraum für Riemerling geschaffen werden kann.
– Die Freiflächengstaltung soll für eine Begrünung mit Sichtschutzqualität sorgen.
Vor allem dieser Vorschlag war schon vor der Gemeinderatssitzung ein „Aufreger“. Er mag „verdrexelt“ formuliert sein, aber dass wir einen „Sichtschutzzaun“ gefordert hätten und v.a. dass wir die Mittelschüler dahinter „verschwinden“ lassen wollten, ist eine gedankenlose, falsche Unterstellung, die der Bürgermeister öffentlich gemacht hat und die leider von einigen für bare Münze genommen wurde.
Die Anlieger eines möglichen Neubaus befürchten, demnächst auf eine massive Gebäudefront zu blicken. Unser Vorschlag war darauf gerichtet, dieser Befürchtung durch eine „Begrünung mit Sichtschutzqualität“ zu begegnen. Eine Fassade soll durch Begrünung kaschiert werden, nicht die Kinder! Wir halten es grundsätzlich für eine gute Idee, Befürchtungen und Bedenken der Anlieger frühzeitig und ernsthaft aufzugreifen. Niemandem kann daran gelegen sein, dass das Verhältnis zwischen Schule und Nachbarschaft belastet wird. Wir verstehen unsere Vorschläge als Beitrag zu einer Diskussion, in die noch viele weitere denkbare Planungsvorgaben einfließen können und sollen, und verzichteten vorerst auf eine Abstimmung über diese Einzelvorschläge
Der SPD-Antrag war identisch, der Gemeinderat möge den Beschluss vom 25.07.2013 über den Neubau der Carl-Steinmeier-Mittelschule auf dem jetzigen Sportplatz rückgängig machen und über den Neubau neu befinden.
Im ÜWG-Antrag wurde vorgeschlagen, ein Modell für den Neubau der Mittelschule am Sportplatz erstellen zu lassen, das die umliegende Häuserstruktur berücksichtigt. Das Modell den Gemeinderäten und Bürgern die Möglichkeit bieten, über den geplanten Umfang des Neubaus am Sportplatz konkreter zu diskutieren und einen Konsens zu finden. Außerdem sollte der Beschluss vom 25.07.2013 abgeändert werden und dann lauten: „Der Gemeinderat stimmt einer möglichen Errichtung des Neubaus Mittelschule auf dem Gelände des Sportplatzes zu.“
Die CSU beantragte schließlich: Im Zuge der Vorplanungen für die Mittelschule werden für die beiden möglichen Standorte (jetziger Standort Mittelschule und derzeitiger Sportplatz) Vorentwurfsplanungen erstellt. In diesen Planungen ist das gesamte Ensemble mit der jetzigen Grundschule, Hort/Kita, der künftigen Mittelschule mit Sportplatz und Sporthalle sowie dem optionalen Schwimmbad zu berücksichtigen. Die Entwürfe werden mit einer belastbaren Kostenschätzung – aufgegliedert nach Bauteilen – hinterlegt. Die Planungen werden dann in Form einer Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die sich anschließende Diskussion verlief kontrovers. Wir waren und sind, ebenso wie die KollegInnen der SPD der Überzeugung, dass eine Aufhebung des Beschlusses unumgänglich ist, wenn wir die Interessen und Diskussionsbeiträge der Anlieger und die städtebaulichen Bedenken ernsthaft und angemessen berücksichtigen wollen. Vor- und Nachteile der Neubau- und Sanierungsvarianten, die Kostenkalkulationen, aber auch die Beurteilung der Förderfähigkeit der Alternativen durch die Regierung von Oberbayern müssen auf den Tisch. Ohne Aufhebung bleibt das Signal an den Schulverband eindeutig: Ihr könnt die Mittelschule auf dem Sportplatz neu bauen. Unser Beschluss ist an keine Bedingungen geknüpft, wir akzeptieren alles.
Fritzmeier, der den Antrag der CSU vertrat, sah das anders. Für ihn sei der Beschluss vom 25.07. 2013 „nicht so bindend“. Das ist – vorsichtig ausgedrückt – irritierend! Beschlüsse des Gemeinderats sind immer bindend und wer an einen Beschluss (wir unterstellen aus guten Gründen) nicht gebunden sein will, sollte seiner Aufhebung zustimmen. Grundsätzlich befürworten wir zwar Fritzmeiers Vorstellung, Schulen, Sportstätten und Kita als Ensemble zu planen, die vorgeschlagenen neuen Planungen müssen nun allerdings von der Gemeinde, anstelle des Schulverbandes, übernommen werden – darauf wies Bürgermeister Straßmair ausdrücklich hin.
