Der „Bürgerentscheid Schule und Sport“ am 21. September brachte ein deutliches Votum für einen Neubau der Mittelschule in Riemerling auf dem bisherigen Sportgelände. Die Kommunalaufsicht ist allerdings noch mit der Prüfung von Anfragen und Beschwerden befasst. Sie untersucht derzeit, ob der Bürgerentscheid nach Recht und Gesetz durchgeführt wurde, oder ob die Hohenbrunner Verwaltung durch Unterstützung der „NEIN“-Position ihre Neutralitätspflicht verletzt hat. In diesem Fall müsste die Abstimmung möglicher Weise wiederholt werden. Das Landratsamt hat Anfang der Woche die Gemeindeverwaltung gebeten, bis zu einer abschließenden Entscheidung hierüber von einer Beschlussfassung zum Mittelschulneubau durch den Gemeinderat abzusehen.
Bürgermeister Straßmair setzt sich nun über die Kommunalaufsicht hinweg. In einer außerplanmäßigen Gemeinderatssitzung am 9. Oktober wollte er die Ermächtigung, mit dem Schulverband vertragliche Vereinbarungen zum Mittelschulneubau auf dem Sportplatz zu treffen. Und er bekam diese Ermächtigung – von seiner CSU-Fraktion und mit Unterstützung der ÜWG-Gemeinderäte Berger und Vogelsang. Man setzte sich damit darüber hinweg, dass in wenigen Tagen eine abschließende rechtliche Beurteilung der Kommunalaufsicht vorliegen wird, die die verschiedenen Anfragen offensichtlich sehr ernst nimmt und eine sehr zeitaufwändige und gründliche Prüfung durchführt. Bereits in zwei Wochen, in der nächsten regulären Gemeinderatssitzung, hätte man dann den Mittelschulneubau gemeinsam auf den Weg bringen können – oder man hätte sich einer Wiederholung des Bürgerentscheids beugen müssen, auch wenn diese Verzögerung niemand will..
Umgehend wurde mit einer weiteren Legendenbildung begonnen. GRÜNE, SPD und Bürgerforum wären nicht bereit, die von den Bürgern getroffene Entscheidung zu akzeptieren und hätten sich deshalb mit Beschwerden an das Landratsamt gewandt. Das ist großer Unsinn, der wider besseres Wissen behauptet wird.
Nicht nur dass wir es waren, die eine Bürgerabstimmung als den richtigen Weg sahen und sehen und das Ratsbegehren gegen die CSU durchgesetzt haben. Unser Aktionsbündnis hatte die Kommunalaufsicht auch rechtzeitig, bereits am 12. September, also deutlich vor dem Bürgerentscheid gebeten, die Anwendung der Plakatierungsverordnung rechtlich zu prüfen.
Was war vorgefallen? In Hohenbrunn regelt eine Plakatierungsverordnung seit Jahrzehnten das Anbringen von Plakaten im Gemeindegebiet. Sie dürfen nur an gemeindeeigenen Anschlagtafeln angebracht werden. Sondergenehmigungen zum Aufstellen von Plakatreitern schließt die Verordnung ausdrücklich aus. Nun aber, vor dem Bürgerentscheid, erhielt die CSU eine Sondergenehmigung, Plakatreiter aufzustellen. Es kamen noch zahlreiche Plakate des Schulverbandes im gesamten Gemeindegebiet hinzu.
Bis zum Termin des Bürgerentscheids gab es keinen Bescheid des Landratsamtes. Die Stellungnahme der Verwaltung war nicht konkret genug gewesen, das machte Rückfragen und Gespräche erforderlich. Die Gegenseite hält uns nun in der Diskussion, ebenso hilflos wie haarsträubend, vor, wir hätten ja auch plaktieren können – eine Aufforderung, rechtliche Vorschriften gleichfalls nicht so ernst zu nehmen.
Inzwischen sind weitere Anfragen bzw. Beschwerden anhängig. Die Verwaltung hatte sich auch in der Kampagne des Schulverbandes engagiert und diese mit organisiert. Es ist fraglich, ob dies mit der Pflicht zur Neutralität der Verwaltung vereinbar ist.
Die momentan noch bestehende rechtliche Unsicherheit haben wir nicht zu vertreten – sie sollte für faire Demokraten Grund genug sein, nicht im Hauruckverfahren Fakten über Recht stellen zu wollen. Für uns ist es erschreckend, mit welchen Mitteln in Hohenbrunn Politik betrieben wird.
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