Bestellung von Herrn Gerhard Mastrodonato zum Standesbeamten
Herr Mastrodonato, Nachfolger von Herrn Pfannkuch im Ordnungsamt, wurde nach erfolgreicher Weiterbildung und Prüfung per Beschluss des Gemeinderats zum 01.08.2017 zum Standesbeamten ernannt.
Volkshochschule SüdOst – Bericht des Geschäftsführers und Beschlüsse zur Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung
VHS-Geschäftsführer Christof Schulz berichtete ausführlich über das erfolgreich verlaufene Geschäftsjahr 2016, die allgemeine Geschäftslage sowie Pläne und Herausforderungen des laufenden und kommender Jahre. Der mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragte Wirtschaftsprüfer hatte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Ein drängendes Problem wird in der nächsten Zeit die Raumfrage, wenn die Sanierungsarbeiten im Haus der Weiterbildung in Neubiberg beginnen und die VHS Ausweichquartiere benötigt.
Der Bürgermeister wurde ermächtigt in der Gesellschafterversammlung der VHS SüdOst
– den Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfer festzustellen
– die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten
– den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr zu entlasten.
Alle drei Beschlüsse wurden einstimmig gefasst, der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates ohne die Stimme von Martina Kreder-Strugalla, die hier als Mitglied des Aufsichtsrates persönlich beteiligt ist.
Festlegung von Richtlinien bei Anträgen auf private Feuerwerke
Die Verwaltung bat den Gemeinderat um eine Entscheidung, ob künftig private Feuerwerke genehmigt werden sollen und kündigte in der Sitzungsunterlage an, bei positivem Entscheid dann entsprechende Richtlinien erarbeiten und dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegen zu wollen.
Wie wird es denn bisher gehandhabt? Es wurde berichtet, dass bei “begründetem Anlass” private Feuerwerke in der Vergangenheit genehmigt wurden, etwa bei Firmen- und Vereinsfeiern, aber auch bei runden Geburtstagen, Hochzeiten oder ganz einfach als Partygag, vor allem aber bei “allgemeinen Anlässen”, bei traditioneller Gewohnheit oder im Rahmen örtlichen Brauchtums.
Am 31. Dezember/1. .Januar hauen die Hohenbrunner mit den Sylvesterfeuerwerken regelmäßig raus, was geht, mit Oooh und Aaah. Ja, das ist Tradition,
und ja, das kann man wohl nicht verbieten, auch wenn viele diese Jahr für Jahr weiter ausufernde Ressourcenverschleuderung und Umweltverschmutzung ablehnen. Bis in den Morgen hinein ist die Luft der Sylvesternacht nicht mehr genießbar und auf Straßen, in Gärten und in der Landschaft liegen tagelang unglaubliche Mengen von Müll, die unübersehbaren Reste der Sylvesterkracherei. Dieses jährliche Spektakel sollte als Feuerwerk für den Rest des Jahres genügen!
Ganz grundsätzlich halten wir GRÜNE Feuerwerke nicht nur für verzichtbar, wir lehnen sie angesichts der belastenden Stresssituationen für Kinder, Ruhe Bedürftige, aber auch Haus- und Wildtiere sowie der Verbrennungsrückstände und Feinstaubbelastung ab. Ein Spaß erhält nicht allein dadurch Berechtigung, dass man ihn schon seit hundert Jahren treibt, und keine gelungene Feier hängt allein von der Knallerei um Mitternacht ab. So sehen wir Feuerwerke bei “allgemeinen Anlässen” [welcher Hohenbrunner Brauch kommt denn tatsächlich nicht ohne ein Feuerwerk aus?] und ganz besonders private Feuerwerke bei “begründetem Anlass” [was immer das sei??] äußerst kritisch.
Der Antrag, zukünftig keine Ausnahmen für private Feuerwerke mehr zuzulassen, wurde (7:13) abgelehnt. Es bleibt alles beim Alten, d.h. es wird keine Richtlinien geben, es obliegt der Verwaltung, die Feuerwerkevents zu sortieren und Feuerwerkern Grenzen zu setzen.
Plakatierungsverordnung
Seit 1999 hat Hohenbrunn eine Plakatierungsverordnung, nach der Anschläge aller Art, insbesondere Plakate, im Gemeindegebiet nur angebracht werden dürfen an den gemeindeeigenen Anschlagtafeln und an Reklametafeln und Reklamesäulen und ggf. auch in Schaukäste, sofern deren Aufstellung durch die Gemeinde genehmigt wurde. Diese bewährte und, wie wir finden, äußerst sympathische Lösung verhindert, dass das Gemeindegebiet vor Wahlen, Volksbegehren oder Volks- und Bürgerentscheiden wie andernorts mit Plakaten regelrecht überschwemmt wird, an jedem Baum, an jeder Ampel und an jedem Hauseck Plakatständer angebracht werden.
