Gemeinderatssitzung 19.05.2017

Sportcampus Riemerling: Beratung und Diskussion zu den ersten Planungsvarianten

Die Architektin, Frau Rapp, stellte nochmals zusammenfassend die Planvarianten (1) Schwimmbad und Zweifachturnhalle in versetzter Anordnung und (2) Schwimmbad mit darüber liegender Dreifachturnhalle vor. Bei der größeren Variante (2) seien anstelle einer Dachterrasse neben der Mittagsbetreuung auch noch weitere Übungsräume denkbar. Bürgermeister Straßmair gab bekannt, dass die von den Fraktionen eingereichten Fragen in Bearbeitung seien. Er beabsichtige eine Entscheidung vor der Sommerpause. GRin Miller hätte detaillierte Antworten auf die eingereichten Fragen schon zur Vorbereitung auf diese Sitzung erwartet. Wir halten den Zeitplan angesichts der noch offenen Fragen für zu ehrgeizig.

GR Fritzmair fragte nach dem Raumbedarf der einzelnen Abteilungen des Sportvereins (TSV). Dieser solle ein Belegungskonzept für die Räume vorlegen. GR Schmidhuber stimmte dem zu und ergänzte, eigentlich müsse eine solide Bedarfsermittlung am Anfang aller Planungen stehen, dazu sollte der TSV seine derzeitige Raumnutzung in den verschiedenen Übungsstätten und den zukünftigen Bedarf realistisch darstellen. GR Weber verwies auf eventuellen künftigen Mehrbedarf bei wachsender Bevölkerungszahl in der Gemeinde. Bgm Straßmair hielt dem sinngemäß entgegen: Wir sollten keine Wünsche wecken, sondern schauen, was wir uns leisten können und das bauen wir dann. Dies wiederholte er mehrfach auch auf den Einwand hin, dass in jedem Falle zunächst der Bedarf ermittelt und bewertet werden müsse, damit sinnvoll geplant werden könne.

Mehrere Diskussionsteilnehmer gingen darauf ein, dass dem TSV in der neuen Mittelschule nicht mehr die Übungsräume zur Verfügung stehen würden, wie in dem bisherigen Gebäude. Auch die Nutzung der Halle K im Muna-Gebiet sei langfristig fraglich. Die Räume in dem Neubau am Sportplatz in Hohenbrunn seien bei weitem nicht ausreichend für die große Tanzabteilung. Bgm Straßmair wies darauf hin, dass schon bei der Planung des Baus am Sportplatz deutlich gewesen sei, dass eine künftige Mittelschule nicht mehr wie zuvor für den Verein zur Verfügung stünde. GR Rietzler wandte ein, dass dieses Gebäude von Anfang an zu klein errichtet worden sei und auch dem Fußballverein zu wenig Kabinen zur Verfügung stünden. Mehrfach wurde angeregt, auch die Belegungsmöglichkeiten des Vereins in Schulen der Nachbargemeinden zu prüfen. GR Berger schlug vor, leerstehende Gewerberäume für Sportzwecke anzumieten.

Auf die Frage, inwieweit die neue Turnhalle als echte Mehrzweckhalle errichtet werden könne, wandte die Architektin ein, dass ein als Versammlungssätte ausgelegtes Gebäude sehr viel höhere Anforderungen an Lüftung, Brandschutz und Sanitäranlagen hätte. Die Fluchtwege würden jedoch ausreichend dimensioniert, um gelegentliche größere Veranstaltungen zu erlauben, für die dann jeweils Sondergenehmigungen einzuholen seien. Das Schwimmbad sei in beiden Planungsvarianten für Wettkämpfe geeignet.

Hinsichtlich der Parkplätze wurde dargelegt, dass anstelle derzeit 41 künftig 75 bis 80 Plätze errichtet werden könnten. Eine Tiefgarage käme wegen Kosten von 15-20.000 Euro pro Stellplatz nicht in Frage.

GRin Pfaller stellte die vorgelegte Planung hinsichtlich energetischer Gesichtspunkte und architektonischer Gestaltung grundsätzlich in Frage. Sie vermisse überdies genauere Kostenprognosen für Erstellung und Betrieb. Die Architektin wandte ein, die vorliegende Planung sei ein erstes Konzept, in dem es darum gehe,  die benötigten Räumlichkeiten zu schaffen, gestalterische und energetische Aspekte gehörten einer späteren Planungsphase an.

