Gemeinderatssitzung 26.03.2015

Erlass einer Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung

Die bisher gültige  Friedhofs- und Bestattungssatzung musste aktualisiert werden: Der Gemeinderat hatte die von uns vor einem Jahr beantragte Möglichkeit von Baumbestattungen beschlossen und außerdem entschieden, dass zukünftig das Bestattungsunternehmen frei gewählt werden kann. Diese Änderungen mussten nun in der Satzung berücksichtigt, die Details dazu geregelt und eingearbeitet werden.

Bei dieser Gelegenheit wurde – der jüngsten Rechtssprechung folgend – die Regelung über das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit gestrichen. Ein bedauerlicher Rückschritt! Neu ist außerdem die Vorschrift, dass Verstorbene erst 24 Stunden vor der Beisetzung in das gemeindliche Leichenhaus überführt sein müssen. Es bestand Einigkeit,  dass  man eine Aufbahrung zu Hause ermöglichen sollte. Eine längere Diskussion löste hingegen die Anregung unseres Fraktionskollegen Alfred Rietzler aus, die Gestaltung der Namenstafeln für Baumbestattungen weniger restriktiv zu regeln, so dass auch schlichte Kiselsteine (wie in Ottobrunn) erlaubt wären. Schließlich einigte man sich auf die Angabe einer Maximalgröße (30x30x15cm). Auch Bilder der Verstorbenen auf der Platte/dem Stein sind erlaubt.

Verkehrsschau 2014 und Anordnung zum Aufstellen/Entfernen von Verkehrszeichen

Polizei und Ordnungsamt der Gemeinde haben bei einer gemeinsamen Verkehrsschau eine Vielzahl von Verkerhszeichen-Änderungen (Ersatz bzw. Entfernung oder Neuanbringung) für erforderlich befunden. Dem Gremium fiel es schwer, die Notwendigkeit immer nachzuvollziehen, so etwa, wenn am Gangsteig „Tempo 10“ durch „Tempo 20“ ersetzt werden soll. Der Amtsschimmel wiehert. Die verkehrsrechtliche Anordnung wurde dennoch bei nur einer Gegenstimme verabschiedet.

Antrag BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Grundschule in Hohenbrunn

Auf der Bürgerversammlung im Herbst 2014 hatten mehrere Eltern auf die Gefährdung ihrer Kinder, die sich zu Fuß oder per Rad auf dem Schulweg befinden, durch zu schnelles Fahren in der Siegertsbrunner Straße hingewiesen. Wir haben dieses Problem nun aufgegriffen.

Die Gemeindeverwaltung wurde per Beschluss beauftragt, bei der zuständigen Behörde (LRA) eine Umwandlung der bestehenden 30er-Zone ab Ortseingang in eine 30er-Zone ohne zeitliche Begrenzung zu beantragen und mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass diese Umwandlung erfolgt. Unser Antrag und der Beschluss beinhaltete außerdem, dass am südlichen Ortseingang eine Geschwindigkeitsanzeige installiert wird, die dem Autofahrer die Geschwindigkeit in km/h und ein entspechendes Smiley anzeigt.

Wir begründeten dies so: Eine zeitlich begrenzte 30km/h-Vorschrift wird nicht nur wenig konsequent eingehalten. Die zeitliche Begrenzung ist u.E. auch nicht begründbar, denn nach dem Schulunterricht findet noch Musikschulunterricht und Vereinssport statt. Kinder und Jugendliche sind z.T. bis in den Abend hinein, im Herbst und Winter dementsprechend auch im Dunkeln unterwegs. Um deren Verkehrssicherheit zu gewährleisten, muss die Geschwindigkeitsbegrenzung durchgehend gelten. Eine Geschwindigkeitsanzeige mit Smiley erhöht die Aufmerksamkeit der Fahrer zusätzlich.

Gott sei Dank gab es hier keine Meinungsverschiedenheit, der Antrag wurde einstimmig angenommen.

1. Nachtragshaushaltssatzung 2015

Es besteht die Möglichkeit für die Sanierung des Bauhofs ein KfW-Darlehen zu erhalten – mit einem Zinssatz von 0,1% (10 Jahre) und einem Tilgungszuschuss von 10% des Darlehensbetrages. Voraussetzung ist allerdings, dass bei der Sanierung das Niveau eines KfW-Effizienzhauses-100 erreicht wird.  Dies gilt es noch endgültig zu klären. Wegen besonderer Terminschwierigkeiten wurde die Nachtragshaushaltssatzung ausnahmsweise vorsorglich beschlossen, damit eine Darlehensaufnahme (317.500€) ggf. möglich ist. Andernfalls wird die Sanierung ohne weitere Schulden aus den Einnahmen im Haushalt finanziert.

Zuschussrichtlinien

Nach der vierten „Lesung“ wurden die überarbeiteten Zuschussrichtlinien, nach denen die Gemeinde die Bereiche Kinder und Jugend, Sport, Soziales, Senioren, Kultur, Heimatpflege und Brauchtum, Bildung und Wissenschaft, Natur und Umwelt sowie karitative Tätigkeit fördert, verabschiedet. Sie tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft.

In den vergangenen Jahren bewilligte die Gemeinde Hohenbrunn jährlich Zuschüsse von bis zu 300.000€ und setzt darüber hinaus erhebliche Mittel für Liegenschaften ein, die sie den Vereinen, hier naturgemäß v.a. dem TSV Hohenbrunn-Riemerling, zur kostenfreien Nutzung überlässt. Eine Förderung ist laut Satzung möglich, wenn Vereine, Verbände, Organisationen und Einrichtungen für Hohenbrunner GemeindebürgerInnen tätig sind. Die neue Satzung mit den Details zur Antragsstellung, zur Höhe der finanziellen Förderung und zur Förderung durch Überlassung gemeindeeigener Einrichtungen wird unter der Rubrik „Ortsrecht“ auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

Antrag auf Gründung einer Arbeitsgruppe zur Errichtung eines Dokumentationszentrums

Die Krieger- und Soldatenkameradschaft Hohenbrunn hatte sich schiftlich an den Bürgermeister gewandt,  es sei an der Zeit baldmöglichst ein Team zu bilden, das sich der Idee eines Dokumentationszentrums MUNA annimmt. Das Zentrum solle im ehemaligen Wachgebäude entstehen. Gleichzeitig wurde ausgeführt, dass es schwierig werden dürfte, Anschauungsmaterial zu bekommen. Schließlich wurde ein Gesamtkonzepts „Nutzung der Liegenschaft – Gefährlicher Betriebsteil“ eingefordert.

Unklar blieben Ziel und Aufgabenstellung eines solchen Dokumentationszentrums, was dort konkret dokumentiert und ausgestellt werden soll, wie potenzielle Besucher dort hin gelangen (Das Wachgebäude steht im Wald und im noch auf längere Zeit gesperrten Bereich!), mit welchen Kosten zu rechnen wäre, wer überhaupt Interesse an einer Mitarbeit hätte. Nach einer kontroversen Aussprache war nicht einmal mehr klar, wer den Antrag tatsächlich stellt – die Krieger- und Soldatenkameradschaft oder der Bürgermeister? Andreas Schlick (Bürgerforum) stellte schließlich Vertagungsantrag, dem die Mehrheit angesichts der vielen Ungereimtheiten zustimmte.

Vergaben

Im Rahmen der Bauhofsanierung wurden die Abbrucharbeiten (80.784€) sowie die Mauer- und Stahlbetonarbeiten (31.265€) vergeben.

Außerdem wurde ein Nachtrag zur Dachsanierung der Sport- und Schwimmhalle (14.155€), Arbeiten, die für eine Nutzungsverlängerung für die Halle erforderlich sind, beauftragt.

 

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Schlagwörter: Dokumentationszentrum MUNA Friedhofs- und Bestattungssatzung Nachtragshaushalt Verkehrsschau2014 Verkehrssicherheit Grundschule Hohenbrunn Zuschussrichtlinien


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