Die Verwaltung wollte dies ändern. Es sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass Parteien und Wählergruppen eigene Plakatständer aufstellen und die Gemeinde nicht mehr wie bisher vor Abstimmungen einige große Plakatflächen zur Verfügung stellt und jeder Partei bzw. Gruppe die gleiche Anzahl fester Plakatfelder vorgibt. Als Begründung führte sie an, dass die vielen teilnehmenden Parteien und Gruppen mit den bisherigen Plakatwänden nicht bedient werden könnten. Man müsste die Plakatflächen dann wesentlich erweitern, das sei in der Kürze der Zeit bis zum Bundestagswahlkampf nicht mehr zu handeln.
Die Mehrheit des Gremiums ließ sich dadurch nicht beeindrucken, vielmehr wurde beanstandet, dass die Verwaltung angesichts eines möglichen Problems so spät und mit einem völlig unbefriedigenden Vorschlag an den Gemeinderat herantritt. Und ein weiteres Argument der Verwaltung, man habe ja schon Ausnahmen zum Aufstellen eigener Plakatständer erteilt, war ein Schuss, der nach hinten los ging. Der einzige Bezugsfall war nämlich, die Sondergenehmigung für CSU-Plakate im Rahmen des Bürgerentscheids zum Standort der neuen Mittelschule; in einer Nacht- und Nebelaktion wurden seinerzeit kurz vor der Abstimmung zahlreiche Plakate im Gemeindegebiet angebracht, obwohl Wochen zuvor im Gemeinderat darüber gesprochen worden war, dass auf die Aufstellung von Plakattafeln durch die Gemeinde verzichtet und es keine Plakatierungsmöglichkeit geben werde. Dass die Geschäftsleitung dennoch eine Ausnahme genehmigt hatte, hat die Rechtsaufsicht – leider erst Wochen später – dann auch gerügt, weil dies nicht in Übersteinstimmung mit der gültigen Plakatierungsverordnung war. Davon einmal abgesehen war die Plakatschlacht im Rahmen des Bürgerentscheids ein Negativbeispiel, das nicht Schule machen sollte.
Im Gemeinderat zeichnete sich eine Mehrheit dafür ab, in die bestehende Verordnung lediglich zur Klarstellung eine Ergänzung einzufügen, dass vor Wahlen und anderen Abstimmungen von der Gemeinde ausreichende Anschlagtafeln, die ausschließlich für Wahlplakate bestimmt sind, aufgestellt werden. Die Verwaltung sah noch Klärungsbedarf und wollte vorerst auf eine entsprechende Abstimmung verzichten.
Vergaben
Der Gemeinderat beschloss zwei Vergaben: der Bauleistungen für die Verkehrs- und Freianlagen im Bauhof für 298.630€ und damit in der Größenordnung der Kostenschätzung des Fachplaners sowie der Hackschnitzellieferung und technischen Betreuung Fernwärme für das Wärmenetz MUNA (33.014€), jeweils an die wirtschaftlichsten Bieter.
Barrierefreier Umbau des S-Bahnhofs Hohenbrunn
Der Bürgermeister gab einen Sachstandsbericht. Daraus war ersichtlich, dass die Gemeinde Hohenbrunn selbst aktiv werden müsste, wenn sie zeitnah die Situation am Hohenbrunner Bahnhof endlich verbessern wollte. In Gesprächen mit Vertretern der Bahn und des Bayerischen Staatsministeriums des Innern war geklärt worden, dass das Projekt erst bei der nächsten Förderrunde (Bayernpaket II 2019-2021) berücksichtigt werden könne – was noch nicht zwangsläufig bedeutet, dass das Projekt auch tatsächlich zum Zuge kommt.
Die Verwaltung stellte folgende mögliche Vorgehensweise vor:
– Grundsatzbeschluss über einen barrierefreien Ausbau des Bahnhofes
– Planung Leistungsstufe 1 und 2 beauftragen, Planungskosten trägt die Gemeinde
– Förderantrag stellen
– Planungsmittel ab 2018 in den Haushalt einstellen.
In der Diskussion wurde schnell klar, dass wir nicht eine weitere Vorplanung benötigen, sondern uns mit der Übernahme von Planungskosten für die Leistungsphasen 1 bis 4 in Höhe von ca. 350.000€ befassen müssen, die voll zu Lasten der Gemeinde gingen. Erst dann hätte man ein genaueres Bild, welches Investitionsvolumen aufgebracht werden muss.
Die Entscheidung wurde – nicht zuletzt angesichts der noch bevorstehenden Entscheidung zum Schulcampus und daraus erwachsender finanzieller Belastungen – vertagt.
Vertagt wurden auch
die Behandlung unserer Anträge zur Änderung der Ehrungsrichtlinien sowie zum Erlass einer Resolution an den Bayerischen Landtag zur Beibehaltung des Sitzverteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer, weil die Tagesordnung wieder einmal zu lang und die Zeit zu fortgeschritten war,
und ebenso TOP 7 Aufstellungsbeschluss zur Überplanung eines gemeindeeigenen Flurstücks in der Robert-Bosch-Straßa mit sozialem Wohnungsbau, den die Verwaltung wegen noch zu klärender Details absetzte.
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