Die Neuwahl zum Behindertenbeirat steht vor der Tür. Zwei von drei Beirät*innen wollen nicht mehr kandidieren. Gudrun Tomlinson bekennt gegenüber der SZ offen, die Arbeit sei frustrierend. Und Maria Künzel meint, ein Behindertenbeirat sei eigentlich unnötig. Der Vorsitzende des Dreiergremiums, Wolfgang Mathis, indessen glaubt, der Beirat habe vieles bewirkt und dass das Bewusstsein in der Gemeinde für Themen von Menschen mit Behinderung enorm gewachsen sei. Ist das so? Wir können diese Ansicht nicht teilen!
Ein wirklicher Bewusstseinswandel ist nicht zu erkennen. Hat doch die Gemeinde erst nach heftiger Intervention des Seniorenbeirats (nicht des Behindertenbeirats!) darauf verzichtet, im Gemeindebau „am Hölzl“ rollstuhlgerechte Wohnungen ausschließlich im Dachgeschoss vorzusehen, zum Teil ohne Fluchtweg-Anbindung an ein zweites Treppenhaus mit Aufzug. Jetzt werden zwei „rollstuhlfähige“, aber eben nicht rollstuhlgerechte Wohnungen im Erdgeschoss des Neubaus eingeplant. So wird behindertenfreundlich aufgehübscht, aber nicht wirklich behindertengerecht gebaut.
Ähnlich unbefriedigend war die Ablehnung eines Antrages unserer GRÜNEN Fraktion, Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Einrichtung einer inklusiven Wohngruppe im Rahmen der Wohnbebauung an der Putzbrunner Straße zu prüfen (nur zu prüfen!). Allein schon der Vorschlag, eine solche Einrichtung einmal näher zu beleuchten, wurde mit großer Mehrheit im Bauausschuss abgelehnt.
Für Menschen mit Behinderung gibt es in Hohenbrunn noch viel zu tun, ein Behindertenbeirat ist keineswegs unnötig! Die völlig unterschiedliche Einschätzung der Behindertenbeirät*innen zeigt vielmehr, dass der Behindertenbeirat, ein zeitgemäßes Gremium, um das uns übrigens viele im Landkreis beneiden, seine Rolle in Hohenbrunn noch nicht wirklich gefunden, vielleicht auch noch nicht ausreichend gesucht und eingefordert hat. Ein zweiter Anlauf, ein Neuanfang, wie ihn sich die scheidende Beirätin Gudrun Tomlinson wünscht, ist das einzig Richtige. Auf keinen Fall darf dabei der eigentlich längst überholten Idee gefolgt werden, die Anliegen von Senioren und Behinderten „in einen Topf zu werfen“ und die zwei Interessensvertretungen zu einem Beirat zusammenzuführen. Zu vielfältig und zu unterschiedlich sind die Lebenssituationen und Bedürfnisse behinderter Menschen, zu gering letzlich die Überschneidungen mit den Problemen von Senioren bzw. hochbetagter Menschen. Das schließt nicht aus, das punktuell ein Zusammenwirken der beiden Beiräte sinvoll sein kann.
Wir hoffen, dass ausreichend viele Kandidat*innen bereit sein werden, die Arbeit fortzusetzen und zum Erfolg zu führen – ebenso dass sich die Behinderten und Ihre Angehörigen zur Wahlversammlung am 13. März einfinden und durch Ihre Stimmabgabe deutlich machen, dass sie sich eine Interessensvertretung wünschen.
Wer sich zur Wahl stellen kann und wer wahlberechtigt ist, regelt die Satzung für den Behindertenbeirat der Gemeinde Hohenbrunn, die hier heruntergeleden werden kann (PDF).
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