Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Änderung der Friedhofs- und Bestattungssatzung – Grabsteine ohne ausbeuterische Kinderarbeit
Bereits 2012 wurde auf Antrag der GRÜNEN Fraktion beschlossen, in Hohenbrunn nur Grabsteine zuzulassen, die in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Drei Jahre später wurde diese Bestimmung in der Friedhofs- und Bestattungssatzung, der damals jüngsten Rechtssprechung folgend, wieder gestrichen.
Im vergangenen Jahr hat nun der Bayerische Landtag die Rechtsgrundlage für den Erlass kommunaler Satzungsregelungen geschaffen, die eine Verwendung von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit ausschließen (Beschluss 20.07.2016). Das Bayerische Bestattungsgesetz wurde um eine spezielle Satzungsermächtigung (Art. 9a) ergänzt. Darin sind nun die grundlegenden Anforderungen an die Nachweispflicht geregelt. Einem Verwendungsverbot für Grabsteine, die nicht nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind, steht nun nichts mehr im Wege. Wir brachten deshalb folgenden Beschlussvorschlag ein:
Der Gemeinderat beschließt, von der Ermächtigung in Art. 9a BestG Gebrauch zu machen und bestimmt, dass Grabsteine und Grabeinfassungen aus Naturstein zukünftig nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie in allen Bearbeitungsschritten, von der Gewinnung des Natursteins bis zum Endprodukt, nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17.06.1999 hergestellt worden sind. Dies und die entsprechende Änderungssatzung zur Ergänzung des §18 der Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Hohenbrunn wurden einstimmig beschlossen.
Die neue Regelung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Weitere Beschlüsse wurden in dieser Sitzung nicht gefasst. Ein weiterer umfangreicher Tagesordnungspunkt war allerdings die Beteiligung des Seniorenbeirats und des Behindertenbeirats an der Ideenfindung und Bedarfsbestimmung für das gemeindliche Wohnbauprojekt an der Robert-Bosch-Straße in Riemerling.
In der Anhörung und Diskussion wurden zwei Dinge klar:
Zum einen sehen die Beiräte besonderen Wohnbedarf, etwa Barrierefreiheit für Senioren, Wohnformen/Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz, kleine, bezahlbare Wohnungen für alleinstehende SeniorInnen, aber auch große Wohnungen für ein gemeinsames Wohnen Jugendlicher mit und ohne Behinderung, spezielle Wohnraumanforderungen für Menschen mit körperlichen Behinderungen, z.B. Menschen, die blind sind oder Rollstuhlfahrer.
Zum anderen wurde aber auch deutlich, dass realistischerweise wohl nur wenig hiervon in dem Wohnbauprojekt zu realisieren ist – und zwar vor allem, weil die konkreten Planungen bereits im Januar beginnen. Dies sorgte für Ernüchterung.
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