In der Auseinandersetzung um die Mittelschule Riemerling bestätigt die Rechtsaufsicht das Mitwirkungsrecht des Gemeinderats bei Entscheidungen des Schulverbands, hält sich aber bei der Würdigung des Verhaltens von Bürgermeister Straßmair merkwürdig zurück.
Auf Veranlassung der GRÜNEN befasste sich die Rechtsaufsicht mit den Vorgängen bei der Entscheidung über Sanierung oder Neubau der Carl-Steinmeier-Mittelschule. Sie sieht die von der Gemeinde entsandten Verbandsräte in erster Linie verpflichtet, die Interessen Ihrer Gemeinde zu vertreten. Der Gemeinderat könne den Vertretern in der Verbandsversammlung Anweisungen für ihr Abstimmungsverhalten geben. Die Rechtsaufsicht betont, dass der Gemeinderat zur Wahrung dieses Weisungsrechts Informationen benötigt, und fordert den Bürgermeister ausdrücklich auf, seine Informationspflichten in Zukunft zu erfüllen.
Ob Bürgermeister Straßmair in der Vergangenheit und im konkreten Fall ordnungsgemäß über Entscheidungen des Schulverbandes informiert habe, möchte das Landratsamt nicht beurteilen und findet keine klaren Worte, wie ein Mitwirkungsrecht des Gemeinderates und die Informationspflichten des Bürgermeisters auszugestalten sind. Die Rechtsaufsicht toleriert so stillschweigend, dass wir Gemeinderäte auch weiterhin mit wenigen Worten über äußerst komplexe Sachverhalte „unterrichtet“ werden und dann ad hoc Entscheidungen mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gemeinde treffen sollen.
Grünen-Fraktionssprecher Wolfgang Schmidhuber spricht hingegen Klartext: „Hätte der Bürgermeister den Gemeinderat und die Öffentlichkeit von Anfang an ordentlich informiert und einbezogen, wäre uns die unschöne Auseinandersetzung um die Mittelschule erspart geblieben, deren Aufarbeitung nun weitere Verzögerungen mit sich bringt.“







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