Der Antrag der ÜWG bringt nichts substanziell Neues. Ob der Gemeinderat einer „möglichen Errichtung des Neubaus“ oder „der Errichtung des Neubaus“ zustimmt, ist u.E. „Jacke wie Hose“. Der Schulverband hält den Neubau auf dem Sportplatz für möglich, hat die Zustimmung und wird ihn dort wohl planen, es sei denn wir revidieren den Gemeinderatsbeschluss. Der Vorschlag, anhand eines Modells zu diskutieren, ist gut. Das Modell gibt es nur leider (noch) nicht. Der Gemeinderat hat schlicht und ergreifend zu früh bzw. in Unkenntnis entschieden.
Die Anträge zur Aufhebung des Beschlusses zur Errichtung eines Neubaus auf dem Sportplatz wurden bei Stimmengleichheit (9:9) abgelehnt, der ÜWG-Antrag (11:7) und der CSU-Antrag (10:8) angenommen. Nun wird also von der Gemeinde eine völlig neue Planungsrunde angestoßen u n d bezahlt.
Erlass einer Satzung für die Wahl des Seniorenbeirates in Hohenbrunn
Die Verwaltung legte einen an Mustersatzungen orientierten Entwurf vor, den sie bereits mit Vertretern der Senioren abgesprochen hatte. Leider waren die Fraktionen nicht in die Gespräche am „runden Tisch“ mit den Senioren einbezogen, wie es unser Antrag vorgesehen hatte. Wir hätten unsere Anregungen gerne mit den Betroffenen direkt diskutiert.
Wir hätten dem Seniorenbeirat gerne ein Antragsrecht (nicht nur ein schwächeres Vorschlagsrecht) zugestanden, dies wurde abgelehnt. Ebenso fand der Vorschlag, die Seniorengrenze bei 60 Jahren – wie allgemein üblich – und nicht bei 65 festzulegen, keine Mehrheit. Die SPD wollte 7 statt 5 Seniorenbeiräte wählen, dies wurde von der Mehrheit ebenfalls nicht gewünscht.
Eine Verbesserung konnten wir beim Wahlprozedere herbeiführen. Senioren müssen sich nun nicht mehr, wie vorgeschlagen, für die Wahl registrieren lassen. Es wird nun so ablaufen, dass zunächst ein öffentlicher Aufruf zur Benennung von KandidatInnen erfolgen wird. Jede/r Wahlberechtigte kann sich selbst oder andere Bewerberinnen vorschlagen. Jede/r Senior/in erhält dann automatisch die Briefwahlunterlagen mit der Liste der Kandidierenden.
Die Satzung wurde mit dieser Änderung einstimmig verabschiedet.
CSU-Antrag: Aufhebung der Straßenbeitragssatzung
Die CSU-Fraktion beantragte die Aufhebung der Straßenausbausatzung vom 01.01.2011 und begründete diesen Schritt mit der guten finanziellen Entwicklung der Gemeindefinanzen. Lt. Oktoberbericht aus dem Rathaus habe sich der Schuldenstand auf inzwischen 3.375.278€ reduziert, die Rücklagen seien auf 8.731.505€ gestiegen. Einnahmen aus einer Straßenausbausatzung seien nun nicht mehr nötig.
Zum Thema Straßenausbausatzung gibt es viele Fragen und Unsicherheiten. Den Gemeinderäten war bereits seit einiger Zeit bekannt, dass wir unsere Straßenausbausatzung wohl nicht in der 2011 beschlossenen Fassung halten können, wenn wir die seit Jahren noch ausstehenden und immer wieder verschobenen Sanierungsarbeiten in der Friedrich-Fröbel-Straße, der Steinstraße und der Hochackerstraße ohne Beteiligung der Anlieger durchführen wollen – dies war weitestgehender Konsens im Gemeinderat. Wir hatten hierzu einen Vorschlag der Verwaltung erwartet, zumindest nun eine Verwaltungsstellungnahme zum Antrag der CSU. Leider Fehlanzeige. In der Diskussion zeigte sich, wie nötig und wünschenswert eine Vorklärung durch die Verwaltung gewesen wäre.
Wie Dissing (ÜWG) erinnerten auch wir daran, dass zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Satzung die einhellige Meinung herrschte, dass eine Satzung vom Kommunalen Prüfungsverband immer wieder gefordert wird und unumgänglich sei und im Übrigen auch „heilsame Kräfte“ entfalten werde. Die Bürger würden ihre Forderungen im Bezug auf den Straßenausbau zurückschrauben, weil ihnen die immensen Kosten bewusst und sie mit zur Kasse gebeten würden. Seinerzeit hieß es, Anlieger müssten sich nur dann beteiligen, wenn Um- und ausbauten stattfinden. Dies scheint nun nicht mehr zu gelten, angeblich müssen Anlieger bereits bei den regelmäßigen Sanierungsarbeiten mit bezahlen. Es konnte in der Sitzung aber nicht wirklich geklärt werden, wann die Satzung greifen würde. Die Verwaltung vertrat eine andere Auffassung als Weber (SPD), der eine Rechtsauskunft eingeholt hatte.
Für uns gab es aber einen weiteren gewichtigen Grund, der Aufhebung nicht bzw. nicht in dieser Form (d.h. Abschaffung ohne Neuregelung) zuzustimmen. Die Kommunalaufsicht hatte in einem Schreiben vom März 2013 zu Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Hohenbrunn für das Haushaltsjahr 2013 darauf hingewiesen, dass angesichts der Investitions- und Finanzplanung der Gemeinde bis 2016 mit einem Schuldenstand von ca. 9,7 Mio€ zu rechnen sei. Dies entspreche dann einer pro Kopf-Verschuldung von 1055€, ein Betrag der weit über dem Landesdurchschnitt für vergleichbare Gemeinden liege. Weitere Kreditaufnahmen seien dann kritisch zu sehen. Wir fragen uns, wie man angesichts dieser Aussage, des bevorstehenden Mittelschulneubaus, einer neuen Sport- und Schwimmhalle, eines geplanten Um- und Erweiterungsbaus des Feuerwehrhauses und von Sanierungs- bzw. Neubauplänen für den Bauhof auf die Idee kommen kann, auf die Einnahmemöglichkeiten aus der Straßenausbausatzung zu verzichten – Einnahmen, die noch vor zwei Jahren als unverzichtbar bezeichnet wurden!
Man kann diesen CSU-Vortsoß eigentlich nur als sinnloses, unverantwortliches Wahlgeschenk interpretieren! Eine Mehrheit von 11 Gemeinderäten sah es anders und segnete den Antrag ab.
CSU-Antrag: Durchführung der Straßensanierung in der Friedrich-Fröbel- sowie Stein- und Hochackerstraße
Die CSU-Fraktion verlangt in ihrem Antrag, eine umgehende Planung und die Durchführung der Sanierung in 2014. Die Mittel sollen in den Haushalt 2014 eingestellt werden. Der Antrag wurde angenommen.
Die Außenwirkung dieses Antrags ist positiv und absolut wahlkampftauglich. Man darf aber dazu anmerken, dass diese Straßenbaumaßnahmen und Haushaltsmittel bereits für 2013 beschlossen waren und auch für den Haushalt 2014 wieder gelten wird: „unter Finanzierungsvorbehalt“.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 Luitpoldsiedlung
Das Landratsamt empfiehlt eine Gesamtüberplanung des östlichen Teils der Luitpoldsiedlung zwischen Bahngleis und Höhenkirchner Straße. Anlass war der Vorschlag der Verwaltung, den Plänen eines Bauwerbers durch Befreiung vom Bebauungsplan entgegenzukommen. Nach Ablehnung durch das Landratsamt fasste der Gemeindrat einstimmig einen Aufstellungsbeschluss, mit dem nun die Überplanung des gesamten Gebietes angestoßen wird.
Ausschreibung des Stromliefervertrages der Gemeinde Hohenbrunn und kurzfristige Verlängerung des Stromliefervertrages mit E-ON für 6 Monate
Der Stromliefervertrag mit E-ON läuft lt. Vorlage der Verwaltung am 31.12.2013 aus. Huch!
Die Verwaltung benötigt entsprechende Zeit um eine Ausschreibung vorzubereiten. Deshalb schlägt sie eine Verlängerung des Vertrages mit E.On vor. Die Zeit hätte Sie eigentlich gehabt, das Auslaufdatum war ja wohl seit Jahr und Tag bekannt. Wir hoffen, dass die nächsten 6 Monate ausreichen um eine entsprechend sorgfältige Ausschreibung zu erstellen und durchzuführen – die letzte Ausschreibung und Beauftragung ist uns noch in deutlicher, schlechter Erinnerung. Nolens volens stimmte der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag der Gemeinde zu.
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