Herr Bischof, in der Gemeindeverwaltung für Steuerangelegenheiten zuständig, legte dar, wie sich die künftigen Änderungen bei der Mehrwertsteuer auf die Finanzierung des Vorhabens auswirken würden. Ab 2021 bestehe Umsatzsteuerpflicht für alle Bereiche, in denen die Gemeinde Einnahmen erzielt, unabhängig von Gewinnerzielungsabsicht. Liege der Betriebsbeginn der neuen Sportstätten erst in 2021, könne die Gemeinde im Vorgriff auf die Steueränderung bereits ab dem Baubeginn Vorsteuerabzug geltend machen. Bei Inbetriebnahme vor 2021 könne über zehn Jahre verteilt rückwirkend Vorsteuerabzug für die Baukosten geltend gemacht werden. Details seien in Klärung, unter anderem auch, zu welchem Prozentsatz der Nutzung Einnahmen angestrebt werden. Ziel sei, 100% der Nutzung zu erfassen, wobei dem Sportverein ein gewisser Ausgleich zukommen müsse.

Projektsteuerer Brand legte dar, die derzeit genannten Baukosten entsprächen seinem Vertrag nach heutigen Preisen in den genannten Kostengruppen. Hinsichtlich des Deckungsbeitrags beim Schwimmbad gehe er davon aus, dass ein Energiebedarf von 1600 kWh für Wärme und 700 kWh für Strom zu erreichen sei. Hinzu kämen Kosten für Betriebsmittel, Chemikalien zur Wasseraufbereitung etc. An Personalbedarf gehe er je nach Anteil des Publikumsschwimmens von 4-5 Vollzeitstellen auf, die Reinigung solle extern vergeben werden. Dies bedeute einen Verlust von 100.000 bis 150.000 €/Jahr. Die Abschreibungsdauer sei für Gebaude mit 50, für die Schwimmbecken mit 20 und für die Technik mit 15 Jahren anzusetzen. Daraus ergebe sich für das Bad auf Dauer ein Verlust von 620.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich sei bei Energie- und Personalkosten von einer Steigerung von jährlich 3% auszugehen.

 

Änderung des Bebauungsplanens Nr. 45 ‚Luitpoldsiedlung‘

Frau Praxenthaler vom Planungsverband äußerer Wirtschaftsraum München legte die Grundüberlegungen für die Planänderungen vor. Der jetzige Bebauungsplan sei durch zahlreiche Befreiungen und überholte Regelungen nicht mehr brauchbar. Er definiere die Siedlung als reines Wohngebiet, setze sehr enge Bauräume auf den Grundstücken fest, ermögliche kaum neue Bauflächen, berücksichtige Aufenthaltsräume im Dach bei der Geschoßfläche und erfasse nicht den für das Gebiet charakteristischen Bestand großer Bäume.

Ziel der neuen Planung sei, die Bauräume zu erweitern, den Bauherren mehr Freiheit in der Situierung des Baukörpers zu geben, im Hinblick auf die S-Bahn-Nähe Nachverdichtung zu ermöglichen und den Baumbestand zu schützen. Garagen sollen innerhalb der Bauräume und mit einem Abstand von 5 Metern zur Straße situiert werden. Die Geschoßflächenzahl werde einschließlich Terrassen und Balkonen berechnet, allerdings werden Wohnräume im Dach nicht eingerechnet, so weit es sich nicht um ein Vollgeschoß handelt. Es werde aus ortsgestalterischer Sicht empfohlen, weiterhin Satteldächer vorzuschreiben. Für einzelne innen liegende Bereiche sei ein geringeres Baurecht vorgesehen.

Es gehe im weiteren Planungsverlauf darum, den Bebauungsplan im Dialog mit den Grundeigentümen weiterzuentwickeln.

In der Diskussion wurde das Für und Wider einer Umwandlung des reinen in ein allgemeines Wohngebiet vor allem unter schallschutztechnischen Aspekten erörtert. Ein reines Wohngebiet hätte höhere Anforderungen, was vor allem bei einem Ausbau von Luitpoldstraße und Bahnstrecke zum Tragen kommen würde. GR Fritzmair monierte eine nach seiner Auffassung zu starke Festlegung von Baumbestand und Grünbereichen, er und GR Braun sahen eine ungerechte Verteilung der Baurechtsmehrungen zu Lasten einiger Grundstücke.

Zur weiteren Beratung wurde der Bebauungsplan einstimmig in den Bauausschuss verwiesen.


 

Der Auftrag für einen neuen Gaskessel in der Fernwärmeversorgung des Gewerbegebiets Muna ging an das wirtschaftlichste Angebot. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes Barrierefreier Umbau des S-Bahnhofs Hohenbrunn wurde angesichts der fortgeschrittenen Zeit vertagt.

